Pilotbetrieb für die elektronische Steuererklärung

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 Präsentation transkript:

Pilotbetrieb für die elektronische Steuererklärung Regierungspräsidentin Dr. Ursula Gut-Winterberger, Finanzdirektorin Dr. Peppino Giarritta, Chef Stabsstelle E-Government Adrian Hug, Chef Kantonales Steueramt Medienkonferenz des Regierungsrates vom 12. Januar 2012

Einleitung Regierungspräsidentin Dr. Ursula Gut-Winterberger, Finanzdirektorin 12. Januar 2012

Pilotbetrieb mit sieben Gemeinden Pilotbetrieb in Zürich, Winterthur, Uster, Dietikon, Wädenswil, Embrach und Langnau am Albis Mehr als 40% der Bevölkerung des Kantons Einfacher und schneller als bisher Vereinfachung auch gegenüber „Private Tax“ Sehr komplexer Hintergrund des Projekts Kanton Zürich als führender Kanton bei E-Government

Kanton Zürich im nationalen Vergleich

Meilenstein im E-Government Dienstleistungen weiter verbessern Kontakt mit Behörden erleichtern Feedback erwünscht Legislaturziel des Regierungsrates erreicht Zusammenarbeit mit Gemeinden Direktionsübergreifend Meilenstein der E-Government-Strategie Ausdehnung auf ganzen Kanton ab 2013 geplant

E-Government im Kanton Zürich Dr. Peppino Giarritta, Chef Stabsstelle E-Government 12. Januar 2012 6

E-Government im Kanton Zürich E-Government bedeutet Optimierung der Behörden-Prozesse mittels neuer IT- und Kommunikationstechnik. E-Government-Strategie 2008-2012 legt Leitlinien und strategische Ziele fest. Amtsverkehr mit der Wirtschaft, der Bevölkerung und zwischen den Behörden soll elektronisch abgewickelt werden. Mit E-Government optimiert der Kanton mittels Informations- und Kommunikationstechnik seine Prozesse. Dies ist ein langwieriges Unterfangen. Damit E-Government zielgerichtet und mit Nachdruck voranschreitet, hat der Kanton in seiner E-Government-Strategie für 2008 bis 2012 Ziele und Leitlinien festgelegt. Ein wichtiges Ziel ist, dass der Amtsverkehr mit der Bevölkerung elektronisch abgewickelt werden kann. Ebenso sollen die wichtigsten Verfahren mit der Wirtschaft elektronisch erfolgen. Dies betrifft auch die Geschäfte mit den Behörden des Bundes und Städte und Gemeinden. Auch wenn noch nicht alle Ziele erreicht sind, konnten in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt. Dies lässt sich in den Handlungsschwerpunkten aufzeigen 7

Schwerpunkte E-Government-Strategie 2008-2012 Umfassendes Informationsangebot, erneuerter Internetauftritt, Nutzung neuer Medien Ausbau der Online-Dienstleistungen in allen Direktionen Elektronischer Datenaustausch setzt sich immer mehr durch Kooperationen mit Bund und Zürcher Gemeinden werden verstärkt Die Verwaltung bietet ein umfassendes Informationsangebot auf einer modernen und zeitgemässen Webinfrastruktur an. Erste positive Erfahrungen mit Social Media konnten ebenfalls gemacht werden. Der Ausbau von Online-Dienstleistungen (z.B. elektronische Arbeitsbewilligungen oder die Online-Steuererklärung) findet in allen Direktionen statt. Hier besteht aber auch nach wie vor Handlungsbedarf. Der Elektronische Datenaustausch setzt sich immer mehr durch. Hier prüft der Kanton z.B. die Einführung eines kantonalen Personenregister. Damit soll der Datenaustausch mit den Gemeinden substanziell erleichtert und Doppelspurigkeiten bei der Adressbewirtschaftung in der Verwaltung verringert werden. Kooperationen sind wichtig. Bügerinnen und Büger haben den Anspruch, dass die Verwaltung durchgängig funktioniert, und das Rad nicht immer neu erfunden wird. So wurde nicht nur die Rahmenvereinbarung mit dem Bund kürzlich erneuert [am 16.12.2011], sondern es wird auch erfolgreich in Projekten zusammengearbeitet. So ist z.B. im Sommer 2012 geplant, das kantonale Amtsblatt mit der SHAB-Plattform des Bundes zu publizieren. Wichtig ist dem Kanton auch die Verstärkung der Zusammenarbeit mit seinen Gemeinden. Geplant ist hier eine Rahmenvereinbarung ähnlich wie es der Bund mit Kantonen getroffen hat. Momentan werden konkrete Projektideen priorisiert. 8

Ausbau der Online-Dienstleistungen 600 Online-Angebote des Kantons (davon rund 10% als vollelektronische Angebote) Über 100 Projekte 2008-2012, wovon rund 50% abgeschlossen Beispiele für Projekte / Dienste elektronische Stimmabgabe (E-Voting) Anmeldung zur Fahrzeugprüfung Passbüro (elektronische Terminvereinbarung) E-Workpermits (Arbeitsbewilligungen) Gesuch um Dienstverschiebung oder Auslandurlaub Baubewilligungen beantragen (Formulare) Handelsregisterauszüge bestellen (Formulare) Elektronische Vernehmlassungen Der Ausbau der Online-Angebote schreitet voran: Die meisten neuen Projekte betreffen den Amtsverkehr mit der Bevölkerung und zielen auf den anvisierten Ausbau zu vollständig elektronisch abwickelbaren Transaktionen. Mit der Online-Steuererklärung des kantonalen Steueramts wird bis 2012 (Pilotbetrieb) ein weiteres häufiges Amtsgeschäft Online bereitstehen. Von den knapp 600 Online-Angeboten, sind etwa 50% reine Informationsangebote, etwa 40% Interaktionen (z. B. PDF-Formulare oder Einweg-Datenverkehr) und etwa 10% Transaktionen (vollständig elektronisch abwickelbare Amtsgeschäfte) [GB2010]. Dazu gehören z.B. die elektronische Dienstverschiebung. Die Direktionen und die Staatskanzlei haben für 2008-2012 über 100 Projekte gemeldet. Davon sind rund die Hälfte abgeschlossen. Rund 50 Projekte sind geplanten oder laufenden noch. Das Angebot wird auch künftig weiter ausgebaut. Geprüft wird z.B. wie E-Voting im Kanton Zürich nach der abgeschlossenen Versuchsphase weiterentwickelt werden kann. Der RR hat hierzu erst kürzlich entschieden. Neben neuen Angeboten optimiert die Verwaltung auch die Infrastruktur. Dies ist eine wichtige Voraussetzung um E-Government-Vorhaben umzusetzen. Der umgesetzten Projekte war die Schaffung der Transaktionsplattform ZHservices, mit der ein Teil der Online Steuererklärung umgesetzt wurde. 9

Kantonale Transaktionsplattform ZHservices IT-Infrastruktur zum Ausbau von Online-Angeboten durch Wiederverwendung der wichtigsten Grundfunktionen Anbindung an die jeweiligen Fachsysteme zur vollständigen elektronischen Abwicklung (Transaktion) Benutzerregistrierung mit sicherem Zugang (z.B. mittels SuisseID oder mTAN) und weitere Grundfunktionen In Betrieb seit 2009 (Pilot), 2011 ausgebaut Die kantonalen Transaktionsplattform ZHservices wurde geschaffen, um Online-Angebote rascher und einheitlich umsetzen zu können. Dabei sollen häufig verwendeten Grundfunktionen bereitgestellt werden und die Fachsysteme elektronsich angebunden werden. Der Kanton will seine Transaktionsangebote (vollständig elektronisch abwickelbaren Geschäfte) künftig weiter ausbauen. Für neue Angebote istdas Rad nicht immer neu zu erfinden und einmaliger Aufwand soll möglichst mehrfach genutzt werden. Für Bügerinnen und Bürger ergeben sich durch den einheitlichen Zugang ebenfalls Vorteile: Für die auf der Plattform bereitgestellte Angebote unterstützen eine Reihe von Grundfunktionen den Verkehr mit der Verwaltung. Sicherer Zugang mittels SuisseID oder Handy ist möglich. Die Plattform wurde von Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit Amt für Militär und Zivilschutz und dem Steueramt entwickelt, im Sommer 2009 mit den Pilotanwendungen des Amt für Militär und Zielschutz in Betrieb genommen. 2011 wurde die Kapazitäten der Plattform (Pilotbetrieb) stark erweitert. So können heute 20‘000 Gesuche gleichzeitig verarbeitet werden können. Weitere Angebote sollen in Zukunft hinzukommen [Rechungseingabe oder Handelsregister]. Heute dürfen wir die elektronische Steuererklärung (ZHprivateTax) vorstellen. Gerne gebe ich dazu das Wort an A. Hug. 10

Vorstellung der Steuerlösung ZHprivateTax Adrian Hug, Chef Kantonales Steueramt 12. Januar 2012

Projekt e-Government ZHprivateTax Projekt vom RR am 28. Oktober 2009 genehmigt Ziele / Umfang: Elektronische Steuererklärung Ergänzung / Ablösung (?) von CD-ROM und Downloads Mandantenfähig für Steuervertreter (Treuhänder) Hohe Datensicherheit 10.56 Mio. Franken bewilligte Kosten Hohe Anforderungen für Vernetzung mit IT-Systemen im Steueramt sowie bei Gemeinden bzw. Treuhändern Einbezug aller Beteiligten Steueramt / Staatskanzlei / Pilotgemeinden / Software-Ent- wickler / Steuervertreter (ZKB, Treuhänder) / Scan-Center

ZHprivateTax. Verfügbarkeit und Sicherheit für alle natürlichen Personen (Unselbständige und Selbständigerwerbende) Verfügbar: 7 x 24 Stunden ortsunabhängig Steuererklärung läuft im Web Browser  Keine Installation von Software nötig Unterstützte Browser: Neueste Versionen von MS Internet Explorer und Firefox (Safari vorerst nicht vorgesehen) Sicherheit Datenerfassung dank starker Authentisierung mit mTAN oder SuisseID Einbezug Datenschutzbeauftragter im Projekt

ZHprivateTax. Lösungsansatz

ZHprivateTax. Betrieb Ganzjährig Hotline-Support werktags 8 - 17 Uhr 20. Februar bis 15. April: Hotline täglich 7 - 22 Uhr Online-Rückmeldungen bis Ende Mai  Verlosung 1 Tablet-PC als Anreiz Wieso nicht alles elektronisch? Unterlagen mit Urkundencharakter in Papierform Unterschrift der Steuerpflichtigen (gesetzliche Anforderung) Welche Vorteile werden erreicht? Einfaches Einreichen / Online-Dialog zu Beilagen In erster Phase aber Mehraufwand für Hotline, etc., dann Reduktion Scanning-, Papier- und Archivkosten

ZHprivateTax. Entwicklung Downloads Private Tax (pro KJ)

E-Government im Bereich Steuern. Ausblick und Potential E-Billing  Rechnungsstellung ins Online-Fach bei Post / Bank E-Verfügung  Zustellung elektronischer Steuerentscheid E-Quellensteuer  Arbeitgebermeldungen Online aus Lohnbuchhaltung Steuererklärung gänzlich ohne Postweg: Elektronische Unterschrift: Grundlagen Bundesrecht (?) Belege (Upload): Fälschungs-Sicherung Ausblick Bürgerkonto / Bürger-Account  Stand Verfahren, Zahlungen, etc. E-Steuererklärung für Unternehmen

www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax

Anmeldung: www.services.zh.ch Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit dem vorgängig definierten Benutzernamen und Passwort anmelden Für die Nutzung der online-Steuererklärung müssen Sie sich stark authentisieren

Steuererklärung eröffnen AHV-Nummer und Zugangscode eingeben

Eingabeart wählen

Eingabe formularbasierend „Steuererklärung 2011“:  führt zur Detailansicht Vorgangsverwaltung „Formulare“:  führt zur Detailansicht „Formulare“: Formulare direkt aufrufen Aufstellungen aufrufen Verknüpfung zur Wegleitung

Eingabeassistent. Beispiel (1/2)

Eingabeassistent. Beispiel (2/2) „Steuererklärung 2011“:  führt zur Detailansicht Vorgangsverwaltung eingabeabhängige, dynamische Fortschrittsanzeige Zeile auswählen Zeile löschen, neue Zeile hinzufügen, Zeile nach oben / unten verschieben

Steuererklärung übermitteln

Freigabequittung (1/2) Nach der erfolgreichen Datenübermittlung an den E-Gov-Server des KStA muss die Freigabequittung ausgedruckt und unterschrieben werden. AWK Group Seite 26

Freigabequittung (2/2) Die Freigabequittung ist wie eine Steuererklärung zu betrachten, also wie eine Steuererklärung light. Die Freigabequittung wird wie eine Steuererklärung beim Gemeindesteueramt eingereicht und dort auch wie eine Steuererklärung abgehandelt. In den von den Gemeinden beauftragten Scancentern wird die Freigabequittung eingelesen wie eine Steuererklärung. Die verschiedenen Barcodes enthalten Angaben wie die AHVN13, den Gemeindecode, die Gemeinde-PID des Steuerpflichtigen und speziell einen sogenannten Transaktionscode, welcher fix mit dem über die Online-Steuererklärungsanwendung eingereichten Datensatz auf dem E-Gov-Server des KStA verknüpft ist. Dieser Code ermöglicht es dem Scancenter, den elektronischen Datensatz vom E-Gov-Server abzuholen und über die Schnittstellen zu den Gemeindesteuerämtern zu übermitteln. Auf der Freigabequittung ist auch ein Prüfcode aufgedruckt, der bei der elektronischen Datenübermittlung an den E-Gov-Server aus der Summe der aufgedruckten Faktoren inkl. Verrechnungssteuerguthaben mit Hilfe eines sogenannten Hashcodegenerators gebildet wurde. Beim Scanning wird mit Hilfe der mittels OCR-Texterkennung ausgelesenen Faktoren mit der selben Methode wieder der Prüfcode gebildet und mit dem auf dem E-Gov-Server hinterlegten Originalcode verglichen. So kann sichergestellt werden, dass die Daten auf der Freigabequittung nicht verändert worden sind. Nur wenn die Transaktionsnummer und der Prüfcode mit den Daten auf dem E-Gov-Server übereinstimmen, wird der Datensatz freigeschaltet. Zu jeder Freigabequittung gehört ein Beilagenverzeichnis. Darauf wird genau aufgeführt, welche Unterlagen der Steuerpflichtige zwingend einzureichen hat. Mittels eines im FK implementierten Regelwerks wird anhand der Eingaben des Steuerpflichtigen und, sofern möglich, mittels Vergleich mit den Vorjahresdeklarationsdaten eine Liste der Unterlagen generiert. Dabei werden bewusst wenige Unterlagen eingefordert, um das Papiervolumen zu verringern. Über dieses Belegregelwerk sollten Sie bereits von Ihren Teamleitern in den Dienstabteilungen und Divisionen informiert worden sein. AWK Group Seite 27

Pilotbetrieb für die elektronische Steuererklärung Regierungspräsidentin Dr. Ursula Gut-Winterberger, Finanzdirektorin Dr. Peppino Giarritta, Chef Stabsstelle E-Government Adrian Hug, Chef Kantonales Steueramt Medienkonferenz des Regierungsrates vom 12. Januar 2012