Umsetzung des Projektes - CZ Zentrum für Regionalentwicklung.

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 Präsentation transkript:

Umsetzung des Projektes - CZ Zentrum für Regionalentwicklung

Inhalt 1.Die Rolle des Lead-Partners 2.Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung 3.Änderungsantrag und - vertrag 4.Publizität 5. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen in Tschechien

5. Vergabe von Aufträgen in Tschechien Ges. Nr. 137/2006 GS über öffentliche Aufträge (Novellierung Nr. 76/2008, 179/2010 und 55/2012 GS) und zusammenhängende Gesetzgebung Verordnung der Regierung Nr. 447/2011 GS - finanzielle Grenzwerte von öffentlichen Aufträgen (ab ) Verbindliche Anweisung für die Vergabe von aus den EU – Mitteln mitfinanzierten öffentlichen Aufträgen (Methodik MMR und NOK) Anlagen (8a, 8b) des Handbuches für tschechische Kooperationspartner- Förderempfänger 8a-Verfahren für die Vergabe von Aufträgen in kleinen Umfang 8b-Ergänzende Erläuterung zu Verfahren für die Vergabe von aus den EU Mitteln mitfinanzierten Aufträgen, die nicht das Ges. Nr. 137/2006 GS betrifft

4. Vergabe von Aufträgen in Tschechien Nach welchen Regeln ist zu verfahren? Verfahren, das gemäß der im Ges. Nr. 137/2006 GS festgelegt ist Bezieht sich auf den Auftraggeber oder den Auftrag das Gesetz nicht (d.h. Schwellenwert des Auftrages < Kč für Lieferungen und Dienstleistungen, < Kč bei Baumaßnahmen),gelten die Verbindlichen Anweisungen für die Vergabe der aus den EU – Mitteln mitfinanzierten öffentlichen Aufträgen und Anlagen 8a, 8b das Verfahren kann nicht durch interne Richtlinien des Partners ersetzt werden, wenn diese nicht sämtlichen durch die oben angeführten methodischen Anweisungen festgelegten Kriterien entsprechen sollte sich der Auftraggeber für ein strengeres Verfahren entscheiden, so ist er verpflichtet, dieses während der gesamten Zeit der Auswahl des Auftragnehmers einzuhalten 5. Vergabe von Aufträgen in Tschechien

4. Vergabe von Aufträgen in Tschechien Berichtswesen der Artikel-16-Prüfer ist über die geplanten Vergabeverfahren zu informieren; die Teilnahme am Vergabeverfahren als Beobachter ist ihm zu ermöglichen es ist eine umfassende Dokumentation zu den einzelnen Vergabeverfahren zu führen; die gesamte Dokumentation zu den Vergabeverfahren ist bis aufzubewahren Berichtspflicht ab ! Für den Auftragswert Kč und mehr, bzw Kč und mehr gab es eine Änderung im Verfahren zur Vergabe – Informationen dazu im Handbuch für die tschechischen Kooperationspartner (PPP). 5. Vergabe von Aufträgen in Tschechien

Informationsverpflichtungen des Kooperationspartners und die Kommunikation mit dem Art. – 16 – Prüfer A. Vor der Eröffnung des Vergabeverfahrens ist durch den Kooperationspartner vorzulegen: - Vergabedokumentation / Aufforderung zur Einreichung von Angeboten - Kalkulation des geplanten Auftragswertes einschl. Begründung Das Vergabeverfahren kann erst nach dem Erhalt der Zustimmung des Art. – 16 – Prüfers eröffnet werden B. Im Laufe des Vergabeverfahrens ist der Kooperationspartner verpflichtet: - 7 Tage vor der Sitzung dem Art. – 16 – Prüfer eine Einladung zur Sitzung der Auswahlkommission zu senden

5. Vergabe von Aufträgen in Tschechien C. Vor Unterschrift des Vertrages mit dem Auftragnehmer hat der Kooperationspartner vorzulegen: - Text der Mitteilung über die Eröffnung des Vergabeverfahrens - Das ausgewählte Angebot - Das Protokoll über die Öffnung der Umschläge - Bericht / Protokoll über die Prüfung und Auswertung - Entscheidung des Auftraggebers über den Zuschlag - Entwurf des Vertrages mit dem Auftragnehmer - Angebote, die keinen Zuschlag bekommen haben - Schriftlicher Bericht über die Behandlung der Einwände Der Vertrag kann erst nach Erhalt der Zustimmung des Art. – 16 – Prüfers unterschrieben werden

5. Vergabe von Aufträgen in Tschechien D. Nach Unterschrift des Vertrages mit dem Auftragnehmer hat der Kooperationspartner vorzulegen: - Vertrag mit dem ausgewählten Auftragnehmer - Text der Mitteilung der Ergebnisse des Vergabeverfahrens Sämtliche Dokumente sind so schnell wie möglich vorzulegen, insbesondere dann, wenn eine Stellungnahme des Art. – 16 – Prüfers notwendig ist Für die Erstellung einer Stellungnahme hat der Prüfer eine Frist von 10 Arbeitstagen, im Fall von Unklarheiten kann diese Frist unterbrochen werden

4. Vergabe von Aufträgen in Tschechien Grundlegende Prinzipien § 6 des Ges. Nr. 137/2006 GS. -keine Diskriminierung, gleicher Umgang, Transparenz Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Zweckmäßigkeit richtige Auswahl des Vergabeablaufes und der damit verbundenen Problematik der Auftragtrennung unmittelbarer Zusammenhang der eingekauften Waren und Dienstleistungen mit dem Projekt die eingekauften Waren und Dienstleistungen müssen für die Durchführung des Projektes unentbehrlich sein wird eine Unentbehrlichkeit für die Durchführung des Projektes nicht erkannt, wird die Ausgabe nicht als förderfähig anerkannt 5. Vergabe von Aufträgen in Tschechien

Information Das Ministerium für Regionalentwicklung, Abt. Öffentliche Investitionen, ist methodisch für das Vergabeverfahren zuständig ( Die Rechtsgrundlagen und Informationen sind auf der Homepage zur findenhttp://