Kapitel 3 Landes- und Regionalplanung Windenergie-Erlass Kapitel 3 Landes- und Regionalplanung Landesplanung Vorstellung Windenergie-Erlass bei den Bezirksregierungen November 2011
Regionalpläne – zeichnerische und textliche Festlegungen für die Nutzung der Windenergie erfolgen (3.2.2) Neues Planzeichen für Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie (ohne die Wirkung von Eignungsgebieten) in Vorbereitung: auch außerhalb von regionalplanerisch festgelegten Vorranggebieten können Konzentrationszonen für die Windenergienutzung in der Bau-leitplanung festgesetzt werden Landesplanung Vorstellung Windenergie-Erlass bei den Bezirksregierungen November 2011
Zeitplan für den neuen LEP: derzeit Ressortabstimmung Windenergie-Erlass bezieht sich auf den alten LEP (1995) als geltende Rechtsgrundlage Neuer LEP strebt für zukünftige Regionalplanungen erweiterte Regelungen zum Ausbau der Windenergienutzung an Zeitplan für den neuen LEP: derzeit Ressortabstimmung Kabinettbeschluss: Anfang 2012 (LEP-Ziele sind zu berücksichtigen) Beteiligung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit: in 2012 (6 Monate) Aufstellung des LEP: erste Hälfte des Jahres 2013 (LEP-Ziele des LEP sind zu beachten) Landesplanung Vorstellung Windenergie-Erlass bei den Bezirksregierungen November 2011
Erweiterte Möglichkeiten für die Windenergienutzung im Vergleich zum alten Windenergie-Erlass Erweiterte Suchräume für Bereiche für die Nutzung der Windenergie entlang von Infrastrukturtrassen (3.2.2.3) Anhebung der Schwelle der Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen von ehemals 50 m auf 100 m Gesamthöhe (3.2.3) Mehr Bereiche mit der Möglichkeit der Einzelfallprüfung und weniger Tabuflächen (3.2.4.2 und 3.2.4.3) Landesplanung Vorstellung Windenergie-Erlass bei den Bezirksregierungen November 2011
Bereiche, für die eine Einzelfallprüfung durchzuführen ist (3.2.4.2) Gewerbe und Industrieansiedlungsbereiche (neu!) – wenn genügend Fläche für Industrie- und Gewerbe verbleibt und Nutzung durch WEA nicht eingeschränkt wird Reservegebiete für den oberirdischen Abbau nicht energetischer Bodenschätze – wenn WEA befristet zugelassen werden Flächen im Vorfeld der Braunkohlentagebaue – wenn WEA befristet zugelassen werden Standorte von Altdeponien und Halden, BSAB – als Nachfolgenutzung Landesplanung Vorstellung Windenergie-Erlass bei den Bezirksregierungen November 2011
Bereiche, für die eine Einzelfallprüfung durchzuführen ist (3.2.4.2) Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung BSLE, regionale Grünzüge – möglich, wenn mit der konkreten Schutzfunktion vereinbar Überschwemmungsbereiche (neu!) – unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 WHG als Ausnahme Waldbereiche (neu!) – möglich nach Maßgabe des Zieles B.III.3.2 des LEP: „ … wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisiert werden können …“ und unter Beachtung des Leitfadens „Windenergie im Wald!“ Landesplanung Vorstellung Windenergie-Erlass bei den Bezirksregierungen November 2011
Tabubereiche (3.2.4.3) Allgemeine Siedlungsbereiche ASB Bereiche für den Schutz der Natur BSN – Ausnahmen denkbar, wenn betroffene Flächen bei der Festsetzung von Naturschutzgebieten nicht einbezogen wurden Landesplanung Vorstellung Windenergie-Erlass bei den Bezirksregierungen November 2011