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Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i.d.F. vom 16.06.2006) Umsetzung für Schülerinnen.

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Präsentation zum Thema: "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i.d.F. vom 16.06.2006) Umsetzung für Schülerinnen."—  Präsentation transkript:

1 Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der KMK vom i.d.F. vom ) Umsetzung für Schülerinnen und Schüler die 2011 in die Qualifikationsphase eintreten

2 Folgende grundlegende Strukturen der gymnasialen Oberstufe wurden beibehalten:
allgemeine Hochschulreife als schulische Abschlussqualifikation einjährige Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase Möglichkeit einer individuellen Schwerpunktsetzung Unterscheidung der Fächer nach Pflicht- und Wahlfächern Erteilung des Unterrichts auf unterschiedlichen Anspruchsebenen gemäß den EPA Creditsystem zur Ermittlung der Gesamtqualifikation 265 Wochenstunden von Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur

3 zentrale Änderungen an der Vereinbarung
Erhöhung der maximalen Punktzahl von 840 auf 900 mehr Lernergebnisse (60/56) anrechenbar In diesem Zusammenhang: klare Trennung von in der Qualifikationsphase (Block I: 600 Punkte) und in der Abiturprüfung (Block II: 300 Punkte) erbrachten Leistungen größerer Spielraum der Länder bei der Gewichtung von Ergebnissen

4 zentrale Änderungen an der Vereinbarung
Straffung und Verschlankung von Regelungen In diesem Zusammenhang: Straffung der Regelungen zum Fremdsprachenunterricht durch Verweis auf die EPA; Straffung aller Abschnitte mit fächerspezifischen Aussagen, mit inhaltlichen Aussagen zu den Aufgabenfeldern und den beiden Anforderungsniveaus Aufnahme eines Abschnitts mit Regelungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (ohne Sachsen, Thüringen, Bayern)

5 zentrale Änderungen an der Vereinbarung
Mindestzahl (32) von in die Gesamtqualifikation einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen Zwei der drei Fächer Ma, De und FS müssen Pflichtfächer in der Abiturprüfung sein -> Wegfall folgender Leistungsfachkombinationen bei Beibehaltung von 4 Abiturprüfungsfächern: FS,FS,NW; FS,NW,NW; NW,NW,De; FS,NW und Sp oder Rel oder KF oder Inf; NW, De, Sp oder Rel oder KF oder Inf Ermöglichung eines Auslandaufenthalts in der Qualifikationsphase

6 “Nichts ist so beständig wie der Wandel”
Heraklit von Ephesus (etwa v. Chr.)


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