Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen 29. April 2005 Maison de France Mayence Grobgliederung nach Personal-/Sach- und Inverstitions- und Sonstige Ausgaben - ohne Klinikum, ohne Ausgaben über LBB für Bau - ohne Beihilfen und Bezüge für entpfl. Professoren und Pensionen Steigerung der Personalausgaben bedingt durch: - Tariferhöhungen (ca. 2,3 Mio Euro) - Verkürzungen Sperrfrist (ca. 2,6 Mio Euro) - Sanierungsgelder VBL (ca. 2 Mio Euro): diente der Sanierung der Zusatzversorgung der Angestellten - Zuführungen Finanzierungsfonds (ca. 0,6 Mio Euro) - Nachversicherung ausgeschiedener Beamter (ca. 0,9 Mio Euro) - höhere Stellenbesetzungsquote als 2001 (ca. 1,3 Mio Euro) Dr. Bernhard Einig • Abteilung Studium und Lehre • Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Gliederung Sachstand Strukturmodelle Modularisierung der Studieninhalte Leistungspunktesystem Praxisbeispiele Arbeitshilfen
Gliederung Sachstand Strukturmodelle Modularisierung der Studieninhalte Leistungspunktesystem Praxisbeispiele Arbeitshilfen
Entwicklung hin zu Regelabschlüssen an deutschen Hochschulen Sachstand Entwicklung hin zu Regelabschlüssen an deutschen Hochschulen kontinuierlich zunehmende Tendenz, inzwischen (SS 05): 1.447 Bachelorstudiengänge von insg. 9.157 grundständigen Studienangeboten (~ 15,8%) 1.313 Masterstudiengänge von insg. 2.066 weiterführenden Studienangeboten (~ 63,6%) [Q: Hochschulrektorenkonferenz, „Information: Statistische Angaben zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Akkreditierung, Studierenden und Absolventen. Wintersemester 2004/2005“, mit Ergänzung für das Sommersemester 2005 aus dem Hochschulkompass der HRK (Statistik); Stand: 22.01.2005 ] Grobgliederung nach Personal-/Sach- und Inverstitions- und Sonstige Ausgaben - ohne Klinikum, ohne Ausgaben über LBB für Bau - ohne Beihilfen und Bezüge für entpfl. Professoren und Pensionen Steigerung der Personalausgaben bedingt durch: - Tariferhöhungen (ca. 2,3 Mio Euro) - Verkürzungen Sperrfrist (ca. 2,6 Mio Euro) - Sanierungsgelder VBL (ca. 2 Mio Euro): diente der Sanierung der Zusatzversorgung der Angestellten - Zuführungen Finanzierungsfonds (ca. 0,6 Mio Euro) - Nachversicherung ausgeschiedener Beamter (ca. 0,9 Mio Euro) - höhere Stellenbesetzungsquote als 2001 (ca. 1,3 Mio Euro)
Gesetzliche Grundlagen: Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen: 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes vom 8. August 2002, § 19 Abs. 1: „(1) Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und zu einem Master- oder Magistergrad führen. Umsetzung in Landesgesetzgebung, z.B. Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2004, § 19 Abs. 4: „(4) Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelorgrad und zu einem Mastergrad führen (Bachelor- und Masterstudiengänge).
ggf. länderspezifische Rahmenvorgaben Rechtsgrundlagen Rahmenvorgaben: Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (KMK vom 15. September 2000) Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (KMK vom 10. Oktober 2003), Pkt. 7 vgl. auch: BLK (Hg.), Modularisierung in Hochschulen. Handreichung zur Modularisierung und Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, (Materialien zur Bildungsplanung und zur Forschungsförderung 101), Bonn 2002 ggf. länderspezifische Rahmenvorgaben „Entrümpelung“ der Inhalte, Verlagerung spezieller Inhalte in konsekutive Studiengänge und Weiterbildungsangebote
Gliederung Sachstand Strukturmodelle Modularisierung der Studieninhalte Leistungspunktesystem Praxisbeispiele Arbeitshilfen
Ein-Fach / Zwei-Fächer / Mehr-Fächer-Studiengang Studiengangstrukturen Ein-Fach / Zwei-Fächer / Mehr-Fächer-Studiengang Bachelor- und Masterstudiengänge können sich auf 1 Fach 2 Fächer oder mehrere Fächer erstrecken. Interdisziplinäre Ausrichtung ist aber in jedem Fall angestrebt
Abschlussarbeit und Prüfungen Abschlussarbeit und Prüfungen Strukturmodelle 1 - Fach – Studiengang (Bsp.: Bachelor) Modell 1 Modell 1 mit freiem Wahlfach 120 SWS 180 LP Fach N.N. Abschlussarbeit und Prüfungen 6. 5. 4. 3. 2. 1. 108 SWS 162 LP Fach N.N. Abschlussarbeit und Prüfungen Wahlfach z.B. 12 SWS (18 LP) [zurück]
Abschlussarbeit und Prüfungen Abschlussarbeit und Prüfungen Strukturmodelle Grundmodelle für 2 - Fächer – Studiengänge (Bsp. Bachelor) Modell 1 : 1 Modell 2 : 1 60 SWS 90 LP 2. Fach Abschlussarbeit und Prüfungen 1. Fach 6. 5. 4. 3. 2. 1. Abschlussarbeit und Prüfungen 40 SWS 60 LP Beifach 80 SWS 120 LP Kernfach Prüfung [zurück]
Abschlussarbeit und Prüfungen Abschlussarbeit und Prüfungen Strukturmodelle Grundmodelle für Mehr - Fächer – Studiengänge (Bsp. Bachelor) Additives Modell Integratives Modell 24 SWS 36 LP 3. Fach 48 SWS 72 LP 2. Fach 1. Fach Abschlussarbeit und Prüfungen 6. 5. 4. 3. 2. 1. Abschlussarbeit und Prüfungen 48 SWS 72 LP 1. Fach 48 SWS 72 LP 2. Fach 24 SWS 36 LP 3. Fach [zurück]
Gliederung Sachstand Strukturmodelle Modularisierung der Studieninhalte Leistungspunktesystem Praxisbeispiele Arbeitshilfen
Definition, Grundansatz, Auswirkung Modularisierung Definition, Grundansatz, Auswirkung Modularisierung: Zusammenfassung von Lehr- und Lernveranstaltungen unterschied-lichen Typs (Vorlesungen, Seminare Übungen, Praktika etc.) zu thematisch zusammenhängenden Veranstaltungsblöcken Ansatz ist explizite Lernziel-Orientierung: Konzeption aller Studienangebote eines Moduls von den definierten Qualifizierungszielen des Moduls her; überprüfbar in Modulprüfung Auswirkung: Bedeutet in der Regel Um- oder Neuorganisation der Studienstruktur
Eindeutige und transparente Strukturierung des Studiums Modularisierung Ziele Eindeutige und transparente Strukturierung des Studiums Ermöglichen der flexiblen und individuelleren Gestaltung des Studiums bei gleichzeitig hoher Planungssicherheit für das Fach Gleichmäßigere Verteilung der Prüfungsbelastungen auf das gesamte Studium, Entlastung der Zwischen- und Abschlussprüfung(en) Erhöhung der Relevanz aller Studienleistungen für Gesamtstudium Gewährleistung des leichteren Transfers erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
Länderübergreifende Vorgaben Modularisierung Länderübergreifende Vorgaben In der Regel ein bis zwei Semester; in besonders begründeten Einzelfällen auch über mehrere Semester Abschluss mit Modulprüfung (studienbegleitende Prüfungen) Mit Leistungspunktesystem verknüpft Erforderlich: Beschreibung der Inhalte, Qualifikationsziele, Verwend-barkeit, Lehrformen, Dauer, Arbeitsaufwand, Leistungspunkte und Noten, formale Bedingungen etc. („Modulhandbuch“) Verpflichtend für konsekutive Studiengänge, empfohlen auch für traditionelle Studiengänge „Entrümpelung“ der Inhalte, Verlagerung spezieller Inhalte in konsekutive Studiengänge und Weiterbildungsangebote
b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp. Rheinland-Pfalz) Modularisierung b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp. Rheinland-Pfalz) Umfang: in der Regel 8 SWS ± 2 SWS (12 LP ± 3 LP) Modulbezeichnungen: sind festgelegt (Prüfungsordnung); aber Titel der Lehrveranstaltungen nicht festgelegt Teilnahme-/Zulassungsvoraussetzungen: können im Einzelfall bestimmt werden (aber kein „interner Numerus Clausus“) Festlegung in Prüfungsordnung Reihenfolge: kann geregelt werden; aber Umsetzbarkeit ohne Studienzeitver-längerung beachten
b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp: Rheinland-Pfalz) Modularisierung b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp: Rheinland-Pfalz) Modulprüfung: in der Regel abschließende Prüfung; kumulative Modulprüfung nur in begründeten Einzelfällen zulässig; Prüfungsformen nicht festgelegt (schriftlich, mündlich, andere Formen) sollen zeitnah nach dem Absolvieren sämtlicher Lehrveranstal-tungen des Moduls stattfinden Grundsatz: Gesamtprüfung des Erreichen des Qualifikationsziels eine unter Prüfungsbedingung erbrachte qualifizierte Studienleistung kann eingerechnet werden;
b) Länderspezifische Vorgaben Modularisierung b) Länderspezifische Vorgaben Modulprüfung (2): Modulnoten gehen in der Regel anteilig gewichtet in Examensnote ein zwei Wiederholungsmöglichkeiten, sofern für Modulprüfung kein Freiversuch gewährt wird; bei endgültigem Nichtbestehen der Prüfung eines Pflichtmoduls kann das Studium in dem betreffenden Fach nicht mehr fortgesetzt werden
Unterscheidung zwischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen ( Wahlmodul) Modularisierung weitere Merkmale Unterscheidung zwischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen ( Wahlmodul) Ein Modul kann gleichzeitig Lehrveranstaltungen aus einem Modul können auch Bestandteil eines anderen Moduls (eines anderen Studiengangs) sein Einheitliches Qualifikationsziel erfordert enge Abstimmung zwischen den Lehrenden innerhalb eines Moduls in unterschiedliche Studiengänge integriert und dabei zugleich Pflicht- und Wahlpflichtmodul sein
Gliederung Sachstand Strukturmodelle Modularisierung der Studieninhalte Leistungspunktesystem Praxisbeispiele Arbeitshilfen
Wesensmerkmale System zur: Leistungspunktesystem Wesensmerkmale System zur: Grundlage: durchschnittlicher Arbeitsaufwand der Studierenden für erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltung („student workload“) Perspektivenerweiterung: Zur Berechnung der Kapazität der Lehrenden tritt die Betrachtung der Kapazität der Studierenden formalisierten Bestimmung und Erfassung qualifiziert erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen Quantifizierung sämtlicher zum erfolgreichen Studium erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (einschließlich Praktika und Prüfungen)
Leistungspunktesystem Wesensmerkmale Gedacht als Instrument zur Erleichterung der nationalen und internationalen Mobilität (Transfersystem) Verbreitetes Leistungspunktesystem = „European Credit Transfer System“ (ECTS)
300 cr. Voraussetzung für Vergabe des Master-Titels Leistungspunktesystem Vorgaben pro Jahr 60 Leistungspunkte („credits“) 180 cr für erfolgreichen Studienabschluss (einschl. Prüfungen) eines dreijährigen Bachelor-studiengangs 300 cr. Voraussetzung für Vergabe des Master-Titels Leistungspunkte nur für qualifizierte (= erfolgreich bestandene) Studien- und Prüfungsleistungen Vergabe der Leistungspunkte nach Abschluss der Modulprüfung
1 Leistungspunkt entspricht ca. 25 - 30 Std. studentischer Arbeitszeit Leistungspunktesystem „student workload“ bildet das durchschnittliche zeitliche Arbeitspensum der Studierenden ab, das für das erfolgreiche Erbringen sämtlicher für den Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- oder Prüfungsleistung benötigt wird erfasst alle Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (einschl. Praktika und Prüfungen) umfasst sämtliche studentischen Arbeitszeiten für Vorbereitung, Teilnahme, Nachbereitung Ansatz:ca. 46 Arbeitswochen à 32 - 40 Arbeitsstunden mind. 1.500 / max. 1.800 Stunden pro Jahr (Vorbereitung, Nachbereitung, Durchführung einschl. Prüfungen) 1 Leistungspunkt entspricht ca. 25 - 30 Std. studentischer Arbeitszeit
Der Leistungspunkte-Rechner Leistungspunktesystem „student workload“ Arbeitshilfe zur ersten Ermittlung der geschätzten studentischen Arbeitsbelastung: Der Leistungspunkte-Rechner der Universität Mainz: www.uni-mainz.de/studium
Leistungspunktesystem
weitere Erfordernisse Leistungspunktesystem weitere Erfordernisse Festlegung des (theoretischen) rechnerischen Ansatzes für Leistungspunktberechnung Unterstützung durch umfassendes edv-gestütztes Studien- und Prüfungsverwaltungssystem erforderlich
Gliederung Sachstand Strukturmodelle Modularisierung der Studieninhalte Leistungspunktesystem Praxisbeispiele Arbeitshilfen
Planungsschema zur Umstellung Studienstruktur Dt. Institut Beispiele Planungsschema zur Umstellung Studienstruktur Dt. Institut Ausgangspunkt: Ist-Stand Vergleich mit Reformzielen Universität, Fachbereich, Institut (Einbindung auch der Studierenden!) Essentials und Desiderate für neue Studiengänge auflisten Essentials und Desiderate grob als Module definieren Vorläufiger Entwurf eines modularisierten Studienplans Module nach Lehrveranstaltungen aufschlüsseln Vorläufige Modulbeschreibung (Inhalte, Ziele, Prüfungsart) Modularisierten Studienplan ausarbeiten und durchspielen Ressourcen, Leistungspunkteverteilung Prüfungsordnung erarbeiten Q: nach Dr. Mathias Bauer, Dt. Institut, Universität Mainz, Vortrag 17. März 2005
Umstellung der Studienstruktur im Fach Deutsche Philologie / Deutsch Beispiele Umstellung der Studienstruktur im Fach Deutsche Philologie / Deutsch bisher ab SS 2006 ab WS 2007/08? MA Germanist. Literaturwiss. MA Germanist. Sprachwiss. MA Deutsch als Fremdsprache MA Lehramt Deutsch MA Germanist. Literaturwiss. MA Germanist. Sprachwiss. MA Deutsch als Fremdsprache Lehramt Deutsch Magister Deutsche Philologie Lehramt Deutsch BA Germanistik BA Lehramt Deutsch BSc Mathematik
Der Bachelorstudiengang Germanistik Beispiele Der Bachelorstudiengang Germanistik Sem Veranstaltungen Vertiefungsphase 5. 6. Literatur- wissenschaft Sprach- wissenschaft Praxis der Germanistik Prüfung Zusatzmodule aus Nachbar- disziplinen Aufbauphase 3. 4. Einführungphase 1. 2.
Definition der Einführungsphase (= 1. Studienjahr) Umstellung Studienstruktur Dt. Institut Definition der Einführungsphase (= 1. Studienjahr) In den ersten beiden Semestern werden Grundlagen der Sprach- und Literaturwissenschaft gelehrt. Insbesondere geht es darum, die Studierenden an die spezifische Thematik und wissenschaftliche Methodik des Faches heranzuführen, einen vorläufigen Überblick über seine Gegenstände, seine Arbeits- und Berufsfelder zu vermitteln und den Zusammenhang von theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten erfahrbar zu machen.
Der Bachelorstudiengang Germanistik Beispiele Der Bachelorstudiengang Germanistik Sem Veranstaltungen Umfang Vertiefungsphase 6. Epochen der Lit.Geschichte 4 Kontrast. Ling. 2 Sprache u. Kognition 2 Medienkultur und Literatur 2 Bachelorprüfung (einschl. BA-Arbeit) 16 SWS 30 cr (6 SWS / 10 cr) (4 SWS / 4 cr) (6 cr) Prakt. 5. Epochen der Lit.Geschichte 3 Kontrast. Ling. 1 Sprache u. Kognition 1 Medienkultur und Literatur 1 Wahlfach 3 16 SWS 30 cr (6 cr) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS / 4 cr) (4 SWS) Aufbauphase 4. Epochen der Lit.Geschichte 2 Perioden u. Prinzi- pien 2 Struktur u. Bedeu- tung 2 Text und Kontext 2 Wahlfach 2 18 SWS 30 cr (6 SWS / 10 cr) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS) 3. Epochen der Lit.Geschichte 1 Perioden u. Prinzi- pien 1 Struktur u. Bedeu- tung 1 Text und Kontext 1 Wahlfach 1 18 SWS 30 cr (6 SWS / 10 cr) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS) Einführungsphase 2. Grundlage der Literaturwiss. 2 Grundlagen der Sprachwiss.2 Praxis der Germanistik 2 Nachbar- disziplin 2 16 SWS 30 cr (6 SWS / 10 cr) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS / 6 cr) (4 SWS / 4 cr) 1. Grundlage der Literaturwiss. 1 Grundlagen der Sprachwiss. 1 Praxis der Germanistik 1 Nachbar- disziplin 1 16 SWS 30 cr (6 SWS / 10 cr) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS / 6 cr) (4 SWS / 4 cr)
Umstellung der Studienstruktur im Fach Mathematik Beispiele Umstellung der Studienstruktur im Fach Mathematik bisher ab SS 2005 ab WS 2007/08? MSc Computational Sciences MSc Mathematik MSc Mathematik mit Informatik MSc Lehramt Mathematik MSc Computational Sciences MSc Mathematik MSc Mathematik mit Informatik Lehramt Mathematik Diplom Mathematik Lehramt Mathematik BSc Mathematik BSc Lehramt Mathematik BSc Mathematik
Der Bachelorstudiengang Mathematik Beispiele Der Bachelorstudiengang Mathematik Sem Veranstaltungen Pflichtmodul (V+Ü+Pr in SWS) 6. Bachelorarbeit Aufbaumodul 3 (6) 5. Hauptseminar Aufbaumodul 1 Aufbaumodul 2 Nebenfach (2) (6) (6) (4) 4. Einführung in die Stochastik Differentialgl. und Fktionentheorie Computeralgebra Nebenfach (4+2+2) (4+2) (4+2+2) (3) 3. Einführung in die Numerik Analysis auf Mannigfaltigkeiten Lineare Algebra Nebenfach (4+2+2) (4+2) (4+2) (4) 2. Seminar Analysis mehrerer Veränderlicher Elementare Algebra und Zahlentheorie Nebenfach (2) (4+2) (4+2) (4) 1. Programmierkurs Einführung in die Höhere Mathematik Modellierung Nebenfach (2) (6+4+1) (4+2) (3)
Bachelor „Archäologie“ Beispiele Bachelor „Archäologie“ Ziel: Vermittlung der Inhalte und Methoden archäologischer Disziplinen und Heranführung an die berufliche Praxis. Regelstudienzeit: 3 Jahre (6 Semester) Beteiligte Fächer: - Klassische Archäologie - Vor- und Frühgeschichte - Christliche Archäologie - Altorientalistik / Vorderasiatische Archäologie - Biblische Archäologie - Sprachen - nichtarchäologische Wahlpflichtfächer Prüfung: studienbegleitende Prüfungen, sechswöchige Bachelorarbeit, mündliche Abschlussprüfung Akad. Grad: Bachelor of Arts (B.A.)
nicht-archäologischer Teil mündliche Prüfung (15 cr) Beispiele Bachelor „Archäologie“ (2) Archäologischer Teil nicht-archäologischer Teil Einführungsmodul (4 archäolog. Fächer) 24 cr 4 Basismodule Archäologie Klass. A. • Vor- u. Frühgesch. • 3. u. 4. archäolog. Fach je 14 cr je 1 Basismodul in 2 Wahlfächern 24cr Sprachen 26 cr oder Aufbaumodul in einem von 4 arch. Fächern 18 cr Praktischer Teil Exkursionen Praktika 17 cr je 1 Basismodul in 3 Wahlfä- chern (36 cr) Sprachen 14 cr Abschlussarbeit u. mündliche Prüfung (15 cr)
Gliederung Sachstand Strukturmodelle Modularisierung der Studieninhalte Leistungspunktesystem Praxisbeispiele Arbeitshilfen
Hochschulrektorenkonzerenz / Kultusministerkonferenz Arbeitshilfen Hochschulrektorenkonzerenz / Kultusministerkonferenz Bologna Reader. Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen, (Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2004), Bonn ²2004 HRK-Servicestelle Bologna, s. im Internet unter: http://www.hrk.de/de/home/1695_1696.php Studieninhalte eigentlich nicht betroffen, Modularisierung eröffnet aber die Chance, die bisherigen Inhalte zu überprüfen und zu modernisieren
Online-Handbuch unter www.universität-mainz/studium/6905.php Arbeitshilfen Online-Handbuch unter www.universität-mainz/studium/6905.php
Einführung „Studienreform und Internationalisierung“ Akkreditierung Arbeitshilfen Themen Einführung „Studienreform und Internationalisierung“ Akkreditierung Bachelor- und Masterstudiengänge Bologna-Prozess Diploma Supplement Internationalisierung von Studiengängen Leistungspunktesysteme, ECTS Modularisierung Qualitätssicherung in Studium und Lehre Reform der Doktorandenausbildung
Diploma Supplement an der Universität Mainz Arbeitshilfen Inhalte Formularvorlagen Modulbeschreibung Diploma Supplement an der Universität Mainz Leistungspunkte-Modellrechner Checklisten Akkreditierungsverfahren Moderiertes Forum Studienstrukturreform
Musterordnungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen Arbeitshilfen Musterordnungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen beschlossen vom Senat am 5. November 2004 (Empfehlung) abgestimmt mit dem Ministerium wird fortlaufend aktualisiert ( relative Genehmigungssicherheit) Studieninhalte eigentlich nicht betroffen, Modularisierung eröffnet aber die Chance, die bisherigen Inhalte zu überprüfen und zu modernisieren
Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad Arbeitshilfen Auszug aus der Musterprüfungsordnung I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad (1) Diese Ordnung regelt die Prüfung im Bachelorstudiengang ▀ des Fachbereichs ▀ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. (2) Der Bachelorstudiengang ist ein grundständiger wissenschaftlicher Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen zu vermitteln. (3) Nach erfolgreich absolviertem Studium und bestandener Prüfung verleiht der zuständige Fachbereich den akademischen Grad eines „▀“. Dieser Hochschulgrad darf dem Namen der Absolventin oder des Absolventen beigefügt werden. Eingefügt sind interaktive Hinweise und Zusatzinformationen zu bestimmten Regelungen
Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad Arbeitshilfen Auszug aus der Musterprüfungsordnung: I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad (1) Diese Ordnung regelt die Prüfung im Bachelorstudiengang ▀ des Fachbereichs ▀ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. (2) Der Bachelorstudiengang ist ein grundständiger wissenschaftlicher Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen zu vermitteln. (3) Nach erfolgreich absolviertem Studium und bestandener Prüfung verleiht der zuständige Fachbereich den akademischen Grad eines „▀“. Dieser Hochschulgrad darf dem Namen der Absolventin oder des Absolventen beigefügt werden. Gemäß KMK-Beschluss vom 10.10.2003 können bei Bachelorstudiengängen vier akademische Grade entsprechend der Fachrichtung vergeben werden: Bachelor of Arts (B.A.): Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport und Sportwissenschaften, Sozialwissenschaft, Kunstwissenschaft, Bachelor of Science (B.Sc.): Mathematik, Naturwissenschaft, Medizin, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften Bachelor of Laws (LL.B): Rechtswissenschaften Bachelor of Engineering (B.Eng.): Ingenieurwissenschaften. Fachliche Zusätze sind ausgeschlossen. Für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge kann – je nach inhaltlicher Ausrichtung – der B.A. oder der B.Sc. vergeben werden. Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt.
Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen 29. April 2005 Maison de France Mayence Grobgliederung nach Personal-/Sach- und Inverstitions- und Sonstige Ausgaben - ohne Klinikum, ohne Ausgaben über LBB für Bau - ohne Beihilfen und Bezüge für entpfl. Professoren und Pensionen Steigerung der Personalausgaben bedingt durch: - Tariferhöhungen (ca. 2,3 Mio Euro) - Verkürzungen Sperrfrist (ca. 2,6 Mio Euro) - Sanierungsgelder VBL (ca. 2 Mio Euro): diente der Sanierung der Zusatzversorgung der Angestellten - Zuführungen Finanzierungsfonds (ca. 0,6 Mio Euro) - Nachversicherung ausgeschiedener Beamter (ca. 0,9 Mio Euro) - höhere Stellenbesetzungsquote als 2001 (ca. 1,3 Mio Euro) Dr. Bernhard Einig • Abteilung Studium und Lehre • Johannes Gutenberg-Universität Mainz