WiSo - Graduate School Infoveranstaltung

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 Präsentation transkript:

WiSo - Graduate School Infoveranstaltung Hamburg, Juni 2013

Themen Informationen über die Promotionsordnung: - Zulassungsmodalitäten - Betreuung - kumulative Dissertation Promovierendenservice der Abteilung Internationales Promotionsstudiengang und Doktoranden-Workshops Doktorandenräume in der Max-Brauer-Allee Finanzielle Förderung von Doktorand/innen http://www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school/startseite/

Erforderliche Unterlagen für die Promotionszulassung (1) 1.) Anschreiben/Antrag an den Promotionsausschuss   2. ) Vorschlag für die Mitglieder der Betreuungskommission (Erste/r und zweite/r Betreuer/in) 3. ) Exposé der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache (5-10 Seiten) Inhalte: - Fragestellung der Dissertation, - Skizze des Forschungsstandes, - Zeit- und Arbeitsplan, - angestrebter Doktorgrad (Dr. rer. pol. oder Dr. phil.)

Erforderliche Unterlagen für die Promotionszulassung (2) 4.) Tabellarischer Lebenslauf 5.) Eine Erklärung über frühere Anmeldung oder Durchführung einer Promotion 6. ) Zeugnisse/Urkunden: Diplom-, Master- oder Magisterzeugnis und Diplom-, Master- oder Magisterurkunde   7.) Betreuungserklärung und Betreuungsvereinbarung einer/eines Hochschullehrerin/Hochschullehrers der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, inkl. einer Stellungnahme zum Exposé und zum beantragten Doktorgrad 8. ) Ggfs. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (wenn kein Studienabschluss in deutsch- oder englischsprachigen Programm vorliegt)

Formular: Promotionszulassung gemäß Promotionsordnung 2010 http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin/einrichtungen/graduate_school/Promo_aktuell/Info-Faltblatt_A5__Graduate_School.pdf

Immatrikulation (1) Betreuungsbescheinigung Einstellung als wiss. Mitarbeiter  „Chef“ ist „Doktorvater bzw. -mutter“ Externer Promovend  Kontakt „Doktorvater bzw. -mutter“ über Unistudium oder GS „Doktorvater“ oder „Doktormutter“ gefunden, der oder die „Betreuungserklärung“ ausstellt GS stellt „Betreuungsbescheinigung“ aus Vorlage der „Betreuungsbescheinigung“ beim „Campus Center“ (Frau Salzwedel) (plus Antrag auf Einschreibung und amtlich beglaubigte Kopie des Diplom- oder Masterzeugnisses und Krankenversicherungsbescheinigung) Immatrikulation für max. zwei Semester als Promotionsstudent/in mit „bedingter Immatrikulation“

Immatrikulation (2) Zulassungsbescheinigung In der GS: Antrag an den Promotionsunterausschuss auf „Zulassung zum Promotionsverfahren“ Promotionsunterausschuss entscheidet innerhalb eines Monats über den Antrag GS stellt „Zulassungsbescheinigung“ aus Doktorand/in wird mit „Zulassungsbescheinigung“ endgültig immatrikuliert Wenn man bereits immatrikuliert ist Oder meint, dass man die vorläufige Immatrikulation nicht benötigt  gleich Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren, ohne sich vorläufig immatrikulierten zu lassen.

PromUausschuss BWL: „schlankes Verfahren“ Wie entscheiden die Promotionsunterausschüsse über Anträge auf Zulassung? PromUausschuss BWL: „schlankes Verfahren“ PromUausschuss VWL: „schlankes Verfahren“ PromUausschuss SozÖk: Sitzung des Ausschusses (nächste Sitzung: 26.06.2013) PromUausschuss SoWi: Sitzung des Ausschusses (nächste Sitzungen: 06.06.2013 und 04.07.2013) BWL: In diesem Verfahren prüft der oder die Vorsitzende des Promotionsunterausschusses den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und schlägt dem Promotions­unterausschuss die Annahme, die Annahme mit Auflagen oder die Ablehnung vor. Im Falle der Annahme schlägt er oder sie außerdem die Besetzung der Betreuungs­kommission vor. Per Mailverfahren entscheidet der Promotions­unter­ausschuss dann innerhalb von zwei Tagen über den Antrag und die Vorschläge des oder der Vorsitzenden. Keine Antwort gilt als Zustimmung. Sollte der oder die Vorsitzende Auflagen definieren oder eine Ablehnung vornehmen, haben die Mitglieder des Promotionsunterausschusses zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme. Keine Antwort gilt als Zustimmung.   Bei der Besetzung der Prüfungskommission prüft der oder die Vorsitzende des Promotionsunterausschusses den Antrag des Promovenden oder der Promovendin und schlägt dem Promotionsunter­ausschuss eine Kommission vor (wenn der Vorschlag vom Antrag des Promovenden oder der Promovendin abweicht mit Begründung). Per Mailverfahren entscheidet der Promotionsunterausschuss dann innerhalb von zwei Tagen über den Antrag und die Vorschläge des oder der Vorsitzenden. Keine Antwort gilt als Zustimmung. VWL: Der Promotionsunterausschuss VWL überträgt seine Entscheidungsbefugnis in allen Regelfällen der Promotionsordnung auf den jeweiligen Vorsitzenden des Promotionsunterausschusses.  Nicht zu den Regelfällen zählen insbesondere  - Ablehnung von Zulassungsanträgen (§4 (4) PromO) - Ablehnung eines vom Promovenden vorgeschlagenen Betreuer (§5 (2) PromO) - Ablehnung eines vom Promovenden vorgeschlagenen Mitglieds der Prüfungskommission (§7 (1) PromO). - Zulassung von Promovenden unter Auflagen §3 (3)  In diesen Fällen schlägt der Vorsitzende des Promotionsunterausschusses eine Entscheidung vor und fügt die relevanten Unterlagen bei. Die Mitglieder des Unterausschusses stimmen innerhalb einer Woche per email über den Vorschlag ab. Erfolgt keine Antwort, gilt dies als Zustimmung. Die Mitglieder des Unterausschusses können innerhalb der Frist die Einberufung des Ausschusses verlangen.  

Entscheidung des Promotionsunterausschusses über den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren 1.) Zulassung: Ja Nein 2.) Zulassung ohne oder mit Auflagen 3.) Festlegung der zwei Betreuerinnen oder Betreuer  Sonderzulassungsregel für Doktorandinnen und Doktoranden an einer externen Graduiertenschule, einem Graduiertenkolleg, einer MP Research School und vergleichbarer Einrichtungen nach Vertrag

Kumulative Dissertation (1) Frage: Ist die Alleinautorenschaft unabdingbar oder ist sie mit Erstautorenschaft vergleichbar? Antwort: Die Alleinautorenschaft mindestens eines Artikels ist unabdingbar (siehe § 6 Abs. 3, Satz 2) Frage: Erstautorenschaft: Wenn im Artikel nicht die Anteile der einzelnen Autoren aufgeführt sind, wie geht man dann vor? Antwort: Es ist eine Selbstdeklaration abzugeben, in der deutlich wird, welche Anteile innerhalb eines Artikels von welchem Autor verfasst wurden; siehe § 6 Abs. 3 : „Bei schriftlichen Promotionsleistungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern entstanden sind, muss der Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden eindeutig abgrenzbar und bewertbar sein. … Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen.“ Gilt insbesondere für: - Datenerhebung - Analysen - Interpretation der Ergebnisse

Kumulative Dissertation (2) Frage: Die Länge eines Artikels richtet sich stets nach den Vorgaben der Zeitschrift. Ist es egal, wie lang ein Artikel ist oder läuft man Gefahr, abgelehnt zu werden, weil jemand die betreffenden Artikel für zu kurz hält? Antwort: Über den Umfang der verwendeten Artikel für eine kumulative Promotion gibt es keine Angaben. Wichtig ist, dass gemäß § 6 Abs. 2 b) eine zu einer Monographie gleichwertige Leistung erzielt werden muss. - nicht nur ergebnisorientierte Darstellungen, sondern auch: - theoretisches Gerüst - Prozess der Datenerhebung und – auswertung - Erläuterungen etwa zur Methodik - theoretische Diskussion

Kumulative Dissertation (3) Frage: Vorgaben zu Impact-Faktoren der entsprechenden Zeitschriften liegen nicht vor. Auch nicht, ob es nationale oder internationale Veröffentlichungen sein sollten. Spielt dies daher keine Rolle oder werden internationale Artikel honoriert? Antwort: Die Promotionsordnung ist entstanden aus einer gemeinsamen Einschätzung der beteiligten Fachbereiche, dass die Qualität einer Dissertation, auch einer kumulativen Dissertation, von den Gutachtern zu beurteilen ist, die sich nicht auf die Urteile der Referees verlassen (vgl. § 8). Vorliegende Referee-Beurteilungen oder eine Aufnahme in Zeitschriften mit hohem impact-Faktor können allerdings ein zusätzliches Indiz für die Qualität einer Arbeit sein.

Anrechenbare Leistungen Jede/r Doktorand/in muss erwerben: 12 LP an der Graduate School oder in Summer Schools etc. Anrechenbar sind: Kurse der WiSo-Graduate School (Doktorandenprogramm) Module aus Masterprogrammen der WiSo-Fakultät oder anderer Fakultäten der Uni HH Kurse an anderen Graduate Schools Research Workshops, Summer Schools etc. Vorträge auf Konferenzen (max. 2 LP) Doktorandenkolloquien (max. 1 LP pro Semester) von Doktoranden/innen in Eigenregie organisierte Veranstaltungen nach Eignungsfeststellung durch Promotionsausschuss Lehrleistungen (max. 6 LP) Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Hochschuldidaktik (max. 4 LP)

Betreuung der Dissertation Zwei Professor/innen betreuen Mindestens ein Gespräch pro Semester mit der Betreuungskommission Im Fall eines Konfliktes kann eine Ombudsperson angerufen werden - Prof. Ingrid Größl (SozÖk) - Prof. Rolf von Lüde (SoWi) - Prof. Nicola Berg (BWL) - Prof. Andreas Lange (VWL) Administrative Betreuung durch GS

Der Promotionsprozess im Überblick Schritt Phase Promotionsprozess Graduate School / Promotionsausschuss Campus Center 1) Startphase Voraussetzung a): Diplom/Master 2) Voraussetzung b): Betreuer Unterstützung 3) Betreuungserklärung erstellen Betreuungsbescheinigung vorläufige Immatrikulation („mit Bedingung“) 4) Zulassung zum Promotionsverfahren (inkl. Erstellung des Exposés) Entscheidung über den Antrag Zulassungsbescheinigung Immatrikulation 5) Betreuungskommission festlegen Festlegung der Betreuungskommission 6) Hauptphase Betreuungsvereinbarung erstellen 7) 12 LP erbringen Kursangebot/Workshops 8) Zwischenberichte und Beratungsgespräche Archivierung der Zwischenberichte Vermittlung im Konfliktfall 9) Verfassen der Dissertation 10) Schlussphase Abgabe der Dissertation Festlegung der Prüfungskommission 11) Bewertung der Dissertation Prüfungskommission 12) Disputation Abstimmung Disputationstermin und Festlegung der Gesamtnote 13) Urkunde und Zeugnis erstellen Ausstellung Urkunde und Zeugnis 14) Veröffentlichung der Dissertation Fristenkontrolle Exmatrikulation

Prozessablauf Zwischenberichte: GS schreibt Doktorandin/Doktoranden und Erstbetreuer/in an, informiert, schickt Muster-Zwischenbericht mit Terminsetzung für die Abgabe des zur Kenntnis genommenen Zwischenberichts. (WiSe: 30.04. und SoSe: 30.11.) Doktorandin/Doktorand vereinbart mit Erstbetreuer Termin für die Abgabe des Zwischenberichts beim Erst- und Zweitbetreuer. Doktorandin/Doktorand erstellt Zwischenbericht und legt diesen dem Erst- und Zweitbetreuer vor. Doktorandin/Doktorand vereinbart mit Erstbetreuer und Zweitbetreuer Termin für das Beratungsgespräch. Beratungsgespräch zwischen Doktorandin/Doktorand sowie Erst- (und Zweitbetreuer) findet statt. Der vom Erst- und Zweitbetreuer zur Kenntnis genommene Zwischenbericht (unterschrieben vom Doktoranden sowie vom Erst- und Zweitbetreuer) wird an die GS weitergeleitet. Erst- und Zweitbetreuer sowie Doktorandin/Doktorand unterschreiben eine Erklärung, dass das Beratungsgespräch stattgefunden hat. Die Erklärung leitet der Erstbetreuer an die GS weiter. Die GS kontrolliert den Eingang der Zwischenberichte und der Erklärungen über das Stattfinden der Beratungsgespräche. Bei Nichteinhalten der Fristen wird der Doktorand/die Doktorandin durch die GS gemahnt, beide Betreuer werden auf cc: gesetzt. Liegen vier Wochen nach Versenden der Mahnung immer noch kein Zwischenbericht oder eine Erklärung vor, erfolgt eine weitere Mahnung durch den Vorsitzenden des zuständigen Promotionsunterausschusses. Die Mitglieder der Promotionsausschüsse haben das Recht, die zur Kenntnis genommenen Zwischenberichte einzusehen.

Vorschlag für den halbjährlichen Zwischenbericht Name: Vorname: Fachbereich: Thema des Dissertationsvorhabens : Erstbetreuer: Zweitbetreuer: Zwischenbericht für das: SoSe WiSe Tabellarischer Überblick: Arbeitsschritte Beschreibung Zeitraum Erfüllung/LPe Weitere Aufgaben und Ziele: Kommentare/Probleme: Datum: Unterschriften:

Beispiel für den 1. Zwischenbericht: Arbeitsschritte Beschreibung Zeitraum Erfüllung/LPe Literaturrecherche Recherche in der Stabi HH, ZB WiSo, Online-Kataloge 01.01.12-01.04.12 Entwurf Theorieteil 01.04.12– 01.07.12 Methodenklärung Ideensammlung für das methodische Vorgehen 01.02.12– 01.03.12 Verschriftlichung Erste Version einer Einleitung Workshops QCA-Workshop in Hamburg 24.03.-26.03.12 Kolloquium Vorstellung organisationstheoretischer Überlegungen 01.04.12– 15.07.12 Konferenzteilnahme Konferenz in Mailand zu SNA 01.09.– 03.09.12 Weitere Aufgaben und Ziele: Kommentare/Probleme: Datum: Unterschriften: Doktorand/in: Erstbetreuer/in: Zweitbetreuer/in:

Geplante Doktoranden-Workshops “International Research Workshop” in der Akademie Sankelmark 29.09. – 04.10.2013 (verschiedene Forschungsmethoden) Evtl. Academic Writing , Ende Okt. 13 (2 Tage)

Neuer Promotionsstudiengang I - Konzept und Inhalte - Start: WS 12/13 Dauerhaftes, verlässliches, attraktives Angebot an LVen Professoren und Professorinnen unserer Fakultät bieten Lehrveranstaltungen für Doktoranden an Lehrveranstaltungsart: Workshops oder wöchentliche oder 14tägige Veranstaltungen 27 SWS pro Semester (54 SWS pro Jahr) Gruppengröße: ca. 10 – 15 Schwerpunkt: Forschungsmethoden und Theorien Ergänzungen I: BASIS-Angebote im Soft-Skill-Bereich (BASIS-Angebote für Lehrende der Univ. HH - angeboten vom Zentrum für Hochschul- und Weiterbildung der Univ. HH) Ergänzungen II: Externe Dozenten

Neuer Promotionsstudiengang II - geplantes Angebot im Bereich Forschungsmethoden -  Research Design and Implementation Experimentaldesigns  Paneldatenanalyse / SOEP/ Ereignisdaten  Strukturgleichungsmodelle / Regression etc. (andere multivariate Verfahren) Diskursanalyse / Quant. Inhaltsanalyse  Softwarepakete plus Anwendungen: R / Stata-Analysis / SPSS / MaxQDA  Qualitative Erhebungsverfahren: Experteninterviews / Teilnehm. Beobachtung  Qualitative Auswertungsverfahren: Grounded Theory / Qualitative Inhaltsanalyse  Fallstudien / Komparative Methoden (QCA etc.) Weitere Veranstaltungen

Neuer Promotionsstudiengang III - bislang für das WiSe 13/14 geplante Veranstaltungen - Analyse von Paneldaten Biografieforschung Einführung in das Socio-oekonomische Panel Models of Expectation Formation, Heterogenity, and the Macroeconomy Macro Labor Theory Theorien der Kommunikations- und Medienwissenschaften Decision Support-Systeme auf der Basis von Excel Contestation – Advanced Debates in the Social Sciences on Order and Change Academic Publishing and Publication Strategy

Doktorandenräume in der MBA 60 Zur Zeit fünf Räume mit 22 Arbeitsplätzen 19 Plätze mit Laptops, 3 ohne Laptops Drucker, Bürotische, Regal- und Schrank-flächen Kriterien für die Platzvergabe: DoktorandIn an der WiSo-Fakultät ohne eigenen Arbeitsplatz eher in der Anfangsphase der Promotion StipendiatInnen werden bevorzugt

Finanzielle Förderung I Durch die WiSo-GS - Zur Zeit leider gar nichts (weder für Reisekosten noch für Feldaufenthalte noch für Druckkostenunterstützung) Durch die UNI HH - Reisestipendien (aus dem Uni-Körperschaftsvermögen) Hamburger Nachwuchsförderungsgesetz - jedes Semester Stipendien, - Dauer bis zu 2 Jahre, - Anträge können jeweils im April oder Oktober eines Jahres gestellt werden - Abtl. Nachwuchsförderung der UNI HH

Finanzielle Förderung II 3. Durch Andere DAAD (Auslandsstipendien) (www.daad.de) Stipendien der Begabtenförderwerke Studienstiftung des deutschen Volkes (www.studienstiftung.de) Friedrich-Ebert-Stiftung (www.fes.de) Friedrich-Naumann-Stiftung (www.fnst.de) Konrad-Adenauer-Stiftung (www.kas.de) Hanns-Seidel-Stiftung (www.hss.de) Heinrich-Böll-Stiftung (www.boell.de) Rosa-Luxemburg-Stiftung (www.rosaluxemburgstiftung.de) Stiftung der Deutschen Wirtschaft (www.sdw.org) Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de Förderschwerpunkte & Themen der Promotionsförderung in der Hans Böckler Stiftung)