Folie 1Reform der MSS20. Mai 2010 Reform der MSS -KMK-Rahmenbedingungen -Umsetzung in RLP.

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 Präsentation transkript:

Folie 1Reform der MSS20. Mai 2010 Reform der MSS -KMK-Rahmenbedingungen -Umsetzung in RLP

Folie 2Reform der MSS20. Mai 2010 Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II ( )

Folie 3Reform der MSS20. Mai 2010 Folgende grundlegende Strukturen der gymnasialen Oberstufe wurden beibehalten: allgemeine Hochschulreife als schulische Abschlussqualifikation einjährige Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase Möglichkeit einer individuellen Schwerpunktsetzung Unterscheidung der Fächer nach Pflicht- und Wahlfächern Erteilung des Unterrichts auf unterschiedlichen Anspruchsebenen gemäß den EPA Creditsystem zur Ermittlung der Gesamtqualifikation 265 Wochenstunden von Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur

Folie 4Reform der MSS20. Mai 2010 zentrale Änderungen an der Vereinbarung Erhöhung der maximalen Punktzahl von 840 auf 900 mehr Lernergebnisse (60/56) anrechenbar In diesem Zusammenhang: klare Trennung von in der Qualifikationsphase (Block I: 600 Punkte) und in der Abiturprüfung (Block II: 300 Punkte) erbrachten Leistungen größerer Spielraum der Länder bei der Gewichtung von Ergebnissen

Folie 5Reform der MSS20. Mai 2010 zentrale Änderungen an der Vereinbarung Straffung und Verschlankung von Regelungen In diesem Zusammenhang: Straffung der Regelungen zum Fremdsprachenunterricht durch Verweis auf die EPA; Straffung aller Abschnitte mit fächerspezifischen Aussagen, mit inhaltlichen Aussagen zu den Aufgabenfeldern und den beiden Anforderungsniveaus Aufnahme eines Abschnitts mit Regelungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (ohne Sachsen, Thüringen, Bayern)

Folie 6Reform der MSS20. Mai 2010 zentrale Änderungen an der Vereinbarung Mindestzahl (32) von in die Gesamtqualifikation einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen Zwei der drei Fächer Ma, De und FS müssen Pflichtfächer in der Abiturprüfung sein »Wegfall folgender Leistungsfachkombinationen bei Beibehaltung von 4 Abiturprüfungsfächern: FS,FS,NW; FS,NW,NW; NW,NW,De; FS,NW und Sp oder Rel oder KF oder Inf; NW, De, Sp oder Rel oder KF oder Inf

Folie 7Reform der MSS20. Mai 2010 Struktur in RLP (Eckpunkte) Kurssystem in MSS beibehalten (auch in der Einführungsphase) kein Zentralabitur Behalt aller bisherigen Leistungsfächer Behalt aller bisherigen LF- Kombinationen Stärkung des Kernbereichs

Folie 8Reform der MSS20. Mai 2010 Struktur Erhalt aller LF-Kombinationen 5. Prüfungsfach mdl. (für bestimmte LF- Kombinationen) Stärkung des Kernbereichs Einführung von Abiturprüfungsprofilen »Math. Nat. Prüfungsprofil (M, NW, GW, D o. FS) »Sprachl. Prüfungsprofil (D, FS, GW, M o. NW) »Religion/Ethik kann GW im Abiturprüfungsprofil ersetzen »Informatik kann im math. natw. PP NW ersetzen »5. Prüfungsfach kann auch freiwillig gewählt werden

Folie 9Reform der MSS20. Mai 2010 Struktur: Abiturprüfungsprofile (Beispiele) §13 AbiPrO Tabelle

Folie 10Reform der MSS20. Mai 2010 Struktur: Einzelfragen Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich Trennung der Gemeinschaftskunde in zwei Fächer Beide Fächer können in die Gesamtqualifikation eingebracht werden

Folie 11Reform der MSS20. Mai 2010 Struktur: Einzelfragen

Folie 12Reform der MSS20. Mai 2010 Struktur: Einzelfragen Wegfall der Abstufung in 13 das 3. Leistungsfach wird einfach gewertet in die Gesamtqualifikation eingebracht Leistungsfach Philosophie »LF-Kombinationen wie LF-Religion + GF Religion/Ethik

Folie 13Reform der MSS20. Mai 2010 Gesamtqualifikation §§ 9-12 AbiPrO Block I (Qualifikationsphase) 35 Kurse 1.Je 4 Kurse in M, D, FS (fortgef.), NW, GW 2.1 Kurs in der 2. FS bzw. 2. NW 3.Je 4 Kurse der LF (zwei davon 2-fach gewertet) 4.Je 4 Kurse der Prüfungsfächer 5.2 Kurse im KF – zusätzlich die Facharbeit 1-fach gewertet

Folie 14Reform der MSS20. Mai 2010 Gesamtqualifikation §§ 9-12 AbiPrO Block I (Qualifikationsphase) Berechnung Dabei sind: E I = Gesamtergebnis in Block I P = insgesamt erzielte Punkte in den eingebrachten Kursen und gegebenenfalls der Facharbeit

Folie 15Reform der MSS20. Mai 2010 Gesamtqualifikation §§ 9-12 AbiPrO Block I (Qualifikationsphase) –Minimum 200 Punkte –Maximum 600 Punkte –Höchstens 7 Kurse mit weniger als 5 Punkten!!! –Kein Kurs mit Null-Punkten

Folie 16Reform der MSS20. Mai 2010 Gesamtqualifikation §§ 9-12 AbiPrO Block I (Qualifikationsphase) Beispiel

Folie 17Reform der MSS20. Mai 2010 Gesamtqualifikation §§ 9-12 AbiPrO Block II (Prüfungsbereich) 4 Prüfungsfächer: Ergebnisse 5-fach 5 Prüfungsfächer: Ergebnisse 4-fach Falls mdl. Prüfung im LF 2 : 1 Wertung wie bisher, jedoch neue Tabelle!!! BLL kann 5. Prüfungsfach ersetzen (muss dann dem 5. PF zugeordnet sein)

Folie 18Reform der MSS20. Mai 2010 Gesamtqualifikation §§ 9-12 AbiPrO Block II (Prüfungsbereich) Minimum 100 Punkte Maximum 300 Punkte 4 Prüfungsfächer: in mind. 2 Fächern mind. 5 Punkte 5 Prüfungsfächer: in mind. 3 Fächern mind. 5 Punkte

Folie 19Reform der MSS20. Mai 2010 Einzelfragen (Struktur) Fremdsprachen 3. fakultative FS kann als Leistungsfach fortgeführt werden (insbes. Sp und It) Übersicht

Folie 20Reform der MSS20. Mai 2010 Einzelfragen (LVO) Fächerkombinationen ergeben sich nicht mehr aus Regeln, sondern aus der Anlage (Tabelle)

Folie 21Reform der MSS20. Mai 2010 Einzelfragen (VV) Leistungsfach Sport: Falls in Theorie oder Praxis die Bewertung unter 4 Punkten liegt, kann das Fach nur 1-fach gewertet in Block I eingebracht werden. Ebenso ist bei Verletzungen zu verfahren.

Folie 22Reform der MSS20. Mai 2010 Einzelfragen (VV) 3. Fremdsprache als Grundfach »In der Regel eigener Kurs »Falls kein eigener Kurs -> zusätzliche Stunde in der Einführungsphase Detaillierte Regelung zur Erlangung des Latinums bei Auslandsaufenthalt Latinum > von Jahrgangstufe 6 bis 10

Folie 23Reform der MSS20. Mai 2010 Einzelfragen (AbiPrO) Fachprüfungsausschuss Fachprüfer muss Lehrkraft in der Qualifikationsphase gewesen sein (bisher in 13) Zulassung zur mdl. Prüfung Zugelassen wird, wer die Qualifikation in Block I erreicht hat und die Qualifikation in Block II erreichen kann. Zulassung zur Jahrgangsstufe 13 Zugelassen wird, wer die Qualifikation in Block I erreichen kann. Versäumt ein Prüfling durch von ihm zu vertretende Umstände einen Prüfungsteil oder verweigert er diese Leistung, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden.