Schritt 3 Aktivität 3 (Kurzversion) Gewalt an älteren Menschen Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung.

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Schritt 3 Aktivität 3 (Kurzversion) Gewalt an älteren Menschen Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Gewalt Gewalt ist der Einsatz wie immer gearteter Zwangsmittel mit dem Ziel, einen Menschen gegen seinen Willen zu einer Verhaltens- änderung zu bewegen (zu zwingen).

Gewalt an älteren Menschen Definition 1: Bei Gewalt gegen ältere Menschen handelt es sich um eine einmalige oder wiederholte Handlung im Rahmen einer Vertrauensbe- ziehung oder um die Unterlassung geeigneter Maßnahmen, die älteren Menschen Schaden oder Leid zufügen. WHO 2002: Erklärung von Toronto zum Schutz älterer Menschen vor Gewalt

Gewalt an älteren Menschen Definition 2: Gewalt ist eine vermeidbare Beeinträchtigung menschlicher Grundbedürfnisse, deren Entste- hung von vielen Faktoren beeinflusst wird, die jedoch veränderbar sind und zum Handeln auffordern. Prof. Hirsch, BRD

Gewalt an älteren Menschen Definition 3: Gewalt ist jedes Handeln, welches potentiell realisierbare grundlegende menschliche Bedürf- nisse (Überleben, Wohlbefinden, Identität, Entwicklungsmöglichkeit, und Freiheit) durch personelle, strukturelle oder kulturelle Deter- minanten beeinträchtigt, einschränkt oder deren Befriedigung verhindert. Galtung, J., Strukturelle Gewalt, 1975

Häufigkeit von Gewalt Kaum systematische Daten, meist Auswertungen von Statistiken, Schätzungen oder Hochrechnungen Angaben in Jahresprävalenzraten Jahresprävalenz: innerhalb eines Jahres wurden X% der 60+ Opfer von Gewalt Angst, selbst Opfer zu werden größer als tatsächliche Gefährdung Großes Tabu (Scham, Angst, Schutzbedürfnis gegenüber gewalttätigen Angehörigen)

Häufigkeit von Gewalt im sozialen Nahraum Jahres-Prävalenz in repräsentativen Stichproben 65+ zwischen 0,8% und 29,3% besonders hohe Gefährdung von betreuungsbedürftigen alten Menschen in der Familie  Beinahe 25% der betreuungsbedürftigen alten Menschen erleben Gewalt und 20% Vernachlässigung  1/3 der betreuenden Angehörigen von Demenzkranken berichtet über von ihnen ausgeübte Gewalt - 5 % als körperliche Misshandlungen. Quelle: Josef Hörl, Gewalt gegen alte Menschen als ethisches Problem in der Pflege. In: Imago Hominis. Bd. 19 (2012), S

Häufigkeit von Gewalt in Institutionen Keine repräsentativen nationalen Stichprobenergebnisse Empirische Einzelstudien (Befragungen von Pflegepersonal) aus den USA bzw. Deutschland − Psychische Gewalt beobachtet: 63% bis 81% − Physische Gewalt bzw. aktive Vernachlässigung beobachtet: 30% bis 36% − Selbst schon begangen: 10% − Selbst schon begangen: 40% bis 45% Quelle: Josef Hörl, Gewalt gegen alte Menschen als ethisches Problem in der Pflege. In: Imago Hominis. Bd. 19 (2012), S

Ebenen der Gewalt in Betreuungs- und Pflegebeziehungen  Direkte oder personale Gewalt  Strukturelle oder indirekte Gewalt  Kulturelle Gewalt

Direkte (personale) Gewalt die beabsichtigte, versuchte oder durchgeführte physische und/oder psychische Schädigung einer Person, von Lebewesen und Sachen durch eine andere Person (Kunczik, 1998, S. 13; vgl. Scheithauer, 2003) Kennzeichen : Gewalt durch Akteurinnen und Akteure  seelische oder emotionale Gewalt: zielgerichtetes seelisches Quälen Respektlosigkeit, ängstigen und einschüchtern, korrigieren, beschämen, bloßstellen, drohen, beschimpfen, anschreien, beleidigen, ständig kontrollieren, isolieren, Kontakte unterbinden, Babysprache verwenden,

Direkte (personale) Gewalt  physische Gewalt: Zufügen von körperlichem Schmerz und körperlichem Zwang durch aktives Handeln, Unterlassen oder Vernachlässigen: heftig anfassen, schütteln, stoßen, an den Haaren reißen, zurück halten, schlagen, … Medikamente vorenthalten/überdosieren Nahrung vorenthalten, Flüssigkeitsmangel, Symptome/Schmerzen nicht ernst nehmen, mangelnde Körperhygiene, kein Toilettentraining, fehlende Dekubitusprophylaxe, …

Direkte (personale) Gewalt  Sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe: jede Art von nicht erwünschtem sexuellen Kontakt oder Berührungen, schlüpfrige Witze, anzügliche Bemerkungen  Finanzielle Ausbeutung: Kontrolle über Eigentum zu erlangen suchen, Vorenthalten von Geld, Veruntreuung, finanzielle Zuwendungen erpressen, Übergabe von Vermögen oder Immobilien erzwingen  Einschränkung des freien Willens und der Persönlichkeitsrechte: Einschränkung der individuellen Lebensgewohnheiten (z.B.Vorenthalten von Lieblingsspeisen oder Getränken), der Bewegungsmöglichkeiten (festhalten, festbinden, einsperren), Auflösung der Wohnung ohne Einwilligung, Kontrolle der Post, Verhindern von (sexuellen) Beziehungen

Strukturelle Gewalt Einschränkende und benachteiligende Regelungen, Vorschriften und Strukturen führen zu Beeinträchtigung und Schädigung von Personen, zu Abhängigkeit und Fremdbestimmtheit Kennzeichen: verdeckt und wenig fassbar  Mangelhafte Lebensräume: erzwungenes Wohnen im Mehrbettzimmer - keine Privatsphäre, reglementierende Hausordnung lässt bisherige Lebensgewohnheiten nicht zu, mangelnde Infrastruktur verhindert soziale Teilhabe

Strukturelle Gewalt  Sicherheit vor Lebensqualität: Einschränkungen der Mobilität wg. vermuteter Unfallgefahr, Brandschutz oder Hygienevorschriften, „beschützende“ Maßnahmen = Über- Fürsorglichkeit, Magensonde ohne medizinische Notwendigkeit  Finanzielle Ziele kommen vor ethischer Pflicht: zu wenige oder nicht entsprechende Angebote an Aktivitäten, Sparzwang (Qualität der Inkontinenzprodukte, Fertigkost, Essenszeiten und -dauer nicht bedürfnisgerecht,..)

Strukturelle Gewalt  Unzureichender Personalschlüssel: Zeitmangel verhindert Toilettentraining, keine Dekubitusprophylaxe, keine Begleitung bei gewohnten Alltagsaktivitäten (Friedhofbesuch, Einkauf), Vernachlässigung  Inhumane Arbeitsbedingungen: mangelnde Anerkennung der Leistung, Respektlosigkeit, kein Rückhalt durch Team oder Führungskräfte  Mangelhafte Qualifizierung: Vorenthalten von Wissen, Wissen nicht ernst nehmen  unnötige Bestellung einer Sachwalterschaft

Kulturelle Gewalt Entsteht aus den in einer Gesellschaft geltenden Werthaltungen und negativen Vorurteilen gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen trägt zur Rechtfertigung und Legitimierung von direkter oder struktureller Gewalt bei  Wertesystem: defizitäres bzw. negatives Altersbild, nur jung ist erstrebenswert, Orientierung an technischen Lösungen grenzt ältere Menschen aus (nur mehr Zugang über internet)  Kollektive Vorurteile gegenüber dem Alter führen zur Sündenbocktheorie: Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind weniger belastbar, Alter = Krankheit und Hilflosigkeit

Kulturelle Gewalt  Diskriminierung (Ageismus): soziale und wirtschaftliche Benachteiligung aufgrund der negativen Stereotype, z.B. keine Kredite, Zugangsbarrieren zu bestimmten Reha- Leistungen  Tradiertes Frauenbild, Pflegeverpflichtung für Frauen, starre Beziehungsmuster zwischen den Generationen: Frauen wird ohne entsprechende Vorbereitung oder ungeplant die Verantwortung für Hilfe benötigende Familienmitglieder übertragen, da das zu ihren „natürlichen“ Aufgaben gehört  Abteilungskultur: Infantilisierung (hat brav gegessen), Ent- Persönlichung (Pflegefälle, Abgänge für Verstorbene)  Sprache: „Gewaltwörter“ (Altenberg, demografische Belastung), Etikettierung (die Dementen, die Wegläufer), Verdinglichen (verlegen, unterbringen, umlegen), Institutionenjargon (windeln, fertig machen) 

Maßnahmen Prävention durch Aufklärung, Bewusstseinsbildung Gesetze Opferschutzstruktur Beratungsstellen (Frauenhelpline und –notruf) Frauenhäuser Gewaltschutzzentren Männerberatung Prozessbegleitung Arbeit mit Gewalttätern

persönliche Prävention Belastungen erkennen und ansprechen Entlastungsmöglichkeiten ansprechen und ermutigen, sie zu nutzen Persönliche Entlastungsstrategien entwickeln Selbstwahrnehmung schärfen helfen, Gegensteuern schulen Hilfsmöglichkeiten aufzeigen Verbündete suchen, denn: Gewalt kann nie alleine gelöst werden

Gesetze Heimvertragsgesetz ( ) Heimaufenthaltsgesetz ( ) Bundespflegegeldgesetz ( ) OPCAT/UN Behindertenkonvention Berufsgesetze Heimgesetze und –Verordnungen der Bundesländer

Melde- bzw. Anlaufstellen Aufsichtsbehörden der Bundesländer Patienten- und Pflegeanwaltschaften, Ombudsstellen Gewaltschutzzentren Opferschutzorganisation Weißer Ring Führungskräfte von Heimen und mobilen Diensten (Heimleitungen bzw. Einsatzleitungen) Polizeiinspektionen Beratungstelefon Pro Senectute

EUSTaCEA Projekt und Europäische Charta: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.