Partizipation, Arbeit und volle Arbeitnehmerrechte Fachforum der Tagung „Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwischen Alltag.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
EFAS-Fachtag „Zum aktuellen Stand der Instrumentenreform“
Advertisements

Die bundespolitische Bedeutung der Beschäftigungspkte 50plus
Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars.
INKLUSION eine Herausforderung an Schule, Behinderten- und Jugendhilfe
Inklusion und Ressourcen
BGF in Salzburg | Seite 2 Ausgangssituation in Salzburg 82,5 % Kleinstunternehmen; 14,3 % Kleinunternehmen Bereits Unterstützungsleistungen.
Ekkehard Nuissl von Rein Erfahrungen aus dem deutschen Programm
Gesundheitskompetenzförderung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitsuchenden in NRW Modellprojekt des MWA NRW und BKK BV Anmerkungen.
1 Herzlich Willkommen zum Gesamtkoordinatorentreffen des Deutschen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung DNBGF 2007.
Beratungsstelle Behinderung und Migration
Suhl, 23. Juni 2009Gerd Fuchs, Leiter Kompetenzteam EU-Projekte im TMSFG 1 Arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Konferenz des DGB Thüringen Aktivieren.
Kompetenzteam EU - Projekte
Arbeitsgruppe 2 Arbeit und Beschäftigung
Aufgabe und Rolle der beruflichen Weiterbildung in Krisenzeiten Bamberg 24. September 2009.
Betriebsrat Thea Sund Betriebsversammlung Betriebsrat Bericht Integrationsvereinbarung.
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Susann Kasperski Juliane Schmidt
R. Burtscher, SoSe 2008 Ausgewählte Aspekte beruflicher Integration SoSe 2008 Prof. Dr. R. Burtscher.
R. Burtscher, SoSe 2008 Ausgewählte Aspekte beruflicher Integration SoSe 2008 Prof. Dr. R. Burtscher.
090617Bad_Hersfelder_Rehatage – A26M/ – Seiten Bad Hersfelder Rehabilitationstage 2009 Rehabilitation im Wandel - Zukunftssicher gestalten!
Eingliederungsmanagement der B. Braun Melsungen AG
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Friedrichshainer Kolloquium 8. Dezember 2009
Kompetenzagentur Emsland
International Disability Alliance
Nachhaltigkeit am Beispiel des Projekts Reform der beruflichen Bildung Marokko 1. Ganzheitlicher Ansatz Zieldimension: Qualifikation der Auszubildenden.
Werkstättentag der BAG WfbM September 2004
„The Chance of Diversity – Vielfalt in Betrieben und Schulen“
öffentlicher Gesundheitsdienst
Erarbeitete Maßnahmen & Vorschläge
„Nach Qualität planen – Der beste Weg?“
Struktur und Dienstleistungen des Integrationsfachdienstes Oberpfalz
Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen-Anhalt
VON DER ZUSTÄNDIGKEIT ZUR VERANTWORTUNG
IFBR Zwickau GmbH Der Bildungsdienstleister IFBR Zwickau GmbH, Institut für Fortbildung und Berufliche Reintegration, wurde am als eigenständiges,
Fachdienste für Arbeit
Arbeitsbewältigungsfähigkeit bei Mitarbeiterinnen erhalten und fördern
Mehr Kreativität! Machen Sie Schluss mit aufwendigen Meetings und langatmigen Konferenzen, bei denen einer spricht und viele mit dem Schlaf kämpfen!
Chancen für heute und morgen Eine Projektbeschreibung.
Mentoren-Netzwerk für mehr Vielfalt in Unternehmen Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. Gefördert vom Bundesministerium.
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Ansprechpartner-System der hessischen Jobcenter(gE) für Haftentlassene
Initiative Jugend und Chancen – Integration Fördern Informationsveranstaltung am 16. Mai 2008.
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen als Chance für die ganze Familie Bundesverband e.V, Mai 2007 Anna Hoffmann-Krupatz An der stationären Vorsorge-
Das Persönliche Budget – Umsetzung und Perspektiven
Initiative Jugend und Chancen – Integration Fördern
Das EQUAL-Projekt der AWO „Hilfen für arbeitslose Jugendliche“
Evaluation der Lernenden Region RegioNet-OWL - Vorstellung des Evaluationskonzepts auf der Beiratssitzung am
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
ZENTRUM FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT Vorschlag für ein grenzüberschreitendes Projekt Statistisches Amt Zielona Góra.
Völker- und europarechtliche Wirkungen der UN- Behindertenkonvention – am Beispiel des Behindertenbegriffs Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
Generationenfreundliches Schleswig-Holstein
Ein Aktivierungsprojekt der Drogenberatung e.V. Bielefeld
Europäischer Sozialfonds (ESF) Das transnationale ESF-Programm „ IdA – Integration durch Austausch“ TransWien 2011.
Auch WIR arbeiten in Europa! Eine europäische Partnerschaft für Menschen mit einer geistigen Behinderung August Juli 2012.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie „Umbrüche in der regionalen Bevölkerungsstruktur – Möglichkeiten und Grenzen der Landesarbeitsmarktpolitik“
Berufskolleg EST Konzeptionelle Überlegungen zur individuellen Förderung / Individualisierte Praxisphasen Das Projekt InBiG wird gefördert aus Mitteln.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
SysBO an RS 2.VeranstaltungWürzburg 4. März 2015 Systematische Berufsorientierung an Realschulen in Unterfranken Gerhard Waigandt Teamleiter Berufsberatung.
Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – Utopie oder Handlungsoption? Workshop 2 Wie sollte ein Übergangsmanagement.
ArbeitsLos Lotteriespiel mit behinderten Menschen
Disability Mainstreaming Impuls auf der 4. Sitzung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik am Christine.
Der Best Practice-Club Familie in der Hochschule 1 Die Charta Familie in der Hochschule.
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
Herzlich Willkommen! Betriebliches Gesundheitsmanagement –
Inklusion in Betrieben - Motivation sucht Praxis
Die Integrationsfachdienst München-Freising gGmbH Von der Zuständigkeit zur Verantwortung...
Österreichs schwieriger Weg zur Inklusion Impulsreferat im Rahmen des Trialoges der Lebenshilfe Österreich St. Pölten, 17. November Dr. Erwin Buchinger.
 Präsentation transkript:

Partizipation, Arbeit und volle Arbeitnehmerrechte Fachforum der Tagung „Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwischen Alltag und Vision“, 16.04.2008 (Berlin) Präsentation von Wolfgang Rombach, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit Vorläufervorschriften: Artikel 6 Sozialpakt, Artikel 23 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikels 11 Frauenrechtskonvention gelten auch für behinderte Menschen Artikel 27 fordert, das Recht auf Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt verwirklichen zu können Artikel 27 zählt beispielhaft die zu treffenden Maßnahmen auf

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit Vorläufervorschriften: Artikel 6 Sozialpakt, Artikel 23 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikels 11 Frauenrechtskonvention gelten auch für behinderte Menschen Artikel 27 fordert, das Recht auf Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt verwirklichen zu können Artikel 27 zählt beispielhaft die zu treffenden Maßnahmen auf

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit Vorläufervorschriften: Artikel 6 Sozialpakt, Artikel 23 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikels 11 Frauenrechtskonvention gelten auch für behinderte Menschen Artikel 27 fordert, das Recht auf Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt verwirklichen zu können Artikel 27 zählt beispielhaft die zu treffenden Maßnahmen auf

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit Vorläufervorschriften: Artikel 6 Sozialpakt, Artikel 23 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikels 11 Frauenrechtskonvention gelten auch für behinderte Menschen Artikel 27 fordert, das Recht auf Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt verwirklichen zu können Artikel 27 zählt beispielhaft die zu treffenden Maßnahmen auf

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit Vorläufervorschriften: Artikel 6 Sozialpakt, Artikel 23 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikels 11 Frauenrechtskonvention gelten auch für behinderte Menschen Artikel 27 fordert, das Recht auf Arbeit in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt verwirklichen zu können Artikel 27 zählt beispielhaft die zu treffenden Maßnahmen auf

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Hinweis: EG ist rechtlich für die Umsetzung im Umfang der Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf zuständig Umgang der EG mit Artikel 27 derzeit unklar Grundsatz des Artikels 27: keine Verpflichtung, jedem einen einzelnen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen aber: Beschäftigungspolitik betreiben, die auf den offenen Arbeitsmarkt zielt

Unterstützte Beschäftigung Koalitionsvertrag vom 11. November 2005: mehr Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen auf allgemeinen Arbeitsmarkt zu erarbeiten langjährige positive Erfahrungen mit Unterstützter Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung Konzept: individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen auf Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes Ziel: der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit die Integration des behinderten Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Grundsatz: „Erst platzieren, dann qualifizieren“

Unterstützte Beschäftigung derzeitige Situation: Leistungen zur Teilhabe umfassen bislang keine Maßnahme zur Förderung der Unterstützten Beschäftigung daher ist die Finanzierung der bisher durchgeführten regionalen Projekte unterschiedlich geplantes Vorhaben: durch gesetzliche Änderungen, insbesondere im SGB IX wird ein neuer Fördertatbestand eingeführt, der ermöglicht, dass Unterstützte Beschäftigung bundesweit angeboten wird

Betriebliches Eingliederungsmanagement zum 01. Mai 2004 eingeführt in § 84 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Grundsatz: Prävention und Rehabilitation vor Entlassung oder Rente Ziel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund und arbeitsfähig zu halten mit den im Betrieb vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Potentiale um das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu sichern

Betriebliches Eingliederungsmanagement Konzept: alle Arbeitgeber sind – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet keine konkrete gesetzlich Definition, wie BEM auszusehen hat das BEM ist im Einzelfall auf die konkrete Situation des Betroffenen und auf die jeweiligen betrieblichen Anforderungen individuell anzupassen

Betriebliches Eingliederungsmanagement BMAS unterstützt diverse Forschungsprojekte und Modellvorhaben seit 01. Oktober 2007 Projekt „Gute Arbeit“ nachhaltiger Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter, insbesondere in kleineren und mittelgroßen Unternehmen gefördert aus Mitteln des Ausgleichsfonds und aus Mitteln des BMAS – Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) Errichtung von fünf regionalen „Netzwerkstellen Gesunde Arbeit“ mit Modellcharakter zur Koordination von Beratungsleistungen zum Thema Beschäftigungsfähigkeit Mittel- bis langfristiges Ziel ist die Übertragung solcher Netzwerkstellen auf weitere Regionen bundesweit

RehaFutur berufliche Rehabilitation steht vor neuen Herausforderungen durch massive Veränderungen in der Arbeitswelt stetige Zunahme wissensgestützter Dienstleistungen und Produkte steigenden Anforderungen an Fach- und Handlungskompetenz höhere Bedeutung von Schlüsselqualifikationen

RehaFutur mit RehaFutur wird der nötige Veränderungsprozess eingeleitet durch Mobilisierung vorhandener Fähigkeiten und Fertigkeiten Individualisierung von Leistungen und Konzentration auf Integration BMAS hat Gespräche zwischen Rehabilitationsträgern und Berufsförderungswerken initiiert, die von Anfang 2006 bis Mitte 2007 in gemeinsamen Arbeitsgruppen Perspektiven entwickelt haben verstärkte Kooperation und Vernetzungen mit Betrieben und Unternehmen permanente Entwicklung wirksamer Leistungsangebote