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Herzlich Willkommen zu unserer Präsentation zum Thema Herzlich Willkommen zu unserer Präsentation zum Thema „Kommunikation und Rechtswissenschaft“

Ziele und Inhalte unserer Präsentation Überblick über die österr. Medienlandschaft Regulierung in Österreich (Presse, Rundfunk) Entgegnungsrecht Digitalisierung in Österreich

Grundzüge der österreichischen Medienlandschaft Zwei Besonderheiten der österreichischen Medienstruktur: 1.) hohe Konzentration am Tageszeitungsmarkt 2.) die Monopolstellung des ORF am Rundfunkmarkt bis 1994

Regulierung in Österreich Staatlicher Einfluss auf Medien Ökonomische und politische Gründe Ziele von Regulierung (z.B. Marktzutrittsbeschränkung, Verhinderung von Marktmacht, Erhaltung der Informationsvielfalt,..) Regulierung im Printmedienbereich Regulierung im Rundfunkbereich Kartellrecht

Das Kartellrecht Zweck: Konkurrenz auf den Märkten verstärken bzw. Konzentrationstendenzen behindern / verhindern Staat greift regulierend ein (KartellG) Unterscheidung zwischen drei Formen von Konzentration

Das Kartellrecht - Konzentrationen Horizontale Konzentration Diagonale Konzentration Vertikale Konzentration

Kartellrechtliche Bestimmungen Zusammenschlusskontrolle Missbrauchsaufsicht Fusionskontrollverordnung (Gemeinschaftsrecht)

Regulierung im Printmedienbereich Grundlegende gesetzliche Bestimmungen zur Freiheit der Massenmedien Art 13 StGG Beschluss der prov. Nationalversammlung (30.10.1918) Art 10 EMRK

Regulierung im Printmedienbereich Die Presseförderung (direkt-indirekt) Besondere Presseförderung Allgemeine Presseförderung Publizistikförderungsgesetz

Regulierung im Rundfunkbereich ORF ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Versorgungsauftrag Zahlreiche Novellierungen ORF-G, PrR-G, PrTV-G

Wichtige Änderungen ORF Digitalisierungsauftrag Neue Rechtsform (Stiftung) Bundesweites analoges terrestrisches Privatfernsehen Bundesweiter terrestrischer Privat-Hörfunk

Rechtliche Bestimmungen für den Rundfunk Rundfunkklausel Art 10 EMRK BVG - Rundfunk

Das Entgegnungsrecht Gegen falsche Berichterstattung Erforderlich: namentliche Nennung des Betroffenen; Person erheblich betroffen Werturteile u. Wirtschaftswerbung ausgenommen Kostenlos zu schalten Entgegnung darf nicht verändert werden

Digitalisierung in Österreich Begriff meint die Transformation von Information in das binäre Zahlensystem ORF hat gesetzlichen Digitalisierungsauftrag (§3 Abs 4 ORF-G) Digitalisierung bereits vorhanden (Mobilkomm., Computerbranche,...) Digitale Plattform Austria Digitale Technologie terrestrisch ab 2003

Digitalisierung in Österreich Möglichkeit der Nutzung mehrer Programme und anderer Dienste zur gleichen Zeit Interaktives Fernsehen, Multimedia Programme Settop – Box mit verschiedenen Schnittstellen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!