Wir stiften Wissen Kurzporträt der VolkswagenStiftung www.volkswagenstiftung.de.

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 Präsentation transkript:

Wir stiften Wissen Kurzporträt der VolkswagenStiftung

Geschichte der VolkswagenStiftung Gemeinnützige Stiftung privaten Rechts mit Sitz in Hannover Stifter: Bundesrepublik Deutsch- land und Land Niedersachsen Stiftungsurkunde und Satzung im Mai 1961 Aufnahme der Tätigkeit im Februar 1962 keine Unternehmensstiftung Geschichte

Satzung § 2: Stiftungszweck Die Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre Stiftungszweck

Basisdaten 2004 Stiftungskapital2,4Milliarden Euro Bewilligungsvolumen91,2MillionenEuro - Allgemeine Fördermittel49,2MillionenEuro - Niedersächsisches Vorab42,0MillionenEuro Von 1962 bis 2004: >3,1MilliardenEuro für fast geförderte Projekte Basisdaten

Förderung nach Wissenschaftsbereichen 2004 Bewilligungssumme (ohne Niedersächsisches Vorab) Naturwissenschaften und Mathematik 12,7 Mio. 21,9 Mio. Geistes- und Gesellschaftswissenschaften 11,6 Mio.Biowissenschaften und Medizin Ingenieurwissenschaften 1,1 Mio. Fachgebiets- kombinationen 2 Mio.

Förderinitiativen zu struktur- und personenbezogener Förderung Lichtenberg-Professuren Pro Geisteswissenschaften Hochschule der Zukunft Symposien und Sommerschulen Förderinitiativen

Förderinitiativen: Internationale Förderung Dokumentation bedrohter Sprachen Zwischen Europa und Orient – Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft Wissen für morgen – kooperative Forschungsvorhaben im sub- saharischen Afrika Einheit in der Vielfalt? Grundlagen und Voraussetzungen eines erweiterten Europas Internationale Förderung

Förderinitiativen Thematische Impulse Evolutionsbiologie Zusammenspiel von molekularen Konformationen und biologischer Funktion Innovative Methoden zur Herstellung funktionaler Oberflächen Neue konzeptionelle Ansätze zur Modellierung und Simulation komplexer Systeme Förderinitiativen

Förderinitiativen Gesellschaftliche und kulturelle Herausforderungen Innovationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft Zukunftsfragen der Gesellschaft - Analyse, Beratung und Kommunikation zwischen Wissenschaft und Praxis Schlüsselthemen der Geisteswissenschaften – Programm zur Förderung fächerübergreifender und internationaler Zusammenarbeit Förderinitiativen

Begutachtung I strenges peer review System international (ca. 40%) kein fester Gutachterstamm, keine gewählten Gutachter Abstimmung auf die jeweiligen (fachwissenschaftlichen, inhaltlichen, instrumentellen) Erfordernisse nicht: Kollegen aus derselben wiss. Einrichtung, aus derselben Forschungsorganisation, schwebender Antrag, Kürzlich erfolgte Ablehnung, Hinweise auf eine positive oder negative Voreingenommenheit, ´ Begutachtung

Begutachtung II Idealtypisch zwei Verfahren: Einzelgutachten, gezielt zum jeweiligen Antrag ausgewählt Gutachterkommissionen aber auch: Kombination der Verfahren, Präsentationen der Antragsteller die Stiftung richtet sich auch in der Frage der Verfahren nach den jeweiligen Erfordernissen der Initiative Begutachtung

Parallelanträge in der Regel nicht zulässig, um doppelte Begutachtung zu vermeiden Symposien/Sommerschulen: Fördermittel anderer Einrichtungen willkommen, die nicht begutachten (Landesmittel, Industrie, Vereine etc.) Mittel für Ausgabepositionen, die die Stiftung nicht übernimmt personenbezogene Förderung: parallele Antragstellung zulässig

Kriterien allen Förderinitiativen und Begutachtungsverfahren übergreifend: wissenschaftliche Qualität, Originalität und Aktualität Beitrag des Vorhabens zur wissenschaftlichen Entwicklung persönliche Qualifikation der beteiligten Personen Kostenkalkulation Spezifika der einzelnen Initiativen, z.B.: Bewertung des integrativen Ansatzes, Bedeutung der Kooperation Bedeutung für die Region, Netzwerkbildung, Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern wissenschaftliches Umfeld, Lehrkonzept, soziale Kompetenz

Transparenz Anonymität zugunsten vorbehaltloser, von persönlicher Rücksichtnahme nicht eingeschränkter Voten Hinweise aus der Begutachtung zur Durchführung des Vorhabens, zu Methoden, Beschaffungen etc. Auszüge aus den Gutachten insbesondere zu abgelehnten Anträgen in der Regel nicht schriftlich (Wahrung der Anonymität, Vermeidung von unnötigem Schriftwechsel) auf Nachfrage aber jederzeit mündliche Übermittlung der Ablehnungsgründe