Delegiertenver-sammlung 24. September 2010 Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
Gendiagnostikgesetz – GenDG Ziel des Gesetzes ist es, die mit der Unter-suchung genetischer Eigenschaften ver-bundenen möglichen Gefahren und gene-tische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Entstehungsgeschichte Erste Expertenvorschläge: Frühjahr 2002 Erster Gesetzentwurf: Herbst 2006 Erster Referentenentwurf: 30.06.2008 Verabschiedung im Bundestag: 24.04.2009 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 31.07.2009 Inkrafttreten: 01.02.2010 Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Delegiertenversammlung am 24.09.2010 Aufbau Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2: Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken Abschnitt 3: Genetische Untersuchungen im Versuchsbereich Abschnitt 4: Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Delegiertenversammlung am 24.09.2010 Aufbau Abschnitt 5: Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben Abschnitt 6: Allgemein anerkannter Stand der Technik Abschnitt 7: Straf- und Bußgeldvor- schriften Abschnitt 8: Schlussvorschriften Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben § 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäfti- gungsverhältnisses § 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz § 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot § 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Arbeitsrechtliche Auswirkungen Beschäftigte sind nach § 3 Nr. 12: - Bewerber - im Arbeitsverhältnis stehende Arbeitnehmer - Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist - die zu ihrer Berufsaus- bildung Beschäftigte - Rehabilitanden Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Arbeitsrechtliche Auswirkungen § 19 umfassendes Verbot: für die Durchführung genetischer Untersuchungen; Verwertung von genetischen Untersuchungsergeb-nissen; Verlangen der Mitteilung von Ergebnissen bereits vor-genommener genetischer Untersuchungen oder Ana-lysen, solche Ergebnisse entgegennehmen oder ver-wenden; Verlangen der Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen. Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Arbeitsrechtliche Auswirkungen § 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz - Einleitung - Genetische Untersuchungen - Blutuntersuchungen bei Einstellungsunter- suchungen - Arbeitsmedizinische Vorsorgeunter- suchungen - Ausnahmen vom Verbot Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Arbeitsrechtliche Auswirkungen § 21 Arbeitsrechtliches Benachteili-gungsverbot - Schadensersatzanspruch - Schmerzensgeld - Ordnungswidrigkeit - Beweisfragen Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Gendiagnostikgesetz – GenDG Das GenDG ist unter folgender Internetadresse zu finden: http://bundesrecht.juris.de/gendg/index.htm Delegiertenversammlung am 24.09.2010
Gendiagnostikgesetz – GenDG Danke für eure Aufmerk-samkeit !!! Delegiertenversammlung am 24.09.2010