Übergang auf eine weiterführende Schule

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 Präsentation transkript:

Übergang auf eine weiterführende Schule

Sekundarstufe in Hennef Gesamtschule im Stadtzentrum Gymnasium Gesamtschule Meyersheide

Beratungskalender Teil 1 1. Halbjahr Klasse 4 (bis 12. Oktober 2012) Vorüberlegungen über die individuelle Schullaufbahnberatung (Klassenkonferenz / Jahrgangsstufenkonferenz) 1. Halbjahr Klasse 4 (12. – 15.11.2012) Eltern-Beratungsgespräche (sog. Elternsprechtag) 1. Halbjahr Klasse 4 (10. – 13.12.2012) Offizielles Empfehlungsgespräch mit individueller begründeter Schullaufbahnberatung auf Wunsch: Individuelle Information durch die Schulleitung über die Bildungsgänge in NRW und das örtliche Schulangebot 1. Halbjahr Klasse 4 (Anfang Januar) Lehrerkonferenz - Entscheidung über die Empfehlung der Grundschule für eine weiterführende Schule

Beratungskalender Teil 2 1. Halbjahr Klasse 4 (indiv. Termine Anfang – Mitte Januar) Weiteres offizielles Beratungsgespräch in strittigen Fällen 1. Halbjahr Klasse 4 (30.01.2013) Halbjahreszeugnis mit schriftlicher, begründeter Empfehlung und mit Ausgabe des Anmeldescheins zur Vermeidung von Doppelanmeldungen an den weiterführenden Schulen 1. Halbjahr Klasse 4 (30./31.01.2013) Angebot zur Aussprache über das Halbjahreszeugnis (sog. Elternsprechtag) 2. Halbjahr Klasse 4 (Februar / März) Anmeldung des Kindes an der weiterführenden Schule (durch die Eltern ohne Beteiligung der Grundschule)

Rechtsgrundlage Teil 1 Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe 1 und das örtliche Schulangebot. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer berät mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Laufbahn des Kindes. Die Ergebnisse des Gesprächs sind in einem Protokoll festzuhalten. Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin wird die Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dieses mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Versetzungskonferenz. Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.

Rechtsgrundlage Teil 2 Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule darüber, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Der Elternwille hat Priorität. Kinder, deren Eltern für sie eine von der Grundschulempfehlung abweichende („höhere“) weiterführende Schule wählen, brauchen keinen Prognoseunterricht mehr zu absolvieren. Melden die Eltern ihr Kind an einer Schulform an, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht und auch nicht mit Einschränkungen geeignet ist, nimmt die Schule die Anmeldung entgegen und bietet den Eltern ein Beratungsgespräch an. [Die Teilnahme an einem solchen Beratungsgespräch ist ausgesprochen sinnvoll. Dabei sollten insbesondere die Möglichkeiten dieser weiterführenden Schule zur individuellen Förderung des Kindes in den Bereichen, die zur einschränkenden Empfehlung geführt haben, erörtert werden. Danach entscheiden die Eltern über die Schulform ihres Kindes. Ebenso sinnvoll ist eine Beratung, falls Eltern eine „niedrigere“ weiter-führende Schule wählen als im Grundschulgutachten ausgewiesen.]

Zeugnis Kl. 4 – 1. Halbjahr Begründete Schulformempfehlung für den Übergang auf eine weiterführende Schule Die Klassenkonferenz hat am 14.01.2012 beschlossen, dass «Vorname» auf Grund der Lernentwicklung sowie des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens für den Besuch der/des Hauptschule und der Gesamtschule geeignet ist. Für den Besuch der Realschule ist sie/er mit Einschränkungen geeignet. Begründung für die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn Schriftlich formulierte Begründung Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten Noten!