Bürgerstiftung Nottuln: eine Chance für die ganze Gemeinde.

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 Präsentation transkript:

Bürgerstiftung Nottuln: eine Chance für die ganze Gemeinde

2 Stiftungen Die Motivation zu stiften hat Konjunktur Stiftungen haben eine lange Tradition Es gibt Stiftungen der unterschiedlichsten Zielsetzungen und Größen

3 Motivationen Etwas für seinen Ort tun Etwas bleibendes schaffen Den eigenen Namen erhalten Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen Projekte verwirklichen oder dazu beitragen

4 Stiftungen Stiftungen sind etwas besonderes – sie sind mehr als Spenden oder Sponsoring: Stiftungen sind auf Ewigkeit angelegt Nur die erwirtschafteten Erträge dürfen eingesetzt werden – das Stiftungsvermögen wird nicht angetastet

5 Zu den Begriffen Ein kleiner Ausflug zur Begriffsklärung: Mäzenatentum / Spenden Sponsoring Stiftungen

6 Merkmale von Bürgerstiftungen Wichtigstes Merkmal: Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihren Ort (oder für ihre Region)

7 Merkmale von Bürgerstiftungen Bürgerstiftungen sind in ihrer Zielsetzung i.d.R. geografisch begrenzt Meistens gibt es mehrere Stifter Das Stiftungskapital wird kontinuierlich aufgebaut Bürgerstiftungen sind Stiftungen von Bürgern für Bürger

8 Merkmale von Bürgerstiftungen Wirtschaftlich und politisch unabhängig Konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen usw. wird abgelehnt Politik und öffentliche Verwaltung nehmen keinen bestimmenden Einfluss

9 Merkmale von Bürgerstiftungen Bürgerstiftungen wirken im breiten Spektrum des örtlichen Lebens Bürgerstiftungen fördern das bürgerschaftliche Engagement Bürgerstiftungen arbeiten transparent Bürgerstiftungen können lokale Netzwerke koordinieren

10 Bürgerstiftung NOTTULN Damit kein Missverständnis entstehen kann: Die Bürgerstiftung Nottuln ist in der ganzen Gemeinde Nottuln mit allen Ortsteilen und für die ganze Gemeinde Nottuln mit allen Bürgerinnen und Bürgern tätig!

11 Der Stiftungszweck ist wichtig! In der Stiftungssatzung werden die Stiftungszwecke beschrieben – deshalb ist die Satzung so wichtig. Fragen: Wie breit oder wie eng müssen bzw. dürfen Stiftungszwecke formuliert sein?

12 Ziele der Bürgerstiftung

13 Ziele der Bürgerstiftung 1Die Förderung der außerschulischen Bildung im Wissen um die Bedeutung sowohl der außer- schulischen Jugendbildung als auch des lebenslangen Lernens für die Gesellschaft 2Die Förderung der Kultur im Wissen um die Bedeutung der Kultur in ihren verschiedenen Erscheinungsformen

14 Ziele der Bürgerstiftung 3Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Wissen um die Bedeutung der nachkommenden Generationen für unsere Gesellschaft 4Die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Wissen um die Bedeutung der Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben

15 Ziele der Bürgerstiftung 5Die Förderung von Natur- und Umweltschutz im Wissen um die Bedeutung eines nachhaltigen Schutzes der Welt, in der wir leben 6Die Förderung von Heimatkunde, Heimatpflege und Denkmalpflege im Wissen um die Bedeutung der Pflege von Form und Tradition aus der Region

16 Ziele der Bürgerstiftung 7Die Förderung der internationalen Verständigung im Wissen um deren Bedeutung für das internationale Verständnis und die Sicherung des Friedens

17 Stiftungssatzung In der Satzung kann festgelegt werden: Die Bürgerstiftung kann operativ und fördernd tätig sein Hinzustiftungen und Spenden sind möglich

18 Mögliche Einnahmequellen Stiftungsgrundkapital (mindestens ) z.B. von ortsansässigen Unternehmen, von Kreditinstituten, von Bürgerinnen und Bürgern, aus Aktionen, etc.

19 Mögliche Einnahmequellen Hinzustiftungen Hinzustiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals Schenkungen Legate Gelder aus Strafbefehlen Spenden

20 Gremien Vorstand (§ 8 der Stiftungssatzung) Stiftungsrat (§ 7 der Stiftungssatzung) Stiftungsforum (§ 6 der Stiftungssatzung)

21 Vorstand Besteht aus mindestens 3, höchstens 7 Personen Führt die Stiftung Vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich Legt im Rahmen des Stiftungszweckes die konkreten Ziele und Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest Berichtet dem Stiftungsrat Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Stiftungsrat gewählt

22 Stiftungsrat Besteht aus mindestens 5, höchstens 13 Personen Wählt den Vorstand Nimmt den Vorstandsbericht entgegen Beschließt über die Entlastung des Vorstandes Wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Vorstand Der anlässlich des Stiftungsgeschäftes bestimmte Stiftungsrat ergänzt sich durch Kooptation selbst.

23 Stiftungsforum Nimmt den Vorstandsbericht über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung entgegen Wählt zwei Revisoren und nimmt deren Bericht entgegen Mitglieder sind diejenigen Stifter, welche der Stiftung mindestens zugewandt haben, dann auf drei Jahre, oder nach einer Zuwendung von mindestens auf Lebenszeit

24 Namensrecht eines Stifters Bei Zustiftungen ab kann ein konkreter Verwendungszweck (im Rahmen der satzungs- gemäßen Zweckbestimmung) benannt werden. Derartige Zustiftungen können auf Wunsch mit dem Namen des Stifters verbunden werden.

25 Steuerrecht Seit dem sind die steuerlichen Abzugs- fähigkeiten erheblich verbessert: Zuwendungen an Stiftungen sind bis zu einem Betrag von je Stifter steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig – verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren in beliebiger Stückelung innerhalb dieses Zeitraums. Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

26 Steuerrecht Die Höchstgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Firmenspenden beträgt nunmehr 4 Promille der Summe des Umsatzes und der gezahlten Löhne und Gehälter. Bei Überschreitung dieser Grenze können die gezahlten Beträge zeitlich unbegrenzt in die folgenden Jahre übertragen werden.

27 Wie geht es weiter?

28 Bereits erledigt Erarbeitung eines Satzungsentwurfs Diskussion der möglichen Stiftungszwecke mit diversen kompetenten Persönlichkeiten Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der Stiftungsaufsicht Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der Finanzbehörde

April 2008 Öffentliche Informationsveranstaltung Vorstellung des Satzungsentwurfs

30 Zur Zeit Bis zum 30. November 2008: Sammlung von Absichtserklärungen, das Stiftungs- geschäft tätigen zu wollen Anwerben von potentiellen Mitgliedern zur Mitwirkung im Stiftungsrat bzw. im Stiftungs- vorstand Kontaktadresse: Gemeindeverwaltung Nottuln, Herr GORR Franz Rickert

31 Zum Jahreswechsel 2008/2009 Feststellung, dass Stiftungsgeschäfte im Umfang von insgesamt mindestens getätigt worden sind Gründungsversammlung der Stifterinnen und Stifter Beschlussfassung über die Stiftungssatzung Bestimmung des Stiftungsrates

32 Zum Jahreswechsel 2008/2009 Einreichung von Stiftungssatzung und beabsichtigtem Stiftungsgeschäft bei der Stiftungsaufsicht mit dem Antrag auf Anerkennung Einreichung beim zuständigen Finanzamt mit Antrag auf Erteilung einer Steuernummer und Beantragung der vorläufigen Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

33 Anschließend Das Stiftungskapital wird eingezahlt Der Stiftungsrat wählt den Stiftungsvorstand Stiftungsvorstand und Stiftungsrat nehmen ihre Arbeit auf