XVI. Jahreshauptversammlung des BLC am 13. / 14. Oktober 2006 in Erlangen Risikoorientierung im Verbraucherschutz – ein Risiko für Verbraucher ? Kernforderungen.

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 Präsentation transkript:

XVI. Jahreshauptversammlung des BLC am 13. / 14. Oktober 2006 in Erlangen Risikoorientierung im Verbraucherschutz – ein Risiko für Verbraucher ? Kernforderungen der Lebensmittelwirt- schaft an die Lebensmittelüberwachung Prof. Dr. Matthias Horst Hauptgeschäftsführer Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Berlin

2 n Zunehmende Klagen über Organisation, Durchführung und Effizienz der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland (Öffentlichkeit / Medien; Bund; Länder; EU – Kommission; Lebensmittelwirtschaft) n Anlass: Gammelfleischskandal 2006 n Politische Folgen: - 10 Punkte – Sofortprogramm von Bundesminister Seehofer vom November Punkte – Plan der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 07. September Vorschläge des BMELV zur Reform der Lebensmittelüberwachung in Deutschland vom 10. Oktober 2006 n Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bildet Brücke für Reformansätze Ausgangssituation

3 Hauptkritikpunkte in der öffentlichen Diskussion n Mangelnde Effizienz n Unzureichende personelle, finanzielle / sächliche Ausstattung n Unzureichende Frequenz der Betriebskontrollen n Unzureichende Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen n Unterschiedliche Überwachungsstandards in den Bundesländern n Fehlende Koordinierung der Bundesländer untereinander und zwischen Bund und Ländern bei Krisensituationen und bei der Auslegung und Anwendung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften n Unzureichender behördlicher Informationsfluss bei länderübergreifenden Sachverhalten n Kein ausreichender Schutz vor Verfilzungen

4 n Keine Pauschalkritik aber: Diskussion von Mängeln und Verbesserungsvorschlägen aus der Praxis n Lebensmittelwirtschaft hat ein ureigenes Interesse an einer gut funktionierenden, effizienten und anerkannten staatlichen Lebensmittelüberwachung. n Lebensmittelüberwachung ist und bleibt Aufgabe der Bundesländer; aber: Länder stehen bei übergreifenden Sachverhalten in der Verantwortung zur Kooperation untereinander und mit dem Bund n BLL hat eine interne Meinungsbildung in der Lebensmittel- wirtschaft angestoßen; die Ergebnisse werden mit der Über- wachung, den Bundesländern, dem Bund diskutiert, um zu sachgerechten und gemeinsam getragenen Ergebnissen zu kommen! Ansatz der Lebensmittelwirtschaft

5 Beispiele: n Doppelbegehungen der Betriebe durch Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre n keine Information über Untersuchungsziele bei Probenahme n Mehrfach-Kontrollen und –Beanstandungen ein und desselben Produkts in unterschiedlichen Bundesländern n fehlende Abstimmung in der Auslegung und Anwendung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften innerhalb der Bundesländer und länderübergreifend n geringer werdende Sachkenntnis in der Warenkunde und in der lebensmittelrechtlichen Beurteilung n Fehlen einer länderübergreifenden Koordination in Krisensituationen, insbesondere hinsichtlich der Krisenkommunikation Kritikpunkte der Wirtschaft

6 n Verbesserung der internen Überwachungsorganisation - Konsequente und zeitnahe Einführung von Qualitätsmanage- mentsystemen auf Landes- und Bundesebene - Unabhängige (länderübergreifende) Auditierung n Verbesserung der Effizienz und Konsistenz der Überwachung - Übernahme bundeseinheitlicher Überwachungsstandards im Rahmen der AVV – Rahmenüberwachung (müssen konstruktiv und zügig vorangetrieben werden) - streng risiko- und schwachstellenorientierte Ausrichtung der Betriebsinspektionen auf allen Stufen der Lebensmittel-Kette - Einführung von effizienzsteigernden Maßnahmen bei den Kontrollen vor Ort - Einstellen auf moderne Warenströme Verbesserungspotentiale aus Sicht des BLL

7 n Verbesserung der Personalqualifizierung - verstärkte Fortbildung in Lebensmittelrecht und Warenkunde (Hilfestellung des BLL?) - keine Sparpolitik zu Lasten des Überwachungspersonals n Verbesserung der behördeninternen Kommunikation und bundesweiten Koordination - Stärkerer Informationsaustausch zwischen den Bundes- ländern untereinander bzw. zwischen Bundesländern und Bund über FIS-VL oder andere Kommunikationssysteme - Koordination bei länderübergreifenden Sachverhalten durch den Bund (BVL) – Sinnvolles, konstruktives Miteinander statt isolierte, publikumswirksame Profilierung - Verbesserung des Informationsaustauschs mit den Strafverfolgungsbehörden Verbesserungspotentiale aus Sicht des BLL

8 n Privatisierung der Lebensmittelüberwachung - allenfalls von unterstützenden Tätigkeiten (Analysen) - keinesfalls von hoheitlichen Aufgaben - aufwändiges Auswertungs- und Aufsichtssytem - Interessenkollision? - wenn, dann nur bundeseinheitlich n keine Gebührenerhebung für normale Überwachungstätigkeit Weitere Diskussionspunkte

9 n nationales Frühwarnsystem? Ausnahme vom VIG n EU-Meldepflicht für Angebot unsicherer Lebensmittel n keine Strafverschärfung dafür Erhöhung des Verfolgungsdruckes n Schwerpunktermittlungsbehörden n Schwerpunktgerichte n Leitlinien zum Verbraucherinformationsgesetz Weitere Diskussionspunkte

10 n Sachorientierte – sine ira et studio - Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und ihre zügige Umsetzung n Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft Angesichts des EU-Binnenmarkts und der zunehmenden globalen Handelsströme können wir uns ein Kompetenzgerangel nicht mehr leisten! Forderungen des BLL