Patientenrechte in Österreich

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 Präsentation transkript:

Patientenrechte in Österreich Möglichkeiten und Grenzen Beschwerdemanagement aktuelle Entwicklungen 1

www.patientenanwalt.com

Patientencharta Mindeststandards die wichtigsten Patientenrechte demonstrative Aufzählung Gruppen von Patientenrechten: Selbstbestimmung; Information; Würde, Integrität; Zugang zu Behandlung und Pflege; Behandlung nach dem Stand der med. Wissenschaft Unterstützung und Beratung

Patientenverfügung ≠ Testament Erwartungen: Klarheit für Helfer Fokus auf Vorsorge und Eigenverantwortung der Patienten Stärkt das Vertrauen Übertragungsmittel für Informationen Transportmittel für Patientenwillen Kommunikationsbrücke

Patientenverfügung Zwei Grundformen von Patientenverfügung verbindliche PV beachtliche PV höhere Formerfordernisse Kein Interpretations- spielraum für den Arzt keine Formerfordernisse Interpretations- spielraum für den Arzt

Der Weg zur Erstellung einer verbindlichen PV Patientenanwaltschaft Erstkontakt Mündl. Beratung Übermittlung Unterlagen „Hausarzt“ Ärztliche Beratung Patientenanwaltschaft Erstüberprüfung Neuformulierung Änderungen Patientenanwaltschaft rechtl. Beurkundung Rechtliche Abschlusskontrolle

Hilfsmittel/Unterstützung Arbeitsmappe Formular empfohlen von Ministerien, ARGE PA, Hospiz, Caritas, Notariatskammer, Rechtsanwaltskammer, Ö Ärztekammer… Ratgeber Erklärungen, Fragen-Antworten Arbeitsbehelf Formulierungshilfen, Textbausteine Hinweiskarte Patientenverfügungs-Gesetz

Patientenanwaltschaften Beschwerde- management Strukturelle Patienten- vertretung Begutachtungs- verfahren Vertretung in den Gesundheits- strukturen Vertretung in den Medien Gesundheits- kommission Länder- Plattformen Arbeits- gruppen

Patientenanwaltschaften/Organisation Teil der öffentlichen Gesundheitsverwaltung keine NGO`s bei den Bundesländern eingerichtet Weisungsfrei und unabhängig Patientenanwälte Juristen, Arzt weitere Mitarbeiter bundesweite Zusammenarbeit ARGE PA

Lösungsdreieck Patientencharta Patienten- anwaltschaft Entschädigungs- fonds Schieds- stelle Patientencharta 10 10

Ablauf von Beschwerden Erheben der Beschwerdegründe Einholen der KG (Berechtigung?) Bekanntgabe der Beschwerdegründe Einholen einer Stellungnahme Sammeln Bewerten Vorbeurteilung Gutachten Schiedsstelle Gespräch Verhandlungen Abfindung Feedback QS Lösen 11 11

Typische Tätigkeitsfelder Beschwerden/Konflikte im Bereich von Krankenanstalten ng. Ärzte/freiberufliche Gesundheitsberufe Pflegeheime Patientenverfügungen ELGA Ombudsstelle Patientenvertretung mit Dachorganisationen der SH

Typische „nicht Tätigkeitsfelder“ Allgemeine Gesundheitsberatungen, Medikamente, Therapien; Pflegegeldeinstufungen; Medikamentenbewilligungen; Probleme mit Sachwaltern; gerichtliche Auseinandersetzungen; Angelegenheiten im Bereich von Menschen mit besonderen Bedürfnissen; Bewilligungen nach § 29 StVO;

Gesundheitsreform Aufbau eines Primary Health Care Systems; ELGA und e-Medikation; Weitergabe von Patientendaten? telefon- und webbasierter Erstkontakt- und Beratungsservice; Qualitätstransparenz als Orientierung für die PatientInnen; nachhaltige Finanzierung sicherstellen; Kostendämpfung (statt mehr als 5% BIP Steigerung um etwa 3% BIP);

Vernetzung von Gesundheitsdaten Das Gebot der Stunde!!! Werkzeug für integrierte Versorgung Werkzeug für den Hausarzt neu mehr Autonomie für PatientInnen mehr evidenzbasierte Gesundheitsinformation verbesserter Datenschutz/Datensicherheit mehr Qualität und Patientensicherheit

ELGA Applikationen Kernanwendungen e-Medikation Registrierung der Medikamente, verordnete und bestimmte ww-relevante OTC; e-Befund Referenz auf Radiologie- und Laborbefunde; e-Patientenbrief Kommunikation intra- zu extramural; Portalanwendungen Valide-seriöse allgemeine Gesundheitsinformation Verzeichnis von Gesundheitsdiensteanbietern „my ELGA“ für den Bürger/Patient 16 16

Hoffnungen/Forderungen aus der Patientenperspektive Valide Informationen für Patienten vergrößerte Patienten Autonomie verbesserter Service für Patienten hohe Standards für Datenschutz und Datensicherheit mehr Qualität/Sicherheit 17

Qualität von Diagnose und Behandlung Die richtige und vollständige Information für die Verbesserung der Behandlung und die Überwindung der Schnittstellen: die relevante und vollständige Information ist oft nicht schnell genug vorhanden, die Informationsübertragung ist ein sprudelnder Quell von Fehlern, und damit Auslöser und Verstärker von unerwünschten Ereignissen. Ein vernetzendes, filterndes und umfassendes Werkzeug ist erforderlich. 18

Polypharmakotherapie und unangemessene Verschreibung bei älteren internistischen Patienten in Österreich, 2008 Verzichtbare Medikamente wurden bei 36,3% aller Patienten gefunden; Medikamente, die für alte Menschen inadäquat sind, bei 30,1%; Doppelverordnungen bei 7,6%; Fehldosierungen bei 23,4% und potenzielle Medikamenteninteraktionen bei 65,8%. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen wurden bei 97/543 Patienten gefunden (17,8%). In 56,7% der Fälle war die unerwünschte Arzneimittelwirkung Grund für die stationäre Aufnahme und bei 18,7% war eine Arzneimittelinteraktion sehr wahrscheinlich an der Entstehung beteiligt.

e-medikation Vernetzungsprojekt (e-card als Grund-infrastruktur) des Medikamentenstatus über die verschiedenen Sektoren des Gesundheits-wesens (erste ELGA Applikation): niedergelassener Bereich Ärzte f. Allgemeinmedizin Fachärzte Apotheken (Pharmazeutische Gehaltskasse) verordnete Medikamente wechselwirkungsrelevante OTC Krankenanstalten

Eckpunkte Medikationsliste: Die angezeigte Medikationsliste beinhaltet dieselben Informationen für Patienten, Ärzte, Apotheker und Krankenanstalten. Daten Einpflege: die definierten Arzneimittel müssen von Apotheken bei der Abgabe vollständig in die Medikationsdatenbasis übernommen werden (Arzneimittel, Dosierung). für Ärzte und Krankenanstalten ist diese Funktionalität technisch vorzusehen, wobei sie nicht verpflichtend angewandt werden muss. Die Funktionalität ist z.B. für folgende Prozesse vorzusehen: Abgabe von Arzneimitteln bei Entlassung aus einer Krankenanstalt (Arzneimittel, Dosierung) Abgabe von Ärztemustern durch den niedergelassenen Arzt Änderung von Dosierung eines Arzneimittels (z.B. bei Einstellung der Medikation) durch den niedergelassenen Arzt. Absetzen eines Arzneimittels trotz gültiger Reichweite (z.B. bei Unverträglichkeit) durch den niedergelassenen Arzt . Medikationsliste Daten Einpflege Die definierten Arzneimittel müssen von Apotheken bei der Abgabe vollständig in die Medikationsdatenbasis übernommen werden (Arzneimittel, Dosierung). Für Ärzte und Krankenanstalten ist diese Funktionalität technisch vorzusehen, wobei sie nicht verpflichtend angewandt werden muss. Die Funktionalität ist z.B. für folgende Prozesse vorzusehen:  Abgabe von Arzneimitteln bei Entlassung aus einer Krankenanstalt (Arzneimittel, Dosierung)  Abgabe von Ärztemustern durch den niedergelassenen Arzt  Änderung von Dosierung eines Arzneimittels (z.B. bei Einstellung der Medikation) durch den niedergelassenen Arzt