Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,

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Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Basics KFix W‘ K‘ KØ p KØ K‘ W‘ X Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Basics W‘ K‘ KFix p K‘ KR P* PR W‘ X* X Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Aufgabe: Welche allokativen Überlegungen könnten generell für eine Förderung der Kinderproduktion stehen? Mit welchen Überlegungen lässt sich vor diesem Hintergrund die Einführung des sog. Elterngeldes angesichts seiner Verteilungswirkungen rechtfertigen? Wie würde sich alternativ die Einführung eines Familiensplittings auswirken? Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Annahmen: Elterngeld ersetzt Einkommen eines zuhause bleibenden Elternteiles für eine bestimmte Zeit zu einem festen Prozentsatz. Geburtenrate liegt unter 2 Umlagefinanzierte Sozialsysteme Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Allokative Überlegungen: Meritorik?????? Externe Effekte von Kindern? Negative (Lärm etc.) Positive Externalitäten von Kindern auf das Rentensystem? (Altersvorsorgewirkung von Kindern als Öffentliches Gut)? Rivalität (+) (Nichtausschließbarkeit von der Altersvorsorge Kind)? Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Mögliche positive externe Effekte von Kindern auf umlagefinanzierte Sozialversicherungssysteme W‘, K‘, p W‘ges W‘int K‘ pbrutto x* P* p1 W‘ext x1 x Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Auswertung Eigene Kinder finanzieren irgendwann die Rente fremder Leute, ohne dass die Eltern direkt etwas davon haben. Der Anteil der Beitragszahlungen der eigenen Kinder, den man in seiner eigenen Rente spürt, ist nämlich verschwindend klein. Die Wertschätzung dieser Leute kann also durch eine irgendwie geartete Gebährsubvention internalisiert werden (Ob man das Geld nicht besser direkt in die Finanzierung der Renten stecken sollte, bleibt hier bewusst offen) Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Verteilungswirkungen Durch das Elterngeld erhalten besserverdienende Eltern mehr Geld für ein Kind als Ärmere, was ihre höheren Opportunitätskosten ausgleicht. Durch die Maßnahme wird rein fiskalisch von Kinderlosen zu Kinderreichen und tendenziell von Arm zu Reich umverteilt. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Becker Opportunitätskostenansatz als Begründung für das Elterngeld Je mehr man verdient, desto weniger (!) kann man sich Kinder leisten, weil die Opportunitätskosten des Kinderkriegens steigen (man muss für die Kindererziehung auf mehr Einkommen verzichten). Empirisch richtig: Mehr Kinder in armen Ländern, AkademikerInnen bekommen besonders wenige Kinder. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Opportunitätskosten als allokatives Argument für das Kindergeld? Per se nein, da externe Erträge von Kindern zunächst einmal nichts mit den Opportunitätskosten des Kinderkriegens zu tun haben. Daher einzige denkbare Rechtfertigung: Kinder reicher Eltern werden möglicherweise qualitativ besser, zahlen daher höhere Beiträge und haben somit höhere externe Erträge. Ohne dieses politisch nicht erwähnbare Argument ist das Elterngeld weder allokativ noch distributiv zu rechtfertigen. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Familiensplitting Beim Familiensplitting wird das gesamte verfügbare Einkommen eines Haushaltes auf sämtlich Familienmitglieder aufgeteilt. Dadurch können der Grundfreibetrag mehrfach genutzt und hohe Progressionszonen vermieden werden Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Wirkung des Familiensplittings Zwei Individuen haben ein identisches Einkommen von 100. Individuum I ist alleinstehend, Individuum zwei hat eine(n) Frau/Mann und drei Kinder. Es besteht die Möglichkeit des Familiensplittings. T Y t‘ t‘ 100 20 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Zum Familiensplitting Besteuert werden soll nur, was den Individuen im Endeffekt auch zur Verfügung steht (Ausdruck des Leistungsfähigkeitsprinzips). Wenn also tatsächlich das Haushaltseinkommen allen Familienmitgliedern gleichmäßig zur Verfügung steht, darf auch keines der Familienmitglieder unverhältnismäßig belastetet werden. Auch hier werden reichere Familien stärker begünstigt als ärmere Familien, dies ist aber wenigstens systematisch begründbar. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke