Inhalt Begriff der Sicherungsabtretung Rechtliches Umfeld Ausblick

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Inhalt Begriff der Sicherungsabtretung Rechtliches Umfeld Ausblick Ihre Fragen

Begriff der Sicherungsabtretung

Begriff der Sicherungsabtretung Rechtsverhältnisse der Parteien Forderungsabtretung zwecks Besicherung einer Verpflichtung gegenüber dem Zessionar Gläubiger / Zedent Zessionar Forderung an den Schuldner Forderung an den Schuldner Schuldner

Begriff der Sicherungsabtretung Warum Sicherungsabtretung als Besicherung? (1) Überlegungen des Zedenten Möglichkeit der Verwendung der existierenden oder künftigen Forderungen an die Schuldner als Besicherung einfaches und schnelles Verfahren der Bestellung der Besicherung, niedrige Kosten Risiko der Verwertung von abgetretenen Forderungen durch den Zessionar oder dessen Gläubiger

Begriff der Sicherungsabtretung Warum Sicherungsabtretung als Besicherung? (2) Überlegungen des Zessionars kein sonstiges wertvolles Vermögen des Zedenten keine Besicherung seitens Dritter für den Zedenten möglich / wünschenswert sonstige Besicherungsarten kompliziert, zeit- und kostenintensiv zu bestellen und zu verwerten / durchzusetzen sofortiger Zugang des Zessionars zu Forderungen der Schuldner bei Nichtleistung durch den Zedenten zusätzliche Besicherung neben anderen Besicherungen Risiko der Forderungsabtretung durch den Zedenten an einen Dritten, Forderungseintreibung oder -änderung durch den Zedenten

Begriff der Sicherungsabtretung Warum Sicherungsabtretung als Besicherung? (3) Beispiel: durch die EBWE (EBRD) typisch verlangte Besicherungen Hypothek auf Gegenstände des Anlagevermögens (Grundstücke, Fertigungsanlagen und andere Gebäude) Verpfändung des beweglichen Vermögens (Ausrüstung oder andere Betriebsgegenstände) Abtretung von Einkünften des Unternehmens in Devisen und Landeswährung Verpfändung von Unternehmensanteilen in der Hand des Projektträgers Abtretung der Versicherungspolice des Unternehmens und anderer vertraglicher Ansprüche (Quelle: Finanzierungen mit der EBWE, Oktober 2005)

Rechtliches Umfeld

Rechtliches Umfeld Sicherungsabtretung: russisches Recht Gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Besicherungsart Art. 824 ff. russisches Zivilgesetzbuch – „Finanzierung gegen Abtretung einer Geldforderung“ allgemeine Vorschriften zur Forderungsabtretung Rechtsprechung, z.B. Informationsschreiben des Präsidiums des Obersten Arbitragegerichts „Übersicht der Praxis der Anwendung durch Arbitragegerichte der Vorschriften des Kapitels 24 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation“ Nr. 120 vom 30.10.2007

Rechtliches Umfeld Rechtsverhältnisse der Parteien Abtretung der Geldforderung zwecks Besicherung einer Verpflichtung aus der Finanzierung Kunde (Zedent) Finanzagent (Zessionar) Geldforderung an den Schuldner aus Warenüberlassung / Arbeitsdurchführung / Leistungserbringung Finanzierung Geldforderung an den Schuldner Schuldner

Rechtliches Umfeld Anwendungsbereich der Sicherungsabtretung nur Ansprüche aus der Finanzierung nur Sicherungsabtretung von Geldforderungen nur Geldforderungen aus Warenüberlassung / Arbeitsdurchführung / Leistungserbringung (Vermietung, Subrogationsrechte?) nur eine kommerzielle Organisation kommt als Finanzagent in Betracht (ab 26.4.2009, früher nur Banken und sonstige Kreditinstitute sowie weitere dafür lizenzierte kommerzielle Organisationen) Folgeabtretung ist nicht zulässig, falls nicht anders vertraglich vorgesehen

Rechtliches Umfeld Gegenstand der Sicherungsabtretung Geldforderungen Fällige (Existierende) Künftige Bestimmtheitsgrundsatz (Bestimmtheit bzw. -barkeit der Forderung) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht später als zum Zeitpunkt der Forderungsentstehung Übergang an den Finanzagenten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, falls nicht anders im Vertrag im Zeitpunkt der Forderungsentstehung

Rechtliches Umfeld Bedeutung des Abtretungsverbots / der Abtretungseinschränkung Regelfall für die Forderungsabtretung Unwirksamkeit der Abtretung bei einem Abtretungsverbot (durch Gesetz, sonstige Rechtsakte oder Vertrag) oder bei einer gesetzlichen oder vertraglichen Abtretungseinschränkung (z.B. Zustimmung des Schuldners) Sicherungsabtretung als Ausnahmefall Wirksamkeit der Sicherungsabtretung trotz des Abtretungsverbots bzw. der Abtretungseinschränkung jedoch Haftung des Kunden gegenüber dem Schuldner

Rechtliches Umfeld Verwertung der Geldforderung der Finanzagent ist Inhaber der Forderung muss die Verwertung bzw. Weiterabtretung der Forderung unterlassen, da die Pflicht zur Rückabtretung an den Kunden bei dessen Leistung leistet der Kunde nicht, kann der Finanzagent die Forderung eintreiben dabei Pflicht, falls nichts anderes vertraglich vorgesehen zur Abrechnung an den Kunden zur Übergabe an den Kunden des vom Schuldner eingetriebenen Betrages, falls dieser die Schuld des Kunden überschreitet

Rechtliches Umfeld Leistung durch den Schuldner an den Finanzagenten Vorausgesetzt, dass der Schuldner vom Kunden bzw. vom Finanzagenten eine schriftliche Mitteilung über die Forderungsabtretung erhalten hat, und in dieser Mitteilung bestimmt sind: die Forderung der Finanzagent, an den zu leisten ist Schuldner ist berechtigt, vom Finanzagenten eine Bestätigung der erfolgten Forderungsabtretung zu verlangen falls keine Bestätigung, dann Leistung durch den Schuldner an den Kunden mit befreiender Wirkung

Rechtliches Umfeld Haftung des Kunden grundsätzlich nur für die Wirksamkeit der Forderung, falls nichts anderes vertraglich vorgesehen Forderung gilt als wirksam, falls Kunde zur Forderungsabtretung berechtigt ist und zum Zeitpunkt der Abtretung ihm keine Umstände bekannt sind, wegen welcher der Schuldner die Leistung verweigern kann keine Haftung für die Nichtleistung oder nicht ordnungsgemäße Leistung durch den Schuldner, falls nicht anderes vertraglich vorgesehen jedoch Haftung für die Schuld des Kunden, die den vom Schuldner eingetriebenen Betrag überschreitet

Ausblick

Ausblick Work in Progress (1) Gesetzentwurf in Bezug auf die Securitization von Finanzaktiva am 1.9.2009 durch die Regierung in die Staatsduma eingebracht Anwendung der Vorschriften zur Sicherungsabtretung zwecks Finanzierung auf sonstige gesetzlich vorgesehene Fälle der Sicherungsabtretung Einführung der Registrierung einer Abtretung der Geldforderung Priorität nach der Reihenfolge der Registrierung bei fehlender Registrierung nach der Reihenfolge des Vertragsschlusses

Ausblick Work in Progress (2) ausdrückliche Möglichkeit der Global- und Teilzession neue Regeln zur Leistung des Schuldner an den Finanzagenten Nachweis der Abtretung: ein beliebiges durch den Kunden an den Schuldner gerichtetes Dokument über die erfolgte Forderungsabtretung Möglichkeit des Verzichts des Schuldners auf beliebige Einreden Gesetzesentwurf über die Besonderheiten der Besicherung der Erfüllung von Finanzverbindlichkeiten am 1.9.2009 durch die Regierung in die Staatsduma eingebracht Sicherungsabtretung von Geldforderungen nach einem Pfandvertrag

Ihre Fragen

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Ihr Ansprechspartner Alexey Kuzmishin, LL.M. Leiter M&A und Joint Ventures Jurist / Associate Partner Rödl & Partner Business Center LeFort Elektrosawodskaja ul. 27-2 107023 Moskau / Russland alexey.kuzmishin@roedl.ru Tel.: +7 (495) 933 51 20 Fax: +7 (495) 933 51 21

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