Lehrerdienstrecht - Neu

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Projekt der 9. Klassen Projekt der 9.Klassen
Advertisements

Software Assurance Erweiterte Software Assurance Services
Zusätzliche pädagogische Dienste
Bachelor & Master & Vorbereitungsdienst Konsekutive Lehrerausbildung im Land Brandenburg ab WS 2004/05 gemäß Ordnungen der Universität Potsdam …
Anerkennung * von Erweiterungsstudien in der Struktur des lehramtsbezogenen Bachelor- & Master- Studiums ** durch das LaLeb * gemäß § 18 Abs. 1 BbgLeBiG.
Die Pädagogische Praktika im Zwei-Fächer-Bachelor
Zweijährige Fachoberschule Gesundheit und Soziales
Informationsveranstaltung zum Seminar „Wirtschaftslehreunterricht mit vierwöchigem Schulpraktikum“ 16. Juli 2009.
Meisterkurse an der GHSE Teile I-IV hier im Hause möglich! Im Abendunterricht Daher Berufsausübung weiterhin möglich!
KA-AZG Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexiblere und ausgedehnte Arbeitszeiten für Spitäler Zustimmung der Personalvertretung und.
Gespräch am 24. Januar 2007 Wuppertal
Lehrer/in.
Informationen über die gymnasiale Oberstufe
Dienstrecht neu Die Regierungsvorlage nach dem
Das Lehramtsstudium an der Universität Innsbruck Tiroler Hochschultag, 7. November 2013.
Dienststellenversammlung Information zum neuen Dienstrecht für Lehrer/innen.
Dienstrecht neu Die Regierungsvorlage nach dem
Gemeinschaftsschule im Bildungszentrum West
Dienststellenversammlung
Lehrerausbildung in Estland
Vorgriffsstundenrückgabe
Die vorwissenschaftliche Arbeit Die erste Säule der neuen kompetenzorientierten Reifeprüfung Stand 4. November 2013.
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
Hinweis Absprache mit der/dem Vorgesetzten hinsichtlich der Ableistung von Überstunden keine Formulare in Papierform komplette Administration wird ins.
Neues Lehrerdienstrecht
1 7. Mai 2013Mag. a Karin Ortner Arbeiten und Studieren Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2011 (Quelle: IHS, Martin Unger)
Go for Master! – Das Stipendienprogramm für Informatiker
IFES - Institut für empirische Sozialforschung GmbH Teinfaltstraße Wien Lehramts-Studierende Online-Befragung 2009.
APS-GÖD 1. APS-GÖD 2 1. BUDGETBEGLEITGESETZ: vom Parlament bereits beschlossen tritt mit in Kraft BETRIFFT: 1.Klassenvorstand und Kustodiate.
© BG/BRG Ried Willkommen BILDUNG IST VIELFALT. © BG/BRG Ried Information Matura schriftlichmündlich D, M Fremdsprache Fremdsprache oder DG Fremdsprache.
Das Schulsystem in Deutschland.
Thomas Schöpf Abteilung BMHS eCoaching [Pädagogisches Institut des Landes Tirol] eCoaching Innovative Fortbildungskonzepte.
Peter Micheuz, Juni Informatik in den ersten beiden Jahrgängen der Kärntner Gymnasien Eine empirische Projektstudie (noch) unveröffentlichtes Material.
© BG/BRG Ried Willkommen BILDUNG IST VIELFALT © BG/BRG Ried Wahlpflichtgegenstände WPG - kleine Lerngruppen - Mitbestimmung der Schüler am Lerninhalt.
Die besten Lehrlinge für die besten Unternehmen...
Bundesgesetz zum Dienstrecht für neueintretende LehrerInnen -
Georg Hans Neuweg, JKU Linz Lehramt neu: Some hot potatoes Wien, 5
Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung & Wahlpflichtgegenstände.
Stand Januar § 1 Zweck des Vorbereitungsdienstes (2) Der Vorbereitungsdienst soll die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage ihres.
Informationen über die Profiloberstufe für Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klasse Stand: Februar 2008 Karin Hansen Heinrich-Heine-Gymnasium.
Zentrale Abschlussarbeiten Ablaufplanung
Maturajahrgang 2014/15 Information für die 5. Klassen
Fachschule für Betriebswirtschaft
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Schulpolitischer Konsens für NRW Die neue Sekundarschule
LEHRERARBEIT - ERWARTUNGEN DES SCHULLEITERS
Reform des pädagogischen Vorbereitungsdienstes in Hessen
5 Themen zum Arbeitsgesetz
Text Heinrich-Böll-Gymnasium im Schulzentrum Mundenheim Karolina-Burger-Str Ludwigshafen-Mundenheim.
N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig gekürzt Grützner Niedersächsisches Kultusministerium.
Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Psychologie und Philosophie AHS 3. November 2014, PHT Neue Oberstufe - NOST.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Budgetbegleitgesetz I (2001)
Lehrer/innenbildung NEU im Cluster Mitte & die Bedeutung der schul- praktischen Phasen in der Ausbildung Priv.-Doz. in MMag. a DDr. in Ulrike Greiner Co-Direktorin.
Elterninformationsabend zur Kurswahl für die Einführungsphase Gymnasiale Oberstufe.
LQPM Mag. Hannes Nitschinger  gilt ab der 10. Schulstufe (2. Jahrgang HAK, 2. Klasse HAS)  Der Lehrstoff wird semesterweise gegliedert (= Module)
Elternabend am Information zur Modularen Oberstufe und der individuellen Lernbegleitung DI (FH) Stefan Spindler.
Neue (Modulare) Oberstufe. Grundsätze gilt ab der 10. Schulstufe (2. Jahrgang HLW/HLT, 2. Klasse FW/HF) Der Lehrstoff wird semesterweise gegliedert (=
Ein Projekt des Ganztagsgymnasiums Johannes Rau Informationsabend am 03. Dezember 2015 „Mitkommen“
Das deutsche Schulsystem
1 Wahlpflichtfächer im Rahmen der mündlichen RP (ab 2013/14)
ARGE-NOST: Böhm-Czetina-Eder-Gabler-Hiller-Kirchner-Lošek-Rögner-Schmutzer-Schüpany-Teimel-Tullits-Wittmann-Wöhrer-Zins 1 Basisinformationen (Datenstand:
Gymnasiale Oberstufe. ÜBERSICHT Unterrichtsorganisation Fremdsprachen Wahlmöglichkeiten Kurswahl online Mittlerer Bildungsabschluss Ausblick auf die Qualifikationsphase.
Mein Traumberuf: Lehrerin. Inhalt Warum ist das mein Traumberuf? Alltag als Lehrerin Lehrstelle, Passerelle und Studium Voraussetzungen um in diesem Beruf.
Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (z. B. Ersatz von Latein/Französisch.
ELTERNABEND Für die 3. Klassen Fachschulen mit Ausblick auf das Schuljahr 2016/2017.
Dienstrecht für Lehrer/innen
Dienstrecht für Lehrer/innen
 Präsentation transkript:

Lehrerdienstrecht - Neu

Es geht uns alle an! Neues Dienstrecht trifft nicht „nur“ JunglehrerInnen Kein echtes Optionsrecht: ALLE Personen mit befristeten Verträgen per 1.9.2019 automatisch im neuen Dienstrecht Versprochenes Unterstützungspersonal nicht vorgesehen BMHS-Gewerkschaft

Streichung von Zulagen Im BMHS-Bereich z.B. Klassenvorstandsabgeltung Kustodiatsabgeltungen Vergütung für die Betreuung von StudentInnen im Schulpraktikum Abgeltung für LernbegleiterInnen in der modularen Oberstufe Zulagen für ErziehungsleiterInnen Vergütung für die Betreuung von StudentInnen der Wirtschaftspädagogik im Rahmen des „großen Schulpraktikums“ BMHS-Gewerkschaft

Aufhebung des Bundeslehrer- Lehrverpflichtungsgesetzes das bedeutet die Streichung von: Lehrverpflichtungsgruppen Einrechnung in die Lehrverpflichtung für LeiterInnen von mehrtägigen Schulveranstaltungen, Studienkoordinatoren an Schulen für Berufstätige, Keine Einrechnung auf Grund der Nebenleistungsverordnung Werkstättenleiter Aufwertungsfaktor für LehrerInnen an Abendschulen Einrechnung für SchulbibliothekarInnen Einrechnung für EDV-KustodInnen Einrechnung im Einzelfall für verschiedenste Aufgaben (derzeit ca. 5.000 Werteinheiten im Bundesschulbereich) BMHS-Gewerkschaft

Anstellungserfordernisse 1 Masterstudium der neuen Lehrerausbildung kommt überhaupt nicht vor LehrerInnen mit Bachelorstudium erfüllen die Anstellungserfordernisse für alle Schularten In der Oberstufe dürfen „im Regelfall“ nur „Master“ unterrichten Nicht-Erwerb des Mastergrades innerhalb von 5 Jahren ist Kündigungsgrund LSR/SSR/bmukk (für ZLA) darf LehrerInnen deswegen kündigen, muss es aber nicht – auch noch 20 Jahre später möglich BMHS-Gewerkschaft

Anstellungserfordernisse 1I LehrerInnen des fachpraktischen Unterrichts müssen ein Studium im Ausmaß von 240 ECTS machen; keine Anrechnung, wie in der PädagogInnenbildung Neu beschlossen wurde, im Entwurf vorgesehen LehrerInnen des fachtheoretischen Unterrichts müssen ebenfalls ein Studium im Ausmaß von 240 ECTS machen; keine Anrechnung, wie in der PädagogInnenbildung Neu beschlossen wurde, im Entwurf vorgesehen Unterschiedlichen Bestimmungen hinsichtlich der vorgeschriebenen Praxiszeiten zwischen Dienstrecht Neu und PädagogInnenbildung Neu BMHS-Gewerkschaft

Induktionsphase Volle Unterrichtsverpflichtung in der einjährigen Induktionsphase + Hospitationsverpflichtung + Besprechungen mit MentorIn + Induktionsveranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeiten an PH oder Uni Teilbeschäftigung möglich Betreuung durch eine Mentorin / einen Mentor Einsatz in beiden Fächern nicht verpflichtend Mentorin/Mentor kann auch fachfremd sein BMHS-Gewerkschaft

Dienstpflichten I 24 Wochenstunden (WSt) Unterrichtsverpflichtung Verpflichtung zu weiteren 3 WSt möglich (MDL) KV- oder Mentorentätigkeit: je 1 Stunde Einrechnung Innerhalb der 24 Stunden 1 WSt (36 Stunden pro Schuljahr) für „Eltern-Schüler-Beratung“ als KV oder MentorIn, sonst 2 WSt (72 Stunden pro Schuljahr) BMHS-Gewerkschaft

Dienstpflichten II Ist jemand KV und MentorIn, keine zusätzlichen „Eltern- Schüler-Beratungsstunden“ Definition von „Eltern-Schüler-Beratung“ fehlt, aber gemeint ist keinesfalls die „normale“ Sprechstunde. „Eltern-Schüler-Beratung“ lt. Dienstgeberpapier vom 3.7.2013 z.B. Lernkurse im Sommer, Förderkurse …. 15 Stunden institutioneller Fortbildung pro Schuljahr außerhalb der Unterrichtszeit BMHS-Gewerkschaft

Dienstpflichten III Verpflichtung zu Erziehertätigkeit bis zu einer halben Lehrverpflichtung (keine wesentlichen Änderungen zum Dienstrecht Alt) Einsatz der LehrerInnen unabhängig von Ausbildung an jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Ausmaß in jedem beliebigen Fach (auch gegen Ihren Willen) Urlaub in den Hauptferien erst „nach Abwicklung der Schlussgeschäfte“ Kein Urlaub in der letzten Ferienwoche BMHS-Gewerkschaft

Spezielle Funktionen DirektorIn: auf 5 Jahre befristet, neuerliche Bestellung möglich Anwesenheitspflicht an der Schule während der Unterrichtszeit Abteilungsvorstehung und Fachvorstehung: siehe DirektorIn AdministratorIn: ab 8 Klassen MentorIn: Lehrgang mit 90 ECTS (3 Semester Vollstudium) erforderlich Betreuung von bis zu 3 Personen in der Induktionsphase Zulage: € 90,-- (für 1 Person); € 120,-- (für 2 Personen); € 150,-- (für 3 Personen ) 14 x pro Jahr BMHS-Gewerkschaft

Fächerzulage, MDL MDL – Abgeltung wie bisher Lehrverpflichtungsgruppen Fächerzulage pro Stunde pro Monat ( 12 x jährlich) I und II € 36,00 III € 12,00 MDL – Abgeltung wie bisher 24 unbezahlte Einzelsupplierungen pro Schuljahr Abschaffung des Zeitkontos Reduktion der Abgeltung für mehrtätige Schulveranstaltungen BMHS-Gewerkschaft

Auswirkungen Erhöhung der Arbeitszeit um bis zu 28% (an Abendschulen deutlich höher) Durch Übernahme zusätzlicher Klassen weniger Zeit für den einzelnen Schüler Verlust tausender Arbeitsplätze Einkommensverluste (siehe beiliegende Grafiken) Keine Berücksichtigung von Dauer und Qualität der Ausbildung bei der Entlohnung MDL-Abbau zur Vollbeschäftigung der NeulehrerInnen BMHS-Gewerkschaft

Deutsch-Englisch-Lehrer/in 22 WSt Unterricht, KV, 1 WSt Lernbegleitung BMHS-Gewerkschaft

Wirtschaftspädagoge/in - 24 WSt BMHS-Gewerkschaft

HTL Fachtheoretiker/in – 6 Jahre Sondervertrag, 22 + 2 WSt (Unterrichtsverpflichtung) BMHS-Gewerkschaft

Fachpraxis – Berufseinstieg mit 35 Jahren, 24 WSt (Unterrichtsverpflichtung) BMHS-Gewerkschaft