Jugendhilfe im Strafverfahren

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 Präsentation transkript:

Jugendhilfe im Strafverfahren Information   Für Eltern von Jugendlichen und für Heranwachsende, die mit einer Straftat konfrontiert sind

"Wie geht’s jetzt weiter ??" Post vom Amt für Jugend und Familie !? Hat ein junger Mensch eine Straftat begangen, nimmt die Polizei die Ermittlungen gegen ihn auf. Die sorgenvolle Frage heißt dann "Wie geht’s jetzt weiter ??"  Hier beginnt die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe. Sie will den jungen Menschen und den Eltern beratend zur Seite stehen und mit ihnen versuchen, diese schwierige, konfliktreiche Situation zu bewältigen.   Wie entsteht der Kontakt zur Jugendgerichtshilfe Die Jugendgerichtshilfe wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft über ein Strafverfahren unterrichtet. Danach setzt sie sich mit den jungen Menschen und deren Eltern in Verbindung. So können im persönlichen Gespräch wichtige Fragen beantwortet werden. Wann kommt es zu einem Strafverfahren  Zu einem Jugendstrafverfahren kommt es , wenn 14 - 21jährige eine Straftat begehen. Grundlage für dieses Gesetz ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieses sagt aus, dass im Mittelpunkt des Verfahrens die Persönlichkeit der jungen Menschen steht und nicht vorrangig deren Straftat. Für welche Altersgruppe gilt das Jugendstrafverfahren Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) stellt im Gegensatz zum Strafgesetzbuch (StGB) Erziehung statt Strafe in den Vordergrund.  Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden stets nach dem JGG geahndet. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten in fast allen Lebensbereichen als Erwachsene. Sind jedoch wesentliche Persönlichkeits-entwicklungen noch nicht ab-geschlossen, werden Heranwachsende im Jugendgerichtsverfahren wie Jugendliche behandelt. Hierzu nimmt die Jugendgerichtshilfe dem Gericht gegenüber Stellung. Was macht die Jugendgerichtshilfe  Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie bringt ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung und der augenblicklichen Lebenssituation der jungen Menschen in das Verfahren ein. Für Probleme, die zur Straftat führten oder die aus der Straftat entstanden sind, wird Beratung und Hilfe angeboten. Um den gesetzlichen Auftrag im Rahmen des Jugendgerichts-verfahrens erfüllen zu können, ist es notwendig, die beteiligten Jugendlichen und Heranwachsenden persönlich kennen zulernen. Auch die Beurteilung durch die Eltern ist dabei wichtig. Sinn der Gespräche ist es, ein Bild von der persönlichen Situation, den sozialen und familiären Gegebenheiten, der schulischen und beruflichen Entwicklung und dem Freizeitverhalten zu gewinnen. Aus all diesen Eindrücken und Informationen gewinnt die Jugend-gerichtshilfe ein Bild von der Persönlichkeit des jungen Menschen und unterbreitet in der Gerichtsverhandlung einen Vorschlag für eine geeignete Maßnahme.

Weitere Hilfen und Beratungsmöglichkeiten Wie geht`s weiter   Nach der Hauptverhandlung hat die Jugendgerichtshilfe die Aufgabe, bei der Erfüllung der richterlichen Maßnahmen (z.B. Arbeitsstunden u.a.) mitzuwirken. In einigen Fällen jedoch kann eine Verhandlung entbehrlich werden, wenn Arbeitsstunden bereits im Vorfeld nach Anweisung durch das Amt für Jugend und Familie geleistet werden. Ob und in welchen Fällen dies möglich ist, teilt Ihnen die Jugendgerichtshilfe mit. Die Erfüllung der Arbeitsstunden wird an Staatsanwaltschaft und Jugendgericht weitergegeben. Dies kann zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Nach Abschluss des Verfahrens haben Sie selbstverständlich nichts mehr mit uns zu tun - es sei denn , Sie selbst wünschen weitere Beratung oder Hilfen. In diesem Fall würden wir Ihnen auch nach dem Strafverfahren Begleitung anbieten. Weitere Hilfen und Beratungsmöglichkeiten    Amt für Jugend und Familie des Landkreises Ansbach Crailsheimstr. 1 91522 Ansbach Tel: 0981/468 - 0   Projektbeauftragter für Koordination und Beratung junger Spätaussiedler im Landkreis Ansbach Tel: 0981/ 468503 Eltern/Jugend/Familienberatung der Stadt und des Landkreises Ansbach Kronacher Str. 8 91522 Ansbach Tel: 0981/ 468777 Ambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie Feuchtwanger Str. 38 91522 Ansbach Tel: 0981/46531870 Innere Mission Ansbach e.V. - Suchtberatung Außenstellen in Dinkelsbühl und Rothenburg Karolinenstr. 29 91522 Ansbach Tel: 0981/ 9690622 Gesundheitsamt des Landkreises Ansbach Kronacher Str. 8 91522 Ansbach Tel: 0981/ 468710 Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder Schlesierstr. 34 91522 Ansbach Tel: 0981/9094319 Kinderschutzbund Tel: 09852/615510