Herzlich willkommen im Studien-seminar Stade!

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen im Studien-seminar Stade!

Was hat sich verändert in Bezug auf die Rahmenbedingungen durch die APVO-Lehr? Verkürzte Ausbildungszeit auf 18 Monate und sofortiger Einsatz der L.i.V.s im Unterricht in eigener Verantwortung. Die Schulleitungen beurteilen die Referendare und die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer arbeiten diesen Beurteilungen mit Hinweisen zu. Beurteilungen müssen zum Ende des 14. Ausbildungsmonates vorliegen.

Kompetenzorientierte Ausbildung in 18 Monaten Verbindliche und einheitliche Kriterien und Standards für Seminar und Ausbildungsschulen liegen durch die APVO-Lehr vor (Kompetenzkatalog der APVO-Lehr). Enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Seminar ist angesichts der Verkürzung der Ausbildungszeit wünschenswert. Neue Wege der Zusammenarbeit mit AusbildungslehrerInnen werden genutzt: Mentorensystem, Informationsveranstaltungen, Auswertungsbögen für Unterricht.

Neue Aufgaben für L.i.V.s in der Schule Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule: L.i.V.s bekommen die Möglichkeit, Impulse, Ideen und Anregungen in schulische Gremien einzubringen (z.B. Fachgruppen). Die Schule stellt sicher, dass den L.i.Vs. Kenntnisse hinsichtlich Schulprogramm, Schulordnung, Schulleben, Arbeit der Fachgruppen usw. vermittelt werden.

Neue Kompetenzen Personale Kompetenzen: stetige eigenständige Weiterentwicklung der eigenen Berufskompetenz durch reflektierte Praxis (Portfolioarbeit, Kollegiale Beratung). Aufbau dieser Kompetenzen auf der Basis von grundlegenden personalen Kompetenzen, die vorhanden sein müssen: z.B. fachliche Kompetenzen, grundlegende kommunikative Kompetenzen.

Kompetenz Unterrichten / Rahmenbedingungen: L.i.V.s erteilen von Beginn der Ausbildung an Unterricht in eigener Verantwortung (Schlüssel: 6 – 8 – 4 U.i.e.V.). L.i.V.s sind verpflichtet, angeleiteten Unterricht bei den AusbildungslehrerInnen wahrzunehmen, umgekehrt ist auch jede Lehrkraft zum begleiteten Ausbildungsunterricht verpflichtet! Ausbildungslehrer/innen geben L.i.V.s Möglichkeit zur Hospitation in ihrem Unterricht, bevor L.i.Vs selbst unterrichten. Betreuter Ausbildungsunterricht soll sich auf Unterrichtseinheiten, nicht auf Einzelstunden, beziehen. AusbildungslehrerInnen sind gegenüber den L.i.V.s weisungsberechtigt.

Unterrichtsbesuche: Beratungsbesuche, Besondere Unterrichtsbesuche Teilnahme der Ausbildungslehrer/innen an Unterrichtsbesuchen und deren Besprechung sind wichtig. Ausbildungslehrer/in äußert sich nach Selbstreflexion des L.i.V.s zur Lerngruppe. Fokussierung von Ausbildungsaufgaben ggf. unter Einbindung von Hinweisen der AusbildungslehrerInnen.

Kompetenz Unterrichten: Vorbereitung L.i.V.s planen gemeinsam mit dem / der AusbildungslehrerIn Unterrichtseinheit. Sie legen Ausbildungslehrer/innen schriftlichen Entwurf vor (ca. 1 Seite) für jeweils aktuelle Stunde vor. Entwurf enthält folgende Informationen: Stundenlernziel incl. zu schulende Kompetenz, geplanter Verlauf, Tafelbild, Arbeitsmaterialien. Anlage: Arbeitsmaterialien. Anlage: Arbeitsmaterialien

Beratung durch Ausbildungslehrer(in) Einschätzung der Lernvoraussetzungen. Rückmeldungen über das Auftreten des L.i.V.s vor der Klasse Aufbau und Arbeit mit Routinen und Ritualen Lenkungsverhalten: Impulse sinnvoll? Zu eng? Zu weit? Korrekturverhalten Schüleraktivierung Medieneinsatz Ergebnissicherung

Beratung durch Ausbildungslehrer(in) Nutzung von Auswertungsbögen für den Unterricht ist möglich. Für den Aufbau von Kompetenzen ist es sinnvoll, Beratungsschwerpunkte mit den L.i.V.s zu vereinbaren, an denen kontinuierlich gemeinsam gearbeitet wird (z.B. Gesprächsführung). Transparenz schaffen: Woran sollte L.i.V. weiterarbeiten? Würdigung von Stärken und Anregung von Optimierungsmöglichkeiten.

Tipps der AusbildungslehrerInnen sind in allen Kompetenzbereichen willkommen: Hinweise bzgl. Konzeption und Korrekturen von Klassenarbeiten (zeiteffizientes Arbeiten), Reflexion von Unterricht, Vorbereitung von Exkursionen, Klassenfahrten, Elterngespräche führen, (…).

Fazit: Was ändert sich für die Ausbildungslehrer/innen und die Schule? Die Bedeutung im Bereich Beratung wird größer! Ausbildungslehrer/innen werden der Schulleitung im Bereich Beurteilung der L.i.V.s zuarbeiten müssen! Beurteilungsbeiträge der AusbildungslehrerInnen werden i.d.R. schriftlich erbeten, da die Schule eine Ausbildungsakte führt! Es wird auch in der Schule ein Gespräch mit den L.i.Vs über den Ausbildungsstand geführt! Einige Schulen werden ausgewählte AusbildungslehrerInnen als Mentoren bestimmen!

Für welche Bereiche sind Ausbildungslehrer/innen definitiv nicht zuständig? Planung der Unterrichtseinheiten und einzelner Unterrichtsstunden, denn die L.i.V.s sollen diese Leistung eigenständig erbringen. Das Schreiben der Stundenentwürfe für Beratungsbesuche, Besondere Unterrichtsbesuche und Prüfungsstunden, weil die L.i.V.s beraten und beurteilt werden sollen und keineswegs die Ausbildungslehrer/innen.

Generelle Absprachen /Regelungen der Zusammenarbeit mit dem Seminar: Seminarveranstaltungen haben Vorrang vor schulischen Veranstaltungen (z.B. schul. Fachkonferenzen, Dienstbesprechungen). Ausnahme: L.i.V.s nehmen an Zeugniskonferenzen und Elternsprechtagen teil. Teilnahme an Klassen- und Studienfahrten sowie Wandertagen sind prinzipiell erwünscht, bedürfen aber Genehmigung durch Seminarleitung. L.i.V.s sind befreit von Pausen- und Ordnungsaufsichten. Vertretungsstunden sind nur in Ausnahmefällen nach durch L.i.V.s zu erteilen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15