Meldung zur Bachelorarbeit im Kernfach Sozialkunde

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Meldung zur Bachelorarbeit im Kernfach Sozialkunde Gegenstand der Veranstaltung sind vor allem die Gemeinsamkeiten im Prüfungsverfahren

Anmeldung zur Bachelorarbeit Termine In jedem Semester wird ein Termin für die Meldung zur Bachelorarbeit angeboten. Um Ihnen den Abschluss des Studiums innerhalb eines Semesters zu ermöglichen, liegt dieser Termin entsprechend früh. Meldetermin im Wintersemester 2013/2014 28. Oktober 2013, ab 9 Uhr Meldetermin im Sommersemester 2014 voraussichtlich im April 2014 Unterlagen Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem über die Homepage erhältlichen Meldeformular.

Erst- und ZweitgutachterInnen BetreuerInnen der Bachelorarbeit Nur ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen des OSIs können Ihre Bachelorarbeit betreuen. Zu dieser Gruppe gehören auch die Emeriti, HonorarprofessorInnen und außerplanmäßigen ProfessorInnen. Achtung: Lehrbeauftragte sind keine PrivatdozentInnen! ZweitgutachterInnen Als ZweitgutachterInnen können zusätzlich zu den o.g. PrüferInnen auch die promovierten WiMis des OSIs fungieren. Die ErstgutachterInnen dürfen eine(n) ZweitgutachterIn vorschlagen; der Prüfungsausschuß versucht, diesen Vorschlag zu berücksichtigen. Sie haben kein Vorschlagsrecht. Externe PrüferInnen werden nur im Ausnahmefall eingesetzt und nur sofern sie an einer anderen Institution prüfungsberechtigt sind.

Die Bachelorarbeit (1) Voraussetzung für die Meldung Um sich zur Bachelorarbeit melden zu können, müssen Sie den Abschluss der Pflichtmodule und des Wahlpflichtmoduls nachweisen können. Bitte denken Sie auch daran, dass Sie die Bachelorarbeit studienbegleitend im Aufbaumodul II verfassen müssen. Das bedeutet, dass dieses Modul zum Zeitpunkt der Meldung eröffnet sein muss (Buchung zumindest einer Veranstaltung), aber auf keinen Fall abgeschlossen sein darf. Der Titel Der Titel muss thematisch dem Studiengebiet des Aufbaumoduls II entsprechen, aber nicht aus einem der Seminare hervorgehen. Er wird in Absprache mit Ihnen von dem/der ErstgutachterIn vorgeschlagen und vom Prüfungsausschuss genehmigt. Er kann nach der Ausgabe nicht mehr verändert werden. Sie dürfen aber zur Präzisierung einen Untertitel vergeben.

Die Bachelorarbeit (2) Die Bearbeitungsfrist Die Bearbeitungsfrist beginnt am Tag der Themenausgabe (14. November 2013) und beträgt acht Wochen. Entscheidend ist dabei das vom Prüfungsausschuss festgesetzte Datum. Wann Sie den Titel tatsächlich im Prüfungsbüro abholen, hat keinerlei Einfluss auf die Bearbeitungsfrist. Die Arbeit muss spätestens am Abgabetag 9. Januar 2014 nach BPO 2004; 23. Januar 2014 nach BPO 2012 im Prüfungsbüro eingereicht oder per Post zugeschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Lassen Sie sich einen Einlieferungsbeleg geben! Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten müssen als nicht bestanden gewertet werden. Verlängerung der Bearbeitungsfrist Die Bearbeitungsfrist kann gegen Vorlage einer ärztlichen Krankschrei-bung bis zu 14 Tage verlängert werden. Achtung: es gilt jeder Kalen-dertag! Unabhängig von etwaiger Erkrankung erhalten nichtmutter-sprachige BildungsausländerInnen gegen Vorlage eines entsprechenden Personaldokuments eine Verlängerung von 7 Tagen.

Die Bachelorarbeit (3) Bearbeitungshinweise Bitte beachten Sie die mit dem Titel ausgegebenen Bearbeitungshin-weise. Darüber hinausgehende Formatierungsvorschriften gibt es nicht. Die Begutachtung Erst- und ZweitgutachterIn erstellen in der Regel voneinander unab-hängige Gutachten. Der/die ZweitgutachterIn darf sich aber auch dem Votum des/der ErstgutachterIn anschließen. Bei differierenden Bewertungen gilt das arithmetische Mittel aus beiden Noten. Vorliegende Noten teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens dürfen Sie in Ihre Prüfungsakte Einsicht nehmen.

Der Studienabschluß Antragstellung Wenn alle Module Ihres Studiengangs (incl. Benotung) abgeschlossen sind, beantragen Sie den Studienabschluss. Für den Antrag auf Studienabschluss gibt es keinerlei Fristen. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsbüros. Bitte beachten Sie, dass Sie zusammen mit dem Antrag Bescheinigungen des jeweiligen Fachbereichs über den Abschluss Ihres 60-LP-Modulangebots und der LBW einreichen müssen. Ausstellung der Dokumente Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement werden schnellstmöglich ausgestellt. Die Vergabe findet in der Regel im Rahmen der gemein-samen Abschlussfeier für Bachelor- und DiplomabsolventInnen statt. Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie die Dokumente selbstverständlich sofort nach Fertigstellung.

Zusätzliche Dokumente Zwei-Drittel-Bescheinigung Wenn Sie sich um einen Studienplatz in einem Masterstudiengang bewerben möchten, den Bachelorstudiengang aber noch nicht abgeschlossen haben, können Sie sich von uns eine sogenannte Zwei-Drittel-Bescheinigung ausstellen lassen. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist, dass Sie in allen Studiengangsbestandteilen bereits zwei Drittel der Leistungs-punkte erworben haben und uns dieses durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen aus dem 60-LP-Modulangebot und der LBW nachweisen können. Zusätzlich wird für die Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang auch die Bestätigung verlangt, dass der Titel der BA-Arbeit bereits ausgegeben wurde und Sie alle Studienleistungen bis zum Ende des jeweiligen Semesters erbringen können.

Hinweis für BAFöG-EmpfängerInnen Vorläufige Immatrikulation Wenn Sie sich erfolgreich um einen Studienplatz im Masterstudiengang beworben, den Bachelorstudiengang aber noch nicht abgeschlossen haben, werden Sie aufgrund der Zwei-Drittel-Bescheinigung zunächst vorläufig in den Masterstudiengang immatrikuliert. Bedauerlicherweise hat das BAFöG-Amt häufig die vorläufige Immatri-kulation nicht akzeptiert und die Zahlungen bis zur endgültigen Immatrikulation eingestellt. Die Freie Universität versucht, in Koope-ration mit den anderen Berliner Universitäten Abhilfe zu schaffen. Sie sollten aber im eigenen Interesse durch frühzeitige Erbringung der letzten Studienleistungen den Studienabschluss und damit die endgültige Immatrikulation beschleunigen. Falls Sie von der Einstellung der Leistung betroffen sind, sollten Sie auch prüfen, welche Rechtsmittel Ihnen zur Verfügung stehen.

Zeitplan im Überblick für Meldung WiSe 2013/2014 Meldung zur Bachelorarbeit 28. Oktober 2013 ab 9 Uhr Ausgabe des Themas UND Beginn der Bearbeitungsfrist 14. November 2013 zwischen 10 und 13 Uhr Abgabe der Bachelorarbeiten nach BPO 2004 am 9. Januar 2014 nach BPO 2012 am 23. Januar 2014