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Prof. Dr. Ursula Nothelle-WildfeuerReligionslehrerfortbildung Speyer13.11.2006 Kinderarmut in Deutschland und die Perspektiven der christlichen Soziallehre.

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1 Prof. Dr. Ursula Nothelle-WildfeuerReligionslehrerfortbildung Speyer13.11.2006 Kinderarmut in Deutschland und die Perspektiven der christlichen Soziallehre Religionslehrerfortbildung Bistum Speyer

2 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Einleitung: „Das darf doch nicht wahr sein …“ „Arm ist, wer unterstützt wird, wer aber unterstützt wird, ist nicht mehr arm.“

3 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 1.„Ich dachte, nur Menschen in Afrika sind arm“. - Einige soziologische Aspekte zur Kinderarmut in Deutschland Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die von Armut betroffen sind, liegt derzeit bei etwa 2.8 Millionen, nahezu jedes siebte Kind, jeder siebte Jugendliche im Alter bis 15 Jahren wächst so bei uns, bezogen auf das Einkommen, in Armut auf. Gründe für diese speziellen Entwicklungen: Arbeitslosigkeit Sozialhilfebezug bzw. Asylbewerber­leistungen der Eltern Veränderungen im Bereich familialer Lebensformen und Familienstrukturen fehlende Unterstützung durch familienpolitischen Maßnahmen

4 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 1.„Ich dachte, nur Menschen in Afrika sind arm“. - Einige soziologische Aspekte zur Kinderarmut in Deutschland Armutsindikatoren: Die materielle Versorgung des Kindes (Grundversorgung, d.h. Wohnen, Nahrung, Kleidung), Versorgung im kulturellen Bereich (kognitive Entwicklung, sprachliche und kulturelle Kompetenzen, Bildung), Situation im sozialen Bereich (soziale Kontakte, soziale Kompetenzen) und schließlich psychische und physische Lage (Gesundheitszustand, körperliche Entwicklung).

5 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 2. „Was heißt das schon sozial gerecht?“ Zu einem Grundwert christl. Sozialethik 2.1“Das allein kann es nicht sein …“ - Engführungen des Begriffs „Soziale Gerechtigkeit“ 1. Subjekt, Produzent und Garant sozialer Gerechtigkeit ist primär der Staat, 2. Soziale Gerechtigkeit ist dann hergestellt, wenn die ökonomischen Verhältnisse der Staatsbürger zu einem gerechten Ausgleich gekommen sind. 3. Dieses Ziel ist rein technisch-praktisch zu verwirklichen.

6 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 2. „Was heißt das schon sozial gerecht?“ Zu einem Grundwert christl. Sozialethik 2.2 „Alle müssen zur Verwirklichung beitragen …“ - Soziale Gerechtigkeit als Aufgabe der Gesellschaft Anbindung an die Gemeinwohlgerechtigkeit Subsidiaritätsprinzip einer ungehemmten gesellschaftlichen Machtbefugnis des Staates in QA (1931) entgegengestellt

7 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 2. „Was heißt das schon sozial gerecht?“ Zu einem Grundwert christl. Sozialethik 2.3 „Keiner darf ausgeschlossen sein …“ Soziale Gerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit Amerikanischer Wirtschaftshirtenbrief von 1986: „kontributive Gerechtigkeit“ „dass die Menschen die Pflicht zu aktiver und produktiver Teilnahme am Gesellschaftsleben haben und dass die Gesellschaft die Verpflichtung hat, dem einzelnen diese Teilnahme zu ermöglichen.“ (Nr. 71)

8 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 2. „Was heißt das schon sozial gerecht?“ Zu einem Grundwert christl. Sozialethik 2.3 „Keiner darf ausgeschlossen sein …“ Soziale Gerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit Memorandum einer Expertengruppe, berufen durch die Kommission VI für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz: Mehr Beteiligungsgerechtigkeit“ „Es kommt darauf an, allen – je nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten – Chancen auf Teilhabe und Lebensperspektive zu geben, statt sich damit zu begnügen, Menschen ohne echte Teilhabe lediglich finanziell abzusichern.“

9 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 2. „Was heißt das schon sozial gerecht?“ Zu einem Grundwert christl. Sozialethik 2.4 „Das ist aber ungerecht …“ - Soziale Gerechtigkeit als Frage des Ethos Soziale Gerechtigkeit lässt sich nicht rein technisch-praktisch herstellen, sondern erfordert auch eine angemessene Einstellung der Mitglieder einer Gesellschaft: QA 88: Formel von der „sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Liebe“ neu erwachtes und intensiv artikuliertes „Gerechtigkeitspathos“ allein schafft daher noch keine soziale Gerechtigkeit, „Die Erfahrung der Vergangenheit und auch unserer Zeit lehrt, dass die Gerechtigkeit allein nicht genügt, ja, zur Verneinung und Vernichtung ihrer selbst führen kann, wenn nicht einer tieferen Kraft – der Liebe – die Möglichkeit geboten wird, das menschliche Leben in seinen verschiedenen Bereichen zu prägen.“ (DM 12,3). Vgl. auch Nikolaus Monzel: „Liebe als Sehbedingung der Gerechtigkeit“

10 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 3. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-Sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 3.1 „Die Kirche soll sich auf das Eigentliche besinnen …“ - Der Dreiklang von Liturgia, Martyria und Diakonia Das gemeinsame Sozialwort der beiden Kirchen „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ von 1997 formuliert: „Die Christen können nicht das Brot am Tisch des Herrn teilen, ohne auch das tägliche Brot zu teilen. Ein weltloses Heil könnte nur eine heillose Welt zur Folge haben.“

11 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 3. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-Sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 3.2 „Das ist doch wirklich unmenschlich …“ - Die Sorge um den Menschen in seiner Würde Sorge um das Wohl des Menschen in seiner personalen Würde als vorrangige und zentrale Aufgabe, als Folge des Doppelgebots der Gottes- und Nächstenliebe (Mk 12,28- 31 par).

12 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 3. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-Sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 3.3 „Mit denen ist doch sowieso nichts anzufangen …“ - Die Option für die Armen Option für die Armen, für die Ausgeschlossenen, die Schwachen, Benachteiligten und an den Rand Gedrängten, d.h.: es ist immer wieder darauf zu achten, inwiefern das politische Handeln „die Armen betrifft, ihnen nützt und sie zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt. Dabei zielt die biblische Option für die Armen darauf, Ausgrenzungen zu überwinden und alle am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Sie hält an, die Perspektive der Menschen einzunehmen, die im Schatten des Wohlstands leben und weder sich selbst als gesellschaftliche Gruppe bemerkbar machen können noch eine Lobby haben.“

13 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 3. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-Sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 3.3 „Mit denen ist doch sowieso nichts anzufangen …“ - Die Option für die Armen Impulstext „Das Soziale neu denken“, (12.12.2003) Frage, wie man den berechtigten Anliegen, Sorgen und Nöten derjenigen Gehör verschaffen und ihre Probleme einer gemeinwohlverträglichen Lösung zuführen kann, die keine Lobby haben. Wer sind denn heute die Armen? 19. Jahrhundert: große Gruppe der abhängigen Industriearbeiter, zentraler Konflikt: zwischen Arbeit und Kapital. heute die Menschen, die keine Lobby haben (1) Arbeitslose (2) Familien (3) kommende Generationen (Nachhaltigkeit) Vorschlag des Impulspapiers: Sozialstaats-TÜV Prüfung der Kinderverträglichkeit aller soz.pol. Maßnahmen

14 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 3. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-Sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 3.4 „Die sollen doch mal selber was tun …“ Das Subsidiaritätsprinzip zwischen Eigenverantwortung und solidarischer Unterstützung Subsidiaritätsprinzip, erstmalig 1931 in der kirchlichen Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“ Nr. 79 formuliert 1. die subsidiäre Kompetenz resp. das Entzugsverbot: 2. subsidiären Assistenz 3. subsidiären Reduktion  Kompetenzanerkennungsprinzip  Prinzip der Freiheitsermöglichung Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips: Sozialstaat - nicht eine Überbrückungsveranstaltung - nicht ein Versorgungs- resp. Fürsorgestaat (vgl. Centesimus annus 1991)

15 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 3. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-Sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 3.5 „Die leben doch eh schon ganz von unsern Steuern …“ Das Solidaritätsprinzip zwischen Hilfe zur Selbstständigkeit und Rundum-Versorgung Eine Kultur der Solidarität ist gerade aus der Perspektive der christlichen Sozialethik unverzichtbar und die Kehrseite der Rede von der Menschenwürde! Aber: Gesellschaftliche Solidarität ist nicht einfachhin durch Verteilungspolitik einzulösen Solidaritätsprinzip erst im Zusammenspiel zweier Elemente angemessen verstanden 1. Entgegennehmen der Leistungen der Solidarität. 2. Erbringen der Leistungen der Solidarität

16 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 3. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-Sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 3.5 „Die leben doch eh schon ganz von unsern Steuern …“ Das Solidaritätsprinzip zwischen Hilfe zur Selbstständigkeit und Rundum-Versorgung Eine Kultur der Solidarität ist gerade aus der Perspektive der christlichen Sozialethik unverzichtbar und die Kehrseite der Rede von der Menschenwürde! Aber: Gesellschaftliche Solidarität ist nicht einfachhin durch Verteilungspolitik einzulösen Solidaritätsprinzip erst im Zusammenspiel zweier Elemente angemessen verstanden 1. Entgegennehmen der Leistungen der Solidarität. 2. Erbringen der Leistungen der Solidarität Beispiel: Kinderarmut

17 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer 3. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-Sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit 3.6 „Aus denen kann ja nichts werden …“ Zum Beispiel Kinderarmut

18 Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Schluss: „Das soll hilfreich sein?“ Utopie oder (realistischer) Beitrag zur Weltgestaltung? Sorge um eine „Zivilisation der Gerechtigkeit und der Liebe“ - eine Utopie oder ein (tatsächlich wirkungsvoller) christlicher Beitrag zur (Mit)gestaltung von Welt und Gesellschaft? Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ über die „Kirche in der Welt von heute“ Nr. 39: „eschatologischer Vorbehalt“


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