LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: 02129-959126 13.11.2008 Folie: 1 © LIMES.

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LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 1 © LIMES 2008 Mobilfunk & Co ohne Grenzen ? - wie wir sie in den Griff bekommen? Lösungsansätze JA zur mobilen Kommunikation – Nein zum hochfrequenten Elektrosmog! (Ist dies machbar?)

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 2 © LIMES Ihre persönliche Positionierung Wir leben in einer Welt, die keine einfachen Lösungen mehr für Krisen und gesell- schaftliche Probleme bereit hält, egal wohin Sie schauen. Standardmechanismen um damit fertig zu werden waren bisher: –ignorieren /Augen zu und durch / jetzt keine Zeit, –totale Ablehnung/ Nichtnutzung / Nicht mitmachen, –delegieren an die bisher verantwortlichen Institutionen, aber: 2. Die Medien als die 4 Gewalt im Staat: sie jagen nur jeden Tag eine andere Sau (Krisen- und Horrormeldungen) durchs Dorf. Der Bürger bleibt dadurch keine Zeit zum Nach- denken, zum Verstehen oder gar zum Einmischen. Medien haben heute selten Geld bzw. Zeit zur eigenen Recherche und differenzierten Meinung 1. Die Wissenschaft hat nie 100% Beweise und selten eine einheitliche Position, ist immer im Fluß, ihr größtes Problem ist eine verständ- liche Kommunikation mit dem Medien, der Politik oder gar den Bürgern über Wissen, Unsicherheiten und Probleme. Was ankommt in der Öffentlichkeit ist entweder zu platt (BZ-Niveau) oder zu diffus. Daraus kann jeder Manipulator die Wahrheiten formen, die ihm in seinen Kram passen. 3. Die Politik hat sich in die Abhängigkeit der Wirtschaft begeben. reagiert nur auf Druck von vielen Wählerstimmen. Fordern Sie nicht, so folgen die Politiker dem Drängen und Versprechen der Wirtschaftslobby Erwarten Sie also von diesen 3 nicht die Lösung irgendeines der großen Probleme, sondern machen Sie sich selbst ein Bild, positionieren sich und werden mindestens in einem Problemkreis selbst aktiv. Mischen Sie sich ein !

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 3 © LIMES Ihre 10 Gebote zur drahtlosen Kommunikation 1.Behalten und benutzen Sie - wo immer möglich - das drahtgebundene Festnetz-Telefon und -DSL. 2.Handy-Gespräche so kurz wie möglich führen und danach (vor allem nachts) immer ausschalten, der Anrufbeantworter arbeitet für Sie! 3.Handy erst ans Ohr, wenn die Verbindung hergestellt ist! 4.Halten Sie alle Kinder und Jugendliche von Handys & Co fern! 5.Vermeiden Sie Handygespräche in Bus und Bahn, in geschlossenen Räumen, in Kellern, U-Bahnschächten oder Tiefgaragen! In Autos nur mit Aussen- antenne. 6.Beim Versenden von SMS das Handy generell so weit wie möglich vom Körper fernhalten! 7.Beim Telefonieren immer einige Meter Abstand von anderen Personen halten – sie werden mitbestrahlt! 8.Verzichten Sie auf WLAN bzw. UMTS-Datentransfers, diese erzeugen mit die stärksten Strahlenbelastung! 9.Keine Spiele via Handy spielen und keine Videos oder DVB-H ansehen! 10.Handys nie in die Hosentasche stecken – die Strahlung kann die Fruchtbarkeit bei Männern beeinträchtigen!

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 4 © LIMES Was Sie sonst noch tun können /sollten Kaufen Sie sich für Ihre Wohnung - wenn unbedingt nötig – eine DECT-Telefon, welches nur dann EMF ausstrahlt, wenn Sie wirklich telefonieren. Z.B. das Orchid LR7610 ECO LOW RADIATION Keine Handy-Nutzung für Internet-Surfen Wenn Sie beruflich ein vom Handy Abhängiger sind, dann kaufen Sie sich dasjenige Handy mit dem geringsten SAR-Wert! Alle Handys mit SAR-Werten unter: Legen Sie das WLAN in LapTops, Internet-Radios und sonstigen Geräten tot und benutzen Sie das viel sichere, schnellere, störungsfreie, abhörsichere, EMF-arme LAN. Nutzen Sie nicht blind Datenfunk z.B. zur drahtlosen Übertragung von Wärme-, Wasser- und Stromverbrauch. Fallen Sie nicht auf die Werbung der Betreiber rein, die Ihnen erzählen, dass jeglichen Draht in Ihrer Wohnung zur Telekommunikation überflüssig ist, wenn Sie –t-home, Homezone, Zuhause-Zone oder e-Plus=? benutzen. Sie potenzieren die EMF in Ihrer Wohnung. Nutzen Sie blind kein Babyphon, das dauernd sendet, sondern schauen Sie in den Öko- Test. Z.Z. sind nur 2 von 23 Geräten zu empfehlen. Abstand zum Babybett min. 2mtr.! Lernen Sie und Ihre Kinder zu unterscheiden zwischen risiko- und risikolosen Handy- Zuständen, wie – dauernd betriebsbereit / standby – offline / aus Besser noch trennen Sie die Handy-Funktionen vom MP3-Player und Fotoapparat.

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 5 © LIMES Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Kinder Die Mobilfunkbetreiber machten % ihres Umsatzes mit Menschen, die jünger als 16 Jahre sind. 80% der Kinder älter als 8 Jahre besitzen ein eigenes Handy. In den Medien (Zeitung, Film, TV und Radio wird ganz selbstverständlich der Umgang der Kinder unter 10 Jahren mit Handys, DECT und WLAN gezeigt. Auch in 2009 empfehlen das Bundesamt für Strahlenschutz, der TüV Rheinland, das EU-Parlament in Straßburg, einige EU-Länder Kinder und Jugendliche von Handys und WLAN aus Gesundheitsvorsorge fernzuhalten. Handy-Verbot ist für Kinder bis 6 Jahre ist in Frankreich Für 2010 geplant (die Ärztekammer Wien (Österreich) will dem folgen). Das Web ist voll von entsprechenden Warnungen. Konfrontieren Sie Schule und Gesundheitsamt damit und fordern von diesen, dass diese Empfehlungen an den Schulen möglichst häufig (nachhaltig) thematisiert und umgesetzt werden. Machen Sie sich bitte die Mühe und sprechen mit Ihren Kindern kontinuierlich über die mit EMF verbundenen Gesundheitsgefahren und benutzen Sie in Ihrem Haushalt die vorhandenen Alternativen. Der Schutz der Kinder ist in Familien und Schulen, aber auch in Wissenschaft und Politik auf Erwachsene angewiesen, die sich ihre Verantwortung nicht abkaufen lassen.

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 6 © LIMES Fordern Sie Alternativen zur heutigen drahtlosen Technik Glasfaserkabel, wie es die T-Com heute schon in allen Städten verlegt, als Grundversorgung für Telefon, Internet, Radio, TV: Sie verhindern damit weitere drahtlose Dienste auf breiter Ebene. Mobilfunkplanungen durch neutrale Unternehmen, welche die Gesund- heitsvorsorge als Grundlage ihrer Planung ansehen und die auf der heutigen Technik aufsetzen. Unverzichtbare Grundelemente dieser Planung: –Voreilende, nachhaltige Aufklärung der ganzen Kommune. Verpflichtung der Bürger Sendemasten erst dann auf ihrem Grundstück errichten zu lassen, wenn die Kommune zustimmt. –Reduzierung der Sendeleistungen nach dem ALARA-Prinzip und der Nutzung der heute machbaren Technik –Einbeziehung und Begrenzung aller Strahlungsquellen (Altlasten und zukünftige Technik) in die Planung Getrennte Sende-/Empfangseinrichtungen (wenige Sender der Basisstatio- nen weit (und hoch) weg, viele Empfänger von Basisstationen in geringem Abstand). Basisstationen und Handy mit Lichtwellen. (1 Mia. Jahre Evolution haben dafür gesorgt, dass Mensch, Tier und Pflanzen diese sehr viel besser vertragen als die heute benutzten Frequenzbereiche. Vor allem, wir haben dafür Sinne, die uns Überbeanspruchung des Körpers schnell anzeigen.)

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 7 © LIMES Wenn die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden, kann gegen die Errichtung von Mobilfunkanlagen grundsätzlich nicht mit Gesundheitsgefahren argumentiert werden. 2. Soll die Mobilfunkanlage in einem Gebiet errichtet werden, das im Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, findet § 3 BauNVO Anwendung. Danach ist die Errichtung einer gewerbl. genutzten Mobilfunklanlage dort grundsätzlich unzulässig. 5.1 Kommunale Konzepte (I): Erläuterung zur aktuellen Gesetzeslage 3. Es gibt aber bei reinen Wohngebieten einen Ermessensspielraum der Kommune, ob Befreiung erteilt wird.(§ 31 BauGB bzw. 14 BauNVO ) Dabei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die sich an der Frage orientiert : Stören die Anlagen das Gebiet (Denkmalschutz, Massierung von Anlagen etc.) ? 4. Im unbeplanten Innenbereich einer Gemeinde wird gemäß § 34 Abs. 1 BauGB vorgegangen wie in entsprechenden bebauten Gebieten mit Bebauungsplan. Erfordert aber immer kommunales Einvernehmen. 5. Im Außenbereich gilt nach § 35 Abs.3 BauGB der Vorrang der Telekommunikationsdienst- leistung. Jedoch: Aufstellung eines B-Planes, Schutz der Landschaft, des Landschafts- schutzbildes (etwa durch Einführung einer Höhenbegrenzung für Bauwerke) hat aussetzende Wirkung. In der Zwischenzeit bis zur Aufstellung eines solchen Planes : Zurückstellung des Baugesuches (§ 15 BauGB) oder Veränderungssperre ( § 14 BauGB, 16,17 BauGB ) 6. Als gewerbliche Anlagen sind Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig in Gewerbe-, Industrie- Misch- und Kerngebieten ( § 6 – 9 Bau NVO).

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 8 © LIMES Kommunale Konzepte (II) : Erläuterung zur aktuellen Gesetzeslage 7.Aber die Rechtssprechung an den Verwaltungsgerichten einzelner Länder verändert sich langsam: –lt. Urteil Bay VGH v , 1 BV o und 1 BV ): wenn eine Kommune ein positives Mobilfunkkonzept vorlegt, kann dieses auch als Begründung für die Verweigerung von Standorten herangezogen werden. –Lt. Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom , Az. 12 B 2475/08 das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem von uns f ü r eine Gemeinde gef ü hrten Mobilfunkverfahren die kommunale Planungshoheit f ü r die Auswahl von Mobilfunk- standorten best ä tigt. (Rechtsanwalt Krahn – Zembol) –Lt. Beschluss vom 26.September 2008 Oberverwaltungsgericht NRW (Az.: 10 A 2599/07)... ist es der Stadt Erkrath nicht verwehrt, Standorte von Mobilfunkanlagen durch bauleitplanerische Mittel so zu bestimmen, dass bestimmte Gebiete geringer belastet werden als die nach den Grenzwerten der 26. BImSchV zul ä ssig w ä re. Soweit dies nach § 1 Abs. 3 BauGB st ä dtebaulich gerechtfertig ist und die weiteren Anforderungen an eine Bauleitplanung beachtet werden, darf eine Gemeinde Bauleitplanung auch zum Zwecke eines ü ber die immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsschwellen hinausgehenden, vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutzes betreiben.... (RA Peter Knitsch, Erkrath)

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 9 © LIMES Kommunale Konzepte (III): anzuwendende Landesgesetze # GebietsartZulässig als: Hauptanlage Nebenanlage Kommunale Zustimmung? Erläu- terung 1Reines Wohn- gebiet, hier gilt:§3 B auNVO Nur als Ausnahme lt.: §§31 Abs. 3 BauGB, §14 Abs.Nr.2 B auNVO Nur als Ausnahme lt.: §§31 Abs. 1 BauGB, §14 Abs.Nr.2 B auNVO Ja, gemäß §36 BauGB erforderl. #1,#2, #3, #7 2allgemeines Wohngebiet Nur als Ausnahme lt.: §§31 Abs. 3 BauGB, §14 Abs.Nr.2 B auNVO Nur als Ausnahme; §§31 Abs. 1 Nr.2 BauNVO Ja, gemäß §36 BauGB erforderl. #1, #2, #3 3Dorfgebiet Ja, nach §5Abs.2 Nr.6 BauNVO Zulässig, da bereits als Hauptanlage zulässig Nein, nicht erforderlich #5,#6, #7 4Mischgebiet Ja, nach §6 Abs.2 Nr.4 BauNVO s.o. Nein, nicht erforderlich #5,#6, #7 5Kerngebiet Ja, nach §7 Abs.2 Nr.3 BauNVO s.o. Nein, nicht erforderlich 6,#7 6Gewerbe- gebiet Ja, nach §8 Abs.2 Nr.1 BauNVO s.o. Nein, nicht erforderlich #6,#7 7Industrie- gebiet Ja, nach §9 Abs.2 Nr.1 BauNVO s.o. Nein, nicht erforderlich #6,#7

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 10 © LIMES Nicht optimierter Standort in Attendorn zurück

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 11 © LIMES Mittels Anlagenparameter optimierter Senderstandort in Attendorn zurück

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 12 © LIMES 2008 Hochfrequenter Elektrosmog ist mehr als ein normales Lebensrisiko! Der Punkt ist längst überschritten, bis zu dem Mobilfunkbetreiber und BfS mit Recht sagen konnten:...es gibt nur einzelne unbestätigte Hinweise auf Schäden, die ein Aufhalten dieser wichtigen Jobmaschine und Steuerquelle nicht rechtfertigen!... Das BfS sagt heute bereits allgemein: Vorsicht, so wenig wie möglich! und für Kinder: Nein! Die Süddeutsche Zeitung spricht von dem größten weltweiten Freilandversuch am Menschen! LIMES Forderungen zur besseren Einschätzung und Reduktion des bislang unbekannten Risikos: F1: Nachhaltige, breit angelegte Aufklärung unserer gesamten Gesellschaft F2: Forschung über E-Smog speziell hinsichtlich athermischer und Langzeitschäden ist zu __ intensivieren. Der Einfluß der Mobilfunkbetreiber ist dabei drastisch (auf 0) zu reduzieren. F3: ein Risikomanagement als Bundeseinrichtung ist aufzubauen mit Moratorium für neue Techniken und Dienste + vorlaufende Technikfolgenabschätzung Neubewertung der Risiken unter Einbeziehung aller Altanlagen + drahtlosen Dienste F4: Verzicht auf Heranwachsende als Konsumentengruppe solange keine Entwarnung von __ ___Wissenschaft und Kritikern gegeben wird. F5: Überarbeitung der 26.BImSchV inkl. der Vorsorge vor athermischen Schäden und der Mobil- ___funkvereinbarung 2003 damit mehr Handlungsspielraum für die Kommunen entsteht. F6: Erlassung von Vorschriften zum Aufbau und Nutzung von drahtlosen Techniken nach dem ___ALARA-Prinzip, durchgesetzt von kommunalen Mobilfunk-Konzepten. Helfen Sie bitte mit bei der Umsetzung der Forderungen!

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 13 © LIMES 2008 Ende Lösungsansätze Nachfolgend einige Vertiefungsfolien

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 14 © LIMES 2008 LIMES Forderungen I F1: Nachhaltige, breit angelegte Aufklärung unserer gesamten Gesellschaft (Nutzer, spez. Politiker, Journalisten). F2: Forschung über E-Smog speziell hinsichtlich a-thermischer und Langzeitschäden ist zu intensivieren. Der Einfluß der Mobilfunk- betreiber ist dabei drastisch zu reduzieren (möglichst auf Null). F3: ein behördliches Risikomanagement ist aufzubauen mit a. Neubewertung der Risiken b. Technikfolgenabschätzungen vor Produktion einer neuen Technik c. Sofortige Einführung demokratischer und technischer Kontrollen F4: Anpassung der 26. BImSchV an die wissenschaftlichen Erkenntnisse einschließlich der Vorsorge vor athermischen Wirkungen. F5: Vorschriften zum Aufbau und Nutzung von Drahtlosen Techniken nach dem ALARA-Prinzip.

LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: Folie: 15 © LIMES 2008 LIMES Forderungen II F6: Verzicht auf Heranwachsende als Konsumentengruppe solange keine Entwarnung von Wissenschaft, Umwelt-medizinern, Baubiologen und Kritikern gegeben wird. F7: Überarbeitung der Mobilfunkvereinbarung 2003 in dem Sinne, dass die Kommunen ermuntert werden neutrale /un-abhängige Planungen / Konzepte gegen die unwilligen Betreiber durchzusetzen. F8: Sofortiger Verzicht der Kommunen auf die Ausrede: wir können nichts tun, weil uns die Mobilfunkvereinbarung NRW keinen Spielraum zugesteht. Überall wo dies passiert, sollten Bürgerinitiativen die Politiker dazu zwingen. Deshalb: Orientierung an Attendorn, Lindlar und Erkrath. Diese Kommunen erstreiten sich in zähem Ringen ihren Einfluss auf die Senderstandorte. Es gibt in 2007/08 erste Verwaltungsgerichtsurteile, welche die Position der selbstbewußten Kommunen stärken.