TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 Großgemeinden & Raumordnung Arbeitsgruppe: Andere Länder - andere Ziele ?

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TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 Großgemeinden & Raumordnung Arbeitsgruppe: Andere Länder - andere Ziele ?

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 Großgemeinden & Raumordnung Gliederung 1.Problemdefinition 2.Bundesländervergleich 3.Entwurf eines Regionalplanes 4.Ziele des Planentwurfs 5.Thesen zur Diskussion

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 1. Problemdefinition Gemeindegebietsreform lässt Pläne veralten Eingemeindung ganzer Nahbereiche – Selbstversorgerorte im äußeren Entwicklungsraum ? Neue Grenzen, neue Namen Aufhebung, Ergänzung oder Neuaufstellungen der FNP zu erwarten Eingemeindungen zentraler Orte und besonderer Gemeindefunktionen

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 1. Problemdefinition Gebietsvergrößerung macht gemeindebezogene Ziele unscharf Großflächiger Einzelhandel in den Ortsteilen ? Siedlungsschwerpunkte im eV ohne Schienenanschluss (im fußläufigen Einzugsbereich) Ganze Einheitsgemeinden als zentrale Orte Ganze Einheitsgemeinden als Typ-2 -Gemeinden

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 1. Problemdefinition Zu viele Leitbild- und Zentralorte – Finanzkrise schließt wirksame Förderung aus 26 Entwicklungszentren und –Standorte plus 20 Zentren oder Orte mit besonderem Handlungsbedarf – alle aussichtsreich ? Insgesamt nur noch 436 Gemeinden, davon: 252 Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion (einschl. LVO und SVO) (58 v.H.)

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 1. Problemdefinition Fehlende Zielkonkretisierung der Nachhaltigkeitsgrundsätze Konzentration von Siedlungstätigkeit und sozialer Infrastruktur ohne ortsteilscharfe Aussagen ? Verkehrsreduzierende Siedlungsstrukturen ohne Konzentration ? 30 ha–Ziel ohne Konzentration und höhere Baudichte erreichen ?

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 Großgemeinden & Raumordnung Gliederung 1.Problemdefinition 2.Bundesländervergleich 3.Entwurf eines Regionalplanes 4.Ziele des Planentwurfs 5.Thesen zur Diskussion

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 2. Bundesländervergleich Ziele Vergleichs-/ Übersichtstabellen von Planungsinstrumenten anderer Bundesländer, die eine innergemeindliche Steuerung ermöglichen Evaluation über Wirksamkeit und Gerichtsfestigkeit der Plansätze Übertragbarkeit auf Brandenburg?

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 2. Bundesländervergleich Tabellen Konzentration auf Bereiche: Siedlungsentwicklung, Einzelhandel, Gewerbe/Industrie, zentralörtliche Ausstattung Auswahl von Bundesländern mit Gemeindegebietsreformen: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen mit Braun- schweig und Hannover

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 2. Bundesländervergleich Beispieltabelle: Gewerbe und Industrie

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 2. Bundesländervergleich Auswertung Gebiets- und / oder ortsteilscharfe Aussagen in der Mehrzahl der untersuchten Pläne vorhanden Betonung der im ROG genannten Grundsätze und Ziele Siedlungsbereiche, Versorgungskerne, Schwerpunktbereiche als wesentliche Hauptinstrumente

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 2. Bundesländervergleich Evaluation Existieren juristische Gutachten oder Urteile über die Zulässigkeit innergemeindlicher Regelungen Welche Erfahrungen zur Umsetzbarkeit und Wirksamkeit ausgewählter Festsetzungen gibt es? Gibt es ein Gutachten oder Monitoring zur Umsetzbarkeit und Wirksamkeit? Rücklauf: 7 von 12 Fragebögen

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 2. Bundesländervergleich Ergebnisse Gebiets- oder ortsteilscharfe Aussagen sind möglich, im Einzelfall aber mit der Kommune abzustimmen Landes- und Regionalplanung ist es nicht möglich, kontraproduktiven Bestimmungen von Bund und Ländern entgegenzuwirken Möglichkeit der Steuerung von Standorten, nicht aber von Strukturen

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 2. Bundesländervergleich - Beispiel: Baden-Württemberg Der VGH BW bestätigt die Rechtmäßigkeit gebietsscharfer Ausweisungen im Regionalplan Stuttgart. § 8 Abs. 3 LplG (Verband Region Stuttgart ist verpflichtet, regionalbedeutsame Schwerpunkte [...] gebietsscharf auszuweisen) beachte die verfassungsrechtlichen Grenzen, d.h. den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie und das Gebot der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot. Die Revision der Kommune wurde vom BVerwG zurückgewiesen. Zur Frage der Gerichtsfestigkeit

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 2. Bundesländervergleich Beispiel Mecklenburg Vorpommern Für das Land wird ein neues Raumentwicklungsprogramm aufgestellt, dass im Zusammenhang mit einer Gemeindegebietsreform entsprechend veränderte Zielstellungen vorsieht Noch keine umfassende Gemeindegebietsreform durchgeführt Bis Ende 2004 Freiwilligkeitsphase Gemeinden, die die (...) Anforderungen erfüllen, können als Zentrale Orte eingestuft werden. Standort der zentralörtlichen Aufgaben ist der Gemeindehauptort. (Z) (Entwurf REP Mecklenburg- Vorpommern, Fassung des Kabinettsbeschlusses vom )

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 Großgemeinden & Raumordnung Gliederung 1.Problemdefinition 2.Bundesländervergleich 3.Entwurf eines Regionalplanes 4.Ziele des Planentwurfs 5.Thesen zur Diskussion

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 3. Entwurf eines Regionalplanes Einführung Die Einwohnerzahl der Gemeinde Wittstock/Dosse wuchs von auf über EW Gemeinde Wittstock/Dosse wuchs von 97 km² auf eine Fläche von 442 km² und wurde zur drittgrößten Kommune Deutschlands 21 Gemeinden wurden zur Großgemeinde Wittstock/Dosse zusammengefasst, dies sind mehr Gemeinden als das ehemalige Amt Wittstock-Land beinhaltete

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 3. Entwurf eines Regionalplanes Das Planspiel – informelle Anhörung zum Regionalplan 2003 Teilabschnitt Gemeinde Wittstock/Dosse Regional bedeutsame Gewerbestandorte Verkehrsinfrastruktur Siedlungsfläche - Übernahmen aus dem Planentwurf Prignitz – Oberhavel 2000 Vorrang- und Eignungsgebiete

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 3. Entwurf eines Regionalplanes Charakter des Plans Gebietsscharfe Festlegungen (zeichnerisch, nicht parzellenscharf) Konzentration auf Schwerpunktthemen der Regionalplanung (Siedlungsentwicklung, Gewerbe und Einzelhandel) Reduktion des zentralörtlichen Hierarchiesystems

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 3. Entwurf eines Regionalplanes Ablauf des Planspiels Vorstellung und Diskussion des Planentwurfs Vorherige Festlegung unterschiedlicher Akteure Konstruktion von Konfliktfällen

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 Großgemeinden & Raumordnung Gliederung 1.Problemdefinition 2.Bundesländervergleich 3.Entwurf eines Regionalplanes 4.Ziele des Planentwurfs 5.Thesen zur Diskussion

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 4. Planentwurf

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 4. Ziele des Planentwurfs Zentrale Orte und zentralörtliche Funktionen Z Die Siedlungsentwicklung der Region ist auf das zentralörtliche System auszurichten. Zentrale Orte haben als Siedlungsgebiete innerhalb der Gemeinden die zentralörtlichen Funktionen zu übernehmen. Die zentralörtlichen Einrichtungen sind in den Versorgungskernen innerhalb der zentralörtlichen Siedlungsgebiete gebündelt anzubieten.

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 4. Ziele des Planentwurfs Siedlungsentwicklung Z Zur Stabilisierung und Verbesserung der Versorgungsfunktion ist in den zentralörtlichen Siedlungsgebieten eine bedarfgerechte Siedlungsentwicklung zulässig, die über das Maß der Eigenentwicklung hinausgeht. Z Geschosswohnungsbau ist bedarfsorientiert ausschließlich in zentralörtlichen Siedlungsgebieten vorzunehmen.

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 4. Ziele des Planentwurfs Einzelhandel Z Die Ansiedlung neuer sowie die Erweiterung vorhandener großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der zentralörtlichen Siedlungsgebiete ist unzulässig.

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 4. Ziele des Planentwurfs Einzelhandel Z Für die Mittelzentren gelten in Bezug auf großflächigen Einzelhandel folgende Regelungen: Im Versorgungskern, der in der zeichnerischen Darstellung festgelegt wird, sind Neuansiedlungen und Erweiterungen von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen, die der mittelzentralen Stufe entsprechen, ohne weitere raumordnerische Prüfung zulässig.

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 4. Ziele des Planentwurfs Einzelhandel Z Für die Mittelzentren gelten in Bezug auf großflächigen Einzelhandel folgende Regelungen: Im zentralörtlichen Siedlungsgebiet außerhalb des Versorgungskerns sind Neuansiedlungen und Erweiterungen von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen zulässig, die überwiegend den Bedarf der Standortgemeinde decken, keine Gefährdung des Versorgungskerns darstellen sowie die Funktion benachbarter zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigen.

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 4. Ziele des Planentwurfs Gewerbliche Wirtschaft Z Die Ansiedlung und der Ausbau von regional bedeutsamen gewerblichen Betrieben hat grundsätzlich in den zentralörtlichen Siedlungsgebieten und den dargestellten regional bedeutsamen Gewerbestandorten zu erfolgen. Damit ist im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung die Nähe zwischen Wohn- und Arbeitsplätzen sowie Versorgungseinrichtungen sicherzustellen.

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 Großgemeinden & Raumordnung Gliederung 1.Problemdefinition 2.Bundesländervergleich 3.Entwurf eines Regionalplanes 4.Ziele des Planentwurfs 5.Thesen zur Diskussion

TU Berlin, ISR-Projekt Großgemeinden und Raumordnung 2003/04 5. Thesen Gebiets- und ortsteilscharfe Ausweisungen sind mit der kommunalen Planungshoheit vereinbar, Regionalplanung muss solche Ausweisungen offensiv treffen. Die Wirksamkeit dieser Festsetzungen ist in hohem Maße von der frühzeitigen Kommunikation zwischen kommunaler und regionaler Ebene abhängig. Es besteht die Notwendigkeit, innerhalb der Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion zentralörtliche Siedlungsgebiete und Versorgungskerne auszuweisen. Diese Ausweisungen müssen in den Kompetenzbereich der Regionalplanung fallen. Das Zentrale–Orte–Konzept ist weiterhin besonders geeignet, eine nachhaltige Raumentwicklung in den ländlich geprägten Regionen Brandenburgs zu gewährleisten.