Herzlich Willkommen. 5. H. S. F. - Finanz-Forum 10 Herzlich Willkommen! 5. H.S.F. - Finanz-Forum 10. November 2004 Schloss Bedburg
Begrüßung / Einführung Hartz IV Alterseinkünftegesetz AEG Agenda Begrüßung / Einführung Hartz IV Alterseinkünftegesetz AEG Pause Sauren / Herr Graff Gesellschaft Defensive / Offensive Anlagen
Das Leben bis 65 20 Jahre Schule und Arbeit 21 Jahre geschlafen 12 Jahre Fernsehen 12 Jahre Zeit für Aktivitäten (Lesen, Sport, Bildung, Urlaub usw.)
12 Jahre Fernsehen /Einschaltquoten Sendung Zuschauer Big Brother 4,00 Mio. Dschungel 5,50 Mio. WiSo 3,00 Mio.
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen 85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen 85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen 92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen!
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen 85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen 92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen! 95 % wünschen, dass es ihnen besser geht.
80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen 85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen 92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen! 95 % wünschen, dass es ihnen besser geht. 95 % halten an alten Rezepten fest
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000 52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000 52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde 35 % weil die Bank es empfohlen hat
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000 52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde 35 % weil die Bank es empfohlen hat 10 % weil sie etwas probieren wollten
Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000 52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde 35 % weil die Bank es empfohlen hat 10 % weil sie etwas probieren wollten 3 % weil sie sich informierten!
Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht , worum es sich beim DAX handelt? A 20 % B 35 % C 65 % D 75 %
Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht , worum es sich beim DAX handelt? C 65 % D 75 %
Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht , worum es sich beim DAX handelt? A 20 % B 35 % C 65 % D 75 %
Eine Investition in Wissen bringt die besten Zinsen! (Benjamin Franklin)
Hartz IV
Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert
Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt) Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)
Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt) Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt) Die neue Regelung: Arbeitslosengeld I Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006 Aus Versicherungsbeiträgen finanziert
Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt) Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt) Die neue Regelung: Arbeitslosengeld I Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006 Arbeitslosengeld II Höhe: 345 (331) Euro West (Ost) für Alleinstehende, Zuschläge für bedürftige Partner und Kinder (plus Zusatzleistungen) Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeld II Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert
Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialhilfe (steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt) Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt) Die neue Regelung: Arbeitslosengeld I Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006 Arbeitslosengeld II Höhe: 345 (331) Euro West (Ost) für Alleinstehende, Zuschläge für bedürftige Partner und Kinder (plus Zusatzleistungen) Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeld II Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialgeld (steuerfinanziert) gestaffelte Regelsätze, orientiert am Arbeitslosengeld II
Hartz-IV: Schaubilder Leistungen nach der neuen Grundsicherung Pauschalierte Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Alleinstehend oder Alleinerziehend Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 100 % Partner ab Beginn des 19. Lebens-jahres 90 % Kinder ab Beginn des 15. Lebens-jahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 80 % Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 % Alte Länder (einschließlich Ost-Berlin) 345 Euro 311 Euro 276 Euro 207 Euro
Hartz-IV: Schaubilder Leistungen nach der neuen Grundsicherung Pauschalierte Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Alleinstehend oder Alleinerziehend Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 100 % Partner ab Beginn des 19. Lebens-jahres 90 % Kinder ab Beginn des 15. Lebens-jahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 80 % Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 % Alte Länder (einschließlich Ost-Berlin) 345 Euro 311 Euro 276 Euro 207 Euro Zusätzliche Leistungen: Leistungen für Miete und Heizung, Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung, Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe: Erstausstattungen für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräte sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schuldrechtlichen Bestimmungen - Für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Für Bezieher von Sozialgeld in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte
max. 160 Euro max. 80 max. Euro 60 Euro 30 Euro Hartz-IV: Schaubilder Zuschläge zum Arbeitslosengeld Beim Übergang von Arbeitslosengeld auf´s Arbeitslosengeld II gibt es für die Berechtigten im ersten Jahr einen monatlichen Zuschlag von bis zu 160 Euro, im zweiten Jahr 80 Euro. Für jedes Kind gibt es im ersten Jahr 60 Euro monatlich, im zweiten Jahr 30 Euro. Zuschlag pro Erwachsenen Zuschlag pro Kind max. 160 Euro max. 80 Euro max. 60 Euro 30 Euro 1. Jahr 2. Jahr 1. Jahr 2. Jahr
Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer):
Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €
Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 € Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 345 € : 317 € : 31 € : 16 € : 693 € : 678 € : 662 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung: 659 €
Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 € Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 345 € : 317 € : 31 € : 16 € : 693 € : 678 € : 662 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung: 659 € (Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 €
Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 € Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 345 € : 317 € : 31 € : 16 € : 693 € : 678 € : 662 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung: 659 € (Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 € Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Kind Regelleistung bei Kind Unterkunft und Heizung : 311 € : 207 € : 538 € Zusätzliches anzurechnendes Einkommen Kindergeld Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr : 308 € : 165 € : 83 €
Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 € Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 345 € : 317 € : 31 € : 16 € : 693 € : 678 € : 662 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung: 659 € (Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 € Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Kind Regelleistung bei Kind Unterkunft und Heizung Haushaltseinkommen (ALG II + Kindergeld) Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 311 € : 207 € : 538 € Zusätzliches anzurechnendes Einkommen Kindergeld Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr : 308 € : 165 € : 83 € : 1.739 € : 1.657 € : 1.574 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe, Wohngeld und Kindergeld nach alter Regelung: 1.670,51 €
Anrechnung von Vermögen ALG wird nur an Bedürftige gezahlt, eigenes Vermögen wird angerechnet.
Anrechnung von Vermögen ALG wird nur an Bedürftige gezahlt, eigenes Vermögen wird angerechnet. Grundfreibetrag 200 € pro Lebensjahr, mindestens 4.100 € - maximal 13.000 € Zusätzlicher Freibetrag für Altersvorsorge möglich, 200 € pro Lebensjahr.
Quintessenz
Quintessenz - Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit - schlechte Informationspolitik der Regierung
Quintessenz - Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit schlechte Informationspolitik der Regierung hohes Einkommen – tiefer Fall
Quintessenz - Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit schlechte Informationspolitik der Regierung hohes Einkommen – tiefer Fall Druck zur Annahme von zumutbarer Arbeit / Niedriglohn
Quintessenz - Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit schlechte Informationspolitik der Regierung hohes Einkommen – tiefer Fall Druck zur Annahme von zumutbarer Arbeit / Niedriglohn Hartz IV alleine schafft keine Arbeitsplätze
Alterseinkünftegesetz / AEG
Alterseinkünftegesetz / AEG Urteil BVG aus März 2002 Gleichbehandlung Beamtenpension / Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung
Alterseinkünftegesetz / AEG Urteil BVG aus März 2002 Gleichbehandlung Beamtenpension / Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung Ab 2005 Einführung der nachgelagerten Besteuerung Leistungen NACH Rentenbeginn werden besteuert. Beiträge VOR Rentenbeginn werden steuerfrei.
Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell
3 Säulen der Altersvorsorge Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge
3 Säulen der Altersvorsorge 3 Schichten der Altersvorsorge Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge
3 Säulen der Altersvorsorge 3 Schichten der Altersvorsorge Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge 1. Schicht: Basisversorgung
3 Säulen der Altersvorsorge 3 Schichten der Altersvorsorge Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge 1. Schicht: Basisversorgung
3 Säulen der Altersvorsorge 3 Schichten der Altersvorsorge Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge 1. Schicht: Basisversorgung 2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung
3 Säulen der Altersvorsorge 3 Schichten der Altersvorsorge Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge 1. Schicht: Basisversorgung 2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung
3 Säulen der Altersvorsorge 3 Schichten der Altersvorsorge Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge 1. Schicht: Basisversorgung 2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
3 Säulen der Altersvorsorge 3 Schichten der Altersvorsorge Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge 1. Schicht: Basisversorgung 2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
3 Schichten der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge 1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rente Beamtenpension berufsständische Versorgungswerke neue Basis Rente / Rürup-Rente 2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung . 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte .
3 Schichten der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge 1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rente Beamtenpension berufsständische Versorgungswerke neue Basis Rente / Rürup-Rente 2. Schicht: betriebliche Altersversorgung kapitalgedeckte Zusatzversorgung (PZ, UK, PF, PK, DV) Riester-Rente 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte .
3 Schichten der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge 1. Schicht: Basisversorgung gesetzliche Rente Beamtenpension berufsständische Versorgungswerke neue Basis Rente / Rürup-Rente 2. Schicht: betriebliche Altersversorgung kapitalgedeckte Zusatzversorgung (PZ, UK, PF, PK, DV) Riester-Rente 3. Schicht: Sparverträge Kapitalanlageprodukte Fonds bisherige Lebens- / Rentenvers.
3 Schichten der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge 1. Schicht: Basisversorgung Beiträge / Leistung 2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung Beiträge / Leistung 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte Beiträge / Leistung
1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge Beiträge zur Altersversorgung werden bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 / 40.000 Euro steuerfrei gestellt.
Jahr Prozent ledig verheiratet 2005 60 12.000 24.000 2006 62 12.400 1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge Beiträge zur Altersversorgung werden bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 / 40.000 Euro steuerfrei gestellt. Jahr Prozent ledig verheiratet 2005 60 12.000 24.000 2006 62 12.400 24.800 2010 70 14.000 28.000 2015 80 16.000 32.000 2020 90 18.000 36.000 2025 100 20.000 40.000
1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge Jährliche steuerliche Entlastung bei einem Alleinstehenden Brutto- Lohn € 60 % 2005 80 % 2015 100 % 2025 20.000 128 392 30.000 27 400 766 40.000 102 672 1.230 50.000 199 1.000 1.784 60.000 296 1.333 2.370
Auch Beiträge zu neuen privaten Lebensversicherungen werden steuerlich 1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge Auch Beiträge zu neuen privaten Lebensversicherungen werden steuerlich gefördert, aber nur wenn ......
Auch Beiträge zu neuen privaten Lebensversicherungen werden steuerlich 1. Schicht – Basisversorgung - Beiträge Auch Beiträge zu neuen privaten Lebensversicherungen werden steuerlich gefördert, aber nur wenn ...... nicht vererblich nicht übertragbar nicht beleihbar nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar Neue Produkte / Rürup Rente
1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen Ab 2005 werden die Renten höher besteuert!
Jahr des Rentenbeginns Besteuerungs- Anteil in % 2005 50 2006 52 2015 1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen Ab 2005 werden die Renten höher besteuert! Jahr des Rentenbeginns Besteuerungs- Anteil in % 2005 50 2006 52 2015 70 2020 80 2030 90 2040 100
Summe Altes Recht Neues 2.000 800 2.800 1.600 3.600 19 106 Gesetzl. 1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen Wie wirkt sich die Besteuerung ab 2005 aus? Verheiratet, monatliche Alterseinkünfte Gesetzl. Rente Betriebs- Summe Altes Recht Neues 2.000 800 2.800 1.600 3.600 19 106
Summe Altes Recht Neues 2.000 800 2.800 1.600 3.600 19 106 3.200 5 1. Schicht – Basisversorgung - Leistungen Wie wirkt sich die Besteuerung ab 2005 aus? Verheiratet, monatliche Alterseinkünfte Gesetzl. Rente Betriebs- Summe Altes Recht Neues 2.000 800 2.800 1.600 3.600 19 106 3.200 5 4.000 77 4.800 90 277
2. Schicht - Beiträge und Leistungen - bAV
Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt 2. Schicht - Beiträge und Leistungen - bAV Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt
Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt 2. Schicht - Beiträge und Leistungen - bAV Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt Leistungen sind voll steuerpflichtig
Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt 2. Schicht - Beiträge und Leistungen Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt Leistungen sind voll steuerpflichtig bAV wird enorm an Bedeutung gewinnen!
Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt 2. Schicht - Beiträge und Leistungen Beiträge sind steuerfrei, z.T. jedoch auf Höchstbeträge begrenzt Leistungen sind voll steuerpflichtig bAV wird enorm an Bedeutung gewinnen! Nicht von Hartz IV betroffen!
3. Schicht - Beiträge und Leistungen – Lebens- / Rentenvers.
Beiträge werden steuerlich nicht mehr gefördert! 3. Schicht - Beiträge und Leistungen – Lebens- / Rentenvers. Für Verträge ab 2005 Beiträge werden steuerlich nicht mehr gefördert!
Beiträge werden steuerlich nicht mehr gefördert! 3. Schicht - Beiträge und Leistungen – Lebens- / Rentenvers. Für Verträge ab 2005 Beiträge werden steuerlich nicht mehr gefördert! Leistungen werden verbessert und verschlechtert!
werden steuerlich schlechter gestellt. 3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers. Kapital-Leistungen werden steuerlich schlechter gestellt. Die Differenz zwischen gezahltem Beitrag und der Leistung muss versteuert werden, entweder ganz, oder zur Hälfte (60/12)
werden steuerlich schlechter gestellt. 3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers. Kapital-Leistungen werden steuerlich schlechter gestellt. Die Differenz zwischen gezahltem Beitrag und der Leistung muss versteuert werden, entweder ganz, oder zur Hälfte (60/12) Renten werden steuerlich besser gestellt! Der Ertragsanteil sinkt!
Kapital-Leistungen – 100 Euro Monatsbeitrag Dauer 12 J. Dauer 30 J. 3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers. Kapital-Leistungen – 100 Euro Monatsbeitrag Dauer 12 J. Dauer 30 J. Ablaufsumme 16.474 64.340 - Beitragssumme 14.400 36.000 Ertrag zu versteuern 2.074 28.240 50 % bei EA 60 1.037 14.170
Steuern bei 1.000 Euro Monatsrente? Alter Ertrags- Anteil alt 3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers. Renten-Leistungen – Steuern bei 1.000 Euro Monatsrente? Alter Ertrags- Anteil alt Zu verst. p.a. Anteil neu 60 32 % 22 % 65 27 % 18 %
Steuern bei 1.000 Euro Monatsrente? Alter Ertrags- Anteil alt 3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers. Renten-Leistungen – Steuern bei 1.000 Euro Monatsrente? Alter Ertrags- Anteil alt Zu verst. p.a. Anteil neu 60 32 % 3.840 € 22 % 2.640 € 65 27 % 3.270 € 18 % 2.160 €
Hohe private Renten bleiben ganz steuerfrei 3. Schicht - Leistungen – Lebens- / Rentenvers. Renten-Leistungen Fazit: Hohe private Renten bleiben ganz steuerfrei durch Freibeträge (Grundfreibetrag).
Maximal absetzbar in Ansparphase Zusammenfassung zu den 3 Schichten Schicht Maximal absetzbar in Ansparphase Steuerpflicht in der Leistungsphase 1 2005 - 60 % max. 12.000 2025 – 100 % max. 20.000 2005 - 50 % steuerpflichtig 2040 – 100 % steuerpflichtig 2 3
Maximal absetzbar in Ansparphase Zusammenfassung zu den 3 Schichten Schicht Maximal absetzbar in Ansparphase Steuerpflicht in der Leistungsphase 1 2005 - 60 % max. 12.000 2025 – 100 % max. 20.000 2005 - 50 % steuerpflichtig 2040 – 100 % steuerpflichtig 2 Begrenzt auf 4 % BBG (DV,PK,PF) + 1.800 p.a. Unbegrenzt i.d.R. UK, PZ Volle Steuerpflicht 3
Maximal absetzbar in Ansparphase Zusammenfassung zu den 3 Schichten Schicht Maximal absetzbar in Ansparphase Steuerpflicht in der Leistungsphase 1 2005 - 60 % max. 12.000 2025 – 100 % max. 20.000 2005 - 50 % steuerpflichtig 2040 – 100 % steuerpflichtig 2 Begrenzt auf 4 % BBG (DV,PK,PF) + 1.800 p.a. Unbegrenzt i.d.R. UK, PZ Volle Steuerpflicht 3 Keine Förderung Nachteil bei Kapital Vorteil bei Renten
Quintessenz
die Menschen in die Rente treiben! Quintessenz Der Gesetzgeber will die Menschen in die Rente treiben!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.