Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Organisatorisches Am Fr. 24.11.2006 entfällt die Vorlesung „Öffentliche Einnahmen I“. Ab dem SS 2007 gibt es mit einiger Sicherheit keine Übung zu Öffentliche Einnahmen mehr. Die Vorlesung wird mit großer Wahrscheinlichkeit noch weiterhin angeboten. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Nachtrag zur intertemporalen Lastverteilung Bisherige Debatte auf die rein allokative Sicht beschränkt. Distributive Fragestellungen bleiben offen: Bedeutet intertemporale Gerechtigkeit die Gleichstellung aller Generationen? Lastverschiebung durch Staatsschulden (1,5 Billionen explizite und 5,7 Billionen implizite Staatschuld)? Sonstige Ausgleichsmechanismen (Umweltverschmutzung etc.)? Herstellung intertemporaler Gleichheit ist aus finanzwissenschaftlicher Sicht in erster Linie ein Effizienzproblem. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Leistungsfähigkeitsprinzip Das Leistungsfähigkeitsprinzip (ability to pay principle) besagt grob vereinfacht, dass jeder so viel zahlen soll, wie er kann. Besteuert wird also die Fähigkeit Steuerlasten zu tragen. Schwierigkeit: Operationalisieren der schwammigen Begriffe wie Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit. Ziel: Ableitung von Implikationen für ein „gerechtes“ Steuersystem, in dem sowohl horizontale als auch vertikale Gerechtigkeit verwirklicht sind. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Operationalisierung von Leistungsfähigkeit I Leistungsfähigkeitsbegriffe: Verfügungsgewalt über Zahlungsmittel? Gesamte ökonomische Position (full wealth)? Soll- oder Istpositionen? Fähigkeit, Nutzeneinbußen durch die Besteuerung zu verkraften? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Indikatoren für Leistungsfähigkeit Mögliche Bemessungsgrundlagen: Einkommen Vermögen Konsum Kombinationen In Deutschland: Einkommen als Bedürfnisbefriedigungspotential (also Abzug von Sonderlasten, Werbungskosten etc.) Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Operationalisierung von Leistungsfähigkeit II Wahl der geeigneten Bezugsperiode? Jahr? Lebenszyklus? Wahl der geeigneten Bezugseinheit Individuum? Ehegemeinschaft oder Familie? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Miniaufgabe Nehmen Sie aus finanzwissenschaftlicher Sicht Stellung zur jährlichen Steuerveranlagung. Inwiefern spielt die Ausgestaltung des Steuertarifs für ihre Aussagen eine Rolle? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Kurzwiederholung Tarifverlauf Gelb = proportional Grün = progressiv Rot = degressiv t‘ Y Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Zusammenhang von Grenz- und Durschschnittssteuersätzen, indirekte Progression t‘, tØ t‘ T tØ x Y Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Exkurs: Grenz- und Durchschnittssteuersätze in Deutschland 42,5 % t‘ tØ 52,2 Y in Tausend 7,6 12,7 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Proportionaler Tarif ohne Freibeträge I Y t‘ Zwei Individuen (Lebensdauer = 10 Jahre) haben ein identisches Lebenseinkommen von 100. Individuum I verdient (und versteuert) 1x100, Individuum II hingegen 5x20. 20 100 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Proportionaler Tarif ohne Freibeträge II Bei einem proportionalem Tarif ohne Freibeträge ist das Gebot horizontaler Gerechtigkeit auch bei jährlicher Besteuerung verwirklicht. Individuum 1 und Individuum 2 haben bei gleichem Einkommen auch die gleiche Steuerlast zu tragen. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Progressiver Tarif mit Freibeträgen I Y t‘ t‘ 100 20 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke
Progressiver Tarif mit Freibeträgen II Der Progressionseffekt und die Freibetragsregelungen führen dazu, dass c.p. ein „Einmalverdiener“ deutlich schlechter gestellt wird als jemand, der ein regelmäßiges Einkommen bezieht. Durch die jährliche Steuerveranlagung wird mithin das Gebot horizontaler Gerechtigkeit verletzt. In D wird dieser Effekt teilweise durch Gewinn- und Verlustverrechnungsvorschriften ausgeglichen. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke