Eine Verfassung für Europa

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 Präsentation transkript:

Eine Verfassung für Europa

Gliederung des Vortrages Historische Entwicklung Situation EU Wie sieht die Zukunft aus?

1. Historische Entwicklung

1900 bis 1945 Kriege zwischen europäischen Völkern bzw. Großmächten Gebietserweiterungen durch Kriege bringen Unruhen Feindschaft vor allem zwischen Deutschland und Frankreich Zwei Weltkriege begannen in Europa

Bilanz der Weltkriege 1. Weltkrieg (1914 – 1918) 10 Millionen Tote 20 Millionen Verwundete 6 Millionen Kriegsgefangene

2. Weltkrieg (1939 – 1945) 60 Millionen Tote 6 Millionen Kriegsgefangene 20 Millionen Vertriebene

Wie kann Europa in Frieden leben? Überlegungen von europäischen Staatsmännern: z.B. Winston Churchill („Vereinigten Staaten von Europa“) Schuman und Monnet: Gemeinsame Aufsicht über Kohle- und Stahlproduktion (Hauptressourcen für Rüstungsindustrie)

Schuman-Plan von Jean Monnet ausgearbeitet Der französische Außenminister Robert Schuman präsentierte am 9.Mai 1950 einen Vorschlag für Frieden in Europa (heute Europatag)

Inhalt des Schuman-Plans Solidarität Feindschaft zwischen Frankreich und Deutschland überwinden Gemeinsame Aufsicht über die Kohle- und Stahlproduktion (später EGKS) EGKS offen für alle Länder Lebensstandard der Bevölkerung durch wirtschaftlichen Aufschwung heben

Beginn der Einigung Europas 1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Mitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg 1957: Römische Verträge  Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EGW) und Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)

60/70er Jahre Zusammenschluss 1967 der drei Gemeinschaften zur Europäischen Gemeinschaft (EG) 1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten der EG bei 1979: erste direkte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

80er Jahre 1981: tritt Griechenland der EG bei 1986: Spanien und Portugal treten der EG bei Ziel: politische Stabilität in diesen Ländern zu erreichen

Einheitliche Europäische Akte 1986: Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (gemeinsamer Markt soll zwischen den Mitgliedsstaaten der EG geschaffen werden) Vier Grundfreiheiten: freier Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr

90er Jahre Einschneidende politische Veränderungen Fall des Eisernen Vorhangs Zerfall Sowjetunion Viele Staaten werden selbständig 1. Januar 1995: Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei Wichtige Verträge auf EU Ebene

Vertrag von Maastricht tritt am 1. November 1993 in Kraft EG wird zur EU (3 Säulen- Konstitution) Wirtschafts- und Währungsunion (Euro) GASP Unionsbürgerschaft Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres Ausschuss der Regionen (AdR) wird gegründet mehr Rechte für das Europäische Parlament (EP)

Vertrag von Amsterdam 1. Mai 1999 in Kraft getreten mehr Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern Bekämpfung der organisierten Kriminalität Stärkung des EP

Vertrag von Nizza 1. Februar 2003 in Kraft getreten Anpassung der Institutionen und der Entscheidungsfindung (Stimmgewichtung im Rat) Schaffung der Voraussetzungen für die Erweiterung der Union um 6-12 neue Mitglieder

Erweiterung 2004 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern verhandelt seit 1998 bzw. 2000 Erweiterungsvertrag abgeschlossen am 16. April 2003 Von allen neuen MS (10) und allen alten MS (15) sowie dem EP ratifiziert Beitritt am 1. Mai 2004

2. Situation EU

Mitgliedsstaaten

Ein Vergleich EU-25 USA Japan Fläche 3.973.100 km² 9.809.155 km² Einwohner 454,2 Mio. 285,3 Mio. 127,0 Mio. Quelle: Fischer Weltalmanach 2004

Organe der EU EU Kommission Rat der Europäischen Union Europäisches Parlament Gerichtshof Rechnungshof

Kommission 25 Kommissionsmitglieder (Ein Kommissar pro Land) J.M. Barroso 25 Kommissionsmitglieder (Ein Kommissar pro Land) vertritt europäische Interessen gegenüber den Mitgliedsstaaten (keine Weisungen von Mitgliedsstaaten) „Hüterin der Verträge“ Vorlage von Gesetzesentwürfen führt die Gemeinschaftspolitik durch Vertritt EU nach außen

Rat der Europäischen Union vertritt die Interessen der Regierungen der Mitgliedstaaten Zusammensetzung: die jeweiligen Fachminister des Landes (z.B. Innen-, Infrastruktur-, Landwirtschaftsminister) Aufgaben: Beschlussorgan der Europapolitik

Europäisches Parlament 732 Abgeordnete (werden direkt in alle Mitgliedsstaaten gewählt) Anzahl der Abgeordneten aufgrund der Bevölkerungsgröße eines Landes festgelegt (Österreich 18) vertritt die Interessen der Bürger Aufgaben: demokratische Kontrolle, Gesetzgebung

Gerichtshof Rechnungshof ein Richter pro Land Aufgabe: Wahrung des Europarechts Rechnungshof ein Mitglied pro Land Aufgabe: Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU

Was brachte Ö der EU Beitritt? Volksabstimmung 12. Juni 1994: 66,64 % waren dafür  Beitritt 1. Januar 1995 Zunahme von Exporten und Importen: gleichberechtigter Zugang zum Binnenmarkt Wegfall von Grenzkontrollen: Ö Firmen ersparen sich 500 Mio. bis 1 Milliarde €/Jahr Erhalt von Fördergeldern: - regionale Entwicklung (1995-1999: 1,62 Milliarden € 2000-2006: 1,9 Milliarden €) - Landwirtschaft: Allein nach EU Bericht für NÖ 2002: fast 90 Mill. €. Äußerung von Herrn LR Sobotka und Frau LR Mikl- Leitner: „Für einen Beitrags-Euro erhält NÖ 3 zurück.“ Quelle: Mag. Christian Mandl in conturen2.2004

Was brachte Ö der EU-Beitritt? Investitionen in Österreich 37,32 Milliarden € vom Ausland in Ö 31,23 Milliarden € von Ö im Ausland Bildungsprogramme, Möglichkeit Auslandsaufenthalte von Schülern und Studenten (1992/93: 900 österr. Studenten; 2000/01: 3000 österr. Studenten) Teilnahme an Forschungsprojekten (4. und 5. Rahmenprogramm) Gesamtvolumen der Projekte: 2,33 Milliarden € WWU: Budgetkonsolidierung, niedrige Inflationsraten, Euro

Österreich profitiert voll von EU-Erweiterung Fischler kritisiert die „Milchmädchenrechnungen“ ohne Berücksichtigung der positiven wirtschaftlichen EU-Effekte Ohne EU stünde Österreich heute viel schlechter da! Auf diesen Punkt lässt sich die Bilanz des mit 1. November nach zehn Jahren aus dem Amt scheidenden EU-Agrarkommissars Franz Fischler bringen. Seiner Einschätzung zufolge sind die Österreicher sogar die Hauptprofiteure der EU-Erweiterung am 1. Mai. Schon jetzt zeige sich hier zu Lande ein „deutlicher Wohlstandseffekt“. Mit einem Anteil von zwei Prozent der Bevölkerung bestreiten die Österreicher neun Prozent des EU-Handels mit den neuen Mitgliedern, so Fischler gestern in seiner Wiener Bilanz-Pressekonferenz. Der österreichischen Wirtschaft bringe das Ja zu Europa ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 0,42 Prozent. Das bedeute, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) heuer um sechs Milliarden Euro höher ausfallen werde als ohne EU-Beitritt. Fischler: „Die EU bringt also Arbeitsplätze!“ Fischler bedauerte, dass es immer noch ein Identifikationsproblem zwischen den Menschen und der EU gebe. Das Ausmaß der Europaskepsis in Österreich sei Besorgnis erregend. In diesem Zusammenhang kritisierte er, dass die positiven wirtschaftlichen Effekte der EU sowie der Erweiterung in der „Milchmädchenrechnung“ über die Nettozahlungen überhaupt nicht auftauchten. Der gesamtwirtschaftliche Nettonutzen sei höher als die Differenz zwischen den Einzahlungen nach und den Rückflüssen aus Brüssel. Quelle: Neues Volksblatt vom 13. Oktober 2004

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Verbraucher Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass kein zusätzliches Entgelt für Telefonrechnungen mit Einzelgesprächsnachweisen erhoben zu werden braucht. Mit dem Urteil ist der Gerichtshof der Argumentation der Europäischen Kommission gefolgt und hat die Rechte der Verbraucher gestärkt. Damit „wurde ein bedeutender Präzedenzfall in Bezug auf den Universaldienst beim Sprachtelefondienst geschafften. Man hat danach das Recht, die Anrufe, für die man bezahlt, auch einzeln nachvollziehen zu können, ohne dafür einen Aufpreis zahlen zu müssen.“, erklärte Olli Rehn, EU-Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft. „Wenn Betreiber weitere Details für ein zusätzliches Entgelt anbieten möchten – und die Kunden dafür zahlen - dann liegt das natürlich ganz bei ihnen“, fügte er hinzu. Österreich hatte zuvor argumentiert, dass Teilnehmern kein höherer Detaillierungsgrad zu angemessenen Tarifen angeboten werden könne, da die in der Richtlinie 98/10/EG enthaltenen Bestimmungen über den Einzelgesprächsnachweis dem Datenschutz unterliegen. Diese Argumentation wies der Gerichtshof zurück. In seinem Urteil räumt der Gerichtshof ein, dass in den Bestimmungen über Einzelgebührennachweise nicht genau festgelegt sei, welche Informationen die Grundform, des Einzelgebührennachweises notwendigerweise enthalten muss. Er stellt jedoch fest, dass es den Teilnehmern in Österreich nicht möglich ist, innerhalb der Tarifzone die einzelnen Anrufe zu identifizieren und zu überprüfen. Quelle: Europadirekt – Pressenachrichten 22. Oktober 2004

3. Wie sieht die Zukunft aus?

Was bringt eine Verfassung für Europa? Ein rechtliches Dokument Legt den Handlungsspielraum der Union fest Vereinheitlichung Charta der Grundrechte Mehr Transparenz in der Arbeit der Union Mehr Effizienz Mehr Legitimität

Vom Konvent zur Verfassung Regierungs- Konferenz DEZEMBER DEZEMBER 2002 2003 2004 2000 2001 Verfassungsentwurf Arbeitsgrundlage für die RK FORUM ERKLÄRUNG VON LAEKEN NIZZA Nationale Debatten

Von der Verabschiedung der Verfassung bis zu ihrem Inkrafttreten RK 2004 2005 2006 VERFASSUNG EP WAHLEN NEUE Kommission 1/11/04 Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten Unterzeichnung durch die Staats-oder Regierungschefs DURCH NATIONALES PARLAMENT DURCH REFERENDUM INKRAFTTRETEN Nov. 2006? 1. MAI EUR - 25

Werte der EU Achtung der Freiheit Demokratie Rechtsstaatlichkeit Menschenwürde, Menschenrechte Pluralismus Toleranz, Gerechtigkeit Solidarität und Nichtdiskriminierung

Ziele der EU Frieden, Werte und das Wohlergehen der Völker fördern Raum der Freiheit, Sicherheit der Bürger nachhaltige Entwicklung (Wirtschaftswachstum, soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz) Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen

Überblick über die Zuständigkeiten Ausschließliche Zuständigkeit Geteilte Zuständigkeit Unterstützungs-, Koordinierungsmaßnahmen Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Nur die EU Gesetzgeber EU und Mitgliedsstaaten Gesetzgeber EU hat keine Harmonisierungs-befugnisse

Bereiche mit ausschließlicher Zuständigkeit der Union Währungspolitik Handelspolitik Zollunion Wettbewerbsregeln für Binnenmarkt

Bereiche mit geteilter Zuständigkeit Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts Landwirtschaft und Fischerei Verkehr und transeuropäische Netze Energie Sozialpolitik Umwelt Verbraucherschutz

Rechtsinstrumente Gesetz Gesetzgebungs-akte Rechtlich bindend Rahmengesetz Verordnung Beschluss Empfehlung Stellungnahme Gesetzgebungs-akte Rechtsakte ohne gesetzgebenden Charakter Rechtlich bindend

Wie kommen EU-Gesetze zustande? Die Kommission berät und schlägt einen EU Rechtsakt vor. Rat und das Europäische Parlament werden gesetzgeberisch tätig Ausschuss der Regionen und Wirtschafts- und Sozialausschuss nehmen Stellung

Entscheidungsfindung im Rat Ab 1. November 2009 Einstimmigkeit: vor allem in den Bereichen der Außenpolitik und Steuerpolitik qualifizierte Mehrheit: übliche Abstimmung im Rat; wenn 55 % der Staaten, mindestens 15 Staaten die gleichzeitig 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen Veto möglich: min. 4 Staaten

Außenpolitisches Handeln der EU eigener Außenminister wird vom Ministerrat ernannt Koordination mit den Mitgliedsstaaten beim außenpolitischen Handeln gegenüber Drittstaaten Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen Aufbau eines diplomatischen Dienstes Internationale Abkommen verhandeln entweder Kommission oder Außenminister

Sicherheitspolitik Schrittweiser Aufbau der gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik (ESVP) „Solidaritätsklausel“ zwischen Mitgliedsstaaten (z.B. Terroranschlag)

Charta der Grundrechte Ein Teil der Verfassung Charta von einem eigenen Konvent ausgearbeitet (1999-2000) worden Bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte für die EU Bürger

Überblick über die Organe der EU EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHE KOMMISSION PRÄSIDENT MINISTERRAT EUROPÄISCHER RAT Außenminister Vizepräsident der Kommission Präsident des Rates für Auswärtige Angelegenheiten 750 Abgeordnete Staats- und Regierungschefs und Kommissionspräsident neu Alle Mitgliedstaaten (25) 25 -> 2/3 der Mitgliedstaaten

Änderungen bei den Organen KOMMISSION Bis 2014 pro Land ein Kommissar. Ab 2014 zwei Drittel der Länder stellen einen Kommissar (Rotationsprinzip) PARLAMENT Bei Gesetzgebung wichtiger geworden 750 Sitze

EUROPÄISCHER RAT als eigenes Organ Eigener Präsident: Wahl für 2,5 Jahre (einmalige Wiederwahl möglich) mittels qualifizierter Mehrheit; kein nationalstaatliches Amt MINISTERRAT Bei Beratungen und Abstimmungen tagt Rat öffentlich

die nächsten Mitglieder? Rumänien: Verhandlungen im Gange (Beitritt 2007?) Bulgarien: Verhandlungen abgeschlossen (Beitritt 2007?) Beitrittsansuchen gestellt: Schweiz und Kroatien (Verhandlungsbeginn 2005?) Fyrom ? (Mazedonien) Türkei ?

„Traum – IDEAL“  Ein friedvolles, sozial ausgewogenes, freies Europa ( Welt)  Keine Kriege innen und außen  Alle Menschen sollen in einem angemessenen Wohlstand leben können

Danke für euer Interesse!