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EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Langversion) EUSTaCEA Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die.

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Präsentation zum Thema: "EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Langversion) EUSTaCEA Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die."—  Präsentation transkript:

1 EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Langversion) EUSTaCEA Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

2 Das Projekt EUSTaCEA Europäisches Projekt (2008-2010) Kofinanziert durch das europäische Daphne III Programm Gruppe von 11 Partnern aus 10 Staaten (The Netherlands (ANBO), Germany (BIVA), France (FNG), Italy (FIPAC), Greece (Hellas 50+), Slovenia (Mestna zveva upokojencev Ljubljana), UK (NIACE), Sweden (SPF), Czeach Republic (Zivot 90), Belgium (Commune de Saint-Josse) and the European Organization E.D.E.) unter der Leitung von “Age Platform Europe” Ergebnis: – eine europäische Charta über die Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen – ein Begleitheft zu den Rechten und Pflichten, welches diese näher erläutert und umgesetzt werden können

3 Rechte älterer Menschen EUSTaCEA Quiz

4 Frage 1 Was war im Jahr 2013 das meistgenutzte Passwort? A.„password“ B.„123456“ C.„abc123“ D.„000000“

5 Lösung 1 B Aus einer alljährlich stattfindenden Analyse des Unternehmens SplashData für das Jahr 2013 geht hervor, dass erstmals nicht mehr „password“ am häufigsten eingesetzt wird. Die fragliche Kombination lautet schlicht "123456".

6 Artikel 1 Recht auf Privatheit Recht auf Würde, körperliches und geistiges Wohlbefinden, Freiheit und Sicherheit Recht auf freie Meinungsäußerung, Gedanken- und Gewissensfreiheit: Weltanschauung, Kultur und Religion Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen) https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente Artikel 3 Artikel 7

7 Frage 2 Wie viele ältere Menschen (65+Jährige) leben derzeit in Österreich? (Stand: 1.1.2014) A.1.556.658 Personen B.1.101.203 Personen C. 782.356 Personen Und wie viele PflegegeldbezieherInnen über 60 Jahre gibt es in Österreich? (2013) A. 15.000 B. 174.890 C. 368.741

8 Lösung 2 A. 1.556.658 Personen 65+ B 368.741 Personen Ende 2013 bezogen insgesamt 451.159 Personen ein Pflegegeld auf Basis des Bundespflegegeldgesetzes (+10.263 bzw. +2,3% gegenüber dem Vorjahr; exkl. Personen mit ruhendem Pflegegeldanspruch). Diese Zahl umfasst auch die ehemaligen Landespflegegeldbezieher und -bezieherinnen (69.818), weil die Landespflegegeldgesetze mit 31.12.2011 aufgehoben und die Zuständigkeit ab 1.1.2012 zur Gänze auf den Bund übertragen wurde. Das Anfang Juli 1993 eingeführte Pflegegeld wird nach dem erforderlichen Pflegebedarf (und unabhängig von Einkommen und Vermögen) in sieben Pflegegeldstufen gewährt (2013 Stufe 1: 154,20 Euro; Stufe 2: 284,30 Euro; Stufe 3: 442,90 Euro; Stufe 4: 664,30 Euro; Stufe 5: 902,30 Euro; Stufe 6: 1.262,00 Euro; Stufe 7: 1.655,80 Euro). Nach dem Geschlecht betrachtet, waren Ende 2013 fast zwei Drittel der pflegegeldbeziehenden Personen Frauen. Mit 69% entfiel der Großteil der pflegebedürftigen Personen auf die drei unteren Pflegegeldstufen. Der Anteil der über 60-Jährigen (368.741 PflegegeldbezieherInnen) lag bei den Frauen in allen Pflegegeldstufen deutlich über jenem der Männer (am größten war der Unterschied in den beiden obersten Stufen).

9 Recht auf Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Unterstützung für das Treffen v. Entscheidungen Artikel 2 Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen) https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente

10 Frage 3 Wenn Sie einen Rollstuhl benützen müssten – welches Pflaster würden Sie bevorzugen? A B C

11 Lösung 3 C

12 Artikel 4 Recht auf entsprechende Qualitätsstandards und auf Ihren persönlichen Bedarf ausgerichtete Pflege Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen) https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente

13 Frage 4 Nach einem fetten Essen fördert ein kleiner Schnaps die Verdauung - stimmt das? A. Nein, da ist gar nichts Wahres dran. B. Stimmt zum Teil. Empfehlenswert ist der Verdauungsschnaps aber trotzdem nicht. C. Stimmt durchaus, aber nur wenn es ein Obstbrand ist. Was stimmt?

14 Lösung 4 Alkohol hilft nicht bei der Fettverdauung. Er regt den Magen zwar zur Säureproduktion an und aktiviert so indirekt die Verdauung. Allerdings kann zu viel Magensäure die Schleimhäute angreifen – nur eine von vielen negativen Auswirkungen des Alkohols.

15 Artikel 5 Recht auf individuelle Information und Beratung als Voraussetzung für ausgewogene Entscheidungen Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen) https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente

16 Frage 5 Ungefähr wie viele Prozent der 70+Jährigen engagieren sich in Österreich in der Freiwilligenarbeit? A. 3 Prozent B.12 Prozent C.22 Prozent

17 Lösung 5 B. Rund 12 Prozent der 70+Jährigen engagieren sich derzeit freiwillig. Quelle: IFES 2012 (BMASK:2. Freiwilligenbericht 2015 )

18 Artikel 6 Recht auf Kommunikation, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an kulturellen Aktivitäten Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen) https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente

19 Frage 6 Ungefähr wie viele Prozent der Menschen sterben jährlich Ihrer Meinung nach … A.in Krankenhäusern? B.in Pflegeheimen? C.zu Hause?

20 Lösung 6 Mehr als die Hälfte aller Österreicherinnen und Österreicher stirbt im Krankenhaus. In konkreten Zahlen waren das 2012 exakt 40.604 von insgesamt 79.436 Menschen und damit 51,1 Prozent. Zu Hause sterben 21.241 (26,7 Prozent). Eine Verdreifachung hat nur bei den Todesfällen in Pflegeheimen stattgefunden. Dort starben 2012 13.281 Menschen (16,7 Prozent), 1988 waren es nur 5,2 Prozent. In Heimen sterben 13.281 (16,7 Prozent). Quelle: derstandard.at, 31. Oktober 2013

21 Artikel 8 Recht auf Palliativpflege, Unterstützung und Respekt für ein Sterben und einen Tod in Würde Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen) https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente

22 Frage 7 Im Alltag sind wir oft unterschiedlichen Situationen ausgesetzt. An wen bzw. welche Stelle würden Sie sich wenden … wenn Ihnen von Gewalthandlungen berichtet wird oder Sie Zeuge einer solchen wurden? (Heim, Krankenhaus, mobiler Dienst, Familie …)

23 Lösung 7 Aufsichtsbehörden, Polizei, Gerichte, Volksanwaltschaft, Beratungsstellen …

24 Artikel 9 Recht auf Wiedergutmachung Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen) https://wedo2austria.wordpress.com/dokumente

25 Frage 8 Wie können wir für uns und unser Umfeld Vorsorge für die Zukunft treffen?

26 Wenn Sie älter und möglicherweise pflegebedürftig werden, sollten Sie: die Rechte und Pflichten jener Menschen respektieren, die in Ihrem Umfeld leben und arbeiten und auch auf das allgemeine Interesse der Gemeinschaft, in der Sie leben, Rücksicht nehmen. Ihre Rechte und Freiheiten sind dann einzuschränken, wenn andernfalls ähnliche Rechte anderer Menschen der Gemeinschaft beeinträchtigt würden. die Rechte der Betreuungspersonen und des sonstigen Pflegepersonals auf eine angemessene Behandlung und ein Arbeitsklima, das frei von Belästigungen und Gewalt ist, respektieren. sich Gedanken über Ihre Zukunft machen und die Verantwortung für die Auswirkungen Ihres Tuns und Unterlassens auf Ihre Betreuungspersonen und Angehörigen entsprechend der Gesetzgebung Ihres Landes übernehmen. Dazu gehört: - eine geeignete dritte Person zu benennen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und Sie vertreten kann. - Vorausverfügungen zu treffen, die detaillierte Angaben über Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden enthalten, einschließlich Ihrer Pflege und Ihrer Behandlungen während ihrer restlichen Lebenszeit und in der letzten Lebensphase, ebenso wie die Regelung Ihres Besitzes und Ihrer finanziellen Angelegenheiten. Wenn Sie zu einer eigenen Willensbildung nicht mehr in der Lage sind, ist es die Pflicht Ihrer nächsten Verwandten oder eines beauftragten Vertreters, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wobei Ihre Wünsche so weit wie nur irgend möglich respektiert werden sollen. die zuständigen Behörden und die Personen in Ihrem Umfeld über eine Situation von Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung informieren, die Sie entweder selbst erleben oder die Sie sehen. Artikel 10

27 www.wedo-partnership.eu/http://www.wedo-partnership.eu/wedo2 EUSTaCEA Projekt und Europäische Charta: http://www.age-platform.eu/age-projects/health-and-long-term-care/659-daphne Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.


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