GHS Global Harmonized System

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 Präsentation transkript:

GHS Global Harmonized System Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals FLT 1 - 2012 – Baier - Ahamer - Schmaus

Gliederung Allgemeiner Überblick Grundlagen GHS-Verordnung Neue Elemente der Kennzeichnung Gefahrenklassen – Piktogramme Einstufung, Zubereitung und Übertragung Auswirkung der GHS-Verordnung

Allgemeiner Überblick Julia Baier

Historie 1992 – erste Thematisierung in der UN-Konferenz in Rio de Janeiro Folge: Auftrag zur Entwicklung dem Global Harmonized System (GHS-Verordnung) 2005 – 1. Vorlage der GHS-Verordnung 2009 – Einführung der GHS-Verordnung

Übergangszeiten STOFFE Verpackung Sicherheitsdatenblatt UND ODER 20. Januar 2009 01. Dezember 2010 01. Juni 2015 UND Sicherheitsdatenblatt ODER STOFFE Verpackung 2008-2015 Zeitraum der Umstellung Übergangszeiten: Stoffe 3 Jahre Zubereitung 7 Jahre Wie lange ist die Übergangszeit? Verbindlich ab 1. Dezember 2010 - für Substanzen Verbindlich ab 1. Juni 2015 - für chemische Verbindungen Ende der Übergangszeit 1: HSID-System ist für Substanzen verboten Ende der Übergangszeit 2: Das HSID-System ist für Substanzen und chemische Verbindungen verboten. Während der Übergangszeit können die Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer: - weiterhin nur das HSID-System verwenden - oder das CLP-System verwenden: • Das Etikett darf nicht beide Systeme enthalten: nur CLP • Die MSDS muss das CLP- und das HSID-System enthalten. Materialsicherheitsdatenblätter (MSDS): Bis zum 1. Juni 2015 MÜSSEN beide System auf den MSDS aufgeführt werden (+ Reach-Nummer usw.) UND Sicherheitsdatenblatt

Übergangszeiten GEMISCHE Verpackung Sicherheitsdatenblatt UND ODER 20. Januar 2009 01. Juni 2015 Sicherheitsdatenblatt ODER UND GEMISCHE Verpackung 2008-2015 Zeitraum der Umstellung Übergangszeiten: Stoffe 3 Jahre Zubereitung 7 Jahre Wie lange ist die Übergangszeit? Verbindlich ab 1. Dezember 2010 - für Substanzen Verbindlich ab 1. Juni 2015 - für chemische Verbindungen Ende der Übergangszeit 1: HSID-System ist für Substanzen verboten Ende der Übergangszeit 2: Das HSID-System ist für Substanzen und chemische Verbindungen verboten. Während der Übergangszeit können die Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer: - weiterhin nur das HSID-System verwenden - oder das CLP-System verwenden: • Das Etikett darf nicht beide Systeme enthalten: nur CLP • Die MSDS muss das CLP- und das HSID-System enthalten. Materialsicherheitsdatenblätter (MSDS): Bis zum 1. Juni 2015 MÜSSEN beide System auf den MSDS aufgeführt werden (+ Reach-Nummer usw.) Sicherheitsdatenblatt

Motive von GHS Zunehmender weltweiter Handel Unterschiedliche Handhabung gleicher Produkte in verschiedenen Ländern Global gleicher Sicherheitsstandart Vorschriften für Transport und Tätigkeiten verschiedener Stoffe sind zu unterschiedlich

Ziele der GHS globale einheitliche Kennzeichen Erleichterung des Internationalen Handels (Länder ohne anerkannte Chemikaliensicherheit) Weltweiter Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt Mehrfachprüfung von Tierversuchen vermeiden

GRUNDLAGEN GHS-Verordnung Julia Baier

GefStoffV – GHS Verordnung GefStoffV = Verordnung Richtlinie 67/548/EWG GHS = Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals gültig seit Januar 2009

Gefährlichkeitsmerkmale 16 Gefährdungsmerkmale Bezeichnung der besonderen Gefahren (R – Sätze) Sicherheitsratschläge (S – Sätze) Gefahrensymbole Gefahrenbezeichnung R – Sätze S - Sätze GefStoffV 28 Gefahrenklassen Gefahrenhinweise (H – Sätze) Sicherheitshinweise (P - Sätze) Piktogramme Signal Words Hazard Statement Precoutionary Statements GHS-Verordnung GefStoffV = Gefahrenstoffverordnung

Neue Elemente der Kennzeichnung Julia Baier

zwei Signalwörter Gefahr / Danger Warnung / Warning Gefahr / Danger Kennzeichnung zzgl. den Piktogrammen Signalisiert die potenzielle Gefahr Einstufung in zwei Kategorien Gefahr / Danger Warnung / Warning Die Gefahrenpiktogramme werden mit signalwörtern versehen. Ein signalwort gibt auskunft über den relativen gefärdungsgrad und signalisiert dem Nutzer die potentielle Gefahr, die dem produkt innewohnt Es gibt 2 signalwörter Ensprechend den kategorien sind auch die signalwörter gestuft Für die oberen kategorien wird das signalwort Gefahr und für die unterene das signalwort Warnung verwendet Gefahr / Danger Warnung/ Warning 1 2 3 4 5 Gefahrenkategorie

R-Sätze werden zu H-Sätzen R-Sätze Risikosätze H-Sätze Hazard Statements 68 Risikosätze Bezeichnung der besonderen Gefahren nicht untergliedert 71 H-Sätze Kennzeichnung in 3 Gruppen H 2 xx – für physikalische Gefahren H 3 xx – für Gesundheitsgefahren H 4 xx – für Umweltgefahren Engl. Precaution = Vorsicht

S-Sätze werden zu P-Sätzen S-Sätze Sicherheitsratschläge P-Sätze Precautionary Statmements 64 Sicherheitsratschläge Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen gemäß §§ 4-6 GefStoffV nicht untergliedert 135 P-Sätze Kennzeichnung in 5 Gruppen P 1 xx – Allgemein P 2 xx – Vorsorgemaßnahmen P 3 xx – Empfehlungen P 4 xx – Lagerhinweise P 5 xx – Entsorgung Engl. Precaution = Vorsicht Precautionary Statmements = Präventions-Sätze oder Vorsorge-Sätze

neue Ettiketierung H-Sätze Name und Produktidentifikatoren Piktogramme Nennmenge Menge des Stoffs / Gemischs die in den Warenverkehr gebracht wird Lieferanteninformation Name, Anschrift, Telefon, ... Signalwort H-Sätze Anzahl durch GHS-Verordnung vorgegeben P-Sätze Präventions-Sätze, maximal 6 Stück Name und Produktidentifikatoren Quelle: „http://www.hugohaeffner.com“

Gefahrenklassen - Piktogramme Daniel Ahamer

Gefahrenklassen physikalisch-chemisch physical harzards Gesundheitsgefahren health harzards Umweltgefahren environmental harzards

Physikalisch-Chemisch

Explosionsgefährlich – Explodierende Bombe Entzündbar durch : Reibung, Schlag, Feuer oder andere Zündquellen Chemische Reaktionsmittel, Sprengstoffe Erblindung Abtrennung von Gliedmaßen Tod Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise beachten Nicht in die nähe von Hitze oder Feuer bringen

Selbstzersetzliche Stoffe /organische Peroxide Explosive Stoffe Selbstzersetzliche Stoffe /organische Peroxide A B C D E F G GEFAHR WARNUNG OHNE 1.1 1.2 .1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 Organisches Peroxid (Reagenz in der Chemieindustry / oxidationsmittel) A = explosiv B = explosiv + Flamme C-F = Flamme Kennzeichnung Signalwort wie Tabelle 1.1 -1.4 = explosiv 1.5 Signalwort Gefahr ohne Piktogramm Explosive Stoffe / Erzeugnisse mit Explosivstoff

Brandfördernd - Flamme über einem Kreis Entzündend wirkende Gase Entzündend wirkende Flüssigkeiten Entzündend wirkende Feststoffe Beispiele : Salpetersäure, Aktivsauerstoff Können mit anderen Stoffen oder Flüssigkeiten brandfördernd wirken Immer Vorschriftsmäßig verwenden und entsorgen

Entzündend (Oxidierend) wirkende Stoffe GEFAHR WARNUNG 1 2 3 Gase Flüssig / Feststoffe

Hoch, Leichtentzündlich - Flamme Nitroverdünnung Spraydosen Brennspiritus Stichflammen Schwerste Verbrennungen Niemals in die nähe von Feuer bringen Nie in neutrale Verpackung umfüllen Gefahren- und Entsorgungshinweise beachten

1 2 3 Gase Aerosole Flüssig / Feststoffe Entzündbare Stoffe GEFAHR WARNUNG 1 2 3 Gase Aerosole Flüssig / Feststoffe Ein Aerosol ist ein Gemisch (Dispersion)aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen und einem Gas Das Verhalten eines Aerosols hängt immer von den Teilchen und dem Trägergas ab Ab Kategorie 4 ohne Kennzeichnung Gase 1 Klasse Aerosole 2 Klassen Flüssig und Fest Stoffe 3 Klassen

Neue Kennzeichnung - Gasflasche Auf allen Gasflaschen Verdichtet, verflüssigt, gelöst Ausströmen von Gasen Bei entzündlichen Gasen Explosionsgefahr Regelmäßig Leitungen und Verschluss prüfen Vorschriftsmäßige Installation Nie in die nähe von Feuer bringen

Wird auch zur Kennzeichnung von „Korrosiv“ verwendet Ätzend - Ätzwirkung Wird auch zur Kennzeichnung von „Korrosiv“ verwendet Rostumwandler , Kalklöser Haut , Augen, Schleimhäute Schwere Verätzungen Tiefe Gewebezerstörung Jeden Haut- oder Augenkontakt vermeiden Mit Handschuhen / Schutzbrille arbeiten Menge sorgfältig dosieren

Korrosiv 1 2 1A 1B 1C Ätzend/Reizend Ätzende Stoffe GEFAHR WARNUNG Diese Klasse enthält 2 Kategorien. Hautätzend - hier wird die Haut irreversibel geschädigt bedeutet Kategorie 1 und macht das Piktogramm erforderlich. Diese wird noch in 3 Subkategorien aufgeteilt (A, B und C), die sich nach dem Auftreten negativer Auswirkungen je nach Expositionsdauer richten. Die Reizung der Haut ist reversibel, Stoffe mit dieser Eigenschaft fallen in die Kategorie 2 und sind mit dem Piktogramm zu kennzeichnen. Ätzung und Reizung gehört schon zu den Gesundheitsgefahren ----- (überleitung zum nächsten Piktogramm teil) Ätzend/Reizend

Gesundheitsgefahren

Sehr Giftig , Giftig - Totenkopf mit gekreuzten Knochen Akut toxische mittel wie Fleckenentferner Mittel zur Schädlingsbekämpfung Gesundheitsschädlich bis hinzu Lebensgefährlich Durch Schlucken, Einatmen, direkter Hautkontakt Augen oder Hautkontakt vermeiden ggf. Schutzhandschuhe, Schutzkleidung oder Atemmaske Behälter nach gebrauch fest verschließen

3 Klassen oral – dermal – inhalativ Akute Toxizität 3 Klassen oral – dermal – inhalativ gleiche Klassen, verschiedene H und P Sätze GEFAHR WARNUNG 1 2 3 4 4 Kathegorien für akute toxizität 3 mit Totenkopf und 1 mit Ausrufezeichen

Neue Kennzeichnung - Gesundheitsgefahr Stoffe mit akuter oder verzögerter Gesundheitsgefahr (Krebserkrankung) Manche Fußbodenreiniger Reversible und Irreversible Schäden Allergien, chronische Lungenleiden, Keimzellen-Mutagenität Krebserkrankung Keimzellen Mutagenität = veränderung des Erbmaterials (Fortpflanzung) Schutzausrüstung Gefahrenhinweise streng beachten Das Produkt nur für den angegebenen zweck verwenden

Gesundheitsgefärdende Stoffe GEFAHR WARNUNG 1A 1B 2 CRM1 TO DO CRM2 CRM3

Neue Kennzeichnung - Ausrufezeichen Meist in Verbindung mit anderen Piktogrammen Um Akute Gefahr zu verstärken Ozongefärdend

TO DO 1 Die Ozonschicht schädigend Ausrufezeichen ACHTUNG Nur für Ozonschicht einzeln sonst in Kombination mit anderen Piktogrammen oder als Ersatz für andere Piktogramme

Priorität der Gefahrensymbole Piktogramm Schließt ein H315,319 H334 H317,319 Die 3 Piktogramme Totenkopf,Atzend,Gesundheitsgefärdend Schließen jeweils das Piktogramm Ausrufezeichen mit ein

Umweltgefahren Nur überblick Später genauer bei den Piktogrammen

Umweltgefährlich – Umwelt Benzin und Industrieölen Chlor- Reinigern Verdünnungs- und Lösungsmittel Gewässergefärdung Schadstoffe im Grundwasser Fischsterben Verdünnungsrest nie über die Kanalisation entsorgen Öl nicht ins Erdreich gelangen lassen 1l Öl verschmutzt 1000l Wasser

Gewässergefärdende Stoffe GEFAHR WARNUNG OHNE 1 2 3 4 Akut chronisch 1 Kategorie für Akut Gewässergefärdende Mittel 4 Kategorien für Langfristig gewässergefärdene Mittel Kategorien ohne kennzeichnung haben aber meistens noch H und P sätze

Gesundheitsschädlich – Reizend => Enfällt

Einstufungskriterien Zubereitung und Übertragung Viel über piktogramme gehört,,,, aber wie kommt überhaupt das „Richtige“ Piktogramm auf die Schachtel und wie verhält sich die kennzeichung bei der mischung Matthias Schmaus

Grundprinzipien der Einstufung Vorschlag der europäischen Kommission: Einstufung und Kennzeichnung nach GHS GHS-Verordnung ist analog zum bestehenden System der Stoff- und der Zubereitungsrichtlinie Einstufung von Stoffen durch harmonisierte Einstufung Einstufung und Kennzeichnung nach GHS beruhen auf den intrinsischen Eigenschaften der betrachteten Stoffe und Gemische. Darin unterscheidet sich die GHS-Verordnung nicht von dem bestehenden System auf Grundlage der Stoff- und der Zubereitungsrichtlinie. Die Einstufung von Stoffen kann mittels der harmonisierten Einstufung erfolgen Harmonisierte Einstufungen nach CLP-Verordnung sind nur noch Teileinstufungen Daher gibt einer unvollständigen Harmonisierung bei Stoffen und Gemischen kann die Einstufung mittels gewisser Übertragungregeln bzw. die Einstufung über ihre Inhaltsstoffe erfolgen. Einstufung der übrig gebliebenen Stoffen und Gemische durch Selbsteinstufung

Informationen zur Einstufung Anhang VI der GHS-Verordnung Classlab der Datenbank ECB E + K-Verzeichnisse Harmonisierte Einstufung Sicherheitsdatenblatt weitere Datenbanken (z.B. GESTIS, GSBL) Selbsteinstufung Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung können aus verschiedenen quellen bezogen werden Datenbanken: Gestis = Gefarstoffinformation der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung

harmonisierte Einstufung gemäß Art. 4 Abs. 3 der GHS-Verordnung Die harmonisierte Stoffeinstufung ist in europäischen Union verbindlich Legaleinstufung – Abweichungen von der vorgegebenen Einstufung von Stoffen Die harmonisierte Einstufung von Stoffen Auch zukünftig wird die Legaleinstufung Abweichungen von der vorgegebenen Einstufung erlauben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise kann bei vielen harmonisiert eingestuften Kohle- und Mineralölderivaten die vorgegebene Einstufung als krebserzeugend oder erbgutverändernd entfallen, wenn nachgewiesen wird, dass die Konzentration an bestimmten Leitsubstanzen (wie z. B. Benzol) festgelegte Konzentrationsgrenzen unterschreitet.

Selbsteinstufung gemäß Art. 4 Abs. 1 der GHS-Verordnung eigenverantwortliche Selbsteinstufung von nicht harmonisiert eingestuften Stoffen und Gemischen Einstufung über die Anwendung von Übertragungsgrundsätzen (Bridging Principles) Die Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen Nicht harmonisiert eingestufte Stoffe sowie Gemische sind eigenverantwortlich einzustufen Selbsteinstufung (Art. 4 Abs. 1 CLP-Verordnung) Einstufung über die Inhaltsstoffe von Stoffen und Gemischen (Berechnung)

Vorgehensweise Einstufung des Stoffes Anhang VI GHS-Verordnung wenn nicht harmonisiert erfolgt Einstufung nach Anhang VI GHS-Verordnung Anhang I oder VII GHS-Verordnung geht ein in harmonisierte Einstufung Selbsteinstufung zu berücksichtigen bei Einstufung des Stoffes Vorgehen bei der Einstufung von Stoffen gemäß CLP-Verordnung Anhang 6 falls mein stoff schon harmonisiert ist ... Falls nicht Einstufung nach Anhang 1 oder 7 GHS Quelle des Flussdiagramms: http://www.umweltbundesamt.de/ Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Bridging Principles Bridging Principles Verdünnung Chargen- vergleich Konzen- trierung Inter-polation ähnliche Gemische Brgidging = Brückenbildung (engl. Übersetzung) Principles = Prinzipien, Leitsätze, Richtlinien, Grundsätze (engl. Übersetzung) Übertragung der Einstufungen von getesten Gemischen auf ähnlich zusammengesetzte Gemische

Verdünnung A B C Stoff B ist gleich oder weniger streng als Gemisch A eingestuft. Gemisch C erhält gleiche Einstufen wie Stoff A Gemisch B ist weniger streng als Gemisch A eingestuft. Gemisch C erhält gleiche Einstufen wie Stoff A

Batching = Vergleich von Produktionschargen Chargenvergleich Charge A Charge B De facto Produktionschargeneines komplexen Gemisch Keine wesentliche Veränderung -> Die Einstufung wird übertragen Batching = Vergleich von Produktionschargen

(Auf-) Konzentrieren A = 40 % A = 60 % Gleiche Einstufung Cat. 1 Gemisch C Die Konzentration der Komponente mit der stärksten Einstufung wird erhöht ! Cat. 1 Cat. 1 Gleiche Einstufung

Interpolation A B Gleiche Einstufung der Gemische Gem. 1 + 2 der gleichen Kategorie Und die 3. Konzentration dazwischen -> quasi Gleiche Einstufung der Gemische Keine weiteren Prüfungen

Im Wesentlichen ähnliche Mischungen ähnliche Gemische A + B C + B Konzentration von Stoff B ist in beiden Gemischen vergleichbar. Einstufung von Gemisch A+B kann auf Gemisch C+B übertragen werden. Cat. 1 Cat. 1 Im Wesentlichen ähnliche Mischungen Substantiell gleich

Einstufung über die Inhaltsstoffe Additivitätsverfahren akute Toxizität Ätz- / Reizwirkung Einzelbetrachtung sensibilisierend Zielorgantoxizität CMR Additivitätsverfahren Verfahren zur Einstufung eines Gemisches über seine Bestandteile, bei dem das Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile berücksichtigt wird; Einzelbtrachtung: Tabellen für fixe Einzelwerte für Sensibilisierend: Ja / Nein entscheidung nach EU Kritierien Zielorgantoxizität: Alle eindeutigen Auswrikungen auf die Gesundheit die Körperfunktionen beenträchtigen können, unabhängig davon , ob sie reversibel oder irreversibel sind, unmittelbar und /oder verzögert auftreten, sofern sie sich nicht ausdrücklich von den andren toxikologischen Parametern abgedeckt werden. CMR (cancerogen , mutagen , reproduktiv)Toxisch konventionelle Methoden zur Einstufung von Stoffen und Gemischen

Letale Dosis LD50 in [mg/kg] 100 % 50% Für unsere Versuche wurden keine Tiere getötet oder verletzt

Akute Toxizität Berechnung der akuten Toxizität von Gemischen anhand dem Additivitätsverfahren Additivitätsverfahren 1.Additionsformeln für die akute Toxizität ATE = Acute Toxity Estimates ( Akute Erwartete Toxizität) ATEmix = ATE-Wert des Gemisches Ci = Konzentration von Bestandteil i ATEi = ATE-Wert von Bestandteil i

Kategorie oder Bereich Akute Toxizität Bewertung der akuten Toxizität von Gemischen anhand dem Expositionswert Expositionsweg Kategorie oder Bereich orale Aufnahme LD50 in mg/kg 0 < Kategorie 1 ≤ 5 5 < Kategorie 2 ≤ 50 50 < Kategorie 3 ≤ 300 300 < Kategorie 3 ≤ 2000 Mindestens ein Expositionsweg ist zu bewerten

Akute Toxizität Verschiebung der Einstufungsgrenzen auf Basis ATE = Acute Toxicity Estimate T+, R28 T, R25 Xn, R22 ATE / LD50 in mg/kg ≤ 5 5 - 25 25 - 50 50 - 200 200 - 300 400 - 2000 Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 GefStoffV 200 - 300 Verschiebung der Einstufungsgrenzen auf Basis ATE = Acute Toxicity Estimate am Bespiel „oraler Stoff mit LD50 Stoffe mit LD50 im Bereich 200 – 300 mg/kg = oral 400 – 1000 mg/kg = dermal 2 – 10 mg/l = Dämpfe (auch Gase, nicht Aerosole) Durch GHS kommt es zu Verschiebungen bei der Einstufung: Einige gesundheitsschädliche Stoffe werden nach GHS als giftig eingestuft. Entzündbare Flüssigkeiten ab einem Flammpunkt von 21°C bis einschließlich 60 °C (bisher ohne Gefahrensymbol) werden mit Flamme gekenzeichnet GHS-Verordnung Beispiel: „orale Aufnahme“

Auswirkung der GHS Verordnung Matthias Schmaus

Auswirkungen der GHS-Verordnung Betriebssicherheitsverordnung BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung Chemikalienrecht VwVwS Umweltbundesamt AVV Abfallverzeichnisverordnung

ENDE Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit FLT 1 - 2012 – Baier - Ahamer - Schmaus