Patentanmeldung.

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 Präsentation transkript:

Patentanmeldung

Gliederung Anmeldung im Ausland Anmeldung in Deutschland Stand der Technik Zeichnung Patentansprüche Zusammenfassung Patentanmeldeverordnung

Anmeldung im Ausland

Was habe ich von einer Auslandsanmeldung? Wahrung der Exportchancen am zusammenwachsenden europäischen und internationalen Markt Stärkung der Patentposition in den Produktionsländern des potentiellen Wettbewerbs (Japan)

Was habe ich zu beachten? Patentierbarkeit durch Recherche untermauern technische Erkenntnisse nach deutscher Anmeldung berücksichtigen unterschiedliche Anforderungen bezüglich Erfindungstiefe und Formalien beachten

Welche Formen von Auslandsanmeldungen gibt es? NA - nationale Anmeldung, Einzelanmeldung im jeweiligen Land EPA - europäische Patentanmeldung im Europäischen Patentamt PCT - Patent Coorperation Treaty internationale Anmeldung im Deutschen oder Europäischen Patentamt

Was kennzeichnet die EPA? Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) regelt Einheitlichkeit hinsichtlich: Laufzeit Schutzbereich verbindlicher Fassung Nichtigkeitsgründe Kosteneffizientes und zeitsparendes Anmeldeverfahren für mehrere Staaten

Welche Staaten gehören dem EPÜ an?

Das Schutzrecht kann auch auf folgende Staaten erstreckt werden: LI - Liechtenstein AT - Österreich FI - Finnland BE - Belgien SE - Schweden AL - Albanien LT - Litauen LV - Lettland MK - Mazedonien RO - Rumänien SI - Slowenien CH - Schweiz CY - Zypern DE - Deutschland DK - Dänemark ES - Spanien GB - Grossbritannien IE - Irland FR - Frankreich MC - Monaco GR - Griechenland NL - Niederlande IT - Italien LU - Luxemburg PT - Portugal TR - Türkei

Welche Kosten kommen auf mich zu? Anmeldegebühr 127,00 Europäische Recherche 690,00 Benennungsgebühr pro Staat 76,00 (max. 532,00) Jahresgebühr ab 3. Jahr ab 383,00 Prüfungsgebühr 1.431,00 Erteilungsgebühr 715,00 (inkl. 35-seitiger Patentschrift) (ab 36. Seite: 10,20/S)

Welche Kosten kommen auf mich zu? Beispiel: Anmeldung mit Recherche, Prüfung und Erteilung eines Patents in Österreich und der Schweiz (inkl. Liechtenstein): Euro 3.115,- 

Wo kann ich einen Patenschutz für Europa beantragen? In englisch, französisch oder deutsch im Europäischen Patentamt 80295 München Informationen unter: www.european-patent-office.org

Anmeldung in Deutschland Am Beispiel eines Korkenziehers

Woraus besteht die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt? Antrag auf Erteilung eines Patentes Anmeldungsunterlagen 3fach Zusammenfassung 3fach Evtl. Modelle und Proben

Was sind die Voraussetzungen für die Patentierung? Technische Erfindung Neu Gewerblich anwendbar Erfindungshöhe

Nicht patentfähig sind: Mathematische Methoden Formschöpfungen Computerprogramme Konstruktionen, die den Naturgesetzen widersprechen Konstruktionen, die gegen die guten Sitten verstoßen Pflanzensorten Medizinische Verfahren

Für wen ist ein Patentanwalt nötig? Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben Firmen, die in Deutschland keinen Sitz haben

Der Antrag auf Erteilung eines Patents

Wie ist der Antrag auszufüllen? Geier und Habicht Patentanwälte - Herrn Dieter Habicht - Südring 3 54321 Neustadt Ha 011723 06649 / 6621974 5.3.2001 X 08154711 Pfiffig und Söhne Bergweg 9 12345 Siebenbrück Anschrift, an die die Sendungen des Patentamtes gesendet werden Bei Firmen die Bezeichnung wie im Handelsregister Zusätzliche Angaben des Antragstellers X HRA 1132 Siebenbrück Funktion des Empfängers

Wie ist der Antrag auszufüllen? 11349100 Druckluftbetriebener Korkenzieher x x x Codenummern für Anmelder, Vertreter und Zustelladresse werden vom DPMA vergeben, wenn bekannt eintragen Erklärungen zur Teilung, Lizenzvergabe und vorzeitiger Offenlegung Kurze, genaue technische Beschreibung ohne Marken und Phantasienamen Felder für die Beantragung der Prüfung, Recherche usw

Wie ist der Antrag auszufüllen? 580,00 x Gebühren nach Merkblatt berechnen und eintragen sowie Zahlungsart angeben Bei Prioritäts-anmeldungen ausfüllen Benennung und Anzahl der Anlagen

Erläuterungen zum Antrag

Abbuchungsauftrag

Stand der Technik

Allgemeines: DPMA erteilt auf Antrag Auskünfte zum Stand der Technik Gesetzliche Aufgabe des DPMA um Dokumentationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen Allgemeines:

Umfang der Auskunftserteilung Auskünfte auf allen Gebieten der Technik erfolgen in öffentlichen Druckschriften Die Anfrage kann dabei gerichtet sein Auf einen genau beschriebenen Sachverhalt Auf die Angabe bekannter Lösungen zu einer genau geschilderten Aufgabenstellung

Auskünfte können nicht erteilt werden über: Entdeckungen sowie wissenschaftliche und mathematische Methoden Ästhetische Formschöpfungen Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten Programme für Datenverarbeitungsanlagen

Der Antrag muß enthalten: Erklärung das Auskunft begehrt wird Genaue Beschreibung des technischen Sachverhaltes Bezeichnung des Antragstellers Bei mehreren Personen Angabe des Zustellbevollmächtigten Unterschrift des Antragstellers

Gebühren Für jeden Antrag auf Erteilung zum Stand der Technik ist eine Gebühr von 850 DM zu entrichten Gebühr ist im Voraus zu bezahlen Erstreckt sich Anfrage auf mehrere technische Gebiete ist die Gebühr für jedes Gebiet zu entrichten

Mitteilung Das Rechercheergebnis enthält eine Auflistung der ermittelten Druckschriften Eine Bewertung des Inhaltes findet nicht statt Ablichtungen der ermittelten Druckschriften werden der Mitteilung beigefügt

Aller Anfang Eine Spindel fest mit einem waagerechten Griff verbunden Vorteil: Einfacher Aufbau wenig Teile robust Nachteil: - Hoher Kraftaufwand - Viele Bewegungen

Umwandlung der Zugbewegung in Drehbewegung oder Hebelbewegung Vorteil: - Wenig Kraftaufwand Nachteil: - Viele Bewegungen nötig

Vorteile: - Kompakte Bauweise Mehrfunktionsgerät Nachteile: Schwierige Handhabung höher Kraftaufwand

Vorteile: - Wenig Handbewegungen - Kaum Beschädigung des Korkens Nachteile: - Höher Kraftaufwand - Komplizierter Aufbau

Schutzanspruch: Bitaufnahme 1/4 auf der Gewindestange dadurch Betrieb mit jedem handelüblichen Akkuschrauber möglich

Entfernung des Korkens mit Hilfe von Luftdruck der durch eine Handpumpe entsteht

Zeichnung

Korken- zieher in der Seiten-ansicht Deckel(6) Grundkörper(1) Ventil(4) Hohlnadel(2) Schieber(5) Flasche mit Korken(3)

Korken-zieher im Schnitt Deckel(6) Treibgas-Patrone(7) Dichtung(8) Ventil(4) Grundkörper(1) Hohlnadel(2) Schieber(5) Korken(3) Rückhaltesockel(9)

Korken- zieher im Schnitt bei ge- öffneter Flasche Detail - Hohlnadel Schieber(5) Korken(3) Hohlnadel(2)

Vorteile des Korkenziehers gegenüber anderen Systemen: - Kaum Kraftaufwand beim Öffnen - Kann durch Rückhaltesockel nicht wegfliegen - Treibgaspatrone kann mehrmals verwendet werden

Patentansprüche

Patentansprüche § 34 PatG ein - oder zweiteilige Formulierung Gliederung nach Merkmalen der Oberbegriff der kennzeichnende Teil die verschiedenen Anspruchsarten Hauptanspruch Nebenanspruch Unteranspruch allgemeine Richtlinien

Der Patentanspruch 1. Korkenzieher bestehend aus einem vorzugsweise aus Kunststoff herzustellenden Körper, der aus einem Deckel und einem Grundkörper besteht, zur Aufnahme einer Treibgaspatrone dient und durch ein Gewinde zusammengeschraubt werden kann, einer in den Grundkörper einge - arbeiteten Hohlnadel, einer eingelegten Dichtung, wobei der Korkenzieher gekennzeichnet ist durch ein im Grundkörper eingearbeitetes Ventil, welches ein Dosieren des Treibgases zuläßt, durch zwei in Längsrichtung eingearbeitete Materialaussparungen, durch die sich der Grund - körper zusammendrücken läßt und ein Verklemmen mit dem Flaschenhals ermöglicht, durch einen, in zwei weiteren Aussparungen, geführten Schieber. 2. Korkenzieher nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das ein dämpfendes Element im Bereich der Korkenaufnahme eingesetzt wird.

Zusammenfassung

Zusammenfassung § 36 PatG Überblick über Inhalt der Erfindung maschinelle Dokumentation leicht verständlich und übersichtlich nicht mehr als 150 Wörter kann eine Zeichnung aus der Anmeldung enthalten Schema ist vorgegeben

Schema zur Zusammenfassung 1. Bezeichnung 2. Kurzfassung 2.1. Technisches Problem der Erfindung 2.2. Lösung des Problems 2.3. Anwendungsgebiet 3. Zeichnung ( nicht zwingend )

Zusammenfassung 1. Korkenzieher 2.1. Bei anderen mit Überdruck arbeitenden Korkenziehern wird der Überdruck entweder durch Pumpen aufgebaut, oder es wird die gesamte Treibgaspatrone zum Öffnen der Flasche entleert. Auch ist das Auffangen des sich unter Druck lösenden Korkens nicht gewährleistet. Der neue Korkenzieher soll diesbezüglich optimiert sein. 2.2 Bei dem mit Überdruck arbeitenden Korkenzieher ermöglicht ein eingearbeitetes Ventil einen sparsamen Umgang mit dem Treibgas. Durch Materialaussparungen im Grundkörper wird ein Verklemmen mit dem Flaschenhals ermöglicht und sichert somit ein kontrolliertes Auffangen des Korkens. 2.3 Der Korkenzieher eignet sich zum Öffnen aller nicht unter Druck stehenden, verkorkten Flaschen.

Patentanmeldeverordnung PatAnmV Patentanmeldeverordnung

Patentanmeldeverordnung PatAnmV Ergänzende Vorschriften zu den Bestimmungen des Patentgesetzes Das Einhalten dieser Vorschriften ist Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf einer Patentanmeldung

Patentanmeldeverordnung Vorschriften zum inhaltlichen und formalen Aufbau von: Antrag auf Erteilung Patentansprüchen Beschreibung Zeichnung Zusammenfassung allg. Erfordernisse an die Unterlagen Modelle und Proben Übersetzungen

Wegweiser für den Erfinder Im Auftrag von Prof.Dr.-Ing. Burger Quellen: Wagner/Thieler: Wegweiser für den Erfinder Springer Verlag E. Däbritz: Patente Verlag C.H.Beck www.dpma.de www.european-patent-office.org Referenten: Denis Heddergott Oliver Schwarz André Kürschner Oliver Müller Axel Dudek Im Auftrag von Prof.Dr.-Ing. Burger Hamburg, im November 2001 Zeichnungen: André Kürschner Deutsches-Patent-und-Markenamt bei Nacht Wir bedanken uns für Eure Aufmerksamkeit!