Hinsehen.at Schutz vor (sexualisierten) Übergriffen, Gewalt und Missbrauch in unserer Pfarre.

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 Präsentation transkript:

hinsehen.at Schutz vor (sexualisierten) Übergriffen, Gewalt und Missbrauch in unserer Pfarre

Die Wahrheit wird euch frei machen Rahmenordnung für die katholischen Kirche in Österreich. Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt Juni 2010 von der österreichischen Bischofskonferenz herausgegeben Reaktion auf (sexualisierte) Gewalt in kirchlichen Einrichtungen Verbindliche Richtlinie für alle haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen

Was tut die Erzdiözese? Opfer, Angehörige bei Verdacht Klärung des Sachverhalts Ombudsstelle der Erzdiözese Beschuldigte/r und verurteilte TäterIn Berät Kardinal über weitere Vorgehensweise Diözesane Kommission der Erzdiözese v.a. Bildungsarbeit zur Verhinderung von (sexualisierter) Gewalt Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention Begleitung der betroffenen Gemeinde bei Verdacht oder Aufdeckung Gemeinde- beratung

Was tun bei Verdacht auf (sexualisierter) Gewalt? Ruhe bewahren (Nicht wer schnell hilft, sondern wer überlegt handelt, handelt richtig) Gedächtnisprotokoll anlegen Gespräch mit einer vertrauten, kompetenten Person bzw. im Team Hilfe von außen holen: Ombudsstelle, andere Präventionseinrichtungen Information an das Ordinariat Meldepflicht an Vorgesetzte/r, Ombudsstelle oder Ordinariat (Rahmenordnung Seite 27):

Was können wir in unserer Pfarre tun? (1) Bewusstsein, dass Übergriffe und (sex.) Gewalt auch bei uns passieren können Kultur des Hinsehens und Ansprechens pflegen: Grenzverletzungen, Übergriffe, Gewalt ansprechen, stoppen und Konsequenzen Feedback-Kultur, Teamarbeit Transparentes Arbeiten, d.h. Ansprechen von Problemen gegenüber allen Beteiligten

Was können wir in unserer Pfarre tun? (2) Kinder und Jugendliche stärken (Mitbestimmung ermöglichen, Kinderrechte thematisieren…) (Rahmenordnung Seite 28f) Verpflichtende Aus- und Weiterbildung für alle in der Kinder- und Jugendpastoral Tätigen (Rahmenordnung, Seite 36) Einhalten der Verhaltensrichtlinien im Umgang mit Kindern und Jugendlichen (Rahmenordnung Seite 28)

Was können wir in unserer Pfarre tun? (3) Regelmäßiges Thematisieren WeiterbildungsangeboteIm PGR (Rahmenordnung, Seite 35) Weitergabe von Informationen Öffentlichkeitsarbeit: Transparent machen der Präventionsarbeit (PGR-)Präventionsbeauftragte/r (Rahmenordnung, Seite 35) …

Aufgabe der/des Präventionsbeauftragte/r Auftrag und Rückhalt durch PGR/Institution Themenanwalt/Themenanwältin Sensibilisierung Bildung, Information, Diskussion Ansprechperson/Vertrauensperson Wissen, was im Krisenfall zu tun ist

Rückfragen und Umsetzung Möglichkeit für Fragen Umsetzung in unserer Pfarre: Was tun wir bereits, bzw. haben wir bereits in der Präventionsarbeit getan? Was ist wichtig, noch umgesetzt zu werden? Wer ist verantwortlich? Bis wann? Wo sehen wir Problemfelder und wie gehen wir damit um?