Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - ZfA

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Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - ZfA Die Themen Was ist die ZfA? Welche Ziele verfolgt die Zentralstelle? Was ist das DSD II ?

ZfA Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Mit ihrer Arbeit verwirklicht die ZfA folgende Ziele der auswärtigen Kulturpolitik: Die Begegnung mit Kultur und Gesellschaft des Gastlandes, die Förderung der deutschen Sprache. Die ZfA betreut und unterstützt in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und den Bundesländern weltweit 117 Schulen im Ausland sowie weitere 370 von der Bundesrepublik Deutschland geförderte schulische Einrichtungen sowie Deutsche Abteilungen an staatlichen Schulen. Die ZfA ist zuständig für die pädagogische, personelle und finanzielle Betreuung der schulischen Arbeit im Ausland.

Ziele für die Arbeit in Armenien Sicherung und Weiterentwicklung des DaF-Unterrichts an der Schule Nr.5 Aufbau einer Zubringerschule in Eriwan (Nr. 6) Aufbau von geeigneten Zubringerschulen in ausgewählten Zentren in der Provinz Anerkennung des Deutschen Sprachdiploms der Stufe II durch die armenischen Universitäten selbständige Hinführung zum DSD II durch die armenischen Deutschlehrer am Prüfungszentrum und an den Zubringerschulen Aus- und Weiterbildung der armenischen Deutschlehrer hinsichtlich des Curriculums zum DSD Nachwuchssicherung durch die Universitäten

DSD II Deutsches Sprachdiplom der Stufe II Orientierung am Curriculum für DaF Bezug zum gemeinsamen europäischen Referenzrahmen zum Erlernen von Fremdspachen - GER - Stufe C1 Die Prüfung wird in der obersten Klasse der Sekundarschule abgehalten Die Prüfung orientiert sich an der ersten Fremdsprache im deutschen Abitur Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Ausschuss, der von der KMK einberufen ist. KMK: Kultusminister Konferenz

Das DSD II gilt für ausländische Bewerber als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse für den Zugang zum Studium an deutschen Hochschulen.

Dem DSD II sind folgende Sprachzeugnisse gleichgestellt: DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) Feststellungsprüfung Nachweise dt. Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen anerkannt sind ZOP (Zentrale Oberstufen Prüfung des Goethe-Instituts) „Deutsche Sprachprüfung II „ des Sprachen und Dolmetscher- Instituts München DSD II ist nicht die einzige Möglichkeit. Auf die Alternativen wird hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingegangen. Bei Bedarf bitte selber recherchieren und anschließend nachfragen.

Anforderungen der Prüfung Der Prüfling soll imstande sein sich sach- und adressatengerecht auf angemessenem Reflexionsniveau mündlich und schriftlich zu äußern sowohl im Dialog, wie in gegliederten, größeren Zusammenhängen. Sachkenntnisse richtig und geordnet darlegen können. Anspruchsvolle Texte verstehen und über die erforderlichen Kenntnisse in Wortschatz und Grammatik verfügen.