Die Zweite Staatsprüfung Prüfungsausschuss / Formalia Ablauf des Prüfungstages: Prüfungslehrproben Erörterung Mündliche Prüfung
Schulleiterin/Schulleiter Prüfungsausschuss Vorsitzende(r) Prüferin/Prüfer 1. Fach Prüferin/Prüfer 2. Fach Schulleiterin/Schulleiter Einfinden des Prüfungsausschusses bis ½ Stunde vor Beginn der ersten Prüfungsstunde Beratung über die Aufgabe für die mündliche Prüfung
Schulleiterin/ Schulleiter Prüfungsausschuss Vorsitzende(r) Prüferin/Prüfer 1. Fach Prüferin/Prüfer 2. Fach Schulleiterin/ Schulleiter Studienseminar / Schulamt / AfL / … Klärung der Prüfungsfähigkeit der LiV trifft Entscheidung über Teilnahme von Gästen an Prüfungslehrproben (auch Teilnahme an Erörterung und am Prüfungsgespräch möglich) > Voraussetzung: “dienstliches Interesse” (vgl. UVO § 46 Abs. 2) schriftl. Arbeit: Festlegung der Note bei abweichenden Gutachten, i.d. Regel vor dem Prüfungstag trifft Notenentscheidung bei Stimmengleichheit sorgt für ordungsgemäßen Ablauf der Prüfung
Schulleiterin/ Schulleiter Prüfungsausschuss Vorsitzende(r) Schulleiterin/ Schulleiter die jeweiligen Prüfungsfächer müssen vertreten sein eine Ausbilderin / ein Ausbilder, die / der die LiV im Laufe der Ausbildung bereits bewertet hat, kann Mitglied des PA sein beratende Ausbilderin / Ausbilder nicht Prüferin / Prüfer der zuvor betreuten LiV Erörterung der Prüfungslehrproben Notenvorschlag Beteiligung an mündl. Prüfung Protokollführung Prüferin/Prüfer 1. Fach Prüferin/Prüfer 2. Fach
Schulleiterin / Schulleiter Prüfungsausschuss Protokollführung Beteiligung an mündlicher Prüfung (Schwerpunkt möglicherweise: Schulrecht / Schule mitgestalten und entwickeln) Benotung der einzelnen Prüfungsteile Prüferin/Prüfer 1. Fach Vorsitzende(r) Prüferin/Prüfer 2. Fach Schulleiterin / Schulleiter
Prüfungslehrproben in zwei Fächern in einer oder zwei Lerngruppen fächerübergreifend in einer Lerngruppe (Rahmen: Doppelstunde) gestalteter Vormittag oder Projekt unter Berücksichtigung beider Fächer / Dauer: mindestens zwei – höchstens zweieinhalb Zeitstunden (inkl. Pausenzeiten) Thema der Unterrichtseinheit / der Unterrichtsstunde bedarf der Zustimmung fachkundiger Ausbilderinnen / Ausbilder (Formular muss am Prüfungstag vorliegen) schriftliche Vorbereitung: acht Seiten Vorlage in fünffacher Ausfertigung in der Schule (vgl. UVO § 48)
Prüfungsstunden / Erörterung LiV hält beide Prüfungsstunden (2. und 3. Stunde des Schulvormittages) LiV zieht sich danach zur Reflexion zurück > Vorbereitung der Erörterung der Prüfungsstunden (Vorbereitungszeit: 30 Minuten) Gäste gehen mit der Prüfungskommission in den Prüfungsraum (auch bereits zwischen den beiden Prüfungsstunden) Erörterung der beiden Prüfungsstunden anhand zuvor angefertigter Notizen (Dauer je Prüfungsstunde: ca. 15-20 Minuten) Fachausbilderin oder Fachausbilder und die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses stellen Rückfragen LiV und ggf. Gäste verlassen die Kommission (Pause für LiV ca. 60 Minuten / Beratung und Notenfestlegung durch Prüfungskommission)
Mündliche Prüfung Situationsbeschreibung / Fallbeschreibung Grundlage für die Situationsbeschreibung / Fallbeschreibung: tabellarische Übersicht über unterrichts- und schulpraktische Erfahrungsfelder und Schwerpunkte (Formular: Praxisschwerpunkte > bewertete Module) Prüfungsaufgabe wird der LiV nach der Bewertung der Lehrproben schriftlich vorgelegt
Mündliche Prüfung Bei der Konzeption der Aufgabe stehen Aspekte aus den Modulen „Erziehen, Beraten, Betreuen“ und „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“ im Mittelpunkt. Konzeption der Prüfungsaufgabe: Ausbilder/in, der / die nicht mit Zweitkorrektur / -bewertung der schriftlichen Arbeit befasst war Ausführungen werden erwartet zu: Fachdidaktik Schulpädagogik Schulorganisation und Mitgestaltung der Schule Schulrecht
Mündliche Prüfung Anforderungen: fachliche, fachdidaktische, fachmethodische und pädagogische Kenntnisse Verzahnung von Theorie und Praxis Problembewusstsein / Reflexionsfähigkeit zusammenhängende, schlüssige Darstellung Dauer: nicht länger als 60 Minuten
Mündliche Prüfung Durchführung: Vorbereitungszeit: eine halbe Std. vor der eigentlichen Prüfung Anfertigung schriftlicher Notizen möglich keine schriftl. Unterlagen / kein Notebook Flipchart / Karten möglich und sinnvoll
Mündliche Prüfung Vortrag > Dauer: eine Viertelstunde anschl.: weiterführendes Gespräch, in dem Fragen in Verbindung von Theorie und Praxis reflektiert werden wichtig: Standardliteratur / Autoren nennen, Positionen aus der Literatur darstellen, einen eigenen Standpunkt formulieren Moderation des Gesprächs: häufig durch Verfasserin / Verfasser der Prüfungsaufgabe / alle anderen Mitglieder der Prüfungskommission schalten sich ein vgl.: UVO § 49 / Handreichungen des AfL
Mündliche Prüfung Vortrag: Überblick vermitteln / Themenaufriss > z.B. Mind-Map, Visualisierung per Moderationskarten, Schaubild ausgewählte Aspekte herausgreifen und entfalten konkrete (oder: fiktive) Situationen vorstellen >Theorie-Praxis-Bezug Vernetzung / Überleitung zu den einzelnen Aspekten Empfehlungen (im Vorfeld des Prüfungsgesprächs): Praxisschwerpunkte möglichst präzise formulieren Praxisschwerpunkte nicht unbedingt gleichbedeutend mit: Beiträgen für das jeweilige Modul eigene (wirkliche) Arbeitsschwerpunkte aufführen