Umweltgutachten 2008: „Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels“

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Umweltgutachten 2008: „Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels“ Eröffnung (18.00 Uhr) Olaf Weber, Leiter der Stabsstelle Nachhaltigkeit der KfW Bankengruppe: Begrüßung Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Das Umweltgutachten 2008 Klimaschutz (18.10 Uhr - 18.50 Uhr) Prof. Dr. Konrad Ott: Konsequenzen aus dem 4. IPPC-Sachstandsbericht Prof. Dr. Martin Jänicke: Anspruchsvolle Klimaschutzziele: innovative und konsequente Umsetzung Naturschutz und Agrarpolitik (18.50 Uhr - 19.35 Uhr) Prof. Dr. Christina von Haaren: Natur- und Bodenschutz aufwerten, Agrarpolitik konsequent reformieren Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Naturschutz im UGB Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung (19.35 Uhr - 20.25 Uhr) Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Lärmschutz: einige Erfolge, viele Aufgaben: Die Luftqualitäts-RL und verschärfte Emissionsstandards Prof. Dr. Heidi Foth: Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Prof. Dr. Martin Faulstich: Den Übergang von der Abfall- zur Ressourcenpolitik vorantreiben

Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Umweltgutachten 2008 Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels

Umweltgutachten 2008 1. Klimaschutz: Anspruchsvolle Ziele, innovative und konsequente Umsetzung 2. Natur- und Bodenschutz aufwerten 3. Landwirtschaft: Ökologische Leistungen stärken 4. Luftreinhaltung und Lärmschutz: Für Gesundheit und mehr Lebensqualität 5. Chemikaliensicherheit: REACH leistungsfähig machen 6. Gewässer- und Meeresschutz: Übergreifende Lösungen durchsetzen 7. Abfallwirtschaft: Übergang zur Ressourcen- und Produktpolitik vorantreiben

Der 4. IPCC-Sachstandsbericht und Konsequenzen für die Klimapolitik Klimaschutz Prof. Dr. Konrad Ott Der 4. IPCC-Sachstandsbericht und Konsequenzen für die Klimapolitik

Kernaussagen IPCC 2007 (I) Seriöse prinzipielle Zweifel am anthropogenen Klimawandel sind nicht mehr möglich Beschleunigter Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur

Möglicher Temperaturanstieg

Kernaussagen IPCC 2007 (II) Klimasensitivität wahrscheinlich um 3°C, > 4,5°C nicht auszuschließen Klimasystem dynamischer, als bisher angenommen Positive Rückkoppelungen (feed backs) Nicht-lineare Veränderungen (tipping points)

Dynamik des Klimasystems: Positive Rückkoppelungen (feed backs) Klimaerwärmung Geänderte Albedo Veränderungen der Eis- und Schneebedeckung, v.a. Nordhalbkugel Anstieg von THG in der Atmosphäre Verringerung der C-Aufnahmekapazität terrestrischer Ökosysteme Freisetzung von Methan Erwärmung und Versauerung der Meere Auftauen von Permafrostböden

Dynamik des Klimasystems: Nicht-lineare Veränderungen (tipping points) Potentially policy-relevant tipping elements in the climate system Lenton, Timothy M. et al. (2008) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 105, 1786-1793

Biodiversität und Klimawandel Der Klimawandel verschärft den Verlust an Biodiversität über Veränderungen der bioklimatischen Bedingungen: Temperaturänderungen, Spät- und Frühfröste Trocken- und Starkregenperioden, Erosion Meeresspiegelanstieg Änderung der funktionalen Beziehungen in den Ökosystemen (Phänologie, Wachstum, Verbreitung).

Verhältnis von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen z.B. CCS z.B. Deichbau z.B. Waldschutz z.B. Flussauen-schutz Minderung (mitigation) Anpassung (adaptation) Durch Naturschutzmaßnahmen und nachhaltige Wirtschaftsformen können sowohl die Anfälligkeit der Ökosysteme gegenüber dem Klimawandel – und damit die Folgen des Klimawandels für wichtige Leistungen des Naturhaushaltes – als auch das Ausmaß der Klimaänderung durch Treibhausgasemissionen verringert werden. Aufgrund dessen wird die Grenze zwischen Minderungsmaßnahmen (Mitigation) und Anpassung (Adaptation) unscharf und Anpassung wird mit Klimawandelminderungsmaßnahmen kombiniert. Aufgrund der Unsicherheiten in den Modellrechnungen ist es das Ziel, die Regulationsfähigkeit der Natur zu erhalten. Ziel ist also die Naturnähe zu erhalten. Doyle & Vohland 2008, verändert

Integrierte Strategie für Klima- und Biodiversitätsschutz Stärkung der Aufnahmefähigkeit für Treibhausgase und der Anpassung: heutige Kohlenstoffspeicher bzw. -senken (Wälder, Grünland, wachsende Moore, Böden) erhalten und stärken Renaturierung von Feuchtgebieten angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen entwickeln und fördern, um Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren Strikter Naturschutz auf großen Flächen inkl. Biotopverbund: Feucht- und Moorgebiete, alte Wälder

Ziele und Reduktionserfordernisse Begrenzung des Anstiegs der globalen Mitteltemperatur um 2°C gegenüber vorindustriellen Temperaturen als weitgehend anerkannte Interpretation von Art. 2 UNFCCC Selbst optimistische IPCC-Emissionszenarien sichern eine Einhaltung des 2°C-Ziels nicht Opportunitätskosten von Mitigation wurden überschätzt, Schadenskosten des Klimawandels unterschätzt bis 2050 erforderliche Emissionsreduktionen (gegenüber 2000) Global 50-85% Industrieländer 80-95% Lastenverteilung gemäß Contraction und Convergence

Klimaschutz Prof. Dr. Martin Jänicke: Anspruchsvolle Klimaschutzziele: innovative und konsequente Umsetzung

Bewertung der aktuellen Klimapolitik Erfolge, die grundsätzlich Anerkennung verdienen: - International verantwortungsbewusste Rolle - Kyoto-Ziel (-21% bis 2012) wird vermutlich eingehalten - International vorbildhafte Förderung der Erneuerbaren En. - Umweltpolitik als wirtschaftlich erfolgreiche Innovations- strategie (wie vom SRU immer wieder empfohlen). Positiv auch EU-Emissionshandels-Regime ab 2012, längerfristig besser: 1. Handelsstufe. Defizite und unausgeschöpfte Potenziale im Bereich Energieeffizienz (KfZ, Elektrizität, Geräte, Gebäude) Defizite bei der Kohleverstromung (CCS).

THG-Emissionen in Deutschland nach Gasen in CO2-Äquivalenten

Klimaschutz als Wirtschaftserfolg: Jährliches Wachstum klimafreundlicher Produkte in Deutschland 2005-2007 PV: 50% Wärmepumpen: 44% (2005/6) Biogasstrom: 37% Windenergie: 19% Passivhäuser: 19% Contracting: ca. 15% (2005/6) Eigene Zusammenstellung, Quelle: BEE, KfW u.a. Quellen

Patente für erneuerbare Energietechnik in ausgewählten OECD-Ländern (OECD 2005)

Defizit Energieeffizienz Ohne radikale Steigerung der Energieeffizienz keine erfolgreiche Klimastrategie. Sie ist deren profitabelste Variante. Eigenständige Bedeutung durch hohe Energiepreise und Märkte für sparsamere Technologien. Defizite und unausgenutzte Potenziale (nur -34% bis 2020): - Stromeinsparung: 11% Einsparung kaum konkretisiert - PKW: Dienstwagenprivileg, KfZ-Steuer, 120g-Regelung.. - Gebäude: Effektivitätskontrollen von Fördermaßnahmen! Passivhausstandard für Neubauten ab 2015 - Geräte: Dynamische Standards, die dem Top-Runner- Programm nahe kommen (Öko-Design).

Das Klimaprogramm der Bundesregierung: Angestrebte / erwartete THG-Reduzierungen (Mt. CO2e) Reduktion des Stromverbrauchs um 11 %: 40 / 25,5 Verbrauchsreduktion in Gebäuden und Produktion: 41 / 31 Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung auf über 25 % (30  %): 55 / 54,4 Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmesektor auf 14 %: 14 / 9,2 Erneuerung des Kraftwerksparks: 30 / 15 Verdoppelung des KWK-Anteils auf 25 %: 20 /14,3 Effizienzsteigerung im Verkehr und Steigerung des Anteils der Biokraftstoffe auf 17 %: 30 / 33,6 Reduktion fluorierter Treibhausgase (nicht-CO2): 40 / 36,4 Gesamtreduktion (40 / 36,6%): 270 / 219,4 Gesamtreduktion nach ISI/BSR/PIK/ECF (2008): 174 (34,3%)

Defizit KfZ Verschiebung der KfZ-Steuerreform (2010) Zu schwache Anreize zum Bau leichterer und verbrauchsärmerer Fahrzeuge (deutsch-französischer Kompromiss) Technisch möglich: 80-95g CO2/km bis 2020 Mittelfristig sinnvoll: Einheitlicher durchschnittlicher Flottenverbrauchswert mit flexibilisierten Ausgleichsregelungen innerhalb von und zwischen Herstellern. Glaubwürdigkeitslücke beim Tempolimit

Kompensation höherer Energieeffizienz durch verbrauchssteigernde Entwicklungen im PKW-Design in der EU (1995 bis 2007) SRU/UG 2008/Abb. 3-4; Datenquelle: Europäische Kommission 2006f, S. 12; ACEA 2008; BMU o. J.

Defizit Kohleverstromung Im Bereich der Kraftwerksentwicklung droht eine gravierende Fehlentwicklung, wenn Kohlekraftwerke mit dem Versprechen einer nachträglichen Nachrüstung mit der Technik der CO2-Abscheidung und –Lagerung ans Netz gehen. Die Marktreife dieser Technik ist bislang völlig offen. Auch im Falle ihres Gelingens bedeutet die Nachrüstung nochmals eine zusätzliche Verteuerung. Deshalb ist die öffentliche Kritik am Neubau von Kohlekraftwerken verständlich. Letztlich entscheidet der Emissionshandel über die Rentabilität neuer Kraftwerke. Deshalb muss dort – wie im Entwurf der Kommission – jede Privilegierung der Kohleverstromung ausgeschlossen und ein anspruchsvolles Zielniveau garantiert werden. Die Förderung der Forschung und Entwicklung im Bereich CCS ist angesichts der Bedeutung des Themas sinnvoll.

CO2-Emissionen in Deutschland 1990-2005 nach Sektoren (BMU 2008)

Investitionskosten moderner Kohlekraftwerke mit und ohne CCS-Technik verschiedener Verbrennungsverfahren Quelle: © OECD/IEA, 2007, World Energy Outlook

Naturschutz und Agrarpolitik Prof. Dr. Christina von Haaren: Natur- und Bodenschutz aufwerten, Agrarpolitik konsequent reformieren

Herausforderungen durch Leistungsverluste der Ökosysteme Klimawandel Invasive gebietsfremde Arten durch Zunahme der Handelsströme und Klimaerwärmung Arten- und Biotopschwund (72 % der Lebensraumtypen gefährdet), Nähr- und Schadstoffbelastungen insbes. der Gewässer, Grünlandumbruch Ziele des ökologischen Waldumbaus gefährdet Zerschneidung und Flächeninanspruchnahme Klimawandel: Veränderungen des Wasserhaushaltes, der temperaturabhängigen Prozesse in Ökosystemen und der Artenzusammensetzung Zwischen 1850 und 1980 verloren die Alpengletscher zwischen 30 bis 40 % ihrer Fläche sowie die Hälfte ihrer Masse. Seit 1980 verloren sie weitere 10 bis 20 % ihres Eises. Alleine der heiße Sommer 2003 führte zu einem Verlust von 10 % der Gletschermasse (AGRAWALA 2007). Rund 72 Prozent aller 690 verschiedenen Lebensraumtypen in Deutschland gelten nach wie vor als gefährdet oder sogar als akut von der Vernichtung bedroht. Der Verlust an Lebensräumen ist in vielen Fällen nicht oder nur mit großem Aufwand rückgängig zu machen. Sterben Tier- und Pflanzenarten aus, ist dies unwiderruflich. Wiedervernässung von entwässerten Moorstandorten, Grünlanderhaltung und -entwicklung, Waldmanagement Wälder: leichter Rückgang der Schädigungen durch Luftverunreinigungen, Anteil jedoch noch immer hoch, besonders Buche und Eiche; zunehmender Druck durch gestiegene Rohstoffpreise Meere und Küsten: Schadstofffrachten unverändert hoch, weiterhin Abnahme der Bestände vieler Fischarten

Handlungsbedingungen erschwert Erhöhte Kosten und verringerte Mittel Verringerte finanzielle und personelle Handlungskapazitäten Abbau rechtlicher Standards? EU-Agrarpolitik: Verknappung der Finanzmittel für Agrarumweltmaßnahmen in Kombination mit einem weltweiten Trend zu steigenden Marktpreisen Forts Streben nach kurzfritig hohen Erttägen (hoher Holzpreis)

Verbesserte Umsetzung der guten fachlichen Praxis der Landnutzungen Empfehlungen: Natur- und Klimaschutz verbinden, nationale Biodiversitätsstrategie umsetzen Handelbare Flächenausweisungsrechte, Flächenziele in der Raum- und Landschaftsplanung Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UVZR) auf 25 % erhöhen, Biotopverbund auf allen räumlichen Ebenen verbessern Verbesserte Umsetzung der guten fachlichen Praxis der Landnutzungen Managementpläne für NATURA 2000-Gebiete, Bundeseinheitliche Beobachtung von Natur und Landschaft Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz nutzen In vielen Instrumenten des Naturschutzes kann man den Klimaschutz jetzt schon berücksichtigen, Naturschutz für den Klimaschutz nutzen, Anpassung stärken Belastungen reduzieren, neue Lebensräume schaffen, Pufferstreifen um empfindliche Ökosysteme 3. Nachhaltigkeitssziel 30ha erreichen Keine Erhöhung der pendlerpauschale, Flächenziele in SUP Verbesserte Integration der Ziele des Naturschutzes in Bildungssektor

Bodenschutz ernst nehmen Bodenfunktionen verdeutlichen Messbare Qualitätsziele entwickeln schutzgutübergreifend integrieren konsistent regeln Wiedervorlage der Bodenrahmenrichtlinie aufgreifen und offensiv mitgestalten Multifunktionalität sichtbar machen, z. B. durch Modellierung von „Verlustszenarien“ Qualitätsziele orientieren sich an Funktionen – die Umsetzung in messbare (und damit einforderbare!) Kriterien ist schwierig, muss aber gelingen! Bsp. Speicherfähigkeit eines Bodens für CO2. Gewässerschutz, Naturschutz, Landwirtschaft (Düngemittel!), Abfall Behinderung der Bodenrahmenrichtlinie durch Deutschland Ende 2007 war schwerer Rückschlag für den europäischen Bodenschutz: Immerhin steht die BodenRRl wieder auf der Agenda (09.06.08) der nächsten drei Ratsperioden (Frankreich, Tschechien, Schweden); dies sollte die Bundesregierung deutlich unterstützen! Behinderung der Bodenrahmenrichtlinie durch Deutschland www.umweltbundesamt.de

Landwirtschaft und Umwelt Agrarpolitik transformieren

Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz Deutschland Quelle: Statistisches Bundesamt 2007

Mineraldünger-Absatz im europäischen Vergleich (1990 = 100) Quelle: FAO Statistics Division

Pflanzenschutzmittel tatsächliche Belastung der Gewässer ist in vielen Regionen höher als nach zulassungskonformer Anwendung zu erwarten wäre Reduktion PSM-Einsatz in D -11% (1990-2003 OECD 2008); geringer als andere EU-Staaten Reduktionsprogramm (AMK 2005) ohne quantitative Minderungsziele

Grünlandumbruch Gefahren: verstärkter Umbruch von Dauergrünland, selbst in Naturschutz- oder NATURA 2000-Gebieten (Nds. 3,5% seit 2007) Gefahren: Biodiversitätsverlust: weiterer Rückgang der Artenvielfalt Wasser, Boden, Treibhausgase Dauergrünlandumbruch in FFH-Gebieten in der Eifel. Fotos: NABU, Gerd Ostermann

Verursacherpflichten ohne Ausgleich Gute fachliche Praxis Pflege Gute fachliche Praxis §§ Ökologíscher Landbau Pflegenutzung Bewirtschaftungs- beschränkungen CC Alles was nicht gfP oder CC ist muss gesondert finanziert werden. Bsp. Mindestanteil Landschaftselemente in gfP BNatSchG bisher nun in anderen § verschoben  Def. Als Leistung und damit Finanzierungsnotwnendigkeit, freiwillig zu erbringen. Verursacherpflichten ohne Ausgleich

Empfehlungen: Gute Fachliche Praxis konkretisieren und flankieren Quantitative Minderungsziele für PSM- Reduktion Stickstoffüberschussabgabe oder Stickstoffsteuer/-abgabe Exaktausbringungstechniken vorschreiben Vorgabe Mindestanteils an Strukturelementen eindeutige Abstandsregelungen zu empfindlichen Biotopen (5m, SRU 2004) 30 km (Behandlungsindex/Risikoindex); Überschreitungen des mittleren Behandlungsindexes einer Anbaukultur in einer Region innerhalb von 5 Jahren auf maximal 10 % reduzieren. Zusätzlich sollte ein risikobasiertes Abgabensystem für Pflanzenschutzmittel eingeführt werden, um einen finanziellen Anreiz zur Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu geben; Biologischer Pflanzenschutz Cd in Mineraldünger für ca 70% Cd Belastung LN verantwortlich Grenzwerte für Düngemittel müssen von EU festgesetzt werden; N-Überschussabgabe/ N-Steuer Energipflanzenanbauz.B. Vorgaben zur Fruchtfolge grundsätzliches Umbruchverbot für (altes) Grünland bzw. eine Kompensationsregelung für den Fall des Grünlandumbruchs

Umweltförderung im Rahmen der Agrarpolitik Pflege Gute fachliche Praxis §§ Ökologíscher Landbau Pflegenutzung Bewirtschaftungs- beschränkungen honorierbare AUM CC

Verteilung der Mittel auf die erste und zweite Säule der GAP D bekommt 2007-13. 2. Säule für D: 68€/ha LF/Jahr, davon 17€ für AUM (2007-2013: 13 Mrd)

Durchschnittliche Ausgaben für Agrarumweltmaßnahmen in den Bundesländern (+Kofinanzierung) Rurschkowski, Haaren. Quellen EPLR der Bundesländer, indikative Finanzplanung sowie BMELV 2006c. Bundesdurchschnitt : 35€/haLF/Jahr Programmperiode 2007-13 Bunde länder sehr heterogen: Insbesondere Bayern ist hervorzuheben, wo über das Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm zusätzliche Mittel in Höhe von € 465 Mio. für 2007-2013 einen wesentlichen Beitrag zur Abfederung der zurückgegangenen ELER-Mittel für die neue Förderperiode leisten. Insgesamt haben Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Hessen in der Reihenfolge gleichzeitig die höchsten Anteile der zweiten Säule für AUM gewidmet und damit eindeutige Umweltakzente gesetzt. S_H ist diebezüglich stark zurückgefallen gegenüber der vorherigen Förderperiode. Nds. MeckVopo,HH liegen knap an der zulässigen Mindestgrenze von 25%, die dem Umweltteil der zweiten Säule gewidment werden muss, B-W. hingegen 55%. AUM trugen im Bilanzjahr 2004/05 in D lediglich zu 1,6% des betrieblichen Einkommens bei

Empfehlungen: Ökologische Leistungen stärken Chancen Agrarreformen nutzen: Budgettransfer von der ersten Säule in ländliche Entwicklung (Umweltbereich > 50%) Transparente Zielorientierung der Förderung; mindestens eigene Förderung Natura 2000 Nutzung der Landschafts-, WRRL-Planungen für Konzentration der verfügbaren Mittel auf Gebiete mit besonderem Umwelthandlungsbedarf, Ökolandbau ergebnisorientierte Honorierung, Einführung von Ausschreibungsverfahren Einführung/Verbesserung der landwirtschaftlichen Natur- und Umweltschutz-Beratung Eindeutige Zielorientierung bedeutet, dass AUM jetzt seit Beginn 90ger Jahre existieren, und für Steuerzahler Verbraucher der Eindruck entsteht, die Agrarförderung diene dazu die umweltfreundliche Produktion von nahrungsmittel zu stützen. Dengegenüber in Zukunft transparent machen weiviel mittel für welchen gesellschaftlich erwünschten zweck verausgabt werden. Was ist für Erhaltung kleiner Betriebe, Aks aufdem Land, was für Umwelt, etc. Anpassung der Budgetansätze an Bedarf nach Umweltleistungen, die gesellschaftlich erwünscht sind bzw. an den Sanierungsbedarf von Umweltschäden, die nicht nach dem Verursacherprinzip an der Quelle vermieden werden. Flächendecken nur ökolog Landbau (ggf. Einführung, oder Einführung umwelfreundl. Bewirtschaftungstechniken) Eine Optimierung der AUM hätte in Deutschland günstige Effekte nicht nur auf den Zustand von Natur und Landschaft, sondern könnte bei entsprechender Budgetausstattung auch Landwirten auf Ungunststandorten eine wirtschaftliche Perspektive bieten. Gerade dort sind häufig hohe Standortpotentiale für die Entwicklung von Naturschutzleistungen gegeben. Ausschreibungsverfahren für bestimmte Maßnahmen; in sehr viel geringerem Maße müsste dann die Anpassung der Prämienhöhe an die Wettbewerbsbedingungen sowie die Einführung standortabhängiger Prämiensätze und die Wiedereinführung einer Anreizkomponente umgesetzt werden, da sich die Prämienhöhe auch über den Markt einpendeln würde, der Abbau von Vorurteilen innerhalb der Landwirtschaft (vgl. Seedorf (2007:95), aber auch in der Bevölkerung durch eine stärkere Trennung der Argumentation bezüglich erster und zweite Säule,

Naturschutz und Agrarpolitik Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Naturschutz im UGB:

Die verfassungsrechtliche Ausgangslage. II Die verfassungsrechtliche Ausgangslage II. Das Naturschutzrecht im UGB III: ausgewählte Problembereiche 1. Die konsequente Grundkonzeption des UGB III 2. Allgemeine Grundsätze des Naturschutzes 3. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 4. Die mehrstufige, flächendeckende Landschaftsplanung III. Ausblick

Konsequente Grundkonzeption Vollzugsfähige Vollregelung des Bundes einschließlich untergesetzlichem Regelwerk Berücksichtigung der besten Länderregelungen grundsätzlich Unitarisierung Ländern steht Abweichung offen transparente Verantwortungsübernahme

Allgemeine Grundsätze des NatSchutzes abweichungsfester Kern fachliche Entscheidungskompetenz allein beim Bund, aber: strukturell müssen es „Grundsätze“ ( = Prinzipien) sein, nicht Regelungen (  BVerfG) der Status („allgemeine Grundsätze“) sollte explizit deutlich werden

Eingriffsregelung flächendeckender Mindestschutz durch vorrangige Naturalrestitution der Verursacher Eingriffsregelung kein „allgemeiner Grundsatz“, kann aber durch allgemeine Grundsätze weitgehend abgesichert werden „Flexibilisierung“ durch gleichrangige Ersatzzahlungen nicht sachgerecht, insbesondere nicht vollzugsfähig

Landschaftsplanung Mehrstufig und flächendeckend Maßgebliches Steuerungsinstrument der Bodennutzung vorbereitende Vereinfachung der räumlichen Gesamtplanung und wichtiger Fachplanungen

Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Lärmschutz: einige Erfolge, viele Aufgaben:

Fluglärm

Aktiver Schallschutz – Lärmminderung… Schutz vor Fluglärm Aktiver Schallschutz – Lärmminderung… …an der Quelle Förderung lärmarmer Flugzeuge …in der Planung Standortplanung des Flughafens …in der Lenkung Betriebsregelungen Betriebsbeschränkungen … im Städtebau Nutzungseinschränkungen und passiver Schallschutz

Fluglärm: Schutzzonenwerte FlugLärmG seit Juni 2007 neue/wesentl. baulich erweiterte zivile Flugplätze Tag-Schutzzone 1 LAeq Tag = 60 dB(A) Tag-Schutzzone 2 LAeq Tag = 55 dB(A) Nacht-Schutzzone LAeq Nacht = 53 dB(A), LAmax = 6 mal 57 dB(A) (bis 31.12.2010) LAeq Nacht = 50 dB(A), LAmax = 6 mal 53 dB(A) (ab 01.01.2011) bestehende zivile Flugplätze LAeq Tag = 65 dB(A) LAeq Nacht = 55 dB(A), LAmax = 6 mal 57 dB(A) neue/wesentl. baulich erweiterte militärische Flugplätze LAeq Tag = 63 dB(A) LAeq Tag = 58 dB(A) bestehende militärische Flugplätze LAeq Tag = 68 dB(A) FlugLärmG 1971 bis 2007 Verkehrsflughäfen mit Fluglinienverkehr (ziv. u. milit.) Lärmpegel (LAeq (4)) > 67 dB(A) Lärmschutzzone 1 LAeq > 75 dB(A) Lärmschutzzone 2 LAeq > 67 dB(A)

Verkehrsflughäfen mit Fluglinienverkehr LAeq > 67 Fluglärm: Bau- und Planungsverbote FlugLärmG n. F. Lärmschutzbereich Verkehrsflughäfen m Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr Verkehrslandeplätze m Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr > 25 000 Bewegungen/Jahr tags LAeq ≥ 55/60; nachts LAeq ≥ 53/55, LAmax ≥ 6 x 57 Tag-Schutzzone 1 Tag-Schutzzone 2 Nacht-Schutzzone Planungs- u Errichtungsverbot „sensible“ öff Einrichtungen Planungs- u Errichtungsverbot Schulen, Kindergärten u. ä. Planungsverbot Whgen; Ausn zur Innenverdichtung Errichtungsverbot Whgen; vielfältige Ausn f bestehende BebauungsRe (SchallSchAuflagen) z. T. zeitl Beschränkung des BebauungsR auf 7 Jahre Whgen dürfen geplant u errichtet werden (SchallSchAuflagen) FlugLärmG a. F. Lärmschutzbereich Verkehrsflughäfen mit Fluglinienverkehr LAeq > 67 Lärmschutzzone 1 LAeq > 75 dB(A) Lärmschutzzone 2 LAeq > 67 dB(A) Planungs- u. Errichtungsverbot für „sensible“ öff. Einrichtungen; Ausn. m. Schallschutz zul. Errichtungsverbot für Wohnungen; vielfältige Ausn. für bestehende Bebauungsrechte (m. Schallschutzauflagen) Planungsverbot für Wohnungen Wohnungen dürfen geplant u. errichtet werden mit Schallschutzauflagen

Fluglärm: FlugLärmG und LuftVG Planfeststellung Flughäfen - § 8 Abs. 1 LuftVG n. F. Planfeststellungserfordernis für Flughäfen und Landeplätze Berücksichtigungspflicht der öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung S. 3 neu: „Hierbei sind zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Fluglärm die jeweils anwendbaren Werte des § 2 Abs. 2 FlugLärmG zu beachten.“ Ebenso bei Genehmigungen nach § 6 LuftVG LuftverkehrslärmschutzVO aber weiterhin erforderlich

Fluglärm: FlugLärmG und LuftVG Passiver Schallschutz – BVerwGE 125, 116 Nachts Maximalpegel-Häufigkeitskriterium: 6 mal 55 dB(A) innen Dauerschallpegel 35 dB(A) innen Tags Dauerschallpegel Kommunikationsschutz 45 dB(A) innen Maximalpegel 55 dB(A) innen SchallschutzVO mit entsprechenden Regelungen erforderlich

Fluglärm: FlugLärmG und LuftVG Planfeststellung Flughäfen BVerwGE 125, 116 - Berlin Schönefeld Kriterium Tag Nacht Höchstzulässiger Dauerschallpegel 45 dB(A) 35 dB(A) Höchstzulässige maximale Einzelschallpegel 55 dB(A) Maximalpegel-Häufigkeitskriterium 6 x 55 dB(A) Außen Innen

Umgebungslärm

Umgebungslärm: Verfahrensschritte Untersuchungsbereich Phase Lärmkarten bis Aktionspläne bis Ballungsräume > 250 000 Einw. 1 30. Juni 2007 18. Juli 2008 Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr Haupteisenbahnstrecken > 60 000 Züge/Jahr Großflughäfen > 50 000 Bewegungen/Jahr Ballungsräume > 100 000 Einw. 2 30. Juni 2012 18. Juli 2013 Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr Haupteisenbahnstrecken > 30 000 Züge/Jahr

Anteil der einbezogenen Bevölkerung Umgebungslärm Belastungssituation Straßenverkehr (ohne summative Betrachtung) Berlin Hamburg Frankfurt/M Belastete dB(A) LDEN LNIGHT >45 - 50 156 300 >50 - 55 183 800 120 000 61 200 >55 - 60 220 200 146 400 134 500 96 100 78 300- 42 300 >60 - 65 155 000 135 300 109 100 46 100 51 700 21 300 >65 - 70 140 200 56 300 86 900 2 300 38 800 3 300 >70 - 75 112 600 32 200 18 700 400 >70 1 400 100 >75 20 800 800 2 900 Summe 648 800 523 200 363 500 420 900 190 400 128 500 Anteil der einbezogenen Bevölkerung 20 % über 55 dB(A) 16 % über 50 dB(A) 21 % 15 % über 50 dB(A) 30 %

Auslöseschwellen für Lärmaktionsplanung (ohne summative Betrachtung) Umgebungslärm Auslöseschwellen für Lärmaktionsplanung (ohne summative Betrachtung) Umwelthandlungsziel Zeitraum Lden Lnight Vermeidung Gesundheitsgefährdung kurzfristig 65 dB(A) 55 dB(A) Minderung erheblicher Belästigung mittelfristig 60 dB(A) 50 dB(A) Vermeidung erheblicher Belästigung langfristig 45 dB(A) UBA/SRU Bundesland Lden Lnight 1. Stufe 2. Stufe Berlin 70 65 60 55 Hamburg NRW Brandenburg Bundesländer

Umgebungslärm: Lärmsummation Berlin Pankow Breite Straße Fassadenpegel an Wohngebäuden Fassadenpunkte Straße (KFZ einschl. BVG-Busse) Eisenbahn / S-Bahn Flugverkehr (Flughafen Tegel) Straßenbahn/U-Bahn oberirdisch  Lärmquellen Mittelachsen Straßen Mittelachsen Schienen Mittelachsen Straßenbahn/U-Bahn oberirdisch

Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung Die Luftqualitäts-Richtlinie und die Verschärfung von Emissionsstandards Prof. Dr. Hans-Joachim Koch

Belastung durch Luftschadstoffe Trotz Reduktionserfolgen bei den Luftschadstoffen: Vielerorts (insbesondere in den Ballungsgebieten) zu hohe Konzentrationen an NO2, Feinstaub und an bodennahem Ozon Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit und Aufnahmekapazitäten der Ökosysteme werden überschritten internationale Verpflichtungen für 2010 zu nationalen Emissionshöchstmengen für NOx und NH3 werden von Deutschland verfehlt

Verkehrsmessstationen (V) V Messstationen mit Überschreitungen des Immissionsstandards für PM10 bzw. des Jahresmittelgrenzwertes für NO2 (ab 2010) Anteil Verkehrsmessstationen (V) V Alle Messstationen (M) M PM10 NO2

Überschreitung der Critical-Load-Funktion durch Stickstoffeinträge, Bezugsjahr 2004 Quelle: NAGEL et al. 2008

Prognostizierte Zielverfehlung für NOx und NH3 bei den Emissionshöchstmengen der NEC-RL (2010); Ziele der Thematischen Strategie für 2020 SO2 NOx NH3 NMVOC

Ziele der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung (Sept Ziele der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung (Sept.05) für 2020 Ziele für 2020, Verbesserung gegenüber 2000 in % Lebenszeitverluste durch Feinstaub 47% Akute Mortalität durch Ozon 10% Übersäuerte Waldflächen 74% Übersäuerte Frischwassereinzugsgebiete 39% Ökosystemflächen mit zu hohen Nährstoffeinträgen 43% durch Ozon geschädigte Waldflächen 15%

Die novellierte Luftqualitätsrichtlinie: Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und sauberere Luft für Europa bisherige Grenz-, Alarm- und Zielwerte bleiben im Prinzip erhalten, allerdings: die ursprünglich vorgesehene Verschärfung des Jahresgrenzwertes für PM10 ist entfallen Die Fristen für die Einhaltung der Grenzwerte können verlängert werden (z.B. bis zu 3 Jahre für den PM10-Grenzwert) Wichtiger Fortschritt: Aufnahme eines Jahres-Grenzwertes für PM2,5 (ab 2015 verbindlich) und die Vorgabe, flächendeckend die PM2,5-Hintergrundbelastung in Ballungsgebieten zu reduzieren (je nach Vorbelastung bis zu 20 %)

Empfehlungen des SRU (1) Ziele der thematischen Strategie in die anstehende Novellierung der Richtlinie über Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) übernehmen Langfristig: die neuen Immissionsstandards für PM2,5 der novellierten Luftqualitätsrichtlinie verschärfen So bald wie möglich: neue Feinstaub- und NOx-Abgasgrenzwerte für LKW (Euro VI) verabschieden

Empfehlungen des SRU (2) Emissionen von Luftschadstoffen aus der Schifffahrt normieren emissionsmindernde Maßnahmen in der Landwirtschaft (z.B. Stickstoffüberschussabgabe) verabschieden weitere Emissionsminderungen bei stationären Quellen einführen Durchsetzung der Anforderungen der IVU-Richtlinie bei Altanlagen verbessern

Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung Prof. Dr. Heidi Foth: Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Unerwartete Belastungen Verbreiterte Aufgabenstellung Überprüfen der Wirksamkeit

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Nanomaterialien Bromierte Flammschutzmittel Arzneimittel in der Umwelt REACH Pflanzenschutzmittel Quecksilber

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Nanomaterialien Nanomaterialien haben ein hohes Entwicklungspotential Vielfalt der Materialien Gesundheitsrisiken über Einatmen Anpassen der Prüf- & Bewertungsverfahren Risikoklassifizierungen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Bromierte Flammschutzmittel (BFS) (Ent)Flammschutz ist unverzichtbar Breite Anwendung Weite Verbreitung und Persistenz wichtiger Vertreter der BFS Wirkqualitäten mit Besorgnis Lücken in der Risikobewertung schließen Auswahl der besten Stoffe und Technologien innerhalb des Produktsegments

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Arzneimittel in der Umwelt Arzneimittel sind in der Gesundheitsversorgung unverzichtbar Beseitigung des Datendefizits Anpassung der Bilanzierung Minderung der Präsenz von Arzneimittelwirkstoffen in der Umwelt Minderung des Antibiotikumeinsatzes

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen REACH Ein konsequenter Schritt zu mehr Chemikaliensicherheit Weiterführung des kooperativen Konzeptes Verlagerung der Verantwortlichkeiten Neue Institution auf Gemeinschaftsebene Selektion besonders gefährlicher Stoffe Bislang einzigartige Arbeitslast Das immense Aufgabenspektrum für die Agentur und die Mitgliedstaaten braucht Kapazitäten und Expertisen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Pflanzenschutzmittel Hoher Standard in der Regulierung Rückstände in Lebensmitteln Funde im Grund- und Oberflächenwasser Monitoring Harmonisierung der Standards Umweltschutz und Zulassung

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Quecksilber Umweltbelastung hat eine globale Dimension erreicht Breite (historisch) technische Nutzung Persistenz und Bioakkumulation Potential der Emissionsminderung ausschöpfen Verringerung des Angebots als Rohstoff Entwicklung der Lagerungstechnik Weiterführung der International führenden Rolle im Umweltschutz

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Zusammenfassung Erweiterte Aufgaben zum Schutz der Umwelt Verantwortung für Angemessenheit der Methoden Transparenz im Verfahren und in der Umsetzung Entwicklung eines Risikodiskurses

Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung Prof. Dr. Martin Faulstich: Den Übergang von der Abfall- zur Ressourcenpolitik vorantreiben

Verwertungsquoten steigen Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft Verwertungsquoten steigen

Gesamtmengen stagnieren Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft Gesamtmengen stagnieren

 Stoff- und Produktrecht ausbauen Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft Stoffströme sind nicht durch Abfallpolitik lenkbar! Ziele einer Ressourcenwirtschaft: Reduzierung des Material- und Energieeinsatzes Verringerung des Schadstoffgehaltes Steigerung der Wiederverwertung in der Produktion Abfallpolitik und -wirtschaft setzen am Ende der Wertschöpfungskette an  Stoff- und Produktrecht ausbauen

Fünfstufige Abfallhierarchie Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie unbefriedigend Fünfstufige Abfallhierarchie Verwertungsquoten für ausgewählte Abfallströme Gefahr einer Überfrachtung des Abfallrechts mit Ressourcenpolitik Schnittstellen zwischen Abfall- und Stoff-/Produktrecht nicht befriedigend geregelt

Abfall und Technologie Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft Abfall und Technologie Mechanisch Biologische Abfallbehandlung (MBA) Annäherung an technisch zuverlässiges Niveau Vorbedingungen: Rechtskonform, betriebssicher, kostengünstig Verfahrensoptimierung Deponiefraktion und Abgasbehandlung Weiterentwicklung für internationale Märkte Organische Reststoffe (Klärschlamm, Bioabfall, Gärreste) Inkonsistente Regulierung Schadstoffanreicherung möglich widerspruchsfrei regeln am Bodenschutz orientieren

Abfall und Technologie Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft Abfall und Technologie Sammelsysteme Neue Sortiertechniken: keine signifikanten Vorteile für Menge, Qualität und Kosten  Getrenntsammlung von Altpapier, Glas, Bioabfall beibehalten und sachgerecht ausbauen  Wertstoffsammlung erweitern (E-/Elektronikschrott!) Produktverantwortung Steuerung durch Abfallregime unzureichend  Quantität und Qualität der Erfassung erhöhen (Altfahrzeuge, E-/Elektronikschrott)  Scheinverwertung durch Export reduzieren

Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit! www.umweltrat.de