Kloster Steinfeld 9. Juni 2009 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer

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Soziale Gerechtigkeit – zentrale (und aktuelle) Aspekte aus der Sicht christlicher Sozialethik Kloster Steinfeld 9. Juni 2009 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Freiburg/Sankt Augustin

Gliederung des Vortrags Was bedeutet „soziale Gerechtigkeit“? Was ist das Spezifische einer christlichen Sozialethik bez. der Sorge um soziale Gerechtigkeit? Skizzierung aktueller gesellschaftlicher Problemfelder sozialer Gerechtigkeit

1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘ 1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik 1.1 „Nur eine Modeerscheinung?“ Zu Herkunft und Tradition des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit Vormoderne Zeit: Gerechtigkeit als Tugend (Aristoteles; Thomas v. Aquin) Unterscheidung zwischen allgemeiner Gerechtigkeit (iustitia legalis) Bei Aristoteles: derjenige realisiert sie, der das Gesetz der Polis erfüllt Bei Thomas von Aquin Gemeinwohl als entscheidende Bezugsgröße Sondergerechtigkeit Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa) Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva)

1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘ 1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik 1.1 „Nur eine Modeerscheinung?“ Zu Herkunft und Tradition des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit Moderne: Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit von Gerechtigkeit in den gesellschaftlichen Verhältnissen Nicht mehr unwandelbare göttliche Ordnung, sondern gesellschaftliche Strukturen als dem menschl. Gestaltungswillen zugängliche Größen Entstehung des Begriffs „soziale Gerechtigkeit“: Luigi Taparelli: „soz. Gerechtigkeit“ als „Gerechtigkeit zw. Mensch und Mensch“  Bemühen um soz. Gerechtigkeit = genuin christliches Bemühen

1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘ 1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik 1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit 1.2.1 „Das allein kann es nicht sein…“ – Engführungen des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit 1. Subjekt, Produzent und Garant sozialer Gerechtigkeit ist primär der Staat. 2. Soziale Gerechtigkeit ist dann hergestellt, wenn die ökonomischen Verhältnisse der Staatsbürger zu einem gerechten Ausgleich gekommen sind. 3. Dieses Ziel ist rein technisch-praktisch zu verwirklichen.  etatistische, ökonomistische und technizistische Engführungen!

1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘ 1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik 1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit 1.2.2 „Alle müssen zur Verwirklichung beitragen…“ – Soziale Gerechtigkeit als Aufgabe der Gesellschaft Anbindung an die Gemeinwohlgerechtigkeit Subsidiaritätsprinzip vs. ungehemmte gesellschaftliche Machtbefugnis des Staates (Quadragesimo anno 1931) Die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit ist nicht zuletzt Aufgabe der Gesellschaft selbst  Zivil- oder Bürgergesellschaft

1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘ 1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik 1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit 1.2.3 „Keiner darf ausgeschlossen sein…“ – Soziale Gerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit Amerikanischer Wirtschaftshirtenbrief von 1986: - „kontributive Gerechtigkeit“ - „dass die Menschen die Pflicht zu aktiver und produktiver Teilnahme am Gesellschaftsleben haben und dass die Gesellschaft die Verpflichtung hat, dem einzelnen diese Teilnahme zu ermöglichen.“ (Nr. 71)

1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘ 1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik 1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit 1.2.3 „Keiner darf ausgeschlossen sein…“ – Soziale Gerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit Memorandum einer Expertengruppe, berufen durch die Kommission VI für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz: „Mehr Beteiligungsgerechtigkeit“: „Es kommt darauf an, allen – je nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten – Chancen auf Teilhabe und Lebensperspektive zu geben, statt sich damit zu begnügen, Menschen ohne echte Teilhabe lediglich finanziell abzusichern.“

1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘ 1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik 1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit 1.2.4 „Das ist aber ungerecht…“ – Soziale Gerechtigkeit als Frage des Ethos Soziale Gerechtigkeit erfordert auch eine angemessene Einstellung der Mitglieder einer Gesellschaft. QA 88: Formel von der „sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Liebe“ „Die Erfahrung der Vergangenheit und auch unserer Zeit lehrt, dass die Gerechtigkeit allein nicht genügt, ja, zur Verneinung und Vernichtung ihrer selbst führen kann, wenn nicht einer tieferen Kraft – der Liebe – die Möglichkeit geboten wird, das menschliche Leben in seinen verschiedenen Bereichen zu prägen.“ (DM 12,3) Vgl. auch N. Monzel: „Liebe als Sehbedingung der Gerechtigkeit“

1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘ 1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik 1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit 1.2.4 „Das ist aber ungerecht…“ – Soziale Gerechtigkeit als Frage des Ethos Soziale Gerechtigkeit meint nichts anderes als die sittliche Berücksichtigung solcher prinzipiell gleichen Freiheit bzw. das fortgesetzte sittlich-praktische Bemühen um die Schaffung der Möglichkeitsbedingungen, unter denen sich Freiheit im sozialen Raum als Partizipation an allen sie betreffenden Vorgängen verwirklichen kann, wobei diese Verwirklichung durch ein Ethos getragen werden muss, das solchen Verwirklichungen von Freiheit in Strukturen und Institutionen Form und Stabilität verleiht.

2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen 2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 2.1 „Die Kirche soll sich auf das Eigentliche besinnen…“ – Der Dreiklang von Liturgia, Martyria und Diakonia Gemeinsames Sozialwort der beiden Kirchen „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ von 1997: „Die Christen können nicht das Brot am Tisch des Herrn teilen, ohne auch das tägliche Brot zu teilen. Ein weltloses Heil könnte nur eine heillose Welt zur Folge haben.“  Erst im unverwechselbaren Zusammenspiel von liturgia, martyria und diakonia vollzieht sich kirchliches Handeln als sakramentales Handeln.

2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen 2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 2.2 „Das ist doch wirklich unmenschlich…“ – Die Sorge um den Menschen in seiner Würde Sorge um das Wohl des Menschen in seiner personalen Würde als vorrangige und zentrale Aufgabe, als Folge des Doppelgebots der Gottes- und Nächstenliebe (Mk 12,28-31 par). Der Anspruch bleibt nicht auf die eigene Gemeinschaft beschränkt, sondern wird auf Fremde und Feinde ausgeweitet. 12

2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen 2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 2.3 „Mit denen ist doch sowieso nichts anzufangen…“ – Die Option für die Armen Option für die Armen, für die Ausgeschlossenen, die Schwachen, Benachteiligten und an den Rand Gedrängten d.h.: es ist immer wieder darauf zu achten, inwiefern das politische Handeln „die Armen betrifft, ihnen nützt und sie zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt. Dabei zielt die biblische Option für die Armen darauf, Ausgrenzungen zu überwinden und alle am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Sie hält an, die Perspektive der Menschen einzunehmen, die im Schatten des Wohlstands leben und weder sich selbst als gesellschaftliche Gruppe bemerkbar machen können noch eine Lobby haben.“ 13

2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen 2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 2.3 „Mit denen ist doch sowieso nichts anzufangen…“ – Die Option für die Armen Impulstext „Das Soziale neu denken“ (12. Dezember 2003) Frage, wie man den berechtigten Anliegen, Sorgen und Nöten derjenigen Gehör verschaffen und ihre Probleme einer gemeinwohlverträglichen Lösung zuführen kann, die keine Lobby haben. Vorschlag des Impulspapiers: Sozialstaats-TÜV Prüfung der Kinderverträglichkeit aller soz.pol. Maßnahmen 14

2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen 2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 2.4 „Die sollen doch mal selber was tun…“ – Das Subsidiaritätsprinzip zwischen Eigenverantwortung und solidarischer Unterstützung Subsidiaritätsprinzip, erstmals 1931 in QA Nr. 79 formuliert: 1. personale Kompetenz resp. Entzugsverbot 2. subsidiäre Assistenz 3. subsidiäre Reduktion Kompetenzanerkennungsprinzip Prinzip der Freiheitsermöglichung Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist der Sozialstaat nicht eine Überbrückungsveranstaltung nicht ein Versorgungs- resp. Fürsorgestaat (vgl. CA 1991) 15

2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen 2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 2.5 „Die leben doch eh schon ganz von unsern Steuern…“ – Das Solidaritätsprinzip zwischen Hilfe zur Selbstständigkeit und Rundumversorgung Eine Kultur der Solidarität ist gerade aus der Perspektive der christlichen Sozialethik unverzichtbar und die Kehrseite der Rede von der Menschenwürde! Aber: Gesellschaftliche Solidarität ist nicht einfach durch Verteilungspolitik einzulösen. Solidaritätsprinzip erst im Zusammenspiel zweier Elemente angemessen verstanden: 1. Entgegennehmen der Leistungen der Solidarität 2. Erbringen der Leistungen der Solidarität 16

3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat 3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat?“ – Aktuelle gesellschaftliche Problemfelder als Herausforderung für die christliche Sozialethik 3.1 „Damit er marktfähig wird…“ – Der Umbau des Sozialstaats W. Kersting: „Selbstständige in Wartestellung“ = Fixierung auf die Markt- und Wirtschaftsfähigkeit der Menschen  aus der Perspektive des christlichen Menschenbildes eine völlig unzulässige Verkürzung! 17

3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat 3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat?“ – Aktuelle gesellschaftliche Problemfelder als Herausforderung für die christliche Sozialethik 3.2 „Das ist doch das Mindeste, mit der Familie leben zu können vom eigenen Lohn…“ – Zur Debatte um den Mindestlohn Zunehmendes Gefühl großer Ungerechtigkeit im Blick auf den Lohn in der Bevölkerung Verbreitete Forderung der Einführung eines Mindestlohns aus Gründen der Armutsbekämpfung Polit. Beschlossene Lösung besteht nicht in einem flächendeckenden Mindestlohn, sondern in der Ausweitung des AentG und des MiArbG Allerdings: Chancen und Grenzen eines branchenspezifischen Mindestlohns 18

3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat 3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat?“ – Aktuelle gesellschaftliche Problemfelder als Herausforderung für die christliche Sozialethik 3.3 „Fordern und Fördern“ – Hartz IV und die Arbeitsmarktpolitik Gratwanderung zwischen Eigenverantwortung und solidarischer Unterstützung Aber: Rahmenbedingungen nicht ausreichend gestaltet! 19

3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat 3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat?“ – Aktuelle gesellschaftliche Problemfelder als Herausforderung für die christliche Sozialethik 3.4 „Wer soll denn unsere Renten finanzieren…?“ – Familienpolitik im Dienste der Ökonomie Aktuelle Debatte: Geht es wirklich um das Wohl des Kindes bzw. eine Förderung der Familien? Die Familie darf im Rahmen der Familienpolitik nicht zu einer ökonomisch oder politisch, speziell bevölkerungspolitisch funktionalisierbaren oder funktionalisierten Größe werden! 20

Schluss: „Das soll hilfreich sein Schluss: „Das soll hilfreich sein?“ – Utopie oder (realistischer) Beitrag zur Weltgestaltung Sorge um eine „Zivilisation der Gerechtigkeit und der Liebe“ – eine Utopie oder ein (tatsächlich wirkungsvoller) christlicher Beitrag zur (Mit)gestaltung von Welt und Gesellschaft? Pastoralkonstitution Gaudium et spes über die „Kirche in der Welt von heute“ Nr. 39: „eschatologischer Vorbehalt“ Kein „moralischer Hochleistungsdruck“, sondern: die zutiefst christliche und entlastende Überzeugung, dass das Reich Gottes letztlich nicht vom Menschen abhängt und von Menschenhand zu produzieren ist, sondern umfassend von einem anderen her geschenkt und vollendet wird. 21