Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Lage und politische Forderungen
Statistik Asylbewerber & Flüchtlinge Statistik des BAMF 1. Halbjahr 2015 179.037 (bundesweit) davon aus Syrien : 32.472 aus dem Kosovo : 28.672 aus Albanien : 21.806 Erfolgsquoten der Anträge (Asyl + GFK Status nach § 3 Abs. 1 AsylVfG) aus Syrien 84, 4 % aus dem Kosovo 0, 03 % aus Serbien 0, 01 % Nach Rangfolge
Rechtslage in Nordrhein-Westfalen Bundesweite Verteilung der Asylbewerber & Flüchtlinge Verteilung in Länder nach Königsteiner-Schlüssel für NRW: 21,24% Verfahren in NRW zunächst Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtung Land NRW dann Verteilung gem. § 3 Abs. 1 FlüAG NRW auf Gemeinden 90 % nach Einwohnerzahl 10 % nach Fläche
Exkurs: Königsteiner Schlüssel Konigsteiner Schlüssel: 1/3 Bevölkerung 2/3 Steuereinnahmen Bezug: Vorvorjahr
Herausforderungen in NRW Hohe Belastung durch kontinuierlichen Zustrom neuer Asylbewerber und Flüchtlinge Zum Teil sehr geringe „Vorlaufzeiten“ für Unterbringung Mittlerweile kann Land NRW vielfach keine Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen anbieten Gemeinden und einige Kreise betreiben mittlerweile Erstaufnahmeeinrichtungen für das Land ! Neben der eigenen Unterbringungspflicht nach § 1, 3 FlüAG NRW
Finanzielle Belastungen für Gemeinden & Kreise Unterbringung ist nach §§ 1, 3 Abs. 1 FlüAG NRW in NRW Aufgabe der Gemeinden In anderen Bundesländer meist Kreise und kreisfr. Städte Zugleich tragen Gemeinden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Bei Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtung: Sachleistungen zuzügl. 140 Euro (bei 1 Person) Bei Unterbringung außerhalb Gemeinschaftseinrichtung: Unterkunft/Miete zuzügl. 352 Euro (bei 1 Person) Daneben Personalkosten Gemeinden & Kreise Kreise z.B. für Gesundheitsämter, Jugendämter
Ersatz der Kosten der Gemeinden Ersatz der Kosten der Gemeinden ausschließlich durch FlüAG NRW Erstattung nach §§ 4, 4a, 4b FlüAG als Pauschale Richtet sich bislang nach Ist-Zahlen zu Beginn des Vorjahres Zur Zeit ca. 220 Mio. Euro für ganz NRW Kein Berücksichtigung für geduldete Flüchtlinge nach negativem Verfahrensabschluss Offene Flanke in Erstattungssystematik !!! Keine Beteiligung an Kosten für Unterbringung, Asylbewerberleistungsgesetz etc. durch Bund
Gesetzesinitiativen im Bereich der Finanzierung Ende August Entwurf Novellierung FlüAG NRW in Verbändebeteiligung Deutlich verbesserte finanzielle Erstattung Land NRW an die Gemeinden geplant Ab 2016 etwa 1,19 Mrd. Euro pro Jahr Zudem zukünftig Ausrichtung an prognostizierter Zahl Asylbewerber/Flüchtlinge 01.01. Folgejahr Aber Nichtberücksichtigung der Geduldeten soll bleiben Evtl. Bewegung auf Bundesebene bei Kostenbeteiligung Spitzengespräch Kanzlerin & MPs im September Dauerhafte Finanzbeteiligung Bund ?!?
Aktivitäten des LKT NRW Mitwirkung Arbeitsgruppe zur Feststellung tatsächlicher Kosten Unterbringung Arbeitsgruppe Nutzbarmachung elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge Hintergrund: Gemeinden tragen Krankenbehandlung für Flüchtlinge bis 70.000 Euro pro Person selbst Verbändebeteiligung Gesetzentwurf unbegleiteter ausländischer Minderjähriger Beteiligung bei versch. Fachthemen (z.B. Beschulung von Flüchtlingen) Beteiligung Arbeitsgruppen zum Thema Rückführung
Politische Forderungen des LKT NRW Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bis Ende des Asylverfahren Mindestens jedoch 3 Monate Umfänglicher Ersatz der Kosten für gemeindliche Unterbringung In anderen Ländern z.T. 10.000 – 12.000 Euro pro Flüchtling Starke Integrationsbestrebungen für anerkannten Asylbewerber/Flüchtlinge Notwendige Aufenthaltsbeendigungen konsequent durchsetzen