Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht.

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Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Bereich Jagdrecht Datum ThemaKurs 3AutorAlain Batzli An welchen Tagen darf nicht gejagt werden? Art. 13 JaV Sonntage Neujahrstag, 2. Januar Weihnachten, 26. Dezember Schontage Schusszeiten: Wann ist die Schussabgabe gestattet? Art. 14 JaV Die Schussabgabe ist nur bei genügender Sicht eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Ab dem 16. November ist die Schussabgabe bei genügender Sicht von 5 Uhr bis 21 Uhr gestattet. Vorbehalten bleibt der Nachtansitz. Schusszeiten: Schussabgabe Nachtansitz? Art. 5 JaDV Von Uhr bis 5.00 Uhr gestattet. Dies gilt auch an den Schontagen im November. Wo ist die Jagd verboten? Art. 15 JaV / Teil 1 Wildschutz- oder Naturschutzgebieten mit Jagdverboten in den von der Volkswirtschaftsdirektion bezeichneten Gebieten und den Zugangsbereichen von Bauwerken für die Wildquere Militärische und andere Betretungsverbote sind zu beachten Auf der Neuenburger Wasserfläche des Bielersees ist die Jagd allen im Kanton Bern Jagdberechtigten gestattet.

Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Bereich Jagdrecht Datum ThemaKurs 3AutorAlain Batzli Wann gelten weder zeitliche noch örtliche Beschränkungen? Art. 16 JaV Für die Nachsuche, die Abgabe eines Fangschusses sowie für die Behändigung verendeten oder rechtmässig erlegten Wilds. Der Wildhüter ist über Handlungen nach Absatz 1, die innerhalb der geltenden Beschränkungen stattfinden unverzüglich zu benachrichtigen. Was sind Wildschutzgebiete? Art. 2 WTSchV Es sind ausreichend bemessene Lebensräume von besonderer wildtierökologischer Bedeutung zum Schutz der Wildtiere vor Störung. Welche Gebiete fallen unter den Begriff Wildschutzgebiet? Art. 2 WTSchV internationale und nationale Wasser- und Zugvogelreservate eidgenössische Banngebiete regionale Vogelschutzgebiete regionale Wildschutzgebiete von Gemeinden errichtete Zonen in Tourismusgebieten zum Schutz der Wildtier vor Störung Wo ist die Jagd verboten? Art. 15 JaV / Teil 2 Die Ausübung der Jagd mit einer Jagdbewilligung für Fuchs, Dachs, Steinmarder, Marderhund oder Waschbär ist mit Einwilligung der Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen ständig bewohnten Gebäude auch innerhalb der Hundertmetergrenze gestattet.

Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Jagdrecht - Kurs 3FrageJagdrecht - Kurs 3Antwort Bereich Jagdrecht Datum ThemaKurs 3AutorAlain Batzli Massnahmen zum Schutz vor Störung? Art. 3 WTSchV Jagdverbot… auf alle Wildtiere auf alle Wasservögel auf bestimmte Wildtiere oder zu bestimmten Zeiten Weggebote Leinenzwang für Hunde Einschränkungen von störenden Aktivitäten (Freizeit, Sport, Tourismus und Militär) Abschüsse in Gebieten mit Jagdverbot? Art. 5 WTSchV Nur wenn sie für die Erhaltung ausgewogener Wildtierbestände oder zur Vermeidung von untragbaren Wildschäden erforderlich sind. Berechtigt zum Abschuss sind Wildhüter sowie Personen mit entsprechender Spezialbewilligung Artenschutz in den Banngebieten? Art. 5 VEJ Abs. 1b,d Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus dem Banngebiet heraus gelockt werden Das Tragen, Aufbewahren und die Verwendung von Waffen und Fallen ist verboten Die Kantone können für Personen, die innerhalb des Banngebietes wohnen und für Gebiete mit partiellem Schutz Ausnahmen gestatten. Auf Wegen und Strassen dürfen Jagdberechtigte während der Jagd und Militärdienstpflichtige zur Erfüllung ihrer Wehrpflicht das Banngebiet mit ungeladener Waffe durchqueren. Die Verwendung von Fallen und Waffen durch Organe der Wildhut ist gestattet. Combe Grède (1) Kiental (15) Schwarzhorn (16) Augstmatthorn (17) Eidgenössische Bannbezirke mit ihrer Wildraumnummer? Anhang 1 zu Art. 2 WTSchV