Die Historie der Mitarbeiterbeteiligung in der Fa. Frieß Metallbau AG 1989: Zum 25-jährigen Jubiläum Einführung von Genussscheinen in Form der VWL-Anlagen (Dividende war jährlich 15%) 1993: Einführung der „großen Mitarbeiterbe- teiligung“ in Form von“Investivlöhnen“ (7 Jahre fest, Verzinsung 5%) 1997: Umwandlung beider Beteiligungsformen in Mitarbeiteraktienkapital seitdem: Mitarbeiterbeteiligung in Form von Aktienanteilen
Ziele der Mitarbeiterbeteiligung Stärkere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen Verstärkte Einbindung in die Entscheidungsprozesse Geringere Fluktuation, bzw. höhere Bindung von Fach- und Führungskräften an das Unternehmen Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens Beitrag zur Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand Ergänzung zur Altersvorsorge
Wer soll wie beteiligt werden? Genussrechte alle Mitarbeiter in gleicher Form Sonderanteile für Jubilare ausgenommen: Azubis „große MAB“ alle Mitarbeiter in unterschiedlicher Form nach Schlüssel nach Alter nach Position nach Zugehörigkeit
Genussrechte in Form der Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen DM 78 monatlich insgesamt DM 1.236,00 (früher 1.436,00) im Jahr Aushändigung eines Genussscheines Dividende gestaffelt nach dem Ergebnis Betrag ist 7 Jahre fest
„Große MAB“ in Form einer Investivzulage in den Jahren 1993 und 1995 nach vorgegebenem Schlüssel einmalige Zahlungen Verzinsung jährlich 7 Jahre fest nachgelagerte Versteuerung
Gründe für die Umwandlung in eine „Kleine AG“ Regelung der Nachfolge und dadurch Sicherung der Unternehmenskontinuität Mitarbeiter zu Mitunternehmern machen Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter Größere Unabhängigkeit von Banken
Aktienkapital in der Fa. Frieß Metallbau AG Vinkulierte Namensaktien zum Kurs von 1:2 Aktie zu DM 5.- Grundkapital von DM 2.000.000,- Anteile der Mitarbeiter insgesamt: 1/3 (2/3 Fam. Frieß) Stückelung der Anteile in Nennwert von DM 50.000,- DM 25.000,- DM 12.500,- DM 10.000,-
Dividende für die Aktienanteile Abhängig vom Ergebnis der AG In den Jahren seit Gründung der AG konnte ein Dividende zwischen 10% und 15% bezahlt werden
Entscheidung getroffen durch die Geschäftsleitung in Absprache und nach Beratung durch den Steuerberater unter Hinzuziehung der AGP
Einführung und Information Betriebsversammlungen Informationen in schriftlicher Form vorab und während der Einführungsphase Einzelgespräche der GL mit den Mitarbeitern
Ausblick stärkere Einbindung der MAB in die betriebliche Altersversorgung Verbindungsmöglichkeiten zur „Riester-Rente“ weitere Formen der Absicherung der Beteiligten über Versicherer
Fazit „Der immateriellen Mitarbeiterbeteiligung muss die Materielle folgen, in Ihrem Ergebnis haben sie sich aber multipliziert“