»Bleiberecht in Schleswig-Holstein« Tagung zur Verwaltungsumsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung in S-H Mittwoch 31. Januar, 10 bis 16°° Uhr Kath. Kirchengemeinde.

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»Bleiberecht in Schleswig-Holstein« Tagung zur Verwaltungsumsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung in S-H Mittwoch 31. Januar, 10 bis 16°° Uhr Kath. Kirchengemeinde Nikolaus, Rathausstrasse 5, Kiel Volker Maria Hügel – GGUA Münster

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 2 Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!

Materialien: Volker Maria Hügel GGUA-Flüchtlingshilfe Südstr Münster Europäische Union Europäischer Flüchtlingsfonds

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 4 TOP 8 Rückführungen in den Irak Mit der Rückführung von irakischen Straftätern könne begonnen werden unter der Beachtung der vom UNHCR eingeräumten Möglichkeiten. Auf dem Luftweg in den Nordirak – wenn erforderlich auch mit Begleitung durch die Bundespolizei Die IMK bittet den BMI, Gespräche mit der irakischen Seite zur Ausweitung der Abschiebungen zu führen.

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 5 Regelung vom ist unzureichend und kleinlich Umsetzung ist höchst unterschiedlich in den Bundesländern; das gilt + wie -! Ausreisepflicht (nur bei AE aus Kapitel 2, Abschnitt 5 AufenthG) kann durch Verzicht (?) erzeugt werden, Verhältnis zum AufenthG und HFK/Pet 6/8 Jahre Systematik umgekehrt LU-Sicherung / Ökonomisierung des Bleiberechtes Höhe der LU-Sicherung an SGB II und mal an AsylbLG gelehnt Gnadenfrist zur LU-Sicherung bis Putziger Hinweis bei Alten und Kranken auf § 68 AufenthG Ausschlussgründe zu rigide – Sippenhaft; 50 TS Kritik

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 6 Es fehlt eine großzügige Umsetzung von Nr. II. 5 des IMK- Beschlusses – Erlass gibt nur den Wortlaut wieder, klärt aber nichts. Verzicht auch für abgebrochene(?) Studenten möglich? Unterbrechungszeiten unflexibel Familien ohne Trauschein? LU-Sicherung ohne Wohngeldbezug – Verzicht reicht nicht Kinderzuschlag? Keine MUF-Regelung Es fehlt: § 10 III AufenthG ist unschädlich Tätige Reue bis zum ? Passpflicht Kritik

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 7 Vorschläge best practise einführen – in allen Bezugserlassen gibt es Regelungen, die nicht durch den Wortlaut des Beschlusses abgedeckt sind. Daher: Kritikpunkte positiv regeln Bei einer AE ohne Perspektive und Verzicht, z.B. könnte einhergehen mit einer nachträglichen Befristung der AE durch die ABH – dann wäre man ausreisepflichtig Einfluss auf die erwartete gesetzliche Regelung nehmen. Insbesondere: Lockerungen LU-Sicherung und Ausschlussgründe. Eigene Regelung für MUF und volljährige Kinder Verbesserungen in § 25 V AufenthG Keine Widerrufsverfahren Irak/Afghanistan

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 8 Die Regelungen des Beschlusses im Detail

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 9 Der Bleiberechtsbeschluss der IMK vom 17. November TOP 6 Ausreisepflichtige ausländische Staatsange- hörige, die faktisch, wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, können gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG ein Bleiberecht erhalten. Wer keine AE erhält und nicht unter den Beschluss fällt, soll konsequent abgeschoben werden. Die IMK mahnt Verschärfungen des AsylbLG beim Gesetzgeber an

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 10 Der Bleiberechtsbeschluss der IMK vom 17. November TOP 6 Umsetzung in den Ländern erfolgt durch eine Anordnung nach § 23 Abs. 1 AufenthG. Diese ist keine Rechtsnorm, sondern wie eine Verwaltungsvorschrift auszulegen und anzuwenden – somit kein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch. Ermessensentscheidung der ABH aber: Anspruch auf Gleichbehandlung

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 11 Der erfasste Personenkreis Ausreisepflichtige (zum Zeitpunkt der ABH- Entscheidung) ausländische Staatsangehörige Keine Beschränkung auf Asylantragsteller oder Vertriebene Besitz einer Duldung nicht zwingend Berlin und Sa schließen AE aus, die NICHT nach dem 5. Abschnitt AufenthG erteilt wurde – ansonsten Grund der Einreise unerheblich

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 12 Der geforderte Inlandsaufenthalt Ununterbrochener Inlandsaufenthalt Kurzfristige Auslandsreisen oder vorübergehende Unterbrechungen sind unerheblich Nach einer Abschiebung beginnt die Frist erneut Keine Unterbrechung, wenn bei unbekanntem Aufenthalt Nachweis des Inlandsaufenthaltes geführt werden kann und dadurch kein Ausschlussgrund besteht

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 13 Begünstigte Personengruppen (a) Familie mit mindestens einem, am (noch) minderjährigen Kind, dass in den Kindergarten oder zur Schule geht Alternative: Zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung in den Kindergarten oder zur Schule geht Einreise von mindestens einem Elternteil vor dem Einbezogen auch später eingereiste o. hier geborene Kinder Kinder ab 3. Lebensjahr, wenn fehlender Kindergarten Besuch nicht wg. mangelnder Integration der Familie (Berlin ab 2 Jahre) Nur 1 Kind unter 3 Jahre nicht im KiGa 8 Jahre (S-H)

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 14 Begünstigte Personengruppen (b) Minderjährig eingereiste aber bereits volljährig gewor- dene (unverheiratete) Kinder, die im Familienverband eingereist sind und deren Familie in Deutschland ist Unbegleitete Minderjährige sind vom Wortlaut des Beschlusses II 5 einbezogen, wenn sie bei der Einreise (auch kurz vor dem Stichtag!) minderjährig und am Stichtag volljährig und ledig waren. – sehr umstritten und in Ber, Bra, MV und RP mit Stichtag Bay und Ba-Wü nur im Familienverbund und nur, wenn noch 1 minderj. Kind in der Familie

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 15 Die Stichtage 17. November 2006 Tag des IMK-Beschlusses 18. Mai 2007 Soll-Antragsfrist (Bra: ) Einreise vor dem 18. November 2000: Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (R-P) in Kindergarten oder Schule. MUF (Berlin und R-P) Einreise vor dem 18. November 1998: Alle übrigen Personen.

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 16 Die Stichtage 30 September 2007: Für alle: Nachweis der mündlichen Grundkennt- nisse der deutschen Sprache A2 GERR. Abschiebungsstopp bis für die, die noch keine Arbeit haben aber: auch keine Ausschlusskriterien erfüllen. Konkretes Arbeitsangebot führt zur AE 1. Oktober 2007: Letzter möglicher Tag der Antragstellung NRW u. Berlin (da der ein Sonntag ist)

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 17 Die Anforderungen Ausreisepflichtig (Asylantragsteller müssen Asylantrag zurückziehen; Verzicht auf AE z.B. bei Widerrufsfällen(?)) Dauerhaftes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – auch aus mehreren Verträgen bestehend (möglich auch ein Ausbildungsverhältnis)

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 18 Die Anforderungen LU der Familie muss am durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert sein. (Kindergeld, (Wohngeld nur Berlin und NRW) und auf Beitragsleistungen beruhende Zahlungen sind unschädlich) Es besteht Passpflicht

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 19 Die Anforderungen Ausreichender Wohnraum 10/12 qm pro Person (Kommunale Gemeinschaftsunterkunft ist ausreichend, wenn die Nutzungsgebühren bezahlt werden) Schulbesuch muss nachgewiesen werden / positive Schulprognose kann verlangt werden Einbezogen werden junge unverheiratete Erwachsene, die minderjährig eingereist sind und eine positive Integrationsprognose haben. Eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 20 Die Ausnahmen LU Sicherung am Ausnahmen: Auszubildende in anerkannten Lehrberufen Familien, wenn nur vorübergehend auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind Alleinerziehende, die vorübergehend Sozialleistungen beziehen / § 10 I Nr. 3 SGB II Erwerbsunfähige und > 65 bei Sicherung des LU/ Verpflichtungserklärung (§ 68 AufenthG)

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 21 Die Ausschlussgründe Täuschung der ABH über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände – Frage der Ursächlichkeit Abschiebung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert – Frage der Ursächlichkeit Ausweisungsgründe nach den §§ 53, 54, 55 Abs. 2 Nr. 1-5 und 8 AufenthG vorliegen. 50 TS (kumulativ) allgemein, 90 TS (kumulativ) Straftaten gegen AufenthG (AuslG) oder AsylVfG Bezüge zu Extremismus oder Terrorismus – unterhalb der Ausweisungsgründe Ein Familienmitglied wg. Straftaten ausgeschlossen – gilt für alle. Ausnahme: Trennung Kinder/Eltern möglich § 37 I AufenthG

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 22 Wer kann noch unter den IMK- Beschluss fallen? Wer am über keine Lebensunter- haltssicherung verfügt, kann noch bis zum 01. Oktober 2007 ein konkretes Arbeitsangebot (Vertrag) vorlegen und erhält dann eine AE Danach muss von der ABH die Zustimmung der AgfA gemäß § 9 I BeschVerfV eingeholt werden und die Zustimmung ist nachzutragen.

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 23 Allgemein ABH können Integrationsgespräche führen und Integrationsvereinbarungen machen Wenn Antrag positiv entschieden durch ABH wird AE befristet für maximal 2 Jahre erteilt. Verlängerung erfolgt unter Beachtung von § 8 Abs. 1 AufenthG.

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q 24 TOP 5 Einbürgerungen Ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 GERR) auch bei mit einzubürgernden Ehegatten zwingend Besondere Integrationsleistungen 6 Jahre Wegfall der Vergünstigungen für unter 23-Jährige Strafen maximal 90 TS FDGO, Terror, Extremismus etc. BAMF-Konzept für Einbürgerungskurse wird angenommen

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Rückmeldungen sind willkommen! Verantwortlich für Inhalt und Durchführung: Volker Maria Hügel

GGUA Flüchtlingshilfe Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Projekt Q Ende