Wohnungslosenhilfe in München

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 Präsentation transkript:

Wohnungslosenhilfe in München

Fakten: Deutschland: laut BAG-W im Jahr 2012: 284.000 wohnungslose Menschen (2010: 248.000) Bayern: Zahlenmaterial von 2003: 4303 Alleinstehende, die über keine eigene Wohnung verfügen. Sie konzentrieren sich auf die städtischen Zentren München (49%) und den Raum Nürnberg/Fürth/Erlangen (25%) während in den Landkreisen nur ein kleiner Teil (17%) lebt. Aktuelle bayernweite Erhebung ist in Bearbeitung. München: Zahlenmaterial 2014. Wohnungslos = in Einrichtungen der WoLoHi lebend, in prekären Wohnverhältnissen ohne eigenen Mietvertrag lebend, in (städtischen) Notquartieren, Clearinghäusern, Pensionen lebend, auf der Straße „Platte“ machend.

Bayerische Gemeindeordnung: Obdachlosigkeit stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Die Vermeidung des Eintritts von Obdachlosigkeit bzw. die Beseitigung bestehender Obdachlosigkeit zählt zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Diese sind gem. Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung -GO- i.V.m. Art. 6 Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - verpflichtet, zur Vermeidung bzw. Behebung der unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben des Obdachlosen eine den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft genügende vorübergehende Unterbringung zu ermöglichen.

§ 67 SGB XII Leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebens-verhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Wohnungslosenhilfe in München Obdachlose, wohnungslose oder von Wohnungs- losigkeit bedrohte Personen Stadt München Freie Träger Bayerische Gemeindeordnung Art. 57 Sozialgesetzbuch XII § 67 Einrichtungen der freien konfessionellen und nicht konfessionellen Träger Städtische Notunterkünfte, Beherbergungsbetriebe, Clearinghäuser

Kommunale Unterbringung Beherbergungsbetriebe – Notquartiere – Clearinghäuser Gemischt geschlechtliche Unterbringung Alleinstehende (in Einzelfällen auch mit Tier) Paare Familien Betreuungsschlüssel: 1:100 2 bis 4-Bett-Zimmer

Wohnungslosenhilfe der freien Träger Alleinstehende – Familien Frauenobdach KARLA 51 – 40 Plätze Übergangseinrichtungen und WGs für alleinstehende Frauen und Frauen mit Kind(ern). Aufenthalt: 6 Monate bis 3 Jahre, insg. ca. 150 Plätze Langzeithilfen: Haus Bethanien und Lebensplätze, insg. 48 Plätze Akute Obdachlosigkeit Obdachlosenhilfe St. Bonifaz, Die Heilsarmee, Sozialer Beratungsdienst für Männer, insg. ca. 250 Plätze Übergangseinrichtungen für alleinstehende Männer, Aufenthalt: 6 Monate bis 3 Jahre, insg. ca. 350 Plätze Langzeithilfen, insg. ca. 300 Plätze

Frauenobdach KARLA 51

Frauenobdach KARLA 51 Seit 1996, entstanden aus den Erfahrungen in der Frauenteestube. Anlaufstelle, Clearing, Beratung, Notübernachtung für Frauen mit und ohne Kind. 24 h geöffnet, Notaufnahme jederzeit möglich. Beratung ist Angebot, keine Mitwirkung notwendig, auch anonyme Aufnahme möglich. Kein Regel- oder Vertragswerk.

Allgemeinärztliche und psychiatrische Sprechstunden im Haus. Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung, Hygieneartikeln, z.T. auch mit Geld. Frauencafé, im Haus integriert. 5 x pro Woche geöffnet. Angebote: Beratung, Frühstück oder warmes Mittagessen, Wäsche waschen, Kleidung, Feste, Feiern und kulturelle Angebote.

Frauenobdach KARLA 51 Entwicklung in Zahlen: 2001: aufgenommene Frauen: 347, Kinder: 9 2006: aufgenommene Frauen: 281, Kinder: 29 2011: aufgenommene Frauen: 222, Kinder: 41 2014: aufgenommene Frauen: 187, Kinder: 37