Agenda Individuelle Prämienverbilligung - Instrument des Krankenversicherungsgesetzes Entwicklung der Krankenkassenprämien Entwicklung der ausbezahlten.

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Agenda Individuelle Prämienverbilligung - Instrument des Krankenversicherungsgesetzes Entwicklung der Krankenkassenprämien Entwicklung der ausbezahlten Gelder für die Prämienverbilligung Initiative „Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle“ Gescheiterter Gegenvorschlag Andere Kantone

Individuelle Prämienverbilligung = soziales Korrektiv 1. Individuelle Prämienverbilligung (IPV) als Instrument des Krankenversicherungsgesetzs (KVG) Individuelle Prämienverbilligung = soziales Korrektiv zu den Kopfprämien Bund und Kantone finanzieren gemeinsam Höhe der Prämienverbilligung nach Einkommen und Vermögen Ziel der Prämienverbilligung bei Einführung: maximal 8 % des massgeblichen Einkommens für Krankenkassenprämien Heutige Realität in St. Gallen: bis 16,8% Hinweis auf Vermögenshöhe, die zu keiner IPV mehr berechtigen Alleinstehende mit steuerbarem Vermögen von über 100'000 Ehepaare mit steuerbarem Vermögen über 150'000 haben keinen Anspruch auf IPV

Problem: SPARPAKET Finanzierung der Prämienverbilligung Bundesbeitrag Kantonsbeitrag 7,5% der OKP-Bruttokosten CH x SG-Bevölkerung CH-Bevölkerung Orientiert sich am Bundesbeitrag Gesetzliche Unter- bzw. Obergrenze Budget 2015: Gesetzliche Untergrenze: 195,4 Mio. Gesetzliche Obergrenze: 208,4 Mio. Problem: SPARPAKET OKP = obligatorische Krankenversicherung IPV Kanton St.Gallen Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

Beeinflussbare / Nicht beeinflussbare Bereiche der Prämienverbilligung Ergänzungsleistungen Anrechenbare Ersatzleistungen Gemeinden Beeinflussbar: Prämienverbilligung für Familien und Alleinstehende Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

2. Entwicklung der Krankenkassenprämien OKP-Prämien je Monat Kanton SG (ordentliche Versicherung, inkl. Unfall) Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

Anzahl BezügerInnen ordentlicher Prämienverbilligung massiv sinkend Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

Krankenkassenprämien steigen massiv Einkommen stagnieren Erläuterung zum Äquivalenzreineinkommen: Aus der Bass-Studie Verteilung von Einkommen und Vermögen im Kanton St. Gallen 1995-2010 Um die Einkommen von Haushalten unterschied- licher Grösse miteinander vergleichen zu können wird das Äquivalenzreineinkommen verwen- det. Ausgehend vom steuerbaren Einkommen (Grundlage jeder Steuerstatistik) wird durch die Korrektur mit bestimmten Abzügen ein Reinein- kommen berechnet. Das Äquivalenzreinein- kommen ergibt sich aus Reineinkommen divi- diert durch den Äquivalenzfaktor (als Mass für die Haushaltsgrösse). Quelle: Bass-Studie 2015, Gesundheitsdepartement

Starker Krankenkassenprämien-Anstieg auf 2016 Das BFS Bundesamt für Statistik erwartet für die kommenden Jahre folgende jahresdurchschnittliche Teuerungsraten (Stand 6.2015): Zudem: tiefe Zinsen, stagnierende Lohnentwicklung

3. Entwicklung Mittel für die Prämienverbilligung VA 2015: Werte VA mit prov. Bundesbeitrag (Achtung Budgetierung 10 Mio. unter Obergrenze!!!) AFP 2016 bis 2018: Volumen gemäss Werte AFP 2016 bis 2018 (Achtung Werte AFP 10 Mio. unter Obergrenze!!!) Aufteilung einzelne Bereiche der IPV weicht von den Angaben der Botschaft ab, da Jahr 2016 bis 2018 Ersatzleistungen und EL ausgehend von den def. Rechnungswerten 2014 neu berechnet wurden. EL 2014 +4,8% je Jahr (= durch. Zuwachs 2011 bis 2014) / Ersatzleistungen 2014 +2.63% je Jahr (= durch. Zuwachs 2011 bis 2014). In der Botschaft war ausgehend von den Rechnungswerten 2013 der durch. Zuwachs der Jahre 2010 bis 2013 berücksichtig worden (EL+8,6% / Ersatzleistungen +6,8%). Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

Problemstellung: Ungleiche Entwicklung der Anteile für die 3 Bereiche der Prämienverbilligung Quelle: Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

Berechnung ordentliche Prämienverbilligung 2015 Referenzprämien minus Selbstbehalt = Ordentliche Prämienverbilligung Referenzprämien = Durchschnitt der 5 günstigsten Prämien im Kanton (derzeit Assura, Sumiswalder, Avenir, Galenos, Krankenkasse Stoffel Mels) Selbstbehalt aktuell: 12,4% bis 16,4% des für die ordentliche Prämienverbilligung massgebenden Einkommens Hinweis: was ist mittleres Einkommen ! Siehe Kantonsratsbotschaft Seite 7. Fr. 42'000 Nettoeinkommen (= rund 85,15% des Bruttoeinkommens) Fr. 4'000 Berufskosten Fr. 3'000 Versicherungsprämien =Reineinkommen Die Referenzprämien orientieren sich an den günstigsten Prämien im Kanton. Dabei werden bei allen Versichertenkategorien die 5 günstigsten Prämien der ordentlichen Versicherung (d.h. Erwachsene und junge Erwachsene Franchise Fr. 300.-, Kinder Fr. 0.-) inkl. Unfall berücksichtigt. Bei den Erwachsenen und jungen Erwachsenen werden zudem die Prämien der günstigsten Versicherer, die ein Hausarztmodell anbieten berücksichtigt. In der Prämienregion 1 waren die günstigsten ordentlichen Versicherungsprämien 2015 (Details siehe beiliegende Prämienliste): Erwachsene: Assura, Sanagate, KLuG, Galenos und Avenir Junge Erwachsene: Assura, Sumiswalder, KK Stoffel Mels, Avenir Martigny, Galenos Die günstigsten Versicherer mit Hausarztmodellen in der Prämienregion 1 2015 (Details siehe beiliegende Prämienliste) sind: Erwachsene: Assura, Galenos, Sanagate, Avenir, Avanex Junge Erwachsene: Assura, Galenos, Vivao Sympany, Sanitas, KK Stoffel Mels Bundesgesetz: Referenzprämien von Kindern und jungen Erwachsenen bis zu mittleren Einkommen ►mindestens 50% verbilligt

Entwicklung Kinderabzug für Berechnung Prämienverbilligung Kinderabzug in Franken 1996 bis 1997 10'000.- 1998 6'000.- 1999 6'500.- 2000 7'600.- 2001 bis 2004 8'200.- 2005 bis 2006 2007 bis 2013 9'000.- ab 2014 7'000.- 2005: Erhöhung auf Fr. 10'000.- (aufgrund der Diskussion des KR anlässlich der Budgetdebatte für das Jahr 2005) 2014: Reduktion auf Fr. 7'000.- (Sparmassnahmen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2013) Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

Entwicklung Belastungsgrenzen (Selbstbehalt in Prozent des für die ordentliche Prämienverbilligung massgebenden Einkommens) 2001 2015 Alleinstehende ohne Kinder bis Fr. 10'000.- 5,0% bis Fr. 7'500.- 12,4% Fr. 10'001.- bis Fr. 15'000.- 7,0% Fr. 7'501.- bis Fr. 12'500.- 14,4% ab Fr. 15'001.- 8,0% ab Fr. 12'501.- 15,4% Verheiratete ohne Kinder bis Fr. 12'500.- Fr. 12'501.- bis Fr. 17'500.- ab Fr. 17'501.- Alleinstehende mit Kindern 9,0% 16,4% Verheiratete mit Kindern bis Fr. 17'500.- bis Fr. 15'000.- Fr. 17'501.- bis Fr. 22'500.- Fr. 15'001.- bis Fr. 20'000.- ab Fr. 22'501.- Ab Fr. 20'001.- Die Reduktion der frankenmässigen Belastungsgrenzen um je Fr. 2'500.- erfolgte auf das Jahr 2006. Dies aus Kostengründen bzw. um das für die ordentliche IPV verfügbare Volumen einhalten zu können. Ziel Bundesrat bei Einführung 1996: maximal 8 Prozent Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

Beispiele – Entwicklung Prämienverbilligung und effektive Belastung der Haushalte durch Krankenkassen-Prämien Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen, ergänzt durch Abstimmungskomitee

Fazit Prämienverbilligung Ergänzungsleistungs-Beziehende und anrechenbare Ersatzleistungen viel stärker gewachsen als finanzielle Mittel für gesamte Prämienverbilligung ►zu wenig Geld für Familien und Alleinstehende Eckwerte für ordentliche Prämienverbilligung werden laufend verschärft ►Reduktion Kinderabzug ►Erhöhung Selbstbehalt

«Ältere Menschen sind auf eine gute Prämienhilfe angewiesen, weil sie kaum mehr die Krankenkasse wechseln können.» Thomas Diener, Geschäftsleiter Pro Senectute St. Gallen

«Viele Menschen mit Behinderung leiden besonders unter der steigenden Prämienlast. Für sie sind verbilligte Prämien ein Muss.» Therese Wenger Geschäftsleiterin Pro Infirmis St. Gallen-Appenzell

Pietro Vernazza Chefarzt Infektiologie Kantonsspital St.Gallen «Die Krankenkassenprämien sind hoch. Eine faire Verteilung ist nur korrekt.» Pietro Vernazza Chefarzt Infektiologie Kantonsspital St.Gallen

4. Initiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Finanzierung Art. 14. 1 Für die Prämienverbilligung und die Forderung nach Art. 8h Abs. 2 Bst. a dieses Erlasses werden eingesetzt: a) die Beiträge des Bundes; b) ein vom Kantonsrat mit dem Voranschlag festgelegter Kantonsbeitrag. 2 Der Kantonsbeitrag beträgt wenigstens 48 Prozent des Volumens (Bundes- und Kantonsbeitrag). Inkraftsetzung Die Initiative wird auf den 1. Januar des Folgejahres in Kraft gesetzt, wenn sie vor dem 30. September zur Abstimmung kommt und sonst spätestens auf den 1. Januar des übernächstes Jahres. Vor dieser Folie folgen noch 2-3 Statements von Komiteemitgliedern

Vergleich mit anderen Kantonen Vergleich mit anderen Kantonen Kantonsanteil am Prämienverbilligungsvolumen Vergleich mit anderen Kantonen Kantonsanteil am Prämienverbilligungsvolumen

Auswirkungen der Initiative Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

Breite Unterstützung Organisationen SP, Juso, Grüne, junge Grüne Kant. Gewerkschaftbund, Unia, VPOD, syndicom, SEV, Travail Suisse, Katholischer Frauenbund Personenkomitee Pietro Vernazza, Chefarzt, Infektiologie/Spitalhygiene Reto Truniger, Hausarzt Theres Wenger, Geschäftsführerin Pro Infirmis Thomas Diener, Geschäftsführer Pro Senectute Roland Eberle, Geschäftsführer Procap Peter Hüberli, Präsident Insos

Forsetzung Personenkomitee Yvonne Gilli, Ärztin, Nationalrätin Paul Rechsteiner, Ständerat Claudia Friedl, Nationalrätin Barbara Gysi, Nationalrätin, Präsidentin kantonaler Gewerkschaftsbund

Familien Unterer Mittelstand Wenig Verdienende Wer profitiert von der Prämienverbilligungsinitiative Familien Unterer Mittelstand Wenig Verdienende

Kosten der Initiative ca. 79 Mio. Franken entspricht Einnahmen von 7 Steuerprozent (auf Kantonsebene) ►Wir können es uns leisten ! Entlastung von Unternehmen durch Steuergesetzrevisionen 186 Mio. Franken = 18 Steuerprozente; Kantonsebene ►Frage der Prioritätensetzung! Einnahmen eines Steuerfussprozenzents auf kantonaler Ebene entspricht ca. 11 Millionen Franken

Finanzielle Auswirkungen der Initiative Erhöhung des IPV-Kinderabzugs um Fr. 1'000.- kostet 4,4 Mio. Franken. Senkung der prozentualen Belastungsgrenze um 1 Prozent kosten rund 8 Mio. Franken Mit der Prämienverbilligungs-Initiative: Erhöhung Kinderabzug von Fr. 7'000.- auf Fr. 10'000.- und Senkung prozentuale Belastungsgrenze um 8 % auf unter 10% Quelle: Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen

5. gescheiterter Gegenvorschlag der Regierung Kantonsrat: Volksinitiative 83 Nein zu 26 Ja Gegenvorschlag 55 Nein zu 53 Ja bei 3 Enthaltungen (Gegenvorschlag: Erhöhung der Mittel der ordentlichen Prämienverbilligung um 6,5 Mio. Franken)

Dringliche Motion SP-Grüne Fraktion September 2015 Inhalt: Ausschöpfen des gesetzlichen Spielraumes und sofortige Erhöhung der Mittel der ordentlichen IPV um 10 Mio. Franken (vgl. Abstimmungsbüchlein/Argument 6, wo auf diesen gesetzlichen Spielraum hingewiesen wird)  Ergänzung mit Abstimmungsresultat der dringlichen Motion sowie der Motion Pauschalabzug, wenn im Kantonsrat behandelt Regierung verweigert am 11.8.2015 Anpassung des Pauschalabzuges für Krankenkassen-prämien bei den Steuern (Motion SP-Grü-Fraktion)

6. Andere Kantone Solothurn – kein Sparpaket bei Prämienverbilligung Bern – Referendum gegen Sparpaket Aargau – Initiative Belastungsgrenze max. 10% Waadt - Initiative Belastungsgrenze max. 10% Schaffhausen – erfolgreiche Initiative Belastungsgrenze

Weitere Informationen: www.zukunft.sg