Bericht über die Bedarfsplanung für Personen mit Behinderung

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 Präsentation transkript:

Bericht über die Bedarfsplanung für Personen mit Behinderung 2012-2016 Esther Waeber-Kalbermatten Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Medienkonferenz vom 23. September 2013

Grundlagen der Bedarfsplanung 2012-2016 Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 (IFEG): Ausführungsgesetz zur NFA I Übertragung des Behindertenbereichs vom Bund auf die Kantone auf den 1. Januar 2008 Entscheid der CLASS vom 17.11.2008 : Gemeinsame Grundsätze der lateinischen Kantone: definieren einer einheitlichen Methodik für die kantonalen Planungen Walliser Strategieplan: Entscheid des Staatsrats vom 28.04.2010 Genehmigung durch den Bundesrat am 17.10.2010

Datenquellen Statistische Daten (Alter, Art der Behinderung etc.) über: Bezüger einer ganzen IV-Rente 1993-2009 der lateinischen Kantone (VS: 10’000 Rentner) Bezüger von IV-Renten im VS (alle Arten), 1991, 2006, 2011 (Daten von der kantonalen IV-Stelle geliefert) Leistungsbezüger der Institutionen im VS Evaluation des Amtes für Sonderschulwesen: Übergang Minderjährige/Erwachsene Bilanz 2011 des Zentrums für Indikation und Begleitung: 284 Platzierungsentscheide (2012: 419 Entscheide)

Datenquellen (Fortsetzung) Erhebungen bei den Institutionen, beim Spital Wallis und bei den Hilfsorganisationen für Personen mit einer Behinderung Andere berücksichtigte Quellen: Angebote im ambulanten Sektor (Procap, Cerebral, ASA...) Fürsorgerische Unterbringungen (neue gesetzliche Grundlage 2013)

Untersuchungsergebnisse Alle Datenquellen stellen dieselben Tendenzen fest (Statistik, Erhebung bei den Institutionen etc.): Psychische Behinderung : starke Zunahme des Bedarfs an Beherbergungs- und Beschäftigungsplätzen Geistige/körperliche Behinderung : regelmässige Zunahme des Bedarfs an Beherberungs- und Beschäftigungsplätzen «Komplexe Fälle» : starke Zunahme der Verhaltens-störungen verbunden mit einer psychischen Behinderung Suchtmittelabhängigkeiten : gleichbleibender Bedarf an Plätzen, aber Nachfrage nach kürzeren Aufenthalten für Personen mit psychischen und/oder Verhaltensproblemen

Hauptsächliche Ursachen Lücken in der Angebotsentwicklung vor der NFA I verbunden mit den Sparmassnahmen des Bundes (PAB03) Starke Zunahme von IV-Rentnern mit einer psychischen Behinderung: ein Teil dieser Gruppe benötigt eine institutionelle Betreuung Alterung der Personen mit einer Behinderung sowie deren Angehörigen: die Möglichkeiten zum Verbleib zu Hause sind zunehmend beschränkt

Hauptsächliche Ursachen (Fortsetzung) Verschlimmerung der psychischen und gesundheitlichen Probleme im Alter: erfordert eine verstärkte soziale und medizinische Betreuung Erschwerter Zugang zu einer IV-Erstausbildungs-massnahme (z.B.: ORIF) und häufiges Scheitern der Jugendlichen mit einer Behinderung während der Ausbildung: Anstieg der Anforderung der IV, Beschränkung der Finanzierungsdauer, Erhöhung der Anforderungen an die Ausbildungsorte

Angebotsplanung 2012-2016 Situation 2012: durchschnittlicher Belegungsgrad in den Institutionen: 95 % 128 ausserkantonal platzierte Personen ungefähr 90 Personen im IV-Alter in APH platziert 2013 2014 2015 2016 Heime und Heime mit Beschäftigung körperliche Behinderung 105 1 12 13 118 geistige Behinderung 419 10 19 8 45 464 psychische Behinderung 248 36 5 18 67 315 Suchtmittelabhängigkeit 60 ohne Unterscheidung nach Behind.art 62 Total Beherbergung 894 47 27 38 125 1019 BEHERBERGUNG Total zusätz. . Situation 2012 zusätzlich verlangte Plätze

Angebotsplanung 2012-2016 (Fortsetzung) 2013 2014 2015 2016 Tagesstätten körperliche Behinderung 110 2 10 17 29 139 geistige Behinderung 334 13 9 7 36 370 psychische Behinderung 165 6 18 24 189 Suchtmittelabhängigkeit ohne Unterscheidung nach Behind.art 15 Total Tagesstätten 624 21 19 42 89 713 Werkstätten 450 -5 26 476 50 5 3 63 425 20 445 Total Werkstätten 925 39 59 984 Total Beschäftigung 1549 41 58 12 37 148 1697 BESCHÄFTIGUNG Total zusätz. . Situation 2012 zusätzlich verlangte Plätze

Finanzielle Auswirkungen der Bedarfsplanung Das DGSK und die Gemeinden finanzieren die Bauinvestitionen der Institutionen auf Grundlage des Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen zu 75 %. Die restlichen 25 % finanzieren die Institutionen. Für diese Leistung bezahlen Kanton und Gemeinden die Zinsen. Die Umsetzung aller im Planungsbericht vorgesehenen Projekte führt nach Anpassung der Kostenvoranschläge im Laufe des Jahres 2013 zu einem Subventionsbetrag von 36.6 Millionen Franken. Dieser Betrag enthält: die Finanzierung neuer, im Planungsbericht als notwendig erachtete Projekte die Bezahlung der Subventionsbeiträge für laufende Projekte die Einrichtungsbeiträge an die Institutionen

Finanzielle Auswirkungen der Bedarfsplanung (Fortsetzung) Nur die vor Ende November 2012 bei der Vernehmlassung von den Institutionen angekündigten neuen Projekte wurden berücksichtigt. Nach dieser Frist sind bei der DSW mehrere Projekt- anmeldungen eingegangen: Ein für mehrere Dutzend Millionen Franken veranschlagtes Projekt zur vollständigen Renovation von La Castalie. Verschiedene Projekte anderer Institutionen in der Höhe von einer Million Franken. Diese Projekte konnten in der Finanzplanung des Kantons nicht berücksichtigt werden.

Bedarfs- und Finanzplanung des Kantons Der Planungsbericht hat eine Staffelung der Finanzierung der Projekte auf den Zeitraum 2013-2017 vorgeschlagen. Die Umsetzung der Bedarfsplanung muss im Rahmen der gesamten Finanzplanung des Kantons Wallis erfolgen. Diese unterliegt der doppelten Ausgaben- und Schuldenbremse.

Bedarfs- und Finanzplanung des Kantons (Fortsetzung) Ausgaben- und Schuldenbremse Diese Einschränkung hat es nicht ermöglicht, die Finanzierung aller innerhalb des Zeitraums 2013-2017 vorgesehenen Projekte zu berücksichtigen. Ein Teil der Finanzierung musste auf die nächste Finanzplanungsperiode verschoben werden. Nur ein Teil der Kosten konnte für den Zeitraum 2014-2017 in der Budgetplanung berücksichtigt werden.   Bruttobetrag (in Millionen Franken) % geplant für den Zeitraum 2014-2017 21.55 59 % verschoben auf nach 2017 15.03 41 % für die Umsetzung der Bedarfsplanung notwendiger Betrag 36.58 100 %

Bedarfs- und Finanzplanung des Kantons (Fortsetzung) Verteilung der Bruttosubventionen zwischen neuen und vor 2014 lancierten Projekten (Beträge in Millionen Franken) 2013 2014 2015 2016 2017 Total 2014-2017 versch. nach 2017 neue Projekte 0.00 2.00 1.82 2.62 2.42 8.86 12.53 dem Planungsbericht vorangehende Projekte, laufende Erneuerungen 4.85 2.61 3.82 3.03 3.23 12.69 2.50 Total 4.61 5.64 5.65 21.55 15.03 den neuen Projekten zugewiesener Budgetteil 0% 43% 32% 46% 41% 83% Für den Zeitraum 2014-2017 konnten nur 41 % des Budgets den im Planungsbericht 2012-2016 vorgesehenen neuen Projekten zugewiesen werden. Von den auf nach 2017 zurückgestellten 15 Millionen Franken: betreffen 12.5 Millionen die Finanzierung von im Planungsbericht angekündigten Projekten betreffen 2.5 Millionen die Restfinanzierung von Projekten vor 2014

Feststellungen Die in den nächsten Jahren verfügbaren Mittel werden nicht ausreichen, um den erforderlichen, für die Betreuung von Personen mit einer Behinderung bestimmten Infrastrukturbedarf zu decken. Risiken: Gewisse angekündigte Projekte müssen um mehrere Jahre verschoben oder sogar aufgegeben werden. Die aktuelle Situation, in der ein bedeutender Teil des jährlichen Budgets für die Finanzierung der Subventions-restbeiträge von seit Jahren abgeschlossenen Projekten verwendet wird, läuft Gefahr fortzubestehen.

Feststellungen (Fortsetzung) Fortsetzung Risiken: In den kommenden Jahren ist die Möglichkeit, den Bedarf an neuen Beherbergungs- und Beschäftigungsplätzen zu finanzieren, stark eingeschränkt. Der Kanton hat Schwierigkeiten, seine Verantwortung in Sachen Platzangebot, die den Bedürfnissen von Personen mit einer Behinderung entsprechen, in naher Zukunft wahrzunehmen.

Massnahmeplan des Departements Erfüllung der dringendsten Bedürfnisse und Verschiebung der anderen Projekte auf nach 2020 Definieren von klaren Budgetprioritäten Durchführen eines Monitorings für die zurückgestellten Projekte und für die aufgrund des Platzmangels geschaffenen Übergangslösungen (Spital/APH/ausserkantonal/Wohnsitz) Erweiterung der Unterstützung zu Hause Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen sämtlichen betroffenen Partnern