Vereinsführung Themen Gesetze - Satzung - Steuern - Regress

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Vereinsführung Themen Gesetze - Satzung - Steuern - Regress Ihr Logo hier einfügen Vereinsführung Themen Gesetze - Satzung - Steuern - Regress Minijob - Rechnungen - Versicherungen Organisation: b d v v 1

über Gesetze .... informieren & handeln Der Verein ist einem „ Unternehmen “ gleichgestellt. Die Rechte und Pflichten sind sehr vielfältig. Unwissenheit schützt den Verein und sein Vermögen nicht! § 69 Abgabenordnung Haftung der Vertreter (1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. (2) Soweit nichtrechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder oder Gesellschafter die Pflichten zu erfüllen. Die Finanzbehörde kann sich an jedes Mitglied oder jeden Gesellschafter halten. 2 Vereinsführung 2

Das Finanzamt unterscheidet vier Tätigkeitsbereiche: Satzungsinhalt Nur Tätigkeiten , die in der Satzung genannt sind , darf der Verein durchführen (Empfehlung: insbesondere, u.a.). Das Finanzamt unterscheidet vier Tätigkeitsbereiche: ideelle Tätigkeit - steuerfrei wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der kein Zweckbetrieb ist - steuerpflichtig steuerbegünstigter Zweckbetrieb - steuerfrei Vermögensverwaltung - steuerfrei An die Versicherungen müssen alle Tätigkeiten u. Risiken gemeldet werden - unabhängig der steuerlichen Einstufung. 3 Vereinsführung 3

ideeller Bereich - steuerfrei Mitgliedsbeiträge Aufnahmegebühren / satzungsgemäße Umlagen Spenden / Schenkungen Zuschüsse von Bund, Land Gemeinden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts 4 Vereinsführung 4

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - steuerpflichtig Verkauf von Speisen und Getränken Eintrittsgelder bei Veranstaltungen Vermietung von Geräten an Anlagen an Nichtmitglieder Werbung auf Trikots, Helmen, Fahrzeugen von Sponsoren Veranstaltung von Straßenfesten, Flohmärkten 5 Vereinsführung 5

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - steuerfrei § 65 Abgabenordnung - Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen .. § 66 - § 68 Abgabenordnung - Wohlfahrtspflege, Krankenhäuser, VHS, Werkstätten f. Behinderte 6 Vereinsführung 6

Vorstand Haftpflichtversicherung Berufsgenossenschaft Am Vereinssitz ist der Vorstand gesetzlich unfallversichert Für die „Wegeunfälle“ kann bei Vereinen, die der Verwaltungsberufsgenossenschaft angehören, eine „freiwillige“ Versicherung für 2,73 € im Jahr beantragt werden. . Haftpflichtversicherung Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Absicherung des Verein verantwortlich. 7 Vereinsführung 7

Mitglieder Haftpflichtversicherung Berufsgenossenschaft (BG) sind gesetzlich unfallversichert , wenn ein Arbeitsauftrag vorliegt Vorstände müssen sich zur BG anmelden !! Normale satzungsgemäße Vereinsarbeit als Mitglied ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert. Die Rechte der passiven Mitglieder liegen in der ordnungsgemäßen Vereinsführung. Haftpflichtversicherung alle Mitglieder sind in der Vereins-Haftpflichtversicherung versichert 7 Vereinsführung 7

Berufsgenossenschaft SGB VII § 2 -alt RVO § 539 Leistungen SGB VII §26 u.a.: Arzt-, Behandlungs-, Rehabilitationskosten Verletztengeld Invalidenrente Wohnumfeldanpassung Arbeitsplatzmaßnahmen Tritt nicht ein bei Unfällen in der normalen Vereinsarbeit Grundlage für den Versicherungsschutz: Arbeitsauftrag Der Vorstand ist am Vereinssitz gesetzlich versichert! 7 Vereinsführung 7

Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege alle hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigkeiten sind Kraft Satzung versichert dieses gilt für auch Vorstände und Vereins- Mitglieder ohne Beitragszahlung Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig für alle Aktivitäten in und um die Landwirtschaft - es besteht PFLICHTMITGLIEDSCHAFT www.lsv.de www.bgw-online.de 7 Vereinsführung 7

Berufsgenossenschaften Unfallkassen Bereich öffentliche Hand § 2 Abs.1 Nr. 10a SGBVII im Auftrag oder Zustimmung der Kommunen 10b -Religionsgemeinschaften VerwaltungsBG alle im „Auftrag“ tätigen sind gesetzlich versichert Der Vorstand ist nur am Vereinssitz gesetzlich versichert! Freiwillige erweiterte Versicherung möglich - 2,73 € im Jahr/Person www.vbg.de www.bgw-online.de 7 Vereinsführung 7

Regreßansprüche Personenschäden – in der Vereinshaftpflicht Arzt, Krankenhaus, Schmerzensgeld, Verdienstausfall Sozialversicherung - Krankenkasse, Berufsgenossenschaft - § 116 SGB X i.V.m. §§ 60 ff SGB I Sachschäden – in der Vereinshaftpflicht Kleidung, Werkzeug, Geräte, Fahrzeug, Gebäude Vermögensschäden – extra absichern Spendengelder falsch eingesetzt, Zahlungstermine verpaßt, Auto zu geparkt, Handeln ohne Auftrag 8 Vereinsführung 8

Haftungsunterschiede Reiseveranstalter Reisevermittler Auswahlpflicht Gewährleistung Insolvenzschutz Geschäftsbesorgungs-vertrag Koordinationspflicht Kundengeldabsicherung TIP IHK Info Nr. G 19 u. G 23 anfordern Sicherungsschein Überwachungspflicht Verkehrssicherungspflicht 9 Vereinsführung 9

Hinweise für Personalkosten Eine zeitliche Befristung der wöchentlichen Arbeitszeit besteht nicht Arbeitsentgelt bis 400 Euro im Monat generelle Steuerpflicht - 2 % - pauschal Krankenversicherung - 13 % - pauschal Rentenversicherung - 15 % - pauschal >155€ Aufwendungsausgleichsgesetz- 0,1% Der Arbeitnehmer zahlt für die Minijobs keine Abgaben. Der Arbeitgeber trägt die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und die Umlagebeiträge zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Bei kurzfristigen Minijobs muss der Arbeitgeber keine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Hier fallen nur die Umlagebeiträge an. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte, ist die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für einen 400 Euro Minijob mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts zu erheben. Voraussetzung ist, dass er für diese Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge zahlt. In dieser Pauschsteuer ist neben der Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer enthalten, unabhängig ob der Arbeitnehmer einer Religionsgemeinschaft angehört. Krankenversicherung: Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 13 Prozent des Arbeitsentgelts. Dies gilt nur, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Bei „Privatversicherten“ und Grenzgängern entfällt der Beitrag, ebenso für Arbeitnehmer, die bereits Altersrente beziehen. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung fällt für alle Arbeitnehmer an. Auch für Arbeitnehmer, die bereits Altersrente beziehen. Ein geringfügig Beschäftigter kann durch „Aufstockungsbeiträge“ seine Rentenanwartschaften erhöhen. Er muss die Differenz zwischen dem 15 prozentigen Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung (2006 = 19,5%) – also 4,5 % - selbst zahlen. Besonderheiten bestehen bei Verdienstgrenzen unter 155 Euro im Monat. Von diesem Verdienst (155 Euro) sind in jedem Fall die 12% abzuführen. Der Arbeitnehmer trägt die Differenz zwischen dem tatsächlichen Entgelt und der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Nach 4 Wochen Beschäftigung hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung – längstens bis zum 42. Tag. Um kleine bis mittlere Betriebe (bis 30 Arbeitnehmer) von diesen Aufwendungen zu entlasten, wurde ein Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber zum 1.1.2006 eingeführt (Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) . Ausgeschlossen sind: Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Hausgewerbetreibende und die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege einschl. ihrer selbständigen und nichtselbständigen Untergliederungen, Einrichtungen und Anstalten. Die letztgenannten können schriftlich und unwiderruflich ihre Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren erklären. Am Ausgleichsverfahren bei Schwangerschaft/Mutterschaft nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber – unabhängig der Betriebsgröße - teil. Umlage 1: zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit – zur Zeit 0,1 % Umlage 2: zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschutz Eine Erstattung der Arbeitgeberkosten (80%) erfolgt nur auf Antrag ! Es dürfen keine €uros an Personalkosten ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijobzentrale gezahlt werden ! (§8 SGB IV). Muster: An- und Abmeldung für kurzfristigen Personaleinsatz: immer Personalfragebogen mit Sozialversicherungsnummer ausfüllen lassen! Personengruppe 110, Grund 40, Beitragsgruppe 0000 18 Vereinsführung 18

Absicherungen-Zusammenfassung Berufsgenossenschaft Haftpflichtversicherungen Unfallversicherung Inhaltversicherung Rechtsschutzversicherungen Dienstreise-Rahmenvertrag Personal - Anmeldungen: www.minijob-zentrale.de 9 Vereinsführung 9

Keine Sozialversicherung - Honorarkraft Mindestanforderungen an die Rechnungen 1 Absender vollständige Anschrift des Leistenden 3 Datum 2 Ausstellungsdatum Empfänger 4 # 123/2006 Fortlaufende/einmalige Rechnungsnummer Bezeichnung der Dienstleistung 5 Für die Vorbereitung und Durchführung der xx Trainingseinheiten im Monat XX Berechne ich xx € Zeitpunkt 9 6 Netto € 7 Brutto € Summen in Netto und Brutto 8 Steuer Nr. und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnr. 19 Vereinsführung 19

Versicherungsbedarf-Haftpflicht X -   Beschädigung fremder Landfahrzeugen 11 Bereitstellung von sanitären Anlagen (WC-Wagen) 10 Beleuchtung 9 Bearbeitungsschäden 8 Austausch der Schließanlage 7 Ausstellungen 6 Ausgabe von Speisen 5 Aufsichten 4 Aufbau-, Betrieb-, Abbau von Verkaufsständen 3 Aktionswochen 2 Abhandenkommen fremder Gebäudeschlüssel 1 3 Mio€ Personen- /Sachschäden 50.000 € Vermögens-schäden PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden ankreuzen welche Vers. benötigt wird Haftpflichtversicherung 10 Vereinsführung 10

Versicherungsbedarf-Haftpflicht X   Kinderbelustigungen 21 Hinweisschilder, Wegweiser, Werbetafeln 20 Helfereinsatz 19 1.534 € geliehene und gepachtete bewegliche Sachen 18 gesellige Veranstaltungen 17 ? Gasflaschen und Gastanks 16 - fachliche Druckerzeugnisse 15 x Bürobetrieb 14 Bestuhlung 13 Besichtigungen und Informationsfahrten 12 2 Mio€ Personen- 1 Mio€ Sach-, 100.000 € Vermögens-schäden PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden ankreuzen welche Vers. benötigt wird Haftpflichtversicherung 11 Vereinsführung 11

Versicherungsbedarf-Haftpflicht X   Unterweisungen von Schulklassen 30 Schulungsmaßnahmen 29 - Schäden an Erdleitungen 28 Schäden am Ladegut 27 Sanitäre Anlagen 26 Parkplatz 25 Ortsvereine 24 Naturpflege 23 5.113 € Mietsachschäden (Gebäude, Einrichtung) 22 2 Mio€ Personen- 1 Mio€ Sach-, 100.000 € Vermögens-schäden PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden ankreuzen welche Vers. benötigt wird Haftpflichtversicherung 12 Vereinsführung 12

Versicherungsbedarf-Haftpflicht X -   Vermietung - Garten/Geräte 39 Vermarktung eigener Produkte 38 Verleih von Geräten 37 Verkehrssicherung 36 Vereinsheime 35 Vereinsgaststätte 34 vereinsfremde Personen 33 Veranstaltungsplatz 32 Veranstaltungsgebäude 31 2 Mio€ Personen- 1 Mio€ Sach-, 100.000 € Vermögens-schäden PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden ankreuzen welche Vers. benötigt wird Haftpflichtversicherung 13 Vereinsführung 13

Versicherungsbedarf-Haftpflicht X -   Zeitungsverleger 48 ? Wirtschaftszelte bis zu je 100 qm 47 Wirtschaftsbetrieb 46 Wanderungen 45 Wanderhütten 44 Vorträge 43 Verwendung von Spiel- und Vergnügungsgeräten 42 Vertrieb - Zeitungen, Bücher 41 Verpachtung - Gründstücke 40 2 Mio€ Personen- 1 Mio€ Sach-, 100.000 € Vermögens-schäden PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden ankreuzen welche Vers. benötigt wird Haftpflichtversicherung 14 Vereinsführung 14

Versicherungsbedarf-Unfall 128 €   Nachhilfestunden bei Schülern 58 Reparatur, Reinigung, Wiederbeschaffung von Kleidungsstücken 57 78 € Brille 56 256 € Zahnbeihilfe 55 5.000 € 1.023 € Bergungskosten 54 Heilkosten / Kosmetische Operationen 53 Übergangsleistungen (6Monate krank d.Unfall) 52 350.000 € Vollinvalidität - Progressionsstaffel bis 350% 51 100.000 € 38.347 € Invalidität 50 10.000 € 7.670 € Todesfall 49  PAX Köln Unfallversicherung Voraussetzung für einen Unfall: plötzlich, von Außen, unfreiwillig, Gesundheitsschädigung 15 Vereinsführung 15

Versicherungsbedarf-Fahrzeug u.Rechtsschutz X -   Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 70 Vertrags- und Sachenrecht für Fahrzeuge 69 Straf-/Standes-Rechtschutz 68 Straf- oder Ordnungswidrigkeiten (Verkehr) 67  X  - Steuer-Rechtschutz 66 Sozialgerichts-Rechtsschutz 65 Schadenersatz-Rechtschutz in Verkehrssachen 64 Ordnungswidrigkeiten 63 Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz 62 Arbeits-Rechtschutz 61 je Schaden 250.000 € je Schaden 52.000 € Rechtsschutzversicherung SB 300 € SB 153 € Fahrzeug-Vollversicherung 60 max. 256 € Rabattverlust-Haftpflicht 59 Nach km   PAX Köln je Vereinsmitglied Dienstreise-Rahmenversicherung 16 Vereinsführung 16

... Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung! informieren & handeln Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung! René Hissler -Tel: 0 68 72 9 2230 Vereinsberater rene@saargate.de http://www.vereinsinformationen.de Viel Erfolg in Ihrer Vereinsarbeit 20 Vereinsführung 20