Sicherheit und Immissionsschutz

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Lärmsanierungsprogramm des Bundes
 Präsentation transkript:

Sicherheit und Immissionsschutz Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn" Sicherheit und Immissionsschutz Für Sicherheit Gegen Erschütterungen Gegen Lärm Informationsquellen:: Regionale Presse Wikipedia IBO Oldenburg BIB Bremen Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen RdErl. d. MU v. 26.3.2009 - 34-40502/3.0 (Nds.MBl. Nr.16/2009 S.437) - VORIS 28500 - Nr. 63 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes Copyrigh:2012: Dieter Holsten; Hude Alle Rechte vorbehalten

"Sicherheit und Nachtruhe Jade-Weser-Port Der künftige Hafenbetrieb wird von mehreren Hafengesellschaften (Eurogate) und Reedereien (Maersk) getragen Der Hafen wird als Tiefwasserhafen von Containerschiffen bis zu 430 m Länge und 17 m Tiefgang tideunabhängig und ohne Schleusung angefahren Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

"Sicherheit und Nachtruhe Jade-Weser-Port Bis zu 2,7 Millionen Standardcontainer sollen ab 2012 im Jahr umgeschlagen werden. Ca. 20 Prozent der umgeschlagenen Container werden über Schiene an- und abtransportiert Eröffnung ist für den 5. August 2012 geplant. Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Wirtschaftliche Bedeutung für den strukturschwachen nordwestdeutschen Wirtschaftsraum werden wichtige Impulse für den Arbeitsmarkt erwartet. In verschiedenen Studien wird von Gesamtzahlen zwischen 2100 und 5800 neuen Arbeitsplätzen ausgegangen Durch Bau und Betrieb und die hiermit verbundenen Ansiedlung von Logistik-Dienstleistern und hafenaffiner Industrie und Gewerbe werden für den strukturschwachen nordwestdeutschen Wirtschaftsraum Impulse für den Arbeitsmarkt erwartet. Das Personalkonzept der Betreibergesellschaft sieht die Schaffung von tausend neuen Arbeitsplätzen vor. Bei Spediteuren und Eisenbahn werden weitere tausend Arbeitsplätze erwartet. Erwartung, dass mehrere tausend neue Arbeitsplätze, nicht nur direkt im Hafen, sondern auch bei den Firmen, die sich dort ansiedeln, geschaffen werden. In verschiedenen Studien wird von Gesamtzahlen zwischen 2100 und 5800 neuen Arbeitsplätzen ausgegangen, die davon abhängig sind, welche Anteile der umgeschlagenen Ladung in Hafennähe weiter verarbeitet werden. Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Wirtschaftliche Bedeutung Wilhelmshaven und seine Umgebung können nur ein begrenztes Ladungsaufkommen in der Region selber generieren. Teil der umgeschlagenen Container soll in der Region um Wilhelmshaven gehalten und die Ladung veredelt werden. Ein Jahr vor Inbetriebnahme war erst ein Betrieb gefunden, der sich ansiedeln möchte. Wilhelmshaven und seine Umgebung können als Industrie- und Handelsstandort nur ein begrenztes Ladungsaufkommen in der Region selber generieren. Ziel der Planer, Regionalpolitiker und Wirtschaftsvertreter ist daher, einen Teil der umgeschlagenen Container in der Region um Wilhelmshaven zu halten und die Ladung zu veredeln. Bis zum 16. August 2011 fanden sich jedoch kaum Investoren für das Hafengelände. Ein Jahr vor Inbetriebnahme war erst ein Betrieb gefunden, der sich ansiedeln möchte. Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

"Sicherheit und Nachtruhe Verkehrsanbindungen Verteilung der ankommende Güter über das Wasser über Außenweser? über die Straße BAB A29/A28 Richtung Bremen bzw. geplante BAB A20 durch Wesertunnel Richtung Stade über die Schiene Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen im geringem Umfang Richtung Ruhrgebiet Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Milchmädchenrechnung? geplante Jahresumschlag des J-W-P- von 2,7 Mio Standardcontainern 225 Güterzüge für Abtransport der Ladung benötigt Rechnerisch 92 Güterzüge pro Tag (insbesondere nachts?) 225 Güterzüge werden benötigt, um die Ladung eines der Containerriesen der nächsten Generation abzutransportieren. Rechnerisch würden 92 Güterzüge pro Tag nötig sein, wenn der geplante Jahresumschlag des J-W-P- von 2,7 Mio Standardcontainern über die Bahn abtransportiert würden. Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

JWP steht und fällt mit Nachtverkehr Verkehrsgutachten zur Hinterland- anbindung des JWP vom Mai 2003: JWP muss 24 Std. am Tag erreichbar sein. In der Nacht Hauptverkehrszeit. möglichst später Verladeschluss am Abend und ein frühes Eintreffen der Ladeeinheiten am Morgen. Die Züge fahren idealerweise im sogenannten Nachtsprung, Wörtlich heisst es im Verkehrsgutachten zur Hinterland-anbindung des JWP vom Mai 2003: „…muß der Tiefwasserhafen Jade Weser Port 24 Stunden am Tag erreichbar sein. Erreichbar heißt, dass die Züge zu jeder Zeit in die Gleise des JWP einfahren und ebenso jederzeit den Hafen wieder verlassen können. Am Tage stehen die Hauptstrecken dem schnell fahrenden Personenverkehr zur Verfügung. Vor allem in Ballungszentren kommen in den Tagesrandzeiten die Pendlerverkehre dazu. Am Tage fahren die Züge des Nahverkehrs ebenfalls überwiegend in festen Takten. Güterzüge können nach Trassenverfügbarkeit eingelegt werden. In der Nacht wiederum hat der Güterverkehr seine Hauptverkehrszeit.“ „Angestrebt wird ein möglichst später Verladeschluss am Abend und ein frühes Eintreffen der Ladeeinheiten am Morgen. Die Züge fahren idealerweise im sogenannten Nachtsrpung, d. h. am Abend des Tages A wird der Umschlagbahnhof verlassen und am frühen Morgen des Tages B wird das Ziel erreicht. Im Klartext heißt das für die im Lärmbereich belegenen Grundstücke der Bahnanlieger, dass während der Nachtzeit mindestens alle 15 Minuten ein Güterzug von ca. 700 m Länge vorbei rollen wird Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

"Sicherheit und Nachtruhe Worum geht es auch? bis 2015 das 4-fache an Bahnverkehr täglich (Anzahl x Länge) Zusätzliche Güterzüge dann mindestens 700 Meter lang Alle 8 bis 15 Minuten ein Zug (nachts!) Eisenbahnknoten Bremen muss bis 2015 ein Drittel mehr abfertigen –heute schon ausgelastet („Oldenburger Kurve“) lange Schrankenschließungen Erhöhtes Risiko von Unfällen Für die Bahnstrecke Oldenburg-Bremen sagt die Untersuchung der „Schalltechnische Dimensiorierung aus, dass die Verkehrsentwicklung praktisch um das 4-fache steigen wird, wenn die Gesamtlänge der Züge addiert wird: 2008 – ca. 30 km Länge 2015 – ca. 120 km Länge Hinsichtlich der Anzahl der Züge gibt es je nach Sichtweise unterschiedliche Zahlen. Der Presse waren diese Zahlen zu entnehmen. Bis 2015 von heute 52 Zügen auf dann 130 Züge 46 schwere Container- und 18 Kohlezüge vor allem nachts 80 Züge nach erster Ausbaustufe (ab 5.8.2012) 8 Zugpaare Autotransporte Richtung Leer Zusätzliche Güterzüge mindestens 700 Meter lang Eisenbahnknoten Bremen muss bis 2015 mit 280 Zügen ein Drittel mehr abfertigen Bisher keine Lösungen für Vermeidung von längeren Schrankenschließungen Konzept für Havarievorsorge? Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Transport von Gefahrgütern Havariekonzept? Katastrophenschutzbehörde ist (nach Aussage der Gemeindeverwaltungen Hude und Ganderkesee) der Landkreis Oldenburg Konzept soll existieren Wer kennt das Konzept? Bisher keine Antwort – warum? Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Transport von Gefahrgütern Beispiele für Risiken Schon heute rollen ca. 20.000 Tonnen Vinylchorid pro Jahr in Kesselwagen durch die Stadt Oldenburg 1968 in Bitterfeld (damalige DDR) bei Umfüllung von Vinylchlorids schwerer Unfall mit 42 Tote und 200 Verletzte. Mitte 2011„Beinaheunfall“ in Oldenburg. Güterwagen wieder selbst eingegleist. Schon heute rollen ca. 20.000 Tonnen Vinylchorid pro Jahr in Kesselwagen durch die Stadt. 1968 sollten in Bitterfeld (damalige DDR) 4 Tonnen des unter Druck flüssigen Vinylchlorids umgefüllt werden. Teil des Stoffes wurde sofort gasförmig und entzündete sich an der Luft. Obwohl Gebiet nur dünn besiedelt, gab es 42 Tote und 200 Verletzte. Noch in 6 km Entfernung gingen Fensterscheiben zu Bruch. Um weitere Explosionen zu verhindern, mussten die Rettungsarbeiten mit bloßen Händen durchgeführt werden Vor kurzem hat sich in Oldenburg nur durch glückliche Umstände ein entgleister Güterwagen auf einem nachfolgenden Bahnübergang wieder selbst eingegleist. In Gegenrichtung wäre dieser Güterwagen an der nächsten Weiche unweigerlich umgekippt und mitten in ein angrenzendes Wohnhaus gestürzt. Es läuft eine Klage des betreffenden Hauseigentümers gemeinsam mit der Stadt Oldenburg gegen das Eisenbahnbundesamt. Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Schädliche Erschütterungsimmissionen (Umwelteinwirkungen) Anforderungen aus § 5 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 BImSchG Wann gelten Erschütterungsimmissionen als schädliche Umwelteinflüsse? Keine bundesweit rechtsverbindliche Klärung Bewertung anhand von Regelwerken sachverständiger Organisationen oder einzelfallbezogene Gutachten Anforderungen aus § 5 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 BImSchG Keine bundesweit rechtsverbindliche Klärung der Frage, wann Erschütterungsimmissionen als schädliche Umwelteinflüsse gelten Bewertung anhand von Regelwerken sachverständiger Organisationen oder einzelfallbezogene Gutachten Niedersachsen: Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Schädliche Erschütterungsimmissionen (Umwelteinwirkungen) Als schädliche Umwelteinwirkungen gelten: Risse in Putz von Decken und Wänden Vergrößerung von bereits vorhandenen Rissen in Gebäuden Abreißen von Trenn- und Zwischenwänden, von tragenden Wänden oder Decken Bürger tragen Beweislasten und Kosten Beweissicherungen für Schäden durch Erschütterungen liegen bei den Anliegern, weil das Gleis nicht verändert wird Kosten für das Gutachten trägt der Eigentümer Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Schädliche Erschütterungsimmissionen (Umwelteinwirkungen) allgemeine Untersuchungen von Schwingungseinwirkungen des Eisenbahnbetriebes im Bereich Wüsting Ergebnis: „Ermittelten Werte liegen auch bei extremen Betriebssituationen und in geringem Gleisabstand weit unterhalb der in den anerkannten Regeln der Technik aufgeführten Richtwerte“ Bürger erleben es in Wirklichkeit anders! Bahn hat allgemeine Untersuchungen von Schwingungseinwirkungen des Eisenbahnbetriebes durch unabhängige Institute im Bereich Wüsting durchführen lassen Ergebnis: ermittelten Werte liegen auch bei extremen Betriebssituationen und in geringem Gleisabstand weit unterhalb der in den anerkannten Regeln der Technik aufgeführten Richtwerte Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Lärmschutzbestimmungen Grundlage für Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen ist das BImSchG vom 15.3. 1974 Nur bei wesentlicher Änderung vorhandener Schienenwege Zumutbare Belastung orientiert sich laut EU-Richtlinie an Mittelwerten Für Wohngebiete erlaubt sind lt. Bundesimmissionsschutz-VO: 59 Dezibel (tags), 49 Dezibel (nachts) Grundlage für Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen ist das BImSchG vom 15.3. 1974 bei wesentlicher Änderung vorhandener Schienenwege sicherstellen, dass keine schädliche Umwelteinwirkungen entstehen Nach dem Stand der Technik Nur bei Verlegung neuer Schienenstränge oder bei „wesentlicher“ Änderung vorhandener Schienenwege Definition: Erheblicher baulicher Eingriff und Lärmsteigerung 3 db/A Zumutbare Belastung orientiert sich laut EU-Richtlinie an Mittelwerten Erlaubt sind lt. Bundesimmissionsschutz-VO: 59 Dezibel (tagsüber) 49 Dezibel (nachts) Besonderer Stress durch extreme Lärmspitzen findet in der Gesetzgebung keine Berücksichtigung Bahn genießt aktuell noch Schienenbonus und darf fünf Dezibel lauter sein Intensivere Nutzung vorhandener Gleise steht der Bahn jederzeit frei Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Mehr Schutz vor Lärm – nicht für Alle! Lärmschutzmaßnahmen nur für vor April 1974 erbaute Wohnhäuser Aktive und passive Lärmminderung Berechnungsverfahren für Lärmermittlung im BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) verankert Gemittelter Pegel, der einen Vergleich zwischen den unterschiedlichen schwankenden Pegeln ermöglicht Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Besonders schädlicher Schienenlärm Durch zusätzlichen Bahnverkehr w. JWP erhöht sich die Lärmbelästung nachts um mehr als 18,8 dB(A) durch eine Überschreitung des Grenzwertes von 55 dB(A) wird „die Situation zunehmend gefährlich für die Gesundheit der Bevölkerung “ Gerade der ständige Wechsel zwischen Ruhepause und extremer Lärmbelastung für die Gesundheit besonders schädlich ist. Durch zusätzlichen Bahnverkehr aufgrund JWP erhöht sich die Lärmbelästung von heute tags 65,6 dB(A) bzw. nachts 54,8 dB(A) auf künftig 73,7 dB(A) bzw. nachts 73,8 dB(A) Zunahme nachts mehr als 18,8 dB(A) Steigerung der Lärmwerte um 10,0 dB(A) entspricht Verdoppelung des Lärms! Lt. detaillierter Bewertung des nächtlichen Verkehrslärms durch Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine Überschreitung des Grenzwertes von 55 dB(A) „die Situation zunehmend als gefährlich für die Gesundheit der Bevölkerung anzusehen“ Universitätsklinik Freiburg hat in einem detaillierten Gutachten wegen der Rheintalbahn vom April 2010 mit dem Titel „Macht Schienenlärm krank?“ nachgewiesen, dass gerade der ständige Wechsel zwischen Ruhepause und extremer Lärmbelastung (= bis zu 81 dB(A) durch einen vorbeifahrenden Güterzug! – nach eigener Einlassung der Bundesbahn) für die Gesundheit besonders schädlich ist. Mittelung der Emissionspegel genügt nicht. Es sind u. a. auch die Häufigkeiten maximaler Pegel zu berücksichtigen! Aufweckreaktion wird nicht angemessen erfasst Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

"Sicherheit und Nachtruhe Lärmschutz Lärmsanierung: Lärmminderung an bestehenden Bahnstrecken ohne Rechtsanspruch. Wohngebiete 70/60 db(A) tags/nachts Lärmvorsorge: Einhaltung der Verkehrslärmschutzverordnung mit Rechtsanspruch bei Neubau oder wesentlicher Änderung der Strecke Wohngebiete 59/49 db(A) tags/nachts Lärmsanierung: Lärmminderung an bestehenden Bahnstrecken ohne Rechtsanspruch. Grenzwerte lt. Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes für Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete 70/60 dB(A) (tags/nachts) Lärmvorsorge: Einhaltung der Verkehrslärmschutzverordnung mit Rechtsanspruch bei Neubau oder wesentlicher Änderung der Strecke Grenzwerte für reine Wohngebiete 59/49 dB(A) (tags/nachts) Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

"Sicherheit und Nachtruhe Lärmschutz Lärmsanierung freiwillige Leistung des Bundes Strecke Oldenburg – Bremen im Lärmsanierungsprogramm 2007 hat Planfeststellungsbeschluss zum JWP Lärmschutz vor Aufnahme des Verkehrs vom und zum Hafen garantiert 2007 eine gleichlautende Zusage durch das Niedersächsiche Verkehrsministerium Bester Lärmschutz durch extra Güterverkehrstrasse Lärmschutz für Hinterland Anbindung JWP kein eigenständiges Projekt Bund gibt jährlich allgemein Mittel für bundesweite Lärmschutzmaßnahmen an die Bahn AG (Lärmsanierung) Lärmsanierung eine freiwillige Leistung des Bundes Strecke Oldenburg – Bremen wurde in das Lärmsanierungsprogramm aufgenommen 2007 hat Planfeststellungsbeschluss zum JWP Lärmschutz auf der Grundlage der Lärmsanierungsgrenzwerte vor Aufnahme des Verkehrs vom und zum Hafen garantiert 2007 hat das Niedersächsiche Verkehrsministerium zusätzlich eine entsprechende Zusage gemacht, um eine Klage der IBO aus Oldenburg gegen den Planfeststellungsbeschluss zum JWP abzuwenden Bester Lärmschutz durch extra Güterverkehrstrasse, z. B. entlang der BAB Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

"Sicherheit und Nachtruhe Schallschutzwände Bahn AG führt „nur“ die Beschlüsse aus Höhe der Wände beeinflussen Reduzierung des Lärmpegels. Beispiel für erste Gebäudereihe (gemäß Angaben der Bahn) Zwei Meter Höhe  von 66,3 auf 59,3 db/A Vier Meter Höhe  von 66,3 auf 53,9 db/A Bahn AG führt „nur“ die Beschlüsse aus Höhe der Wände beeinflussen Reduzierung des Lärmpegels. Beispiel für erste Gebäudereihe (gemäß Angaben der Bahn) Zwei Meter Höhe  von 66,3 auf 59,3 db/A Vier Meter Höhe  von 66,3 auf 53,9 db/A Tests mit 76 cm hohen Betonwänden – bestückt mit schallabsorbierenden Matten Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

"Sicherheit und Nachtruhe Lärmschutzwände Zwischen Oldenburg und Bremen 31 km lange Strecke Delmenhorst: Mitte 2012 Beginn Bauarbeiten  insgesamt 7,2 km lang Ganderkesee 2013 Planfeststellungsverfahren Hude 2014: Planfeststellungsverfahren für Hude und Wüsting Zwischen Oldenburg und Bremen 31 km lange Strecke Rund die Hälfte mit Lärmschutzwänden Teils einseitig, teils beiderseits Ca. 40 % für Delmenhorst, ca. 30 % Ganderkesee, ca. 30 % Hude Delmenhorst: Mitte 2012 Beginn Bauarbeiten  insgesamt 7,2 km langen Lärmschutzwall zehn Abschnitte mit einer Höhe zwischen zwei und drei Metern Ganderkesee 2013 Planfeststellungsverfahren (neueste Information erst in 2015?) 2015 Beginn Bauarbeiten Hude 2014: Planfeststellungsverfahren für Hude und Wüsting für Lärmsanierungsmaßnahmen 2016 Beginn Bauarbeiten Von der Lärmsanierung betroffen sind zwischen Oldenburg und Bremen folgende Abschnitte (Streckenlänge, betroffene Haushalte): Hude 2,8 Km/1100 Haushalte, Bookholzberg 1,2 Km/440 Haushalte, Kamern 0,9 Km/220 Haushalte, Schierbrock 0,5 Km/51 Haushalte, Hahlbeck 0,5 Km/88 Haushalte, Hoykenkamp 0,5 Km/154, Delmenhorst 6,4Km/2055Haushalte Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Schallimmissionsplan für Hude Erstellt im Jahr 1993 Gutachten erstellt im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums Emissionspegel auf den Strecken: Hude – Delmenhorst 73,9 /71,1 dB(A) (tags/nachts) Hude – Oldenburg 72,3/70,2 dB(A) (tags/nachts) Hude – Nordenham 67,8/67,0 dB(A) (tags/nachts) Erstellt im Jahr 1993 Gutachten erstellt durch RWTÜV Essen Im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums Basis Angaben der Bundesbahndirektion Hannover  zu Zugarten, Zuglängen und Geschwindigkeit Detaillierte Emissionsberechnung ergab die folgenden Emissionspegel auf den Strecken: Hude – Delmenhorst 73,9 /71,1 dB(A) (tags/nachts) Hude – Oldenburg 72,3/70,2 dB(A) (tags/nachts) Hude – Nordenham 67,8/67,0 dB(A) (tags/nachts) Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Technische Maßnahmen für Reduzierung Bahnlärm Zusätzliche technische Maßnahmen für Lärmschutz notwendig: Leisere Fahrzeuge Ab 2012 höhere Trassengebühr für Güterwaggon mit herkömmlichen lärmintensiven Stahlbremsen Temporeduzierung Kunststoffräder Probleme: 190.000 alte Wagen 314 Firmen befahren die Bahnstrecken Andere Quellen nennen 130.000 alte Waggons Egal: die Anzahl ist so oder so zu groß! Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

"Sicherheit und Nachtruhe Lärmmessung Beispiel in Ofen (Oldenburg) Häuser direkt neben dem Gleis Lt. Untersuchung – unter Nutzung der gültigen Berechnungsmethoden – der Bahn AG: 66,3 db/A Wiederholte private Messung mit einem geeichten Schallmessgerät: 88 db/A Beispiel in Ofen (Oldenburg) Häuser direkt neben dem Gleis Lt. Untersuchung – unter Nutzung der gültigen Berechnungsmethoden – der Bahn AG: 66,3 db/A (zum Vergleich: 69 Dezibel entspricht dem Innengeräusch eines VW-Golf bei Tempo 100) Wiederholte private Messung mit einem geeichten Schallmessgerät: 88 db/A (zum Vergleich: Motorkettensäge lärmt mit 85 db/A) Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch der Eigentümer BGH hat 2006 entschieden, dass auch für Lärmbelästigungen, die von Bahngleisen ausgehen, allgemeine zivilrechtliche Regeln gelten. Unterlassungsanspruch gegen die Eigentümer eines benachbarten Grundstücks, wenn von dort eine erhebliche Lärmbelästigung ausgeht und er dadurch in der Benutzung seines Grundstückes erheblich beeinträchtigt wird BGH hat 2006 entschieden, dass auch für Lärmbelästigungen, die von Bahngleisen ausgehen, allgemeine zivilrechtliche Regeln gelten. Grundstückseigentümer haben einen Unterlassungsanspruch gegen die Eigentümer eines benachbarten Grundstücks, wenn von dort eine erhebliche Lärmbelästigung ausgeht und er dadurch in der Benutzung seines Grundstückes erheblich beeinträchtigt wird Erheblich beeinträchtigt heißt: nach Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und dem, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist. Denkbare Lärmschutzmaßnahmen müssen für Verursacher zumutbar sein Geschädigter kann auch Anspruch auf angemessene Entschädigung „in Geld“ haben. Verjährungs- und Rechtsmittelfristen sind zu beachten. Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Was fordern die Bürgerinnen und Bürger? Verbindliche Zusage für Lärmsanierung, Reduzierung der Lärmbelastung auf max. 55 db(A) durch Maßnahmen wie Langsamfahrgebote mindestens in der Nähe von Wohngebieten! Nachtfahrverbot Größte Anstrengungen zur Vermeidung von Emissionen durch Aufrüstung bei Schienenqualität und an den Fahrzeugen! oder ähnliche geeignete Maßnahmen Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Was fordern die Bürgerinnen und Bürger? „Echte“ Bürgerbeteiligung und Bürgernähe – keine verwaltungstechnischen Tricks! Erschütterungsimmissionen – Beweislast auf Emissionsverursacher übertragen! Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Was fordern die Bürgerinnen und Bürger? Spätestens für die zweite Ausbaustufe Bau einer Umgehungstrasse für Güterverkehr in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen Keine konkrete Linie, sondern Korridor Festlegung als vordringlich! BVWP läuft 2015 aus Festschreibung im Landesraumordnungsprogramm und dem regionalen Raumordnungsprogramm Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, mit dem die Bundesregierung Bauprojekte für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasser vorbereitet. Auf seiner Grundlage kann der Bundestag Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger (z.B. für Bundesfernstraßen oder Schienenwege) beschließen. Der BVWP legt die Dringlichkeit von Projekten fest und setzt Prioritäten für Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand. Der derzeit gültige BVWP gilt von 2001 bis 2015. Nach Ablauf von fünf Jahren prüft das BMVBS, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes erstellen die Länder Landesprioritätenlisten der disponiblen, d.h. der noch zur Bewertung anstehenden Projekte. Unmittelbare Anträge von einzelnen Kommunen sind nicht vorgesehen. Sämtliche Landesprioritätenlisten werden schließlich zu einer bundesweiten Projektliste zusammengefasst, die Grundlage für den Beschluss des Bundeskabinetts zum neuen Bundesverkehrswegeplan sein wird. Im Ergebnis enthält der BVWP grundsätzliche Vorhaben der Stufen „Vordringlicher Bedarf“ und „Weiterer Bedarf“. Ein entsprechendes Baurecht für Maßnahmen entsteht aber erst durch eine Planfeststellung und durch eine gesicherte Finanzierung. Mit diesen Bedarfsplänen wird der Bedarf für die vorgesehenen Maßnahmen als Anhang zum Bundesschienenausbaugesetz rechtsverbindlich festgelegt. Finanzierung und Zeitpunkt der Realisierung einer Maßnahme werden damit aber nicht geregelt. Im BVWP werden keine konkrete Linie und keine Details zur Trassenführung festgelegt. Nachdem die Länder ihren Bedarf an Verkehrsprojekten angemeldet haben, erarbeitet das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für den BVWP, der mit den anderen Bundesministerien und den Bundesländern abgestimmt werden muss, bevor er vom Bundeskabinett beschlossen werden kann. Der aktuelle BVWP und die jeweiligen Bedarfspläne sehen keine Umgehungstrasse für den Güterverkehr Willhelmshaven – Bremen vor. Nach Erläuterung durch den Parl. Staatssekretär Ferlemann beim Übergabetermin der ´Gemeinsamen Entschließung der Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg zu den Themen Lärmschutz und Verkehrsanbindung des Jade-Weser-Ports´ am 14.04.2011 im Bundesverkehrsministerium in Berlin hat das Aufstellungsverfahren für den neuen BVWP noch nicht begonnen. Derzeit wird die Verkehrsprognose für den Zeitraum bis 2025 erarbeitet. Weiterhin wird eine Überarbeitung der Methodik zur Neuaufstellung des Plans erwartet. Für eine Aufnahme einer Güterbahnumgehung, die eine größere über die Gemeindegrenzen hinausgehende Infrastrukturplanung darstellt, ist das Land Niedersachsen zuständig. Die Kommunen können für den Neubau einer Güterumgehungsbahn dem Land Vorschläge einer Trassenführung unterbreiten. Wenn eine Eisenbahnneubautrasse allerdings auch über andere Kommunen oder Kreise geführt wird und somit deren Planungshoheit tangiert ist, so ist eine enge Abstimmung mit den Umlandgemeinden und den Landkreisen vorzunehmen. Ziel wäre es, im Rahmen einer gemeinsamen Planung und Initiative hierzu Planungen einer EUT zu forcieren. Es bliebe dem Landesraumordnungsprogramm und den Regionalen Raumordnungsprogrammen vorbehalten, die Linienführungen in der zeichnerischen Darstellung im Einzelnen festzuschreiben. Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn"

Danke! Werden Sie aktiv - Machen Sie mit! Aktionsbündnis für "Sicherheit und Nachtruhe an der Bahn" Danke! Werden Sie aktiv - Machen Sie mit! Für Sicherheit Gegen Erschütterungen Gegen Lärm