Sportförderung des Freistaates Bayern Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)
Pauschalierung – warum? Verwaltungsvereinfachung Planungssicherheit für Staat und Verein ??? Verstärkte Förderung der Jugendarbeit Qualitätssicherung
Förderumfang der Pauschale Übungsleiter Großgeräte Sportbetriebspauschale
Fördervoraussetzungen Mitglied beim Bayerischen Landessport-Verband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer Sportschützenbund Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis einschl. 26 Jahren) Jugendanteil von mind. 10 % der Gesamtmitgliederzahl Mitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen Antragsjahres anzugeben (muss mit den Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB übereinstimmen) Max. 4 % der aktiv eingesetzten Übungsleiterlizenzen zur Gesamtmitgliederzahl werden gefördert Mindestzuschussvoraussetzung bei 500 ME
Förderjahr / Antragsgrundlage Bis zum Jahr 2005 war die Antragsgrundlage für die jeweilige Förderung die ÜL-Stundenabrechnung aus dem Vorjahr. Die bisherigen Übungsleiterzuwendungen sind mit Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft getreten. Ab dem Jahr 2006 ist die Antragsgrundlage die Anzahl der vor- gelegten Lizenzen. Den Vereinen geht durch diese Änderung dennoch kein Förderjahr verloren!! 2004 2005 2006 Lizenzen ÜL-Std. 2003 ÜL-Std. 2004 Förderjahr ÜL-Std. 2005 Antragsgrundlage
Was ist zu beachten (1)!!! Mitgliederzahlen zum 1. Januar 2006 (Übereinstimmung mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung) Beitrags-Ist-Aufkommen zum 31.12.2005 Original-Lizenzen bzw. Mitteilung bei Lizenzteilung Nur aktive Übungsleiterlizenzen können gewertet werden. Mehrfachlizenzen eines Übungsleiters werden gewertet (z.B. A-Lizenz und F-Lizenz somit 2 x 650 Punkte) wenn Übungsstunden in beiden Lizenzarten gehalten werden.
Was ist zu beachten (2)!!! Max. Lizenzteilung auf 2 Vereine (Übereinstimmung mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung) Zusatzlizenzen werden mit 325 Punkten gewertet (Lizenzteilung ist nicht möglich) Lizenz muss im Bewilligungsjahr gültig sein. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen sind nachzuweisen Keine Übungsleiterbestätigung mehr erforderlich Abgabefrist 1. März 2006 – Vollständiger Antrag Vereinsvorsitzender trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben
Antragsverfahren / Bewilligung Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereins- pauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt) Antrag muss spätestens am 1. März des Zuwendungsjahres eingegangen sein Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach der Mitteilung der FE durch das Kultusministerium durch die Kreisverwaltungsbehörden
Berechnungsverfahren Berechnungsformel: Erwachsene Mitglieder + Jugendliche x 10 + eingesetzte Übungsleiterlizenzen x 650 (max. 4 %) = ME (Mitgliedereinheit) Beispiel: 980 Erwachsene 490 Jugendliche 57 Volllizenzen 980 + 490 x 10 + (57 x 650) = 42.930 ME x (Fördereinheit) ? = xxx €
Zuschuss des Landkreises Würzburg Der Landkreis Würzburg verfährt analog der Richtlinien des Freistaates Bayern. Die Bezuschussung bezieht sich jedoch ausschließlich wie bisher auf die Förderung der Jugendarbeit (Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre).
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit LANDRATSAMT WÜRZBURG Kommunale Jugendarbeit - Sport
Ausnahme: Um den Vereinen die Umstellung auf die neue Fördersituation zu erleichtern, können im Förderjahr 2006 alle Lizenzen anerkannt werden, die bis zum 31.12.2005 Gültigkeit besaßen zurück
Beispiel für max. 4 % Lizenzen Erwachsene Mitglieder: 980 Sonstige Mitglieder: 490 Übungsleiterlizenzen: 57 gültige anerkannte Lizenzen (nur bei Verein A eingesetzt) 4 gültige anerkannte „halbe“ Lizenzen Gesamtmitgliederzahl: 1.470 daraus 4 % = 58,8 Damit können max. 59 Lizenzen in die Berechnung mit einfließen Berechnung: 980 + 490 x 10 + (57 x 650 + 4 x 325) = 44.230 ME zurück
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