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EU-Beihilfenrecht & EU-Strukturfonds 2013 06 19 | aws | Mag. Elfriede Kober

EU-Beihilfenrecht

Inhalt Grundsätzliches Wichtige Begriffe des EU-Beihilferechts Wichtiges für die Praxis Allgemeine GruppenfreistellungsVO (AGVO) GruppenfreistellungsVO für De-minimis“-Beihilfen

Grundsätzliches Gem. EG-Vertrag liegt die federführende Kompetenz betreffend Beihilfenrecht bei der Europ. Kommission (EK) Gem. Art. 107 VAEU (Vertrag über die Arbeitsweise der Europ. Union) sind Beihilfen wegen der damit verbundenen möglichen Wettbewerbsverzerrung verboten Ausgenommen davon: – Maßnahmen zur Behebung von Marktversagen (externe Effekte, öffentliches Gut, asymmetrische Information) – Maßnahmen, die im Europ. Interesse liegen

Wer/was darf trotz grundsätzlichem Beihilfeverbot gefördert werden? Zu den wichtigsten Ausnahmebereichen zählen: Forschung und Entwicklung Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Regional benachteiligte Gebiete Umweltschutz Risikokapitalmaßnahmen Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen De-minimis-Regel

Was wird von der EU festgelegt, was auf nat. Ebene? Das EU-Beihilfenrecht gibt den maximalen Rahmen für Förderungen vor (Kriterien und Höhe) Die EU-Bestimmungen sind in Leitlinien, Gemeinschaftsrahmen bzw. GruppenfreistellungsVO festgelegt Diese bilden die Grundlage für nationale Förderungsrichtlinien Nat. Förderungsrichtlinien können enger gefasst sein, aber nicht weiter Gültigkeit der dzt. EU-Regelungen: bis Ende 2013 Nat. Förderungsrichtlinien können eine kürzere Laufzeit aufweisen Die Diskussionen zu den EU-Regelungen ab 2014 haben begonnen

Was ist im Besonderen zu beachten? Das EU-Beihilfenrecht gilt für alle Wirtschaftssektoren Spez. Regelungen gibt es insbes. für die Stahl-, Kunstfaser- und Schiffsbauindustrie, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehrswirtschaft Restriktive Regelungen gelten für Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von UN Eine Vorabgenehmigung durch die EK (Einzelnotifizikation) ist nur bei Gewährung sehr hoher Förderungen erforderlich Auch für die Vergabe der EU-Strukturfondsmittel gilt das EU-Beihilfenrecht

Welche Förderungsinstrumente fallen unter das Beihilfenrecht? Zu den wichtigsten Instrumenten zählen Zuschüsse Zinsgünstige Kredite, Darlehen Haftungen, Bürgschaften Beteiligungskapital (Risikokapital) Steuerliche Maßnahmen (wenn selektiv) Die Gewährung der Förderung erfolgt über öffentliche Mittel

Wichtige Begriffe des Beihilfenrechts (1) Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ) = Förderungsbarwert Zum Zeitpunkt der Förderungsgenehmigung abgezinste betragsmäßige Höhe der tatsächlichen Vergünstigung Zuschuss: in der Regel 100% des genehm. Förderungsbetrags Zinsgünstiger Kredit: ca. 4-8% des genehm. Kreditbetrags (Betragsmäßige Zinsendifferenz zu einem marktkonformen Kredit) Haftung: ca. 4-8% des genehm. Haftungsbetrags (Differenz zu einer marktkonformen Haftung, abhängig vom Rating des UN und von der Höhe des Haftungsentgelts)

Wichtige Begriffe des Beihilfenrechts (2) Kumulierungsbestimmungen Gesamt-Förderungsbetrag für ein Projekt ist ausschlaggebend Gesamt-Förderungsbetrag = Summe der BSÄ-Werte aller Förderungen zu einem Projekt (Mittel von Bund, Land, Gemeinde, EU) De-minimis-Beihilfen sind einzurechnen (wichtig!!) Beihilfenintensität = Förderungsquote Verhältnis zwischen Gesamt-Förderungsbetrag (kumuliertes BSÄ) und den förderbaren Projektkosten Projektbezogene Beihilfenintensität darf die max. erlaubten Höchstgrenze gem. Beihilfenrecht nicht überschreiten

Wichtiges für die Praxis (1) KMUs (kleine + mittlere UN) sind in ganz Österreich förderbar Für die Einstufung eines UN als KMU ist die EU-Definition für KMU maßgeblich KMUs können für Investitionen in Regionalfördergebieten, für F&E-Projekte sowie für Umweltinvestitionen einen Bonus erhalten (kleine UN: bis zu 20%, mittlere UN: bis zu 10%) GroßUN können nur für Investitionen in den nationalen Regionalfördergebieten eine Förderung erhalten Für Investitionsförderungen gilt die Aktivierungspflicht Rechtzeitige Antragstellung (vor Projektbeginn!!) ist zu beachten (förderbar sind nur Kosten nach offizieller Antragseinreichung)

Wichtiges für die Praxis (2) Regionalförderungen sind nur in den spez. ausgewiesenen Regionalfördergebieten möglich Fördergebietskarte: Vorschlag durch den EU-Mitgliedsstaat, Genehmigung durch EK Gültigkeit der dzt. Fördergebietskarte: 1.1.2007 – 31.12.2013 Max. Beihilfenintensität für Projekte von GroßUN: im Allgemeinen: 15%; in Bgld., im Wald- + Weinviertel: 20% für Projekte von KMUs: Bonus bis zu 20% bzw. 10% mögl. Bei Regionalförderungen sind im bes. zu berücksichtigen Behaltefrist für Investitionen (GroßUN 5 Jahre / KMU 3 Jahre) Eigenfinanzierungsanteil (mind. 25% ohne Beihilfenelement) Nachweis über die Notwendigkeit der Beihilfe für Projekte von GroßUN Großprojekte (über 50 Mio. Euro): reduzierte Förderungshöchstsätze

Wichtiges für die Praxis (3) F&E&I-Förderungen können an GroßUN + KMU gewährt werden (für KMUs: Bonus bis zu 20% bzw. 10% mögl.) Förderbare Kosten bei F&E-Projekten: projektbezogene Aufwendungen für Personal, Material, Instrumente, etc. während der Projektlaufzeit (dh bei Investitionen nur die anteilige AfA) Bei Großunternehmen muss die Förderung zu umfassenderer F&E-Tätigkeit führen (Anreizeffekt)

Allgemeine GruppenfreistellungsVO (AGVO) VO (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6.8.2008 http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/legislation.html Umfasst den Großteil der mögl. Förderungstatbestände im Bereich der Wirtschaftsförderung, dazu zählen: Regionalbeihilfen, Beihilfen für KMUs, F&E&I, Umwelt, Beratung, Ausbildung,… In der AGVO ist der „freigestellte“ Rahmen genau definiert: förderbare Kosten, max. Förderungsintensität, förderbare Sektoren, etc. Die AGVO ist die beihilfenrechtliche Grundlage für die meisten Förderungsrichtlinien in Österreich (von Bund + Länder)

GruppenfreistellungsVO für De-minimis“-Beihilfen VO (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/legislation.html Ein UN kann in Summe De-minimis-Beihilfen bis zu max. € 200.000,- (EUR 100.000,- für den Straßentransportsektor) innerhalb von 3 Jahren (Steuer- bzw. Wirtschaftsjahre) erhalten Wichtig: Im Förderungsvertrag ist anzugeben, ob die gewährte Förderung eine De-minimis-Beihilfe ist oder nicht UN muss die Förderungsstellen über bisher erhaltene De-minimis-Beihilfen informieren (können) De-minimis-Beihilfen sind bei Kumulierung einzurechnen

EU-Strukturfonds

Inhalt Grundsätzliches und Ausblick auf die neue Periode 2014-2020 Aktueller Überblick zu den EU-Programmen der Periode 2007-2013

EU-Strukturfonds – Ziele + Instrumente Die EU-Strukturfonds sind Mittel der Europäischen Union und stehen allen EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung Zu den übergeordneten Zielen zählen Verringerung der Disparitäten zwischen den Regionen innerhalb der EU Stärkung der strukturschwachen und peripheren Regionen Stärkung der Kooperation zwischen den Regionen Als Instrumente stehen 3 Fonds zur Verfügung EFRE: Europäischer Fonds für Regionalentwicklung ESF: Europäischer Sozialfonds KF: Kohäsionsfonds (nicht für Österreich)

Ausgangssituation: Gefälle zwischen den Regionen Pro-Kopf-BIP* < 50 75-90 100-125 *Index EU27 = 100 50-75 90-100 > 125 Durchschnitt 2006 - 2007 - 2008 ► Der Abbau dieses Gefälles ist das Hauptziel        Kanarische Inseln Guyana La Réunion Guadeloupe/ Martinique Madeira Azoren Malta © EuroGeographics Association for the administrative boundaries 20

Ziel der EU für 2014-2020: eine kohärentere Nutzung der EU-Mittel Umfassende Investitionsstrategie: im Einklang mit der Europa 2020 Strategie Kohärenz mit dem Nationalen Reformprogramm (NRP) Stärkung der Koordination zwischen den EU Fonds: Strukturfonds, Landwirtschaftsfonds z. Entwicklung d. ländl. Raums, Meeres- & Fischereifonds Ergebnisorientierung: über Ziele & Indikatoren Wirksamkeit: Einführung eines Leistungsrahmens Effizienz: Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit, Bürokratieabbau Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) Partnerschafts- vereinbarung (PV) Operationelle Programme (OP)

Die thematischer Ziele sind von EU vorgegeben Forschung und Innovation*) Informations- &Kommunikationstechnologien (IKT) Wettbewerbsfähigkeit kleiner & mittlerer Unternehmen (KMU)*) Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft*) Anpassung an den Klimawandel sowie Risikoprävention & -management Umweltschutz & effiziente Nutzung von Ressourcen Nachhaltigkeit im Verkehr & Beseitigung von Engpässen in zentralen Netzinfrastrukturen Beschäftigung & Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte Soziale Eingliederung & Bekämpfung der Armut Bildung, Qualifikationen & lebenslanges Lernen Aufbau der institutionellen Kapazitäten & effiziente öffentliche Verwaltung  Diese Ziele sind bei Ausarbeitung der Gesamtstrategie (PV) und Operationellen Programme (OP) zu berücksichtigen

Erstellungsprozess zu Partnerschaftsvereinbarung und Operationelle Programme Quelle: ÖROK-Präsentation, STRAT.AT 2020 Forum

EU-Strukturfonds in Österreich 2007-2013 Für die Periode 2007-2013 stehen rd. € 1,428 Mrd. zur Verfügung Davon entfallen auf Konvergenz/Phasing-out Burgenland (EFRE + ESF): rd. EUR 177 Mio. Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung für die anderen 8 Bundesländer (EFRE + ESF): rd. EUR 1.027 Mio. Europäische Territoriale Kooperation (EFRE): rd. EUR 224 Mio. Die förderbaren Maßnahmen, Aktivitäten sind in den OPs festgelegt Gesamtes Bundesgebiet ist förderungsfähig Abwicklung für Unternehmen/ sonstige Projektträger Basis: Nationale Förderungsrichtlinien Förderung: über EU- und nat. öffentl. Mittel (EU-Kofinanzierung) Nationale Förderungsstelle ist Ansprechpartner für Projektträger (nicht die EK, wie zB beim EU-Forschungsprogramm)

Überblick: regionalen EFRE-Programme in Österreich EFRE-Budget für die regionalen Programme: rd. EUR 680 Mio. Konvergenz/Phasing-out Burgenland: rd. EUR 125 Mio. Regionale Wettbewerbsfähigkeit: rd. EUR 555 Mio. Kärnten rund EUR 67,4 Mio. Niederösterreich rund EUR 145,6 Mio. Oberösterreich rund EUR 95,5 Mio. Salzburg rund EUR 13,8 Mio. Steiermark rund EUR 155,1 Mio. Tirol rund EUR 34,8 Mio. Vorarlberg rund EUR 17,7 Mio. Wien rund EUR 25,1 Mio.

Weitere EU-Strukturfonds Programme in Österreich 2 Programme für Beschäftigung – Europ. Sozialfonds (ESF) 1 Programm für Burgenland 1 Programm für die anderen 8 Bundesländer 10 Programme im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) – EFRE-finanziert 7 grenzüberschreitende Prog. (1 Prog. mit jedem Nachbarstaat) 3 transnationale Prog. (Alpenraum, Central-Europe, South-East-Europe) 4 Programme betr. interregionaler Kooperation & Netzwerke INTERREG IV C ESPON INTERACT URBACT

Kontakt zur aws Mag. Elfriede Kober Leiterin | EU-Agenden & Öffentliche Beratung austria wirtschaftsservice Ungargasse 37, 1030 Wien tel.: +43 (1) 501 75 – 466 fax: +43 (1) 501 75 – 900 email: e.kober@awsg.at www.awsg.at