07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI1/ 27 Bericht der Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Referentin:

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Angelegenheiten der ÖbVI
 Präsentation transkript:

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI1/ 27 Bericht der Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Referentin: Silke Thomalla ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI2/ 27 geboren und aufgewachsen in Lauchhammer 1990 – 1993 Ausbildung zum Kartografiefacharbeiter 1993 – 1999 Geodäsiestudium an der TU Dresden 1999 – 2001 und 2004 Praktische Berufstätigkeit bei einem ÖbVI in Brandenburg 2001 – 2003 Referendariat in Brandenburg 2005 – 2006 Sachbearbeiterin in der Aufsicht über die ÖbVI seit Mai 2007 Dezernatsleiterin in der Aufsicht über die ÖbVI ermessung Brandenburg Zur Person Silke Thomalla

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI3/ 27 Statistische Informationen AdV – Umfrage zur Umsatzsteuer Zulassungsprüfung Berichterstattung zu offenen Gebäudeeinmessungen Werbeerlass Aktuelles zum Kooperationsrecht ermessung Brandenburg Bericht der Aufsichtsbehörde

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI4/ 27 Bericht der Aufsichtsbehörde Statistische Informationen ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI5/ 27 ermessung Brandenburg Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (1)

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI6/ 27 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (2) Sept Zulassung zum ÖbVI Verzicht auf die Zulassung Erlöschen der Zulassung Zurücknahme der Zulassung Gesamtzahl ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI7/ 27 Personalübersicht der ÖbVI (1) Stand: Verm.assessoren Verm.ingenieure Verm.techniker Messgehilfen Sonstige Angestellte Summe - Entwicklung ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI8/ 27 Personalübersicht der ÖbVI (2) Stand: % 30 % ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI9/ 27 Personalübersicht der ÖbVI (4) (ohne unbefristete Kooperationen) Stand Ø 6,0 Mitarbeiter / ÖbVI (110 ÖbVI) ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI10/ 27 Personalübersicht der ÖbVI (5) (nur unbefristete Kooperationen) Stand: Ø 10.2 Mitarbeiter / Kooperation (27 Kooperationen, 47 ÖbVI) ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI11/ 27 Bericht der Aufsichtsbehörde AdV- Umfrage Umsatzsteuer ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI12/ 27 AdV-Umfrage Umsatzsteuer (1) Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission: unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen gegenüber Landesbehörden durch Katasterverwaltungen und ÖbVI Stellungnahme der AdV vorgesehen vorbereitende Umfrage durchgeführt ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI13/ 27 AdV-Umfrage Umsatzsteuer (2) Antwort Bbg vom MI: KVÄ kommunalisiert Messungen für Landesbehörden – Umsatzsteuer angesetzt Messungen für eigene Trägerkörperschaft – keine Umsatzsteuer Ergebnis AdV-Umfrage: in Ländern, in denen die Katasterverwaltung......Teil der Landesverwaltung ist, wird keine Umsatzsteuer bei Liegenschaftsvermessungen für andere Landesverwaltungen erhoben,... kommunalisiert ist, wird innerhalb der Kommunalverwaltung analog verfahren ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI14/ 27 Bericht der Aufsichtsbehörde Zulassungsprüfung ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI15/ 27 Zulassungsprüfung 2007 erstmalig nach 2001 wieder Zulassungsprüfungen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2b ÖbVIBO 3 Prüfungsteilnehmer Zielstellung: gleichbleibend hohes Niveau der Kenntnisse der ÖbVI Anwendung der Prüfungsmaßstäbe der Großen Staatsprüfung, Zwischenergebnis: 1 Prüfungsteilnehmer zur mündlichen Prüfung zugelassen ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI16/ 27 Bericht der Aufsichtsbehörde Berichterstattung zu noch nicht in das Liegenschaftskataster eingereichte Gebäudeeinmessungen ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI17/ 27 Berichterstattung offene Gebäudeeinmessungen Prioritätenerlasses II durch den Runderlass 2 /2007 vom 07. Mai 2007 erweitert Zielstellung: aktueller Liegenschaftsnachweis Vermessungsstellen und Katasterbehörden werden aufgefordert, die bestehenden Rückstände bis zum Ende dieses Jahres abzuarbeiten Aufforderung zur Berichterstattung an die ÖbVI über die Anzahl der noch nicht in das Liegenschaftskataster eingereichten Gebäudeeinmessungen zum ; ; und ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI18/ 27 Berichterstattung zum und Termingerecht 115 von 158 ÖbVI = 73 % 102 von 160 ÖbVI = 64 % Erinnerungenbis zu 3 1 mal Zwangsgeld angedroht 1.Erinnerung bis :30 Uhr: 21 ÖbVI noch nicht gemeldet Offene Anträge auf Gebäudeeinmessungen zum Stand :30 Uhr: (Hochgerechnet ca ) Gebäude noch nicht errichtet mind noch keine Angabe möglich ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI19/ 27 Berichterstattung zum ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI20/ 27 Bericht der Aufsichtsbehörde Werbeerlass (Verwaltungsvorschrift zur Werbung von ÖbVI) ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI21/ 27 Werbeerlass (1) Werbung von ÖbVI nach § 9 Abs. 1 Satz 3 ÖbVIBO: Werbung für die eigene Person oder Dritte ist ihm [dem ÖbVI] nur erlaubt, soweit sie einen bestimmten Personenkreis über die berufliche Tätigkeit in Form, Inhalt und Umfang sachdienlich unterrichtet und nicht auf die Stellung eines Antrages im Einzelfall gerichtet ist. Klarstellung der in der ÖbVIBO verwendeten Begriffe Bezug zur aktuellen Rechtsprechung ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI22/ 27 Werbeerlass (2) Werbemaßnahmen sind unter der Berücksichtigung der Verkehrs- anschauung des Berufsbildes und der besonderen Verantwortung, die mit der Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen verbunden ist, zu beurteilen bei Unsicherheiten, ist die Maßnahme rechtzeitig vorher mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen Auflistung zulässiger und unzulässiger Werbemaßnahmen regelmäßige Fortführung geplant ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI23/ 27 Zulässige Werbung (Bsp.) Visitenkartenanzeigen in örtlichen Tages- oder Wochenzeitungen, Baubroschüren, lokalen Informationsbroschüren Bereithalten von Broschüren, Faltblättern über Tätigkeit, Aufgaben und Befugnisse der ÖbVI in der Geschäftsstelle Veranstaltung eines Tages der offenen Tür in Broschüren, Faltblättern oder der Homepage: –Foto der Geschäftsstelle von außen –beruflicher Werdegang des ÖbVI –berufliche Qualifikation der Mitarbeiter –bürounabhängige, wertfreie Beschreibungen von Vermessungsleistungen ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI24/ 27 Unzulässige Werbung (Bsp.) Auftreten unter einer Firmenbezeichnung / Wortmarke in Verbindung mit der Amtsausübung Herausgabe von Rundschreiben, Newslettern, Postwurfsendungen o. ä. an bestehende oder neue Kundenkreise Auslage von Informationsmaterial außerhalb der Geschäftsstelle des ÖbVI Sponsoring unter Führung der Berufsbezeichnung als ÖbVI Internetadresse / Adresse unter Verwendung von Alleinstellungsmerkmalen oder Steigerungsformen (z.B. Veröffentlichung von Erfolgs- oder Umsatzzahlen, Besucherzahl auf der Internetseite ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI25/ 27 Bericht der Aufsichtsbehörde Aktuelles zum Kooperationsrecht ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI26/ 27 Kooperationsrecht § 6 Abs. 2 Nr. 1 ÖbVIBO: Verantwortungsbereiche der Kooperations- partner gegenüber dem Antragsteller getrennt § 14 Abs. 1 GebG Bbg: Aus der... Kostenentscheidung müssen mind. hervorgehen 1. die kostenerhebende Behörde aktuelles Beispiel - Im Kopf des Kostenbescheides sind beide ÖbVI der Kooperation genannt VG FF: Anschein, dass die beiden ÖbVI gemeinsam im Außenverhältnis auftreten keine eindeutige Zuordnung der erlassenden Behörde (§ 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfg) Kostenbescheid ist nichtig Kostenbescheide sind so zu gestalten, dass der erlassende ÖbVI eindeutig zu erkennen ist Rundschreiben an die ÖbVI wird folgen ermessung Brandenburg

07. September 2007Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI27/ 27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ermessung Brandenburg