PARITÄTISCHER Sachsen Teamleiter Altenhilfe/Eingliederungshilfe

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 Präsentation transkript:

PARITÄTISCHER Sachsen Teamleiter Altenhilfe/Eingliederungshilfe Sächsisches Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung Matthias Steindorf PARITÄTISCHER Sachsen Teamleiter Altenhilfe/Eingliederungshilfe Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Handlungsempfehlungen Beispiele guter Praxis Fazit Nächste Schritte Ausgangslage Sachsen Geschichte Beteiligte Inhalt Grundprinzipien Handlungsempfehlungen Beispiele guter Praxis Fazit Nächste Schritte Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Ausgangslage Sachsen 2011 16.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen 15.000 Menschen mit Behinderung in Wohnformen, davon 10.000 in stationären Wohnformen, davon 7.500 mit Pflegestufe nach SGB XI bis 2025 im ambulanten Bereich 7-fache Erhöhung der Zahl alter Menschen mit Behinderung im stationären Bereich 5-fache Erhöhung der Zahl alter Menschen mit Behinderung

Geschichte die Vorlage eines Gesamtkonzeptes zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung ist als Zielstellung im Koalitionsvertrag formuliert 2. September 2009 Auftrag des Landespflegeausschusses Sachsen zur Bildung eines Unterausschusses zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung Vorsitz beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (überörtlicher Sozialhilfeträger insgesamt 15 Sitzungen bis Ende August 2011 07.09.2011 Vorlage des Sächsischen Gesamtkonzeptes zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung im Landespflegeausschuss Beschlussfassung über die nächsten Schritte

Beteiligte Das Sächsische Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung wurde erstellt in Zusammenarbeit von: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse. Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e. V. BKK Landesverband Mitte Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Landesgeschäftsstelle Sachsen Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V. Der PARITÄTISCHE LV Sachsen e. V. Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e. V. DRK Landesverband Sachsen e. V. Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Beteiligte IKK classic Knappschaft-Bahn-See Kommunaler Sozialverband Sachsen Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Sachsen e. V. Sächsischer Landkreistag e. V. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V. Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Sachsen Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V., Landesverband Sachsen Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Inhalt Einleitung (Grundlagen, Ausgangssituation, Behinderung und Alter, Begriff Behinderung und Dimension von Behinderung, spezifische Aspekte des Alterns bei Menschen mit Behinderung, Demographie und Wandel, Soziodemographische Entwicklung auf Bundesebene, Entwicklung der Menschen mit Behinderung ab 65 Jahre bis 2025 im Freistaat Sachsen, Schlussfolgerungen und Auswirkungen unter Berücksichtigung der Ressourcen, rechtliche Rahmenbedingungen, Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Krankenversicherung, Leistungen weiterer Leistungsträger, Darstellung der Schnittstellenproblematik, gegenwärtige Angebotsstrukturen im Freistaat Sachsen) Grundprinzipen Handlungsziele Handlungsempfehlungen Beispiele guter Praxis

Grundprinzipien Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gilt ohne Einschränkungen auch für ältere Menschen mit Behinderungen. Sie ist als geltendes Recht auch im Freistaat Sachsen umzusetzen. Ältere Menschen mit Behinderung sind frei in der Entscheidung zum Verbleib in ihrer Häuslichkeit, um in vertrauter Umgebung unter Beibehaltung gewachsener sozialer Beziehungen zu leben. Dazu gehört das Vorhandensein geeigneten Wohnraums. Selbstorganisierte Hilfen rangieren vor institutionalisierten Angeboten. Damit wird dem Grundsatz ambulant vor stationär entsprochen.

Grundprinzipien Die Weiterentwicklung und Vernetzung der regionalen Angebotsstruktur ist unter Nutzung aller vorhandenen und zu erschließenden Ressourcen - einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements - auf die bedarfsgerechte Versorgung und Teilhabe der älteren Menschen mit Behinderung auszurichten. Insbesondere auf regionaler Ebene stehen den unterstützungsbedürftigen älteren Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen innerhalb einer vernetzten Versorgungsstruktur geeignete Informationssysteme sowie kompetente Ansprechpartner bei den Leistungsträgern und bei den Leistungserbringern zur Verfügung. Träger von Angeboten für ältere Menschen mit Behinderung sind zur Sicherung der Qualität des zielgruppenspezifischen Leistungsangebotes verpflichtet. Um das zur Versorgung und Teilhabe dieses Personenkreises fachlich qualifizierte Personal vorzuhalten, sind geeignete Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung erforderlich.

Handlungsziele Im Sächsischen Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung gibt es folgende Handlungsziele, die jeweils mit Handlungsempfehlungen und Akteuren unterlegt sind: Im Freistaat Sachsen ist gewährleistet, dass jeder ältere Mensch mit Behinderung an seinem gewählten Lebensmittelpunkt die zur Sicherung seiner Versorgung und Teilhabe notwendigen Leistungen erhält. Anbieter von sozialen Leistungen und unterstützenden Hilfen sowie auch andere Dienstleister sind für die besonderen Belange von älteren Menschen mit Behinderung sensibilisiert und richten ihre Angebote auf die Bedürfnisse dieser Menschen aus.

Handlungsziele In allen Regionen Sachsens stehen barrierefreie Wohnmöglichkeiten zur Nutzung als eigene Häuslichkeit für ältere Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Diese können sie - auch bei einem notwendig werdenden Wechsel ihrer bisherigen Wohnsituation – als ihren Lebensmittelpunkt wählen und hier ihrem individuellen Bedarf entsprechende Leistungen der Versorgung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Mit den in den einzelnen Sozialräumen vorhandenen ambulanten, niedrigschwelligen und offenen Angeboten zur wohnortnahen Versorgung sowie den ergänzenden Angebots-Bausteinen zur Unterstützung der älteren Menschen mit Behinderung sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass diese Menschen bei Nutzung aller vorhandenen Ressourcen so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit verbleiben und am Leben der Gesellschaft teilhaben können.

Handlungsziele Regional bzw. wohnortnah vorhandene Angebote zu sinnstiftender Beschäftigung/ Tagesstrukturierung für hilfebedürftige erwachsene Menschen können grundsätzlich von älteren Menschen mit Behinderung unter Beachtung geltender gesetzlicher Regelungen mit genutzt werden (z.B. „Tagesgäste“). Die Wohnangebote der Eingliederungshilfe sind auf die sich verändernden Bedarfe der älteren pflegebedürftigen Bewohner eingestellt; ihre Angebotstruktur ist strukturell und personell auch auf die Bedürfnisse der älteren Menschen mit Behinderung ausgerichtet.

Handlungsziele Um den besonderen Belangen älterer Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf, die in vollstationären Einrichtungen der Pflege nach SGB XI leben und dort versorgt und betreut werden wollen, Rechnung zu tragen, wird in diesen Einrichtungen entsprechend qualifiziertes Personal vorgehalten. Die Versorgung und Teilhabe älterer Menschen mit Behinderung ist fester Bestandteil der integrierten kommunalen Sozialplanung, die sich an den Grundsätzen des Gesamtkonzeptes orientiert, die an die Bedarfsentwicklung im jeweiligen Sozialraum angepasst ist und die auf eine vernetzte Infrastruktur ausgerichtet ist (vgl. Empfehlungen der LAG Sozialplanung 2009). Der Freistaat Sachsen setzt sich für eine rechtliche Weiterentwicklung von Eingliederungshilfe und Pflege ein.

Beispiele guter Praxis Ebene 1: Deutschland - andere Bundesländer Menschen mit Behinderungen auf Ruhestand und Alter vorbereiten (Caritas-Werkstätten Arnsberg/Nordrhein-Westfalen) Begegnung von pflegebedürftigen Senioren mit und ohne Behinderung im Rahmen einer Tagespflege (Caritasverband Brilon/ Nordrhein-Westfalen) Zusammenleben von jungen und alten Menschen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (Caritasverband Paderborn/Wohnheime Brilon, Arnsberg, Hagen/Nordrhein-Westfalen)

Beispiele guter Praxis Ebene 2: Sachsen Sicherstellung des Bedarfes an Teilhabe und Pflege in einer Wohngemeinschaft durch ein trägerübergreifendes persönliches Budget (Dresden/Freistaat Sachsen) Ebene 3: anonymisierte, personenbezogen Einzelfälle Bedarfsdifferenzierte vollstationäre, teilstationäre und ambulante Angebote der Eingliederungshilfe und Pflege (aus bestehenden Einrichtungen und Angebote im Freistaat Sachsen)

Nächste Schritte die Mitglieder des Landespflegeausschusses Sachsen haben den Entwurf des Sächsischen Gesamtkonzepts zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung am 07.09.2011 zur Kenntnis genommen die Mitglieder des Landespflegeausschusses bilden sich eine Meinung zur Verbreitung, strukturierten Diskussion und Umsetzung des Gesamtkonzepts der Unterausschuss „Pflege und Eingliederungshilfe“ wird nach Abschluss des Diskussionsprozesses mit der Überarbeitung des Gesamtkonzepts beauftragt im Dezember 2012 wird es dazu weitere Beschlussfassungen geben

Nächste Schritte Möglichenkeiten zur Bekanntmachung und Diskussion des Konzeptes: das Konzept wird durch die Mitglieder des Landespflegausschusses in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich veröffentlicht darüber hinaus wird die weitere Verbreitung empfohlen über eine Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Artikel für regionale Presse, MDR, Fachpresse (z. B. NDV, Rechtsdienst Lebenshilfe, Altenheim, Care-konkret) Rückmeldungen zu den Handlungsempfehlungen schriftlich an den Landespflegeausschuss

Nächste Schritte es wird angestrebt, anschließend das Gesamtkonzept im Rahmen einer Fachtagung sowie Expertengespräches des Landespflegeausschusses vorzustellen und seine Umsetzung und tangierende aktuelle gesellschafts- und fachpolitische Entwicklungen zu diskutieren (Zeitraum: bis Sommer 2012) die Konkretisierung/Umsetzung aktueller Überlegungen auf Bundesebene z.B. zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Reform der Eingliederungshilfe und entsprechende Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können eine Anpassung des Gesamtkonzepts erforderlich machen, in diesem Falle wird der Unterausschuss „Pflege und Eingliederungshilfe“ damit beauftragt

Fazit in die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes haben die Vertreter des Unterausschusses sehr viel Zeit und Kraft eingebracht, um letztlich auch zu kontroversen Fragestellungen Lösungsansätze und einem gemeinsamen Lösungswillen herauszuarbeiten alle Vertreter wurden von der Erkenntnis getragen, dass leistungsfähige und bedarfsgerechte Angebote für ältere Menschen mit Behinderung nur auf einem gemeinsam erarbeiteten Grundkonsens entwickelt werden können, den alle im Landespflegeausschuss vertretenen Mitglieder gemeinsam tragen und zur Wirkung bringen müssen verschiedene Fragestellungen konnten nicht abschließend diskutiert und einvernehmlich beschrieben werden, z.B. die Auswirkungen eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, die Schnittstellen SGB XI und SGB XII insofern gibt das Gesamtkonzept auch einen wichtigen Anstoß für kommende Diskussionsprozesse

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!