ISB-Darlehen 2013 für selbst genutzten Wohnraum

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ISB-Darlehen 2013 für selbst genutzten Wohnraum Asselheim, 25. Juni 2013 Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt

ISB-Darlehen

ISB-Darlehen Wohneigentum Grundlagen des neuen Programms Eigenes Förderinstrument der ISB Finanzierungsinstrument für einkommensschwächere Haushalte Nachrangiges Darlehen zu erstrangigen Konditionen Schlankes Programm für eine schnelle und effiziente Abwicklung Haushaltsneutral für das Land Rheinland-Pfalz

ISB-Darlehen Wohneigentum Eckwerte Einheitliche Einkommensgrenze § 9 WoFG plus 60% Grunddarlehen bis zu 30% der Gesamtkosten und ggf. Zusatzdarlehen in Höhe von 5% für soziale und städtebauliche Aspekte Darlehenshöchstbetrag EUR 100.000, in Mainz EUR 120.000 Nachrangdarlehen Zinsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a. Einheitliche Eigenkapitalquote 10% der Gesamtkosten

ISB-Darlehen Wohneigentum

ISB-Darlehen Wohneigentum Konditionen Stand 03. Juni 2013 10, 15 oder 20 Jahre Zinssicherheit Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrages bei der ISB 10 Jahre 2,45% p.a. 15 Jahre 3,15% p.a. 20 Jahre 3,45% p.a. Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a. Sondertilgung max. 10% p.a. der Darlehenssumme Bearbeitungsentgelt einmalig 1% der Darlehenssumme Bereitstellungsprovision ab dem 6. Monat, bei Neubauten ab dem 12. Monat 0,25% p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag

ISB-Darlehen Wohneigentum Maßgeblich für den Förderbetrag Gesamtkosten Anzahl der Kinder Schwerbehinderung oder Pflegestufe I, II oder III Geringes Einkommen Ersatzneubau

ISB-Darlehen Wohneigentum Gesamtkostenbegriff Beim Ankauf: der Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten Bei Neubau: die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten Bei Ausbau/Umbau/Umwandlung/Erweiterung: die Baukosten Bei Ersatzneubau nach Abriss: die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten zzgl. der Abrisskosten

ISB-Darlehen Wohneigentum Schema zur Ermittlung des Darlehensbetrags Gesamtkosten EUR Grunddarlehen: 30% der Gesamtkosten Zusatzdarlehen 5% der Gesamtkosten: je Kind je Person mit Schwerb. oder Pflegestufe I-III Haushalte mit Einkommen bis 10% über EKgrenze Ersatzneubau ISB-Darlehen Wohneigentum max. EUR 100.000, in Mainz max. EUR 120.000 Wird das ISB-Darlehen Modernisierung neben dem ISB-Darlehen Wohneigentum zugesagt, beträgt die Darlehensobergrenze für beide Darlehen zusammen EUR 100.000, für Objekte in der Stadt Mainz EUR 120.000.

Einkommen bis 10% über § 9 WoFG Einkommen bis 60% über § 9 WoFG ISB-Darlehen Wohneigentum Einkommensgrenze (Beträge in EUR) Haushaltsgröße Einkommen bis 10% über § 9 WoFG Einkommen bis 60% über § 9 WoFG Anzahl Personen davon Kinder Einkommensgrenze in EUR Jahresbrutto-einkommen ca. in EUR 1 13.200 19.857 19.200 28.429 2 19.800 29.286 28.800 42.143 20.350 30.071 29.600 43.286 3 24.310 35.729 35.360 51.514 24.860 36.514 36.160 52.657 25.410 37.300 36.960 53.800 4 28.820 42.171 41.920 60.886 29.370 42.957 42.720 62.029 29.920 43.743 43.520 63.171 30.470 44.529 44.320 64.314 5 33.330 48.614 48.480 70.257 33.880 49.400 49.280 71.400 34.430 50.186 50.080 72.543 34.980 50.971 50.880 73.686 35.530 51.757 51.680 74.829

Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes ISB-Darlehen Wohneigentum Beispiel (Beträge in EUR) Junges Ehepaar mit zwei Kindern Neubau 145 m² Gesamtkosten 250.000 Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes 63.100 Grunddarlehen: 30% 75.000 2 Kinder: 10% 25.000 ISB-Darlehen 100.000

Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes ISB-Darlehen Wohneigentum Beispiel (Beträge in EUR) Alleinerziehend mit zwei Kindern Hauskauf 156 m² Gesamtkosten 180.000 Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes 37.200 Grunddarlehen: 30% 54.000 2 Kinder: 10% 18.000 geringes Einkommen: 5% 9.000 ISB-Darlehen 81.000

Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes ISB-Darlehen Wohneigentum Beispiel (Beträge in EUR) Ehepaar (ein Partner mit Pflegestufe I) Hauskauf 100 m² Gesamtkosten 200.000 Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes 29.800 Grunddarlehen: 30% 60.000 geringes Einkommen: 5% 10.000 Pflegestufe I: 5% ISB-Darlehen 80.000

ISB-Darlehen Wohneigentum Eigenleistung Mind. 10% der Gesamtkosten als Eigenkapital ergänzt um den Wert der Selbsthilfe Eigenkapitalnachweis durch: Guthaben/Barmittel Bezahlte Rechnungen/bezahltes Grundstück Eigenkapitalersatzdarlehen

ISB-Darlehen Wohneigentum Wohnflächenobergrenze Grundsätzlich: 130 m² maximal für Haushalte mit bis zu vier Personen + 15 m² für jede weitere Person Erhöhung der Haushaltsgröße jeweils um eine Person bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, bei denen beide (Ehe-) Partner unter 40 Jahre alt sind, und Haushalten mit Schwerbehinderten oder Personen mit Pflegestufe I bis III Ausnahme: Überschreitung bis zu 20% zulässig (Ankauf und Ersatzneubau) Bei innen liegenden Treppen bis zu 10% Abzug zusätzlich möglich

ISB-Darlehen Wohneigentum Fördervoraussetzungen Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und die Belastung muss auf Dauer tragbar sein Erlangung einer gültigen Förderbestätigung bei der für den Objektstandort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung Kein vorzeitiger Baubeginn Kaufvertragsabschluss darf nicht länger als zwei Monate zurückliegen Wohnraum muss ausreichend für den Haushalt sein Haushaltsgerechtes Wohnen muss ohne größeren Bauaufwand möglich sein (Ankaufsdarlehen) 10% der Gesamtkosten als Eigenkapital Wohnfläche darf nicht überschritten sein

ISB-Darlehen Wohneigentum Wie beantragen die Kunden die Finanzierung? Ein Antrag für Förderbestätigung und Darlehen ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, zu stellen. Nach Erteilung der Förderbestätigung leitet die Stadt- oder Kreisverwaltung den Antrag an die ISB weiter. Ist der Antrag positiv entschieden, erhält der Kunde von der ISB eine Förderzusage sowie den Darlehensvertrag.

Landesförderung

ISB-Darlehen Modernisierung Eckwerte Einkommensgrenze § 9 WoFG plus 60% Einheitlicher Darlehenshöchstbetrag von EUR 60.000 für vier Personen, unabhängig von der tatsächlichen Wohnfläche sowie EUR 5.000 für jedes weitere Haushaltsmitglied Darlehenshöchstbetrag für den Ankauf und die Modernisierung EUR 100.000 bzw. EUR 120.000 für Mainz Nachrangdarlehen Zinsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a.

ISB-Darlehen Modernisierung Konditionen Stand 03. Juni 2013 10, 15 oder 20 Jahre Zinssicherheit Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrages bei der ISB 10 Jahre 2,45% p.a. 15 Jahre 3,15% p.a. 20 Jahre 3,45% p.a. Tilgung wählbar zwischen 1,5% p.a. und 2,5% p.a. Sondertilgung max. 10% p.a. der Darlehenssumme Bearbeitungsentgelt einmalig 1% der Darlehenssumme Bereitstellungsprovision ab dem 6. Monat 0,25% p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag

ISB-Darlehen Modernisierung Förderfähige Maßnahmen Nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung, wenn der Energiebedarf um mind. 20 % geringer wird Nutzung alternativer und regenerativer Energien Der Anbau, wenn er zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs erforderlich wird Maßnahmen für ein barrierefreies Wohnen (DIN 18025 Teil 2 bzw. deren Folgevorschrift) Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts Bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse

ISB-Darlehen Modernisierung Ermittlung des Förderbetrag Max. EUR 60.000 bei Haushalten mit bis zu 4 Personen Für jedes weiteres Haushaltsmitglied EUR 5.000 Nachweis der voraussichtlichen Investitionskosten durch fachkundig erstellten Kostenvoranschlag Wird das ISB-Darlehen Modernisierung neben dem ISB-Darlehen Wohneigentum zugesagt, beträgt die Darlehensobergrenze für beide Darlehen zusammen EUR 100.000, für Objekte in der Stadt Mainz EUR 120.000.

Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes ISB-Darlehen Modernisierung Beispiel (Beträge in EUR) Ehepaar Hauskauf 140 m² mit Modernisierung Hauskauf: 180.000 Modernisierung: 35.000 Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes ca. 42.100 Grunddarlehen: 30% 54.000 Modernisierung 35.000 ISB-Darlehen insgesamt 89.000

ISB-Darlehen Modernisierung Wie beantragen die Kunden die Finanzierung? Ein Antrag für Förderbestätigung und Darlehen ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt, zu stellen. Nach Erteilung der Förderbestätigung leitet die Stadt- oder Kreisverwaltung den Antrag an die ISB weiter. Ist der Antrag positiv entschieden, erhält der Kunde von der ISB eine Förderzusage sowie den Darlehensvertrag.

ISB-Darlehen Wohneigentum Vorteile für die Darlehensnehmer Höhere Einkommensgrenzen Zinsfestschreibungen für 10, 15 oder 20 Jahre Höhere Darlehenssummen

ISB-Darlehen Wohneigentum Vorteile für die Kreditinstitute Kein Abwicklungsaufwand Das ISB-Darlehen ist ein Direktdarlehen der ISB Risikoübernahme durch die ISB Das ISB-Darlehen wird nachrangig besichert. Für die Hausbanken verbleibt der erstrangige Bereich. Eigenkapitalentlastung (Basel III) Geringere Eigenkapitalhinterlegung durch Einbindung des ISB-Darlehens in die Finanzierung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Löwenhofstraße 1 Telefon 06131 6172-1640 55116 Mainz Telefax 06131 6172-1642 michael.back@isb.rlp.de www.isb.rlp.de Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung